Lucky66m hat geschrieben:Ich habe eben mal Michelin angeschrieben, ob und wann mit einer Reifenfreigabe des MPR4 GT für die Versys1000 in Deutschland gerechnet werden dürfte.
Ehrlich gesagt, mache ich mir da wegen der geringen Stückzahlen wenig Hoffnung.
Offenbar besteht ein Begriffs-Wirr-Warr in den Köpfen.Krid hat geschrieben:Hatte auch deshalb schon korrespondiert, man hat darauf hingewiesen das für die Kilo V keine Reifenbindung besteht
Reifenbindung
Von den Motorradherstellern wird im CoC (Certificate of Conformity => EG Übereinstimmungsbescheinigung) die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen unter Punkt 32 und/oder Punkt 50 angegeben. Die Zulassungsstellen übernehmen diese Angaben in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und tragen sie unter den Punkten 15.1 und 15.2 ein. Da weder im CoC noch in der Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil 1 ein Reifen Hersteller noch ein Reifen Modell aufgeführt ist, kann man jeden beliebigen Reifen aufziehen, deren Dimensionen mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
ReifenFABRIKATbindung
Bei der Reifenfabrikatsbindung werden nebst den Reifen- und Felgendimensionen zusätzlich auch der Reifenhersteller und das Reifenmodell durch den Motorradhersteller im Coc und Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorgeschrieben. Will man nun auf einen anderen Reifenhersteller oder Reifenmodell wechseln, braucht man dazu eine Freigabe durch den Reifenhersteller. Diese Freigaben müssen immer mitgeführt werden, wenn der montierte Reifen, von den in den Papieren angegeben Hersteller und Modell abweicht.
Da Kawasaki keine Reifenfabrikatsbindung bei der Kilo V eingetragen hat, darf der MPR 4 wie auch der MPR 4 GT in den Dimensionen 120/70 ZR 17 vorne und 180/55 ZR 17 hinten aufgezogen und legal gefahren werden, wie Michelin schon Krid geschrieben hat.
Grüessli Tramper