Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

Welche Marke? Touren- oder Sportreifen? Welcher passt optimal zur Kawasaki Versys 1000?
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Tornanti
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Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#1 Beitrag von Tornanti »

Ich weiss, dass Thema wurde schon X mal hin- und herdiskutiert.
In der Zulassung meiner 2018'er steht nur noch die Reifendimension, kein Fabrikat. Soweit so gut. Benötigt man trotzdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers? Beispiel:
Michelin gibt eine Freigabe für den Pilot Road 4 und Road 5 ab Baujahr 2015. Damit wären die Modelljahr 2015 bis 2018 abgedeckt.
Ab Modelljahr 2017 gibt Michelin aber nur eine Freigabe für den Pilot Road 4. Das würde für die Modelljahre 2017 und 2018 gelten. Das ist irgendwie widersinnig.
Ich könnte es mir einfach machen, die Road 5 auf die 2018er monieren und die Freigabe ab Modelljahr 2015 mitführen. Was sagt Ihr dazu?
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Michelin-Freigaben ab 2015.jpg
Michelin-Freigaben ab 2017.jpg
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andre
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#2 Beitrag von andre »

Ab 2017 brauchst du keine Freigabe mehr. Unbedenklichkeitsbescheinigungen gibt es teilweise nicht mehr. Für meine 650er von 2017 gibt es auch keine
Freigabe mehr für den CRA3, für die von 2016 schon
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blahwas
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#3 Beitrag von blahwas »

Reifendimension beachten, nicht diagonal und radial mischen (diagonal gibt's eh kaum noch und schon gar nicht in sinnvoll) und gut ist :)

edit: diagonal in der Klammer, natürlich!

lars0404

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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#4 Beitrag von lars0404 »

Hallo,
@ Blahwas, da hast Du was verwechselt Diagonal gibts kaum noch. Bzw. nur für Baugeräte und Landwirtschaft oder alte Anhängerfelgen. Diagonal sind auch mit Schläuchen gewesen, da fehlt der 2. Hump auf der Felge.
Aber jetzt zur eigntlichen Frage. Rufe doch mal bei Michelin an. Die Testen die Reifen auf den verschieden Mopeds und machen die Freigabe von der Fahrbarkeit abhängig. Hier im Forum haben die 5er ja schon einige ohne Probleme drauf. Stand heute würde ich die auch auf meiner 2018er verbauen. Ich denke mein originalen Reifen halten noch für 2019.
Ich habe mir die Freigaben eben mal angeschaut, nehme Freigabe besser nicht mit die ABE nr hat sich von 2017 zu 2018 geändert. Wahrscheinlich wegen der Euro 4 Abgasnorm und den hässlichen Refelktoren in orange an den Seiten. Wenn keine Reifenbindung im Schein steht kannst du fahren, was du willst. Nur de Größen sind zu beachten
Aber vom Fahrwerk hat sich ja nichts geändert?? Das was sich ja von 2015 bis 2017 gändert hat war die Farbgestalltung und 2018 noch zusätzlich Euro 4 oder ??

Gruß Lars

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blahwas
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#5 Beitrag von blahwas »

@lars
Natürlich ist diagonal ist alt und radial neu, doh :(

Bei einer Zulassung nach Euro 4 sind Reifenfabrikatsbindungen einfach nicht mehr zulässig. Diese rein deutsche Praxis hat die EU untersagt.

Tornanti
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#6 Beitrag von Tornanti »

Mmmh!? So richtig schlau werde ich aus den Antworten immer noch nicht.
Noch einmal konkret gefragt: Ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers zwingend erforderlich, ja oder nein?
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blahwas
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#7 Beitrag von blahwas »

Wenn im deinem Fzgschein nicht steht "nur Bridgestone XY" brauchst du keine Freigaben. Dimensionen beachten (und nicht radial/diagonal mischen) und fertig.

Dass es trotzdem überhaupt Freigaben für Modelle ab 2017 gibt ist reines Marketing.

Tornanti
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#8 Beitrag von Tornanti »

So, habe mal in der Zulassungsbescheinigung Teil II nachgeschaut. Die 2018er hat die Typgenehmigungsnummer e4*168/2013*00029*00. Damit wäre nur diese Unbedenklichkeitserklärung gültig. Ich denke, ich nehme mal Kontakt mit Michelin auf und frage, wann der der Road 5 auch offiziell in die Unbedenklichkeitserklärung für die Modelljahrgänge 2017 und 2018 aufgenommen wird.
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ab 2017.jpg
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#9 Beitrag von blahwas »

Da ist ja schon der erste Satz im Text falsch: "Beim nachstehend beschriebenen..."

lars0404

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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#10 Beitrag von lars0404 »

hallo , da bei der 2018er keine Reifenbindung mehr in den Papieren steht, kannst Du fahren was du möchtest.
Es kann auc keine Polizist oder TÜVler sagen as geht so nicht, wen Du dem MRP5 fährst.
Ich wäre aber trozdem neugierg warum Michelin den MRP5 nicht Freiggeben hat. Unterschied am Fahrwerk gibts ja nicht! Von 2015, 16 und 17 zu 18.

Tornanti
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#11 Beitrag von Tornanti »

Die Email an Michelin ist raus. Ich melde mich wieder, wenn es eine Antwort gibt.
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#12 Beitrag von Tornanti »

Ergänzung:
Kawasaki selbst macht auch Reifenempfehlungen. Für die 2018er leider auch nur der Pilot Road 4, nicht der Road 5. Vielleicht werden in Zukunft neuere Reifentypen ergänzt.
Dateianhänge
Versys1000_2017.pdf
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andre
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#13 Beitrag von andre »

....Kawa hat auch für die alte 650er Versys den Dunlop D221 empfohlen und davon abgeraten anderen Reifen zu verwenden... :-)
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#14 Beitrag von Tornanti »

Dass ich an Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller interessiert bin, liegt daran, dass häufig Reifen mit einer Sonderkennung (Großbuchstabe als Zusatz) für ein spezielles Modell notwendig sind. Das kenne ich z.B. von der FJR 1300. Ohne diese Bescheinigung wäre es eine Lotterie, den richtigen Reifen auszuwählen.
Für die Versys ist der Michelin PR 4 in der Sonderkennung A spezifiziert. Der Road 5 hat keine Sonderkennung.
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#15 Beitrag von Tornanti »

Jetzt wird es richtig verwirrend. Ich hatte Kontakt mit Michelin. Der Kollege sagte mir, dass am Freitag (22.03.) die aktualisierten Freigaben für die Versys in der Datenbank erhältlich sein werden. Also gleich nachgeschaut und ..... gewundert!
Nachdem bis Freitag für die 2015er und 2016er noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Road 5 vorhanden war, ist diese nun nicht mehr zu finden. Nur noch für den Pilot Road 4.
Der Road 5 ist jetzt nur noch für die 2012-2014 Versys 1000 freigegeben. Die Nummer der alten und neuen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist identisch.
Ich werden noch einmal Kontakt mit Michelin aufnehmen.
Dateianhänge
Versys 2015-2016 alte Freigabe
Versys 2015-2016 alte Freigabe
Versys 2015-2016 neue Freigabe
Versys 2015-2016 neue Freigabe
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#16 Beitrag von locke »

Wenn Du die alte hast gibt es doch kein Problem
Gruß Locke
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#17 Beitrag von Tornanti »

Ich habe die 2018 und bin davon betroffen, dass Michelin keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Road 5 erteilt.
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#18 Beitrag von madbow »

Für die 2018er kV mit EURO 4 Homologation brauchst Du überhaupt keine Reifenfreigabe mehr oder ist in der Zulassungsbescheinigung 1 Deiner kV fälschlicherweise immer noch irgend ein bestimmtes Reifenfabrikat eingetragen?
Es dürfen nach EU-Recht nur noch die Reifengrößen eingetragen sein.
Somit kannst Du jedes Reifenfabrikat auf die Felgen Deiner kV montieren lassen, sofern sie die vorgegebenen Dimensionen und Geschwindigkeits- sowie Lastindizes haben. Ob sie allerdings wirklich jederzeit und unter allen Bedingungen sicher fahrbar sind, musst Du im wahrsten Sinne des Wortes nun selbst „erfahren“, da führt kein Weg mehr dran vorbei.
Nachdem damit für die Reifenhersteller keine Notwendigkeit mehr besteht, für die EURO 4 Motorräder bezüglich ihrer Reifenprodukte Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu erstellen, werden sie sich die damit verbundenen Aufwände auf jeden Fall sparen.

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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#19 Beitrag von Tornanti »

Das ist alles bekannt und wurde schon x-mal diskutiert. Genauso wurde gemutmaßt, warum Firmen trotzdem Aufwand in Unbedenklichkeitsbescheinigungen stecken. Angeblich aus Marketing-Gründen, um den Verkauf anzukurbeln.
Aussage von Michelin auf meine 1. Anfrage vor 3 Wochen:
"... allerdings heißt kein Eintrag in den Papieren nicht immer auch, dass keine Bindung besteht und ganz besonders gilt das für Kawa." ... "Alle Fahrtests werden in Zusammenarbeit mit Kawasaki gefahren und letztendlich entscheidet auch hauptsächlich Kawasaki, was an Michelin-Bereifung frei gegeben wird oder nicht."
Umso bemerkenswerter nun, dass Michelin (oder Kawa ?) für den Road 5 die Unbedenklichkeit für die 2015er und 2016er zurückgezogen hat. Das ist das Gegenteil von verkaufsförderndem Marketing.
Mal sehen, wie Michelin auf meine Anfrage reagiert.
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Re: Verwirrende Reifenfreigaben von Michelin

#20 Beitrag von bakerman23 »

Ich vermute mal, das die Unbedenklichkeitsbescheinigungen weiter erstellt werden um die Datenbanken der Händler zu füttern.
Das wäre auch mein Tipp an den Te. Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Schlappen passen, ab zum Händler. Dazu sind die da. So viel teurer sind die auch nicht.
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