Hi,
ein auch hier immer wieder kontrovers diskutiertes Thema.
Die umfassenste und mir auch sehr fundiert erscheinende Darstellung dazu habe ich beim ADAC gefunden.
Wer sie noch nicht kennt und sich für die Fragestellung interessiert findet es hier:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reifenfrei ... _29840.pdf
Grüße
Umsteiger
Motorradreifen: Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen
- Umsteiger
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Re: Motorradreifen: Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen
Bild 3 ist von einer Versys 650
Inhaltlich nix neues, mit Einschränkungen im Schein braucht man eine Freigabe, sonst ist man frei.
Inhaltlich nix neues, mit Einschränkungen im Schein braucht man eine Freigabe, sonst ist man frei.
- Schelle66
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Re: Motorradreifen: Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen
Guter Link,
braucht man nicht nach Freigaben suchen
braucht man nicht nach Freigaben suchen
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XS 400 12E BJ.85; Vesys 650 2011, Kymco
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Alles wird Gut
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Re: Motorradreifen: Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen
Insgesamt nicht schlecht, aber typisch für den ADAC stimmt ein Teil davon mal wieder überhaupt nicht oder ich hab nicht richtig gelesen:
Punkt 1.2 erster Absatz: Für Motorräder ohne Reifenmodellbindung gibt es häufig keine UBB der Reifenhersteller, wofür auch? Der Fahrzeughersteller sagt, dass egal ist welcher Reifen der vorgegeben Größe (und Eigenschaften) man fährt. Eine Rechtsfolge für den Fahrer, wenn er andere Reifen als vom Fahrzeughersteller empfohlen fährt, gibt es nicht. Rechtsfolgen gibt es nur, wenn verbindliche Vorgaben des Fahrzeugherstellers nicht eingehalten werden. Diese Rechtsfolgen kann der Fahrer verhindern, wenn er eine Reifenfreigabe vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller hat.
Dies steht sogar als letzer Satz in Abschnitt 1.2
Also widerspricht sich der ADAC innerhalb dieses einen Abschitts selbst.
Punkt 1.2 erster Absatz: Für Motorräder ohne Reifenmodellbindung gibt es häufig keine UBB der Reifenhersteller, wofür auch? Der Fahrzeughersteller sagt, dass egal ist welcher Reifen der vorgegeben Größe (und Eigenschaften) man fährt. Eine Rechtsfolge für den Fahrer, wenn er andere Reifen als vom Fahrzeughersteller empfohlen fährt, gibt es nicht. Rechtsfolgen gibt es nur, wenn verbindliche Vorgaben des Fahrzeugherstellers nicht eingehalten werden. Diese Rechtsfolgen kann der Fahrer verhindern, wenn er eine Reifenfreigabe vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller hat.
Dies steht sogar als letzer Satz in Abschnitt 1.2
Also widerspricht sich der ADAC innerhalb dieses einen Abschitts selbst.
Grüße aus dem Chiemgau
Dieter
_____________________________________________
Alles von mir geschriebene gibt nur meine Meinung wieder, wenn es nicht anders angegeben ist!
_____________________________________________
Schalom, Gottes Liebe ist bedingungslos und unbegrenzt!
Mit meiner Olympus Kamera auf meiner Versys unterwegs durch Norwegen oder Schweden oder mit SRS durch die schönsten Alpenpässe , das ist Urlaub,
Berg- oder Schitouren mit der Oly, das ist Erholung
und zum Endurofahren leih ich mir eine EXC oder Freeride o.ä.
Dieter
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Re: Motorradreifen: Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen
Das Thema Reifenfreigabe für Motorräder ist einfach gesagt ein schlechter Witz.
Auf Nachfrage beim von den zuständigen Stellen als Sachverständige vorgeschobene IFZ (Institut für Zweiradsicherheit e. V.) gibt es weder explizit eine Verpflichtung für die Motorradhersteller, irgendwelche Untersuchungen für die Tauglichkeit von Reifentypen für das jeweilige Motorradmodell durchzuführen, noch irgendwelche Vorgaben, wie solche Untersuchungen von ihrer Art und Umfang durchzuführen sind. Man beruft sich einfach auf das Produkthaftungsgesetz.
Auch für die Reifenhersteller gibt es keinerlei definierte Vorgaben, wie die Tests von Motorradreifen für entsprechende Motorradmodelle zur Erstellung einer Unbedenklichkeitserklärung durchzuführen sind.
Bei der LZT00A wurden die unsagbar schlechten Pirelli Scorpion Trail vermutlich nur deshalb als Werksbereifung eingesetzt, weil Kawasaki diesen Schrott für lau bekommen hat, aber leider diesen Reifentyp in der Bedienungsanleitung und auf einem Aufkleber auf der Hinterradschwinge verewigt hat.
Die deutsche Verwaltung hat es sich wie in allen solchen Fällen einfach gemacht und diesen Reifentyp als Reifenvorgabe festgelegt und die Zulassungsstellen angewiesen, diese in die Fahrzeugpapiere einzutragen, obwohl er nicht einmal in der EU-Fahrzeug-Homologation COC angegeben ist.
Das Thema Reifenfreigaben wird immer damit vorgeschoben, weil wir in Deutschland angeblich unbegrenzt schnell fahren dürfen. Diese Annahme ist aber schlichtweg falsch. Falls ein Fahrzeugführer auf Strecken ohne explizit vorgegebene Höchstgeschwindigkeit schneller als 130km/h fährt und es zu einer Schädigung kommt, dann muss dieser beweisen, dass diese Schädigung auch dann eingetreten wäre, wenn er die Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten hätte.
Auf Nachfrage beim von den zuständigen Stellen als Sachverständige vorgeschobene IFZ (Institut für Zweiradsicherheit e. V.) gibt es weder explizit eine Verpflichtung für die Motorradhersteller, irgendwelche Untersuchungen für die Tauglichkeit von Reifentypen für das jeweilige Motorradmodell durchzuführen, noch irgendwelche Vorgaben, wie solche Untersuchungen von ihrer Art und Umfang durchzuführen sind. Man beruft sich einfach auf das Produkthaftungsgesetz.
Auch für die Reifenhersteller gibt es keinerlei definierte Vorgaben, wie die Tests von Motorradreifen für entsprechende Motorradmodelle zur Erstellung einer Unbedenklichkeitserklärung durchzuführen sind.
Bei der LZT00A wurden die unsagbar schlechten Pirelli Scorpion Trail vermutlich nur deshalb als Werksbereifung eingesetzt, weil Kawasaki diesen Schrott für lau bekommen hat, aber leider diesen Reifentyp in der Bedienungsanleitung und auf einem Aufkleber auf der Hinterradschwinge verewigt hat.
Die deutsche Verwaltung hat es sich wie in allen solchen Fällen einfach gemacht und diesen Reifentyp als Reifenvorgabe festgelegt und die Zulassungsstellen angewiesen, diese in die Fahrzeugpapiere einzutragen, obwohl er nicht einmal in der EU-Fahrzeug-Homologation COC angegeben ist.
Das Thema Reifenfreigaben wird immer damit vorgeschoben, weil wir in Deutschland angeblich unbegrenzt schnell fahren dürfen. Diese Annahme ist aber schlichtweg falsch. Falls ein Fahrzeugführer auf Strecken ohne explizit vorgegebene Höchstgeschwindigkeit schneller als 130km/h fährt und es zu einer Schädigung kommt, dann muss dieser beweisen, dass diese Schädigung auch dann eingetreten wäre, wenn er die Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten hätte.
- blahwas
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Re: Motorradreifen: Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen
... und das ganze auch ohne Rechtsgrundlage. Ich habe einem Freund im Bundes-Verkehrsministerium, und der hat intern mal rum gefragt, warum das eigentlich gemacht wird: Der hat nur Achselzucken geerntet. Wer einen langen Atem hat und dagegen klagen möchte, hätte vermutlich gute Karten.Die deutsche Verwaltung hat es sich wie in allen solchen Fällen einfach gemacht und diesen Reifentyp als Reifenvorgabe festgelegt und die Zulassungsstellen angewiesen, diese in die Fahrzeugpapiere einzutragen, obwohl er nicht einmal in der EU-Fahrzeug-Homologation COC angegeben ist.
Wenn es wirklich an den 130 km/h liegen würde, dann müssten ja eigentlich die ersten 10 km Autobahn auf der deutschen Seite jeder Grenze mit verunfallten ausländischen Motorradfahrern gesäumt sein Das ist aber offensichtlich nicht der Fall.Das Thema Reifenfreigaben wird immer damit vorgeschoben, weil wir in Deutschland angeblich unbegrenzt schnell fahren dürfen. Diese Annahme ist aber schlichtweg falsch. Falls ein Fahrzeugführer auf Strecken ohne explizit vorgegebene Höchstgeschwindigkeit schneller als 130km/h fährt und es zu einer Schädigung kommt, dann muss dieser beweisen, dass diese Schädigung auch dann eingetreten wäre, wenn er die Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten hätte.
Naja, seien wir froh, dass es reichlich Freigaben für alle Versys gibt, und dass der ganze Käse für Versys-Fahrer seit Euro 4 endlich ein Ende hat.
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Re: Motorradreifen: Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen
Ich muss mir doch noch die EU4 Regularien genauestens zu Gemüte führen, ob darin etwas bezüglich bezüglich explizitem Verbot von Reifenvorgaben steht. Ich wette - Kein Wort. Danach muss ich dann meine „ganz speziellen Freunde“ vom BMVI nochmal mal wieder vom Schlafen abhalten und die definitive Klärung einfordern, denn falls es für den „Sinneswandel“, die Reifenvorgabe zu streichen keine definitiv stichhaltige Begründung gibt, hatten die Reifenvorgaben bis dato genauso keine und müssen ersatzlos und sofort gestrichen werden, schon allein von wegen Gleichbehandlung.