Mod.2010 Reifenfreigaben..........

Welche Marke? Touren- oder Sportreifen? Welcher passt optimal zur Kawasaki Versys 650?
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bradpit
 
 
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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#21 Beitrag von bradpit »

Bei dem Sportreifentest in der Motorrad, war der Dunlop Sportsmart Testsieger.
Der Michelin Pilot Pure nur im Mittelfeld.
Gruss Peter

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Larac4
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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#22 Beitrag von Larac4 »

Hülft aber eigentlich eh alles nichts, da momentan für die 2010er Modelle kein Michelin Reifen freigegeben ist (wobei es sich ja faktisch eigentlich ums gleiche Motorrad handelt) :keineahnung:

KLICH MICH HART; ICH BIN EIN LINK

Der "Pilot Pure" (der aber gar nicht so heisst, sondern POWER PURE) ist für die Versys gar nicht zugelassen, egal welches Modeljahr. Allerdings gibt es ihn in der entsprechenden Größe und ich vermute das er auch eine Zulassung erhält.

Empfehlen würde ich allerdings keinen Sportler, da er eigentlich sehr selten ausgenutzt wird, allerdings eine deutlich niedrigere Laufleistung hat.

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Detlef Plein
 
 
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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#23 Beitrag von Detlef Plein »

bradpit hat geschrieben:Bei dem Sportreifentest in der Motorrad, war der Dunlop Sportsmart Testsieger.
Der Michelin Pilot Pure nur im Mittelfeld.
Thema Test:
2009 Dunlop Roadsmart Testsieger
2010 Dunlop Roadsmart 5 Platz

Gleiches Motorrad, gleiche Zeitschrift..... Da wurde die Kriterien geändert.... :pfeif:

@ Larac4 Du hast recht, aber alle Michelinreifen heißen nun mal Pilot, ob Road oder Power....
Bin ja gespannt wie die offizielle Abkürzung wird
mp > Michelin Pure ?
Ich empfehle gar keine Reifen, es sei denn ich sehe die alten, erst dann kann ich einen empfehlen.
Und ich kenne einige die einen Pilot Power 2CT mit der Versys an die Grenze bringen.... :respekt:
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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#24 Beitrag von Ander1971 »

Gott sei dank brauchen wir in Italien keine Reifenfreigaben, nur die Größe muss stimmen, ansonsten darf man alles montieren was in dieser Größe verfügbar ist!
Auch Mischbereifungen, was ich aber aus Gründen der besseren Fahrwerksharmonie sowies nie machen würde. Außerdem bin ich ja zwischenzeitlich auch in D (z.B. Forentreffen :sabber: :sabber: )und A unterwegs, da könnte eine Mischbereifung teuer werden.

lg
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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#25 Beitrag von Detlef Plein »

Ander1971 hat geschrieben:G Außerdem bin ich ja zwischenzeitlich auch in D (z.B. Forentreffen :sabber: :sabber: )und A unterwegs, da könnte eine Mischbereifung teuer werden.
lg
Ander
Das ist ein wichtiger Punkt ?!?
Wenn Du als "Italiener" mit Deinem in Deinem Land legalem Motorrad in die BRD kommst, hat Dir normalerweise kein Deutscher Polizist etwas zu Deiner Fahrzeugausstattung zu sagen, es sei denn Du hast in den Papieren exakte Vorgaben....
Bei uns steht z.B. bei manchen drin "Reifen nur laut Betriebserlaubnis"
Ich werde mich mal schlau machen wie das aussieht.
Ich glaube nicht das man Dir da was kann....
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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#26 Beitrag von Ander1971 »

Detlef Plein hat geschrieben: Wenn Du als "Italiener" mit Deinem in Deinem Land legalem Motorrad in die BRD kommst, hat Dir normalerweise kein Deutscher Polizist etwas zu Deiner Fahrzeugausstattung zu sagen, es sei denn Du hast in den Papieren exakte Vorgaben....
Bei uns steht z.B. bei manchen drin "Reifen nur laut Betriebserlaubnis"
Ich werde mich mal schlau machen wie das aussieht.
Ich glaube nicht das man Dir da was kann....
Das stimmt, in meinen Fahrzeugpapieren steht nur die Reifengröße, sonst gar nichts. Auch bei der Fahrzeugüberprüfung (vergleichbar mit eurem TÜV) wird nur auf die Größe, und natürlich die Profiltiefe, geschaut. Auch an einem Auto darf man mit Mischbereifung vorne und hinten fahren, hauptsache an der selben Achse sind die gleichen Reifen montiert.
Aber ich möchte einfach im Ausland keinen Ärger mit einem "übereifrigen" Polizisten haben, auch wenn ich im Recht bin.

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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#27 Beitrag von bradpit »

Ander1971 hat geschrieben:Gott sei dank brauchen wir in Italien keine Reifenfreigaben, nur die Größe muss stimmen, ansonsten darf man alles montieren was in dieser Größe verfügbar ist!
Auch Mischbereifungen, was ich aber aus Gründen der besseren Fahrwerksharmonie sowies nie machen würde. Außerdem bin ich ja zwischenzeitlich auch in D (z.B. Forentreffen :sabber: :sabber: )und A unterwegs, da könnte eine Mischbereifung teuer werden.

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Die Mischbereifung ist bei uns ja auch erlaubt, zumindest bei Dunlop. :pfeif:
Was nützt mir aber wenn ich hinten den Guten Roadsmart draufhabe und vorne den Holzreifen.
Ansonsten werde ich als Sportlicher Fahrer ( Nenne mich jetzt halt selbst mal so ) mit Sicherheit keinen Sportreifen fahren, wo ich doch mit bestem Gewissen den Michelin Road 2 empfehlen kann.
Gutmütiger kann eigentlich kein Reifen sein, und vor allem bei dem Verschleiss.
Vorne 12000 hinten 8000 km.
Habe ja in den Dolomiten wieder erlebt wie schön es ist die Versys in denn Kurven Driften zu lassen.
Kann mir nicht vorstellen das das mit einem Sportreifen auch möglich ist. ( Zumindest nicht mit der Leistung der Versys )
Und was die Nasshaftung betrifft; über alles erhaben. :jubel:
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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#28 Beitrag von Larac4 »

Na ja, Mischbereifung Achsweise ist bei Pkw´s auch bei uns zugelassen. Und in Grenzen darf auch bei Motorrädern Mischbereifung gefahren werden, siehe D221/Roadsmart-Kombination.

Aber in Italien ist das schon spürbar lockerer, wobei selbst bei uns die Reifenbindung gottseidank gelockert wurde.

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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#29 Beitrag von Ander1971 »

bradpit hat geschrieben:


Ansonsten werde ich als Sportlicher Fahrer ( Nenne mich jetzt halt selbst mal so )
Du bist ein sprotlicher Fahrer, ich geb's dir auch schriftlich! :crazy: :crazy: :D :D ;)
bradpit hat geschrieben:
mit Sicherheit keinen Sportreifen fahren, wo ich doch mit bestem Gewissen den Michelin Road 2 empfehlen kann.
Gutmütiger kann eigentlich kein Reifen sein, und vor allem bei dem Verschleiss.
Vorne 12000 hinten 8000 km.
Habe ja in den Dolomiten wieder erlebt wie schön es ist die Versys in denn Kurven Driften zu lassen.
Kann mir nicht vorstellen das das mit einem Sportreifen auch möglich ist. ( Zumindest nicht mit der Leistung der Versys )
Und was die Nasshaftung betrifft; über alles erhaben. :jubel:
Bin auch sehr zufrieden mit dem MPR2, kann ihn auch nur empfehlen!

Was die übereifrigen Polizisten in Österreich angeht ist mir mal folgendes passiert:
Habe meine Dominator damals frabriksneu vom Händler abgeholt, und bin damit über das Penserjoch (schön zum Einfahren :sabber: :sabber: ) nach Innsbruck gefahren. Trotz das ich den Beamten nachweisen konnte, dass die Maschine am selbigen Tag zugelassen wurde und gerade mal 120 km auf der Uhr hatte, ließ er sich nicht davon abhalten, Profiltiefe, Funktionstüchtigkeit der Lichter und Blinker uvm. zu kontrollieren.... :headshake: :headshake: :? :? Er konnte natürlich nichts finden, welch Wunder wärs.. :wall: :wall:

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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#30 Beitrag von Detlef Plein »

bradpit hat geschrieben: Die Mischbereifung ist bei uns ja auch erlaubt, zumindest bei Dunlop. :pfeif:
Das ist keine Mischbereifung im Sinne des Gesetzes, sondern eine ganz legale Mischung zweier Reifenprofile eines Herstellers für die eine Freigabe vorliegt.
Mischbereifung nennt man es (nach dem Gesetz) wenn Reifen unterschiedlicher Hersteller oder unterschiedlicher Bauart gefahren werden.

Bei uns darfst Du auf einem Auto vier verschiedene Reifen fahren, egal ob Sommer oder Winter, lediglich die Bauart und Größe ( Radial ) muss gleich sein und die Reifen die erforderliche Tragfähigkeit usw. erfüllen. Die Reifenbindung für PKW ist definitiv in der BRD Schnee von gestern. Bei Motorräder gibt es die nach wie vor, auch wenn man es jetzt anders nennt.
Zuletzt geändert von Detlef Plein am 21. Jun 2010 19:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#31 Beitrag von Larac4 »

DETLEV hat geschrieben: Bei uns darfst Du auf einem Auto vier verschiedene Reifen fahren:::
Ich hab mich mit der Achsweisen Mischbereifung auf die Richtlinie 92/23/EWG bezogen, die durch die 26. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12.8.1997 in nationales Recht umgesetzt wird.
(EU-Recht geht vor nationalem Recht....meistens :crazy: )

Nach der Richtlinie 92/23/EWG ist für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Dies heißt im Gegensatz zu § 36 (2a) StVZO, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen.

Allerdings bin ich da etwas übers Ziel hinausgeschossen. Ich hab mich nochmal schlau gemacht.

Quelle:
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk eV (BRV) hat vor diesem Hintergrund den Federführenden des Fachausschusses KraftfahrzeugÓTechnik (FKT), Sonderausschuss Reifen + Räder, Herrn Dipl.-Ing. Mäder vom TÜV Süd, um Klarstellung gebeten. Dieser schrieb:

"Aus dem dargestellten Sachverhalt der Übergangsfristen ist ersichtlich, dass sich diese Anforderungen unter Hinweis auf die internationalen Vorschriften lediglich auf die Bauart des Reifens beziehen, nicht aber auf den Anbau am Fahrzeug. Für den Anbau am Fahrzeug gelten insofern die entsprechenden nationalen Vorschriften des § 36 StVZO. Die weitergehenden eingrenzenden internationalen Bestimmungen (Verwendung von Reifen vom gleichen Hersteller und Typ) treffen insofern nur auf die Erstausrüstung und die Montage der Reifen durch den Fahrzeughersteller zu."

Wie man sieht ist die Form der Mischbereifung selbst in Fachkreisen (auch bei TÜV-Prüfern) nicht unbedingt immer klar, da selbst hier viel interpretiert werden muss, was unter die Übergangsvorschriften fällt.

:wall: :pardon: Sorry


Detlev hat geschrieben:Bei Motorräder gibt es die nach wie vor, auch wenn man es jetzt anders nennt.
Da stimm ich dir zu, wobei diese im Gegensatz zur früheren Bestimmungen wie ich geschrieben habe gelockert wurde,
da durch die Reifenhersteller auch Freigaben erteilt werden können.


Für Reifenfabrikatsbindung mal folgenden Link.

IFZ
Zuletzt geändert von Larac4 am 21. Jun 2010 20:37, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#32 Beitrag von Detlef Plein »

@Larac4

Nicht das der Eindruck entsteht ich wolle klug scheißern..... Ich habe nur vor kurzem mit einem von uns allen finanzierten Ministerium ( Verkehrsministerium ) geschrieben und diese Damen und Herren gebeten doch mal etwas Kalrheit in die Reifenbindungsfrage zu bringen. NAch der zweiten Mahnung kam dann die Antwort:



Sehr geehrter Herr Plein,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich aufgrund der Vielzahl eingehender Anfragen das Antwortschreiben verzögert hat.

Sehr geehrter Herr Plein,
sind in den Fahrzeugpapieren von Motorrädern Beschränkungen bei den Reifen in Form einer Fabrikats- oder Typbindung enthalten, muss bei Reifenersatz wieder der angegebene Reifen aufgezogen werden. Ob Fahrzeuge über nationale oder internationale Genehmigungsverfahren in den Verkehr kommen, ist nicht relevant. Sind im Laufe des Fahrzeuglebens weitere Reifenfabrikate oder Reifentypen vom Reifen- oder Motorradhersteller freigegeben worden, dürfen auch diese Reifen gefahren werden. Für die Freigaben werden Herstellerbestätigungen er-stellt, die von den Reifenherstellern über das Internet bezogen werden können.

Die vorgenommene Beschränkung erfolgt nicht willkürlich, sondern stützt sich auf das geltende Recht ab. Gemäß der Rahmenrichtlinie 2002/24/EG, Artikel 7 Abs. 3, können Beschränkungen in einer Genehmigung aufgenommen werden, die bezogen auf Reifen, Fabrikat und Typ im Bauartgenehmigungsbogen gemäß 97/24/EWG, Kapitel 1 Anhang III, Anlage 2, Anschnitt II zur Sicherung der fahrdynamischen Stabilität ausgewiesen werden..
Richtig ist, dass bei Reifen für mehrspurige Fahrzeuge die Fabrikatsbindung entfallen ist. Gründe für die unterschiedliche Verfahrensweise sind:

1. Unterschiedliches Recht.

Reifen für mehrspurige Fahrzeuge werden nach der Richtlinie 92/23/EWG-, Reifen für Motorräder nach der Richtlinie 97/24/EG genehmigt.

2. Unterschiedliche technische und physikalische Bedingungen.

Die Fahrstabilität von Motorrädern ist ein entscheidendes Sicherheitskriterium. Definiert wird der Begriff "Fahrstabilität" als Störungsunempfindlichkeit des Motorrades im gesamten Geschwindigkeitsbereich. Im Gegensatz zum Zweispurfahrzeug, befindet sich das Motorrad bei niedrigen Geschwindigkeiten im labilen Gleichgewicht und wird nur bei zunehmender Fahrgeschwindigkeit rein dynamisch stabilisiert.

Das fahrdynamische Verhalten wird durch die Eigenschaften der einzelnen Fahrzeugbauteile und deren Zusammenspiel bestimmt. Zu den charakteristischen Größen zählen Gewichte, Schwerpunktlagen, Trägheiten, Steifigkeiten, Dämpfungseigenschaften, aerodynamische Kennwerte sowie geometrische Daten.

Der Motorradreifen hat als fest integriertes Konstruktionselement wichtige Funktionen zu erfüllen. Alle auftretenden dynamisch veränderlichen Kräfte müssen über den Kraftschluss mit der Fahrbahn übertragen werden. Hierbei sind die Anforderungen beim Einspurfahrzeug aus Gründen seiner Fahrdynamik komplexer als bei anderen Fahrzeugarten.

Bislang hat man drei Stabilitätsstörungen, das Kippen, Flattern und Pendeln beim Zweirad unterschieden. In jüngerer Zeit kam das Lenkerschlagen hinzu. Das Flattern ist bei Motorrädern im Geschwindigkeitsbereich von 40 bis 100 km/h von Bedeutung. Dabei handelt es sich um reine Schwingungen des Lenksystems. Grundsätzlich ist jedes nachlaufgeführte Rad (Kraftradvorderrad) von diesem Phänomen betroffen.
Beim Pendeln handelt es sich um eine kombinierte Roll- und Gierbewegung des gesamten Motorradrumpfes, wobei das Lenksystem gegenphasig um die Lenkachse schwingt.
Der Motorradreifen hat als wichtiges federndes und dämpfendes Element beim Abbau dieser gefährlichen Fahrzeugschwingungen eine wesentliche Funktion.

In Anbetracht oben genannter Bedingungen wird auch weiterhin im Sinne der Verkehrssicherheit an der Möglichkeit festgehalten, Beschränkungen beim Fahrzeug in Form von Fabrikats-/Typbindungen bei Reifen für einspurige Fahrzeuge vorzunehmen.

Zur weiteren Information ist eine Kopie der Verkehrsblattverlautbarung zu diesem Thema angelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Alexander Dürnagel



Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: http://www.bmvbs.de
Verkehrsverordnung

Hört sich ja lles toll an, aber warum darf und kann der Andreas aus Bozen wenn er in Deutschland ist auf der Autobahn mit egal was für Reifen 180 fahren ohne das eine Gefahr besteht, während ich mit dem gleichen Moped bei gleicher Geschwindigkeit speziell für die BRD frei gegebene Reifen fahren muss, weil ich mich ja sonst gefährde....
Oder gibt es ein Gesetz das andere EU - Biker in der BRD nur die in ihrem Heimatland zugelassenen Geschindigkeiten fahren dürfen ?
Andreas, hast Du in Deinen Papieren 130 km als Höchstgeschwindigkeit eingetragen ?
Zuletzt geändert von Detlef Plein am 21. Jun 2010 21:50, insgesamt 1-mal geändert.
Schöne Grüße aus Borken
Detlef Plein

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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#33 Beitrag von Larac4 »

Das ist halt die Umsetzung vom internationalem Recht in nationales Recht. Jedes Land hat da eine andere Rechtsauffassung oder "Markenbindung" zur Lobby :lol:

Daher auch noch mal ein Link zu einem Flyer, der sich genau gegen diese Umsetzung richtet.

>>KLICK<<
Zuletzt geändert von Larac4 am 21. Jun 2010 21:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#34 Beitrag von Ander1971 »

Detlef Plein hat geschrieben:
Hört sich ja lles toll an, aber warum darf und kann der Andreas aus Bozen wenn er in Deutschland ist auf der Autobahn mit egal was für Reifen 180 fahren ohne das eine Gefahr besteht, während ich mit dem gleichen Moped bei gleicher Geschwindigkeit speziell für die BRD frei gegebene Reifen fahren muss, weil ich mich ja sonst gefährde....
Oder gibt es ein Gesetz das andere EU - Biker in der BRD nur die in ihrem Heimatland zugelassenen Geschindigkeiten fahren dürfen ?
Andreas, hast Du in Deinen Papieren 130 km als Höchstgeschwindigkeit eingetragen ?

Natürlich muss mein Reifen auch vom Geschwinkeitsindex und der Tragfähigkeit ok sein, aber klarerweise habe ich in meinen Papieren keine Geschwindigkeitsbeschränkung eingetragen.. :lol: :lol: ;) ;) :abfeiern:
Allerdings bin ich mir mit dem Geschwindigkeitsindex gar nicht einmal so sicher, habe auf der Fähre von Sardinien nach Livorno eine KTM 990 aus Leifers (Südtirol) getroffen, mit äußerst grobstolligen Profil, ich kann mir nicht vorstellen, dass der Reifen Geschwindigkeiten verträgt welche die 990iger zulässt. :? :pfeif:

lg
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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#35 Beitrag von Dobi »

Da schau ich und suche :? finde keine Reifenfreigabe für Versys Modell 2010 hat da einer von euch
10 ner was. Ich hab immer noch den alten drauf , ab werk. Würde nun einen Michelin drauf machen, aber
das geht nicht. Was habt den Ihr drauf und wie seit ihr den zufrieden. Last mal was höhren.
Alles , hat einen Sinn. :D

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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#36 Beitrag von Dirk_EN »

Du kannst Michelin anschreiben und sie bitten die die Reifendaten zuzusenden. Hat Metzeler auch schon mal gemacht bei mir.

Damit kannst du zum TÜV fahren und eine Einzelabnahme machen lassen. Die kostet allerdings ein wenig mehr.
Frag doch einfach mal bei deiner nächsten TÜV Stelle nach und erkläre denen dein Problem.

Oder du wartest noch ein paar Monate, wenn möglich, denn dann werden die meisten homologiert sein.

Meine Antwortmail war damals:
"Sehr geehrter Herr U., vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Freigabe für die von Ihnen gewünschte Reifenkombination ist noch nicht verfügbar. Es ist momentan nicht möglich Ihnen eine Auskunft zu geben, wann das Freigabeverfahren abgeschlossen sein wird.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen derzeit als einzige Möglichkeit zur Reifeneintragung die Einzelabnahme durch einen Sachverständigen anbieten können. Der Reifenhersteller kann hierzu nur die technischen Daten der Reifen bescheinigen.
Gerne senden wir Ihnen die entsprechenden Datenblätter auf Wunsch per Post oder Fax zu. Setzen Sie sich vorab bitte mit Ihrer zuständigen TÜV/Dekra-Stelle in Verbindung.
Der Metzeler Roadtec Z6 Interact muss in der Freigae explizit aufgeführt sein.

Viele Grüße Pirelli Deutschland GmbH
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Zuletzt geändert von Dirk_EN am 23. Aug 2010 20:38, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#37 Beitrag von Theo »

@ Dobi,

also ein paar Reifen sind schon für die 2010er Versys freigegeben. :guckstduhier: http://www.versysforum.de/viewtopic.php?f=56&t=2522

Michelin ist jedoch (noch) nicht dabei. Die trödeln immer etwas. :pfeif:
Viele Grüße!
Theo

Es ist halt alles relativ...

Meine NC700X schluckt im DurchschnittBild

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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#38 Beitrag von Detlef Plein »

Dobi hat geschrieben:Da schau ich und suche :? finde keine Reifenfreigabe für Versys Modell 2010 hat da einer von euch
10 ner was. Ich hab immer noch den alten drauf , ab werk. Würde nun einen Michelin drauf machen, aber
das geht nicht. Was habt den Ihr drauf und wie seit ihr den zufrieden. Last mal was höhren.
Wenn du einen Reifen haben willst der die Versys sehr "leichtfüßig" macht, aber klebt wie Schei... und beim bremsen in schräglage kaum Aufstellung zeigt, kann ich Dir den Conti Road Attack2 empfehlen. Den fahre ich seit 1000 km auf meiner Versys.
Der Reifen hält die Spur, egal was kommt. Macht aber die Versys enorm wendig ( Anfänger würden sagen kippelig ).
Nur zur Haltbarkeit kann ich noch ncihts schreiben.
Und die Freigabe ist ja draußen
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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#39 Beitrag von caraxel »

;) Hi, ich weiss auch noch etwas,

Metzeler hat für das 2010er Modell auch Freigaben für folgende Reifen:
- Roadtec Z6 Interact
- Sportec M5 Interact
- Angel ST
- Diablo Rosso
- Diablo Rosso Corsa

Gruß,
Axel

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Re: Mod.2010 Reifenfreigaben..........

#40 Beitrag von Dobi »

Ja was soll ich sagen, kauf mir eine neue V10 im März diesen Jahres und warte auf eine Reifenfreigabe für den MPR2. Nun steht das Jahr 2011 vor
der Türe und die neue Saison vieleicht ab März 11 und der Reifen ist noch nicht freigegeben. Ich bin da vieleicht etwas Stur, den den Roadsmart
kann man ja auch fahren, aber dennoch sind die besseren immer noch nicht frei oder bin ich Netzblind! Die Frage stellt sich mir und das wurde ja
schon des öfteren hier im Forum besprochen, warum werden die in Deutschland für die 10ner nicht freigegeben. Eigentlich schade, ich werde halt
dann meinem Stursinn freien lauf lassen und den Roadsmart montieren, oder weis mitlerweile einer von euch 10ner mehr. Die, die eine ( alte ) haben, kennen das Problem nicht. Ich hatte vor längerer Zeit schon mal gefragt was die 10 ner( so um die 50 Stck.) hier im Forum so fahren aber es gab ja sehr wenig Resonantz. Man könnte sich doch mal die Mühe machen und eine Liste erstellen wer was auf der 10 ner fährt. Ich selbst habe nicht das Talent am PC um dieses in die Wege zu leiten (Sorry). Wäre doch auch für den einen oder anderen Interesant denke ich.
Na ja, schaun wir mal was daraus wird.
Alles , hat einen Sinn. :D

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