Alternativer Reflektor für Gabel

Einstellungen und Wartung für das Originalfahrwerk der Kawasaki Versys 650
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Tornanti
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Alternativer Reflektor für Gabel

#1 Beitrag von Tornanti »

Ich möchte das hässliche runde Katzenauge durch ein rechteckiges an der Telegabel ersetzen. Rückseite gekrümmt mit Klebepad. Habe solche bei Ducati und BMW gesehen. Die Krümmung muss zum Durchmesser 52,5mm passen. Hat jemand einen Tipp, was gut passt
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Jero
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Re: Alternativer Reflektor für Gabel

#2 Beitrag von Jero »

Ich kenne die gesetzlichen Regelungen nicht so gut, finde es aber bei der Versys wirklich nicht besonders "attraktiv" gelöst ;)

Die Variante mit rötlichem Reflektor an der Nummernschildhalterung (wie z.B. bei der z900) finde ich unauffälliger.

toyofahrer
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Re: Alternativer Reflektor für Gabel

#3 Beitrag von toyofahrer »

Der "Kesselprüfer" sagt -> seitliche Reflektoren an Fahrzeugen rund!!!! Ich hätte sonst für meinen Anhänger (!!!) keinen TÜV bekommen, musste schnell noch zwei runde dran kleben - hatte nämlich erst viereckige dran. :shocked:

Gruß Frieder
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Hoinzi

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Re: Alternativer Reflektor für Gabel

#4 Beitrag von Hoinzi »

Das glaube ich nicht. Diverse Ducati, BMW und sonstige Marken haben rechteckige Reflektoren dran. Die dürften kaum unzulässig sein. Die Reflektoren dürfen m.E.n. lediglich nicht dreieckig sein, und sie müssen gelb sein und eine gewisse Mindestgröße haben. Ansonsten gibt es da keine konkreten Vorschriften.

Edit: die betreffende EU-Richtlinie sagt folgendes dazu:

6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER 6.12.1. Anzahl je Seite Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung 6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit Horizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.
6.12.5. Ausrichtung Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.


Quelle: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 087:DE:PDF
Zuletzt geändert von Hoinzi am 23. Aug 2018 14:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Alternativer Reflektor für Gabel

#5 Beitrag von SiRoBo »

Hoinzi hat geschrieben:Edit: die betreffende EU-Richtlinie sagt folgendes dazu: .....
Da steht ja gar nix von der Größe... demnach reicht also ein kleiner Reflektorpunkt. :top:
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Re: Alternativer Reflektor für Gabel

#6 Beitrag von Jero »

Der Reflektor an der z900 ist auf jeden Fall rot und rechteckig

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Re: Alternativer Reflektor für Gabel

#7 Beitrag von Zephyr_1100 »

Jero hat geschrieben:Der Reflektor an der z900 ist auf jeden Fall rot und rechteckig
Bei der z900 RS sind die roten Reflektoren hinten rund :think:
Gruß Gerd

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Re: Alternativer Reflektor für Gabel

#8 Beitrag von Zabel2017 »

Hallo,
oben steht ja schon viel aus dem EG-Recht, allerdings habe ich nicht geprüft, ob alles stimmt.
Allgemein gilt bei der Lichttechnik, zu der auch die Reflektoren gehören: vorne weiss, seitlich gelb, hinten rot - sonst gibts keinen TÜV.
Die neuen VERSYs-Modelle sind EURO4-Fahrzeuge (oder höher), ab EURO 4 ist die seitliche (gelbe) Kenntlichmachung zwingend eingeführt worden.
Für Krafträder zugelassene Rückstrahler haben ein Prüfzeichen (fragt sich nur noch welches) und haben sobald ein Prüfzeichen vorliegt automatisch auch mindestens die MINDESTgröße. Im übrigen dürfen an den zugekauften Lichttechnischen Einrichtungen mit Zulassung garkeine Veränderungen durchgeführt werden - man darf also aus einem runden keinen rechteckigen Rückstrahler machen, dadurch würde er die Zulassung verlieren - also kein TÜV. Anbaumaße und geometrische Sichtbarkeit müssen nach dem Austausch nach wie vor passen.
Gruss,
Zabel2017

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Re: Alternativer Reflektor für Gabel

#9 Beitrag von SiRoBo »

Zabel2017 hat geschrieben:Im übrigen dürfen an den zugekauften Lichttechnischen Einrichtungen mit Zulassung garkeine Veränderungen durchgeführt werden - man darf also aus einem runden keinen rechteckigen Rückstrahler machen, dadurch würde er die Zulassung verlieren - also kein TÜV. Anbaumaße und geometrische Sichtbarkeit müssen nach dem Austausch nach wie vor passen.
Sagt wer oder was? Nicht alles am Moppet braucht ein E-Prüfzeichen. Laut Vorschrift (die ich jetzt nach dem Post oben auch nicht persönlich überprüft habe) auch nicht der Reflektor. Also Reflektorfolie kaufen, einen nicht dreieckigen Bäpper al gusto ausschneiden und fertig. Macht Euch hier mal nicht verrückt... ;)
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Re: Alternativer Reflektor für Gabel

#10 Beitrag von versystourer72 »

Diese komischen Reflektoren an der Gabel, egal wie groß sie jetzt sein müseen, sind an der Versys wirklich recht Laienhaft dran gebastelt worden.
Und das ab Werk. :kotz:

Finde ich sehr schade. :(

Für künftige Modelle wurde ich mir eine Vertiefung im vorderen "Schutzblech" wünschen, damit diese Vorschrift wieder im Einklang mit dem Optik kommt. :sabber:

So würde wohl kaum ein Hobbybastler vorgehen. :headshake:

Schauen wir mal, was sich da Kawa für die Zukunft einfallen lasst. :keineahnung:
Zuletzt geändert von versystourer72 am 24. Aug 2018 09:06, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße von Klaus

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Re: Alternativer Reflektor für Gabel

#11 Beitrag von Zabel2017 »

SiRoBo hat geschrieben: Also Reflektorfolie kaufen, einen nicht dreieckigen Bäpper al gusto ausschneiden und fertig. Macht Euch hier mal nicht verrückt... ;)
(gelbe) Reflektorfolie ist an Krafträdern und PKW unzulässig und darf auch nicht als Ersatz für die seitlichen Rückstrahler verwendet werden. Refletorfolien sind für den Nutzfahrzeugbereich (Lkw über 3,5t, Anhänger, lof-Fahrzeuge) vorgesehen. Louis etc. bieten ja viel an, muss man halt mal schauen, was erlaubt und vielleicht nicht hässlich ist. Da die seitliche Kenntlichmachung im EG-Recht ab EURO4 für Krafträder neu ist, wird es etwas dauern, bis es sich bei allen Prüfern herumgesprochen hat und die Fahrzeuge wg. fehlender seitlicher Rückstrahler bei der HU durchfallen, beim Reflektor hinten hat es ja auch einige Jahre gedauert, mittlerweile gibt es kaum noch Fahrzeuge ohne rote Rückstrahler hinten.

Gruss
Zabel2017

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