Passend zu dem kontrovers diskutieren Thema ein Bericht aus der Motorrad News Ausgabe 06/2018 von Wulf Weis, den ich hier mal auszugsweise zitiere:
"...eine andere regelmäßig hochgekochte Frage, ist die nach der Notwendigkeit einer Reifenfreigabe. In diversen Internet-Foren ist sporadisch zu lesen, dass diese Regelung vom EU-Recht kassiert wurde. Durchaus überzeugende Argumente werden pro und kontra vorgetragen, selbst viele Fahrzeughersteller drücken sich vor einer eindeutigen Stellungnahme. Tatsache ist: Jede Reifenwahl, die nicht auf der modellbezogenen Zustimmung des Fahrzeug oder Reifenherstellers beruht, erfolgt auf eigenes Risiko.
Entwickelt das geliebte Bike mit der selbst gewählten Bereifung etwa kritische Fahreigenschaften, hat man keinerlei Garantieansprüche. Und sollte es tatsächlich zu einem reifenbedingten Sturz kommen, geht auch dieser aufs Konto des Kunden. Und falls ein Unfall mit hohem Personenschaden oder Sachschaden einher geht, könnte die Anwalts-Armada der Gegenseite die "wilde Bereifung" für juristische Winkelzüge nutzen.
Es spricht also einiges dafür, eine schriftliche Reifenfreigabe vorweisen zu können....."
Genau so sehe ich das wie schon oben geschrieben auch und werde auch in Zukunft weiterhin so verfahren.
Für keines meiner Motorräder kenne ich einen Reifen, der so viel besser ist als andere, dass ich dieses Risiko auf mich nehmen würde