https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... fSMV_13-16
in §4 "Testnachweis" steht dann, dass Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen sind:§ 16 Beherbergung
Übernachtungsangebote von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und allen sonstigen gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften dürfen unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung gestellt werden:
1. Jeder Übernachtungsgast hat ohne Rücksicht auf die 7-Tage-Inzidenz vor Ort bei seiner Ankunft einen Testnachweis nach Maßgabe von § 4 vorzulegen.
In §15 "Gastronomie" steht noch was interessantes:Asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind, sowie Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises ausgenommen.
Also Rumlaufen nur mit FFP2-Maske, Rumsitzen darf man auch ohne Maske.In Gebäuden und geschlossenen Räumen besteht für das Personal, soweit es in Kontakt mit Gästen kommt, Maskenpflicht sowie für Gäste, solange sie nicht am Tisch sitzen, FFP2-Maskenpflicht.
Wie alt der Test sein darf steht da nicht so explizit drin. 24h sicherlich, also lasst euch vor Abreise testen. Apotheken bieten das oft noch kostenlos an.
Wer schon geimpft ist kann trotzdem ansteckend sein, daher wäre auch für Geimpfte ein Test sehr fair gegenüber den ungeimpften Gästen bzw. gegenüber den ungeimpften Kontakten geimpfter Gäste. Das ist aber freiwillig.