Dashcamurteil

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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Suntzun
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Dashcamurteil

#1 Beitrag von Suntzun »

In Ansbach (Bayern) hat es das erste Urteil gegen Dashcams gegeben. Aufgrund der Persönlichkeitsrechte sind solche Filmarbeiten aus dem Fahrzeug, welche zum Zwecke der Veröffentlichung auf Videoportalen hergestellt werden, unzulässig.
Im Augenblick spricht in diesem Urteil noch keiner von Actioncams bei Motorrädern, aber das kommt bestimmt als Zusatz. Nach meinen Informationen kann es bis zu einer Strafe von 10 000 € gehen...
Also, immer schön die Kamera so einstellen, und veröffentlichte Aufnahmen so bearbeiten, daß ja keine Person (auch Körperhaltung, Kleidung usw.) und keine Nummernschilder zu sehen sind... :think:
Ist zwar keine V geworden....aber immerhin ein V-Motor...

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Rossi_DO
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Re: Dashcamurteil

#2 Beitrag von Rossi_DO »

...was ich noch nicht für sooo gravierend halte. Diskutierbarer finde ich die Geschichte, dass die Dinger nicht als "elektronischer Zeuge" zugelassen werden... Auch wenn Deutschland eine Nation von Streithanseln und Rechthabern ist, die höchst gerne wegen allem möglichem Scheiß vor Gericht ziehen...
Der Dottore 46 ist zwar auch ein Signore, aber nicht der wahre Signore Rossi...
Und das, was da unter "zurückgelegte Kilometer" steht, sind nur die Versys-Kilometer

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Nenozama
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Re: Dashcamurteil

#3 Beitrag von Nenozama »

Das Urteil hat ein Nürnberger "Anwalt" ausgelöst , der seine Fahrten aufgezeichnet hat , um
hinterher die gefilmten Verkehrsteilnehmer bei der Polizei mittels Videobeweis anzuscheißen.
Wenn das zugelassen werden würde , hätten wir abertausende lauernder Hilfspolizisten rumfahren.
Dann kannste nur noch wandern gehen , aber nicht gegen Bäume pinkeln , weil auch das gefilmt
werden könnte. Scheiß Dashcams.

Gruß Manni
Du hörst nicht auf zu fahren wenn du alt wirst , du wirst alt , wenn du aufhörst zu fahren.

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Rossi_DO
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Re: Dashcamurteil

#4 Beitrag von Rossi_DO »

Grade gefunden:
Die illegal zustande gekommenen Filme könnten in aller Regel vor Gericht verwendet werden, macht Solmecke deutlich: "Geht es darum, den Schuldigen eines schweren Verkehrsunfalles ausfindig zu machen, werden die Gerichte die Dashcam-Videos sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren als Beweis zulassen."

Im Ernstfall ist das Material wohl doch gültig.

Wobei man sich angesichts manchen (gefährlichen oder asozial egositischen) Fahrstils doch manchmal gern als Hilfspolizist versuchen würde... Nicht, dass ich ein vorbildlicher Engel wäre, was das angeht - manchmal ertappt man sich dann doch selbst.

Ne schöne Jrooß
Rossi
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