Kind wirft Motorrad um - Haftung?
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Dann bringt die WFS wohl nichts??
Das hört sich jetzt blöd an, aber besser kann es nicht kommen für dich. Für den Kinderschaden, wenn er bezahlt wird, nach Gutachten Abrechnen und Geld einstecken.
Ist dann ohne Mwst.
Neue bestellen nach Listen Preis und für den Rabatt (der muß ja gut sein bei 2 neuen in 12 Monaten) eine seperate Gutschift und das dann entspr. weniger Überweisen, dann haste deine Prämienerhöhung refinanziert +noch eine paar Tankfüllungen dazu.
Gruß und mehr Glück mit der neuen Lars
Das hört sich jetzt blöd an, aber besser kann es nicht kommen für dich. Für den Kinderschaden, wenn er bezahlt wird, nach Gutachten Abrechnen und Geld einstecken.
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- blahwas
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
In der Teilkasko gibt's keine Prämienerhöhung - man ist ja nicht schuld. Wie ist das bei Vollkasko? Liegt hier VK oder TK vor?
- Walter
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Au weh,auch das noch......
Ich hoffe das Du wenigstens keinen Finanziellen Verlust dadurch erleidest wenn schon das geliebte Bike weg ist!
Drück jetzt ganz fest die Daumen!
Lg Walter
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- locke
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Diebstahl trägt doch immer die Teilkasko oder?blahwas hat geschrieben:In der Teilkasko gibt's keine Prämienerhöhung - man ist ja nicht schuld. Wie ist das bei Vollkasko? Liegt hier VK oder TK vor?
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Ja, die Vollkasko bleibt davon unberührt. Da steigen auch keine Beiträge.locke hat geschrieben:Diebstahl trägt doch immer die Teilkasko oder?blahwas hat geschrieben:In der Teilkasko gibt's keine Prämienerhöhung - man ist ja nicht schuld. Wie ist das bei Vollkasko? Liegt hier VK oder TK vor?
- Lille
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Mal ne blöde Frage - der Umfallerschaden ist schon behoben worden, oder noch nicht? Kann die TK, wenn sie das mitbekäme, den Umfallerschaden vom Wert der gestohlenen Maschine abziehen?
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Jain. Die Teilkasko kann nicht den Schaden abziehen, sondern nur den daraus resultierenden Minderwert. Diese Beträge sind häufig nicht deckungsgleich. Bei einer ziemlich neuen Maschine wird die Differenz aber überschaubar sein.
Das könnte hier aber durch die vereinbarte Neuwertentschädigung hinfällig sein.
Im Übrigen sollte man mit einer fiktiven Abrechnung des Umfallschadens vorsichtig sein, denn solche Abrechnungen speichern die Versicherer in einer Datenbank (H.I.S.) und dadurch würde man den eigenen Versicherer geradezu mit der Nase draufstoßen, dass man hier doppelt abgerechnet hat. Nicht dass die dann eine Obliegenheitspflichtverletzung daraus machen und sich für leistungsfrei erklären.
Der einzig richtig saubere Weg ist, mit der TK auf Neuwertentschädigung abzurechnen und den anderen Anspruch schlicht abzuhaken.
Neukauf mit Rechnung auf Listenpreisbasis bringt übrigens nix, weil die nicht das neue Moped bezahlen, sondern das, was das Geklaute gekostet hat. Das muss man dann nachweisen. Was das neue Moped kostet, interessiert die Kasko nicht.
Das könnte hier aber durch die vereinbarte Neuwertentschädigung hinfällig sein.
Im Übrigen sollte man mit einer fiktiven Abrechnung des Umfallschadens vorsichtig sein, denn solche Abrechnungen speichern die Versicherer in einer Datenbank (H.I.S.) und dadurch würde man den eigenen Versicherer geradezu mit der Nase draufstoßen, dass man hier doppelt abgerechnet hat. Nicht dass die dann eine Obliegenheitspflichtverletzung daraus machen und sich für leistungsfrei erklären.
Der einzig richtig saubere Weg ist, mit der TK auf Neuwertentschädigung abzurechnen und den anderen Anspruch schlicht abzuhaken.
Neukauf mit Rechnung auf Listenpreisbasis bringt übrigens nix, weil die nicht das neue Moped bezahlen, sondern das, was das Geklaute gekostet hat. Das muss man dann nachweisen. Was das neue Moped kostet, interessiert die Kasko nicht.
- Suitemeister
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Ich bin gerade einfach nur down und hab mir über solche Fragen auch schon den Kopf zerbrochen.
Mein Anwalt sagt: meiner Versicherung den Schaden auf jeden Fall melden und warten wie die damit umgehen. Auf jeden Fall mit offenen Karten spielen, ansonsten drehen die mir einen Strick draus.
Sorry für die spärlichen Infos gerade. Zu gegebener Zeit mehr. Ich hab viel um die Ohren. Umzug, Arbeit, Rennerei wegen des Moppeds...
Mein Anwalt sagt: meiner Versicherung den Schaden auf jeden Fall melden und warten wie die damit umgehen. Auf jeden Fall mit offenen Karten spielen, ansonsten drehen die mir einen Strick draus.
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Die eigene Versicherung wird drauf drängen, daß der Vorschaden durch jemand anderen übernommen wird. Die wollen ja kein Geld ausgeben für einen Fremdschaden.Suitemeister hat geschrieben:Mein Anwalt sagt: meiner Versicherung den Schaden auf jeden Fall melden und warten wie die damit umgehen. Auf jeden Fall mit offenen Karten spielen, ansonsten drehen die mir einen Strick draus.
Und da sie zum Zeitpunkt des Diebstahls dann schon wertgemindert war (war sie denn schon wieder repariert, oder war das noch offen?), wird die eigene Versicherung auch nur das ersetzen wollen. Nicht mehr, als zwingend nötig.
- bakerman23
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- locke
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Ich denke Mutmaßungenbakerman23 hat geschrieben:@lille Mutmaßung oder Fachwissen?
Irgendwo stand doch schon er hat eine Versicherung die im bei Diebstahl den Neuwert ersetzt oder? Also worüber wird jetzt geschwätzt. Das einzige was er in jedem Fall lassen muss ist mit der Versicherung den Vorschaden abrechnen und die Kohle einstecken und das dann beim Diebstahl verschweigen.
Ich würde das beiden Versicherungen mitteilen und dann sollen die sich einigen.
Zuletzt geändert von locke am 29. Jun 2018 09:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Der Vorschaden war noch nicht behoben. Die gegnerische Versicherung hat sich noch gesträubt, die kompletten Kosten zu übernehmen, dahingehend hat mein Anwalt nun mit Klage gedroht, da er sich sicher ist, dass die geegnerische Haftpflicht zahlungspflichtig ist.
Von meiner Versicherung hatte ich nun einen Anruf, dass sich ein Außendienstmitarbeiter zwecks eines Termins mit mir in Verbindung setzen wird. Nunja, bin gespannt wie lange das dauert.
Ist auch super, so 'ne Scheiße mitten in der Saison am Bein zu haben.
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Der will wahrscheinlich dann das Motorrad besichtigen.Suitemeister hat geschrieben:..... dass sich ein Außendienstmitarbeiter zwecks eines Termins mit mir in Verbindung setzen wird.
Viel und schnellen Erfolg mit dem Krampf wünsche ich Dir.
Rock 'n' roll, ladies!
Simon
Knattersaki Versys ("No-Brainer"), Stimmgabel und ne Speedy
Simon
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Update:
Es ist nachwievor immer noch alles in der Schwebe. Meine Versicherung hat den Großteil des verbleibenden Kredits bei der Bank abgelöst. Aber das ist immer noch viel zu wenig für eine Neuwertentschädigung, die ich angeblich hatte. Es ist zwei Mal die SB abgezogen worden. Märchensteuer habe ich in der Kalkulation (obwohl von einem Neufahrzeug als Ersatzanschaffung die Rede war!) auch vermisst. Naja, am Dienstag Termin beim Anwalt. Rechtsschutz ist schon 'ne feine Sache.
Es ist nachwievor immer noch alles in der Schwebe. Meine Versicherung hat den Großteil des verbleibenden Kredits bei der Bank abgelöst. Aber das ist immer noch viel zu wenig für eine Neuwertentschädigung, die ich angeblich hatte. Es ist zwei Mal die SB abgezogen worden. Märchensteuer habe ich in der Kalkulation (obwohl von einem Neufahrzeug als Ersatzanschaffung die Rede war!) auch vermisst. Naja, am Dienstag Termin beim Anwalt. Rechtsschutz ist schon 'ne feine Sache.
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Update - und damit endlich eine positive Nachricht und der nahende Abschluss dieser ganzen Scheiße!
Ich habe nach langem Kampf und endlosen Mails und Telefonaten mit meiner Versicherung nun endlich erreicht, dass die Neuwertentschädigung zur Anwendung kommt. Das heißt, dass der Vorschaden komplett aus der Betrachtung ausgeklammert wurde und der Neuwert erstattet wird. Das schöne ist: es wird nicht der Neuwert angesetzt, den ich damals bezahlt habe, sondern der Neuwert, den ich jetzt für das vergleichbare Modell, sprich die NEUE Versys 1000 Grand Tourer bezahlen würde. Im Endeffekt heißt das für mich, dass ich zwar die ganze Rennerei hatte, aber unter dem Strich nur die Differenz normale KV GT <> KV SE GT zahlen musste für das Upgrade von MJ 2017 zu MJ 2019 SE. Trotz der ganzen Rennerei ist das für mich doch noch ein versöhnliches Ende. Die Abrechnung habe ich schon bekommen, ich warte jetzt nur noch auf die Überweisung der letzten Rate (ca. 2100€), die aber in dieser Woche eintrudeln sollte.
Ich habe nach langem Kampf und endlosen Mails und Telefonaten mit meiner Versicherung nun endlich erreicht, dass die Neuwertentschädigung zur Anwendung kommt. Das heißt, dass der Vorschaden komplett aus der Betrachtung ausgeklammert wurde und der Neuwert erstattet wird. Das schöne ist: es wird nicht der Neuwert angesetzt, den ich damals bezahlt habe, sondern der Neuwert, den ich jetzt für das vergleichbare Modell, sprich die NEUE Versys 1000 Grand Tourer bezahlen würde. Im Endeffekt heißt das für mich, dass ich zwar die ganze Rennerei hatte, aber unter dem Strich nur die Differenz normale KV GT <> KV SE GT zahlen musste für das Upgrade von MJ 2017 zu MJ 2019 SE. Trotz der ganzen Rennerei ist das für mich doch noch ein versöhnliches Ende. Die Abrechnung habe ich schon bekommen, ich warte jetzt nur noch auf die Überweisung der letzten Rate (ca. 2100€), die aber in dieser Woche eintrudeln sollte.
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Klasse. Einfach nur gut.
Gruß
Klaus
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Klaus
Yamaha 125 TDR 2009-2010 10000Km; Versys650/07 2010-2015 17000km; Versys1000/2013 Grandtourer
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Das freut mich. Zeigt aber auch mal wieder, wie wenig hilfreich die Hiobsbotschaften der "Rechtsexperten" hier sind.