Vielleicht sollte man sich einfach dranschrauben, was man mag, und sich dann beweisen lassen, dass der entsprechende Reifen an entsprechendem Motorrad zur Eigen- und Fremdgefährdung führen würde.Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung, daß Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen. Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, soll im Regelfall auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).
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