Ich glaube da begibst du Dich auf recht dünnes Eis. Alle Unbedenklichkeits Bescheinigungen die mir vorliegen weisen darauf hinPommes hat geschrieben:Leute ....jetzt wird hier Halbwissen verbreitet...
Die 1000 Versys hat definitiv keine Reifenbindung eingetragen. Im Schein würde sonst stehen 1. Reifenfabrikatsbindung !
Vielleicht habt ihr ja meine Postings von hier drüber nicht gelesen....ich habe mit Michelin geschrieben, und mit Kawa Deutschland telefoniert.
Die im Schein stehenden Reifen sind nur die Erstausrüstung nicht mehr und nicht weniger.
Und Tüv Prüfer sind sicher nicht doof....leider haben die meisten von Ihnen keine Ahnung von Motorrädern. Das habe ich selbst einige Male leidvoll erfahren müssen. Schaut einfach auf die Michelin Seite .. sucht die Versys 1000....das steht die Freigabe... nämlich die 4 http://motorrad.michelin.de/reifenfreigaben
und wenn ihr mir immer noch nicht glaubt......selber Schuld...
ich werde jedenfalls den Pilot Road 4 als nächstes fahren..
Gruß Rolf
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nach ECE-R 75. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE
unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnisgemäß § 19.2 StVZO,
da keine Gefährdung zu erwarten ist. Bedenken gegendie Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des §29 (3) StVZO können durch
die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationennicht begründet werden, da die Reifengrößen in dero.g. ABE/EG-BE aufgeführt sind.
Lediglich Michelin schreibt "Keine Reifenbindung" alles anderen Hersteller eben nicht, warum nicht ?