Hauptuntersuchung nach langer Abmeldung.
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Hauptuntersuchung nach langer Abmeldung.
Hallo,
Weiß jemand zufällig wie teuer eine HU wird wenn das Motorrad länger als 7 Jahre abgemeldet war? Hab gelesen das nach 7 Jahren eine „Volluntersuchung“ gemacht werden muß doch was kostet der Spaß? Hab da keine Infos zu gefunden.
Weiß jemand zufällig wie teuer eine HU wird wenn das Motorrad länger als 7 Jahre abgemeldet war? Hab gelesen das nach 7 Jahren eine „Volluntersuchung“ gemacht werden muß doch was kostet der Spaß? Hab da keine Infos zu gefunden.
- Krid
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Re: Hauptuntersuchung nach langer Abmeldung.
Würde einfach mal direkt beim Tüv nachfragen.
Gruss Dirk
Gruss Dirk
Gruß von Dirk
- nexiagsi16v
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Re: Hauptuntersuchung nach langer Abmeldung.
Vollabnahme muss doch nur gemacht werden, wenn die Daten des Fahrzeuges nicht mehr bei der Zulassung gespeichert sind? Das kann man erfragen mit der Identnummer aus dem Schein. Sind die Daten noch da, kommt man glaub mit normaler HU weiter.
Vor ein paar Jahren lag so eine Vollabnahme beim Auto zwischen 100 und 200€. Kommt bissel drauf an, was an Brief/Schein noch da ist.
Vor ein paar Jahren lag so eine Vollabnahme beim Auto zwischen 100 und 200€. Kommt bissel drauf an, was an Brief/Schein noch da ist.
Tschau Norman
- blahwas
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Re: Hauptuntersuchung nach langer Abmeldung.
TÜV FAQ sagt:
Also wohl kommunaler Flickenteppich.Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend oder eine Vollabnahme erforderlich ist.
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Re: Hauptuntersuchung nach langer Abmeldung.
Beispiel: Hab letzte Woche für einen Bekannten aus Süddeutschland ne 30 Jahre alte Suzuki die lange abgemeldet gestanden hat,
wieder fahrbereit und Tüv-fertig gemacht. Der Dekra-Prüfer, selbst Mopedfahrer war begeister, HU ohne Mängel.
Zuhause in Süddeutschland der Schock, Anmeldung trotz frischer HU nicht möglich, weil länger als 7 Jahre abgemeldet.
Das Moped steht noch hier sollte nach Anmeldung überführt werden.
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Re: Hauptuntersuchung nach langer Abmeldung.
Hab eben bei GTÜ in nrw angerufen. Völlig egal wie lange das Motorrad abgemeldet war es muss ne ganz normale HU gemacht werden. Wusste jetzt aber nicht das die Zulassungsstelle da das letzte Wort was Fahrtüchtigkeit angeht.
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Re: Hauptuntersuchung nach langer Abmeldung.
Hi zusammen,
Ich habe im Januar meine Versys Baujahr 2007 erstmalig in Deutschland zugelassen. Die Maschine ist im Jahr des Kaufes nur sechs Monate in Belgien bewegt und zugelassen gewesen. Seitdem stand sie in einer Garage und wartete auf den nächsten Fahrer , mich! Aufgrund der mitgegebenen EU Papiere war die Erstzulassung in Deutschland, sowie die Zulassung auf der Zulassungsstelle kein Problem, es genügte bei mir eine normale Hauptuntersuchung.
Habe das aber vorher bei den DEKRA Sachverständigen geklärt.
Übrigens: Kostenvoranschlag durch eine Kawa Werkstatt zur Inbetriebnahme wegen längerer Standschäden: 3400 €.
Meine Reparaturkosten inklusive Kaufpreis und TÜV Abnahme: 1100 €. Kilometerstand nach Einbau der Batterie 3720 km . Mein 1. Schnäppchen in meinem Leben. Und sie fährt sich wie neu.
Ich habe im Januar meine Versys Baujahr 2007 erstmalig in Deutschland zugelassen. Die Maschine ist im Jahr des Kaufes nur sechs Monate in Belgien bewegt und zugelassen gewesen. Seitdem stand sie in einer Garage und wartete auf den nächsten Fahrer , mich! Aufgrund der mitgegebenen EU Papiere war die Erstzulassung in Deutschland, sowie die Zulassung auf der Zulassungsstelle kein Problem, es genügte bei mir eine normale Hauptuntersuchung.
Habe das aber vorher bei den DEKRA Sachverständigen geklärt.
Übrigens: Kostenvoranschlag durch eine Kawa Werkstatt zur Inbetriebnahme wegen längerer Standschäden: 3400 €.
Meine Reparaturkosten inklusive Kaufpreis und TÜV Abnahme: 1100 €. Kilometerstand nach Einbau der Batterie 3720 km . Mein 1. Schnäppchen in meinem Leben. Und sie fährt sich wie neu.
- locke
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Re: Hauptuntersuchung nach langer Abmeldung.
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Re: Hauptuntersuchung nach langer Abmeldung.
In so einem Fall hilft oft die Anmeldung in einem anderen Ort. Danach kann man ja ganz normal ummelden.
Gruß
Richard
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- blahwas
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Re: Hauptuntersuchung nach langer Abmeldung.
Das ist aber auch nicht mehr so leicht, weil man neuerdings eine Vermieterbescheinigung braucht (bzw. irgendeinen Nachweis über Wohneigentum), um sich irgendwo anzumelden. Hat man Verwandte oder Vertraute in toleranteren Kommunen, können die es dort anmelden und danach meldet man es um. Dann kostet es nur 1x Ummeldung.
Willst du das Nummernschilder vom anderen Kreis behalten, weil's z.B. lustiger ist, musst du dich aber selbst dort anmelden. Nummernschilder darf man inzwischen bei Wohnortwechsel ohne Halterwechsel behalten, nicht aber bei Wohnort- und Halterwechsel.
Und selbstverständlich sind das alles nur Gedankenspiele und wir beachten alle immer alle gesetzlichen Regelungen
Willst du das Nummernschilder vom anderen Kreis behalten, weil's z.B. lustiger ist, musst du dich aber selbst dort anmelden. Nummernschilder darf man inzwischen bei Wohnortwechsel ohne Halterwechsel behalten, nicht aber bei Wohnort- und Halterwechsel.
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Re: Hauptuntersuchung nach langer Abmeldung.
Hab eben die Antwort vom Verkehrsamt bekommen und in der Mail speziell nach der 82 Monate Regelung nachgefragt, die Antwort:
Wenn das Fahrzeug über vollständige deutsche Fahrzeugdokumente verfügt und somit alle für die Zulassung relevanten Fahrzeugdaten enthält, reicht eine Hauptuntersuchung nach §29 StVZO aus.
Wenn das Fahrzeug über vollständige deutsche Fahrzeugdokumente verfügt und somit alle für die Zulassung relevanten Fahrzeugdaten enthält, reicht eine Hauptuntersuchung nach §29 StVZO aus.
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Re: Hauptuntersuchung nach langer Abmeldung.
So habe ich das gemeint.blahwas hat geschrieben: ↑4. Jun 2020 09:11 Hat man Verwandte oder Vertraute in toleranteren Kommunen, können die es dort anmelden und danach meldet man es um. Dann kostet es nur 1x Ummeldung.
...
Und selbstverständlich sind das alles nur Gedankenspiele und wir beachten alle immer alle gesetzlichen Regelungen
Gruß
Richard
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Re: Hauptuntersuchung nach langer Abmeldung.
Hallo,
rein rechtlich gesehen ist der §21 StVZO (im Sprachgebrauch Vollabnahme) u. a. für Stillegungen länger als 6 Jahre (72 Monate) vorgesehen. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die meisten Zulassungsbehörden eine einfache HU (also §29 StVZO) akzeptieren, sofern sie alle für die Erstellung der Papiere erforderlichen Daten zur Verfügung haben. Die Entscheidung trifft letztendlich immer die lokale Zulassungsbehörde. Die Technischen Prüfstellen vor Ort (z.B. TÜV Süd ...) kennen ihre Zulassungsbehörden vor Ort gut und suchen für den Kunden die günstigste Lösung heraus, meist die einfache HU. Vollabnahmen inkl. Erstellung der Datensätze sind aufgrund von längeren Stillegungsperioden sehr selten geworden.
Gruß
Zabel2017
rein rechtlich gesehen ist der §21 StVZO (im Sprachgebrauch Vollabnahme) u. a. für Stillegungen länger als 6 Jahre (72 Monate) vorgesehen. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die meisten Zulassungsbehörden eine einfache HU (also §29 StVZO) akzeptieren, sofern sie alle für die Erstellung der Papiere erforderlichen Daten zur Verfügung haben. Die Entscheidung trifft letztendlich immer die lokale Zulassungsbehörde. Die Technischen Prüfstellen vor Ort (z.B. TÜV Süd ...) kennen ihre Zulassungsbehörden vor Ort gut und suchen für den Kunden die günstigste Lösung heraus, meist die einfache HU. Vollabnahmen inkl. Erstellung der Datensätze sind aufgrund von längeren Stillegungsperioden sehr selten geworden.
Gruß
Zabel2017