Vielleicht ein neuer Denkansatz?

Welche Marke? Touren- oder Sportreifen? Welcher passt optimal zur Kawasaki Versys 650?
Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
JoeyNickel
Beiträge: 39
Registriert: 23. Sep 2010 09:25
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: Versys
zurückgelegte Kilometer: 0
Wohnort: Neunkirchen
Kontaktdaten:

Vielleicht ein neuer Denkansatz?

#1 Beitrag von JoeyNickel »

Reifeneintragungen, Reifengrössen..... man hält sich an all das, was der Gesetzgeber einem vorschreibt. Aber da lese ich doch gerade:
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung, daß Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen. Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, soll im Regelfall auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).
Vielleicht sollte man sich einfach dranschrauben, was man mag, und sich dann beweisen lassen, dass der entsprechende Reifen an entsprechendem Motorrad zur Eigen- und Fremdgefährdung führen würde.

Eure Meinung?
Si deus pro nobis, quis contra nos?

"Mitleid mit den Tieren hängt mit der Güte des Charakters so genau zusammen, daß man zuversichtlich behaupten darf, wer gegen Tiere grausam ist, könne kein guter Mensch sein."
– Arthur Schopenhauer

Benutzeravatar
Larac4
Beiträge: 4098
Registriert: 24. Jan 2009 23:51
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: Versys.. was sonst?!
Baujahr: 2007
Farbe des Motorrads: Candy Burnt Orange
zurückgelegte Kilometer: 22500
Wohnort: Bayerischer Wald

Re: Vielleicht ein neuer Denkansatz?

#2 Beitrag von Larac4 »

Problem ist, das es dennoch nicht erlaubt ist. Das führt im besten Fall dazu, das es keinen interessiert, weil keiner drauf guckt.

Bei TÜV und Polizei wirst du dennoch Ärger bekommen = neue Reifen nötig.

Sollte es zu einem Unfall kommen (Rutscher, längerer Bremsweg,...) ist man bei nicht für das Möp zugelassenen Reifen schnell bei den Übeltätern.
Bei der Haftpflicht wird zwar dennoch gezahlt (für den Geschädigten) aber der Versicherer holt sich in Form von Obliegenheitspflichtverletzungen einen Teil wieder von dir zurück.
Bei der Voll- und Teilkasko ist die Versicherung dann ganz oder teilweise Leistungsfrei.

Es kann sogar soweit führen, selbst wenn man selber nicht schuld am Unfall ist, das man sich den Vorwurf gefallen lassen muss, das man bei der richtigen Bereifung durch einen kürzeren Bremsweg den Unfall verhindern hätte können.

Selbst wenn der Reifen nicht ursächlich wäre, müsste das dann eventuell durch eigene Gutachten bewiesen werden.

Das ist der Aufwand und Kosten nicht Wert.

Benutzeravatar
JoeyNickel
Beiträge: 39
Registriert: 23. Sep 2010 09:25
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: Versys
zurückgelegte Kilometer: 0
Wohnort: Neunkirchen
Kontaktdaten:

Re: Vielleicht ein neuer Denkansatz?

#3 Beitrag von JoeyNickel »

Wenn dem so ist, gebe ich Dir Recht.
Si deus pro nobis, quis contra nos?

"Mitleid mit den Tieren hängt mit der Güte des Charakters so genau zusammen, daß man zuversichtlich behaupten darf, wer gegen Tiere grausam ist, könne kein guter Mensch sein."
– Arthur Schopenhauer

Benutzeravatar
Rossi_DO
Beiträge: 588
Registriert: 20. Jul 2009 08:58
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: Versys 650
Baujahr: 2008
Farbe des Motorrads: grüüüüüüüüüün
zurückgelegte Kilometer: 39000
Wohnort: Dortmund

Re: Vielleicht ein neuer Denkansatz?

#4 Beitrag von Rossi_DO »

Leider wird andersrum ein Stiefel draus: Du musst nachweisen, dass Du weder Dich noch andere gefährdest. Und das ist afaik gesetzlich vorgeschrieben (Stichwort: Beweislast/-Umkehr). Sonst könnte ja jeder mit ner Knarre rumballern und dann sagen: "Beweist mir doch, dass ich jemanden gefährdet habe."
Vielleicht etwas drastischer Vergleich, der vermutlich auch noch hinkt, bis es knallt, aber...

Zudem vermute ich mal stark, dass das ein Urteil zum Thema Auto ist. Das hat in vielen Fällen noch lange nix mit der Rechtsprechung in Sachen Motorrad zu tun.

Darüber hinaus: Das ist "nur" ein OLG. Wenns hart auf hart kommt, geht das noch ne Etage weiter, mindestens.

Ne schöne Jrooß
Rossi
Der Dottore 46 ist zwar auch ein Signore, aber nicht der wahre Signore Rossi...
Und das, was da unter "zurückgelegte Kilometer" steht, sind nur die Versys-Kilometer

Bild

Antworten

Zurück zu „Reifen für die Kawasaki Versys 650“