Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/motorrad ... fault.aspxADAC Urteil hat geschrieben:Fällt ein Motorroller, der mit einer Abdeckplane bedeckt ist, bei Windgeschwindigkeiten um die 42 km/h um und beschädigt dabei ein abgestelltes Fahrzeug, realisiert sich hier keine von dem Roller selbst ausgehende Gefahr, so dass eine Haftung der Haftpflichtversicherung ausscheidet. (Aus den Gründen: ...Ein haftungsbegründender Tatbestand liegt hier im Abstellen des Rollers mit Schutzplane. Es dürfte auszuschliessen sein, dass ein Roller ohne Plane bei Windstärke 6, d.h. ca. 42 km/h Windgeschwindigkeit, umstürzt, es sei denn, er wird mit einer Plane überzogen, die seinen Windwiderstand dem einer zusammengeklappten Tischtennisplatte gleich kommen lässt. Die Plane diente alleine dem Komfort des Rollerfahrers. Ihr Überziehen ist bei einem Abstellen für längere Zeit, ohne sich über die Wetter- bzw. Windentwicklung zu informieren, fahrlässig. Gemessen daran hat sich hier nicht die von dem Roller als solchem ausgehende Gefahr auf den Schadensverlauf ausgewirkt...).
(LG NÜRNBERG-FÜRTH vom 9.03.2011, 8 S 6463/10)
Es geht hier zwar um die Haftpflichtversicherung bei Beschädigungen an Drittfahrzeugen, doch als Versicherung würde ich auch argumentieren, dass deine Bella nur wegen der Plane umgekippt ist, du fahrlässig gehandelt hast und ich nicht zahlen muss...
@ Gottfredl
die experimentelle Beweisführung lasse ich lieber sein
Aber 7 Windstärken sind nicht von Pappe. 50 km/h kommen einem wenig vor weil man so viel schneller fährt.
Um zu unterstreichen, wie viel 50 km/h Wind (etwa 27 Knoten) sind:
Am Ammersee wurden Geschwindigkeiten jenseits 26 Knoten nur von Dezember bis Jannuar erreicht. Also nur bei den Winterstürmen.
Quelle: Wetterstation der Bayrischen Seglervereinigung in Utting am Ammersee