Unfalldatenspeicher
- Rosso
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Unfalldatenspeicher
Nabend zusammen,
habe im Handbuch heute gelesen, das die Versys einen UDS (Unfalldatenspeicher) verbaut haben soll
Weiss jemand, ob das tatsächlich so ist, und wenn ja, was dieser genau aufzeichnet?
Das kann im Zweifelsfall ja nur zum eigenen Nachteil werden, denn wer fährt schon immer genau nach Vorschrift . Vorschrift ist sowas ja noch nicht, soweit ich weiss.
Auch ist mir völlig unklar, wer, wann, wie darauf zugreifen darf.
Falls das Thema hier schon mal war, sorry, hab nix gefunden.
Gruß
Rolf
habe im Handbuch heute gelesen, das die Versys einen UDS (Unfalldatenspeicher) verbaut haben soll
Weiss jemand, ob das tatsächlich so ist, und wenn ja, was dieser genau aufzeichnet?
Das kann im Zweifelsfall ja nur zum eigenen Nachteil werden, denn wer fährt schon immer genau nach Vorschrift . Vorschrift ist sowas ja noch nicht, soweit ich weiss.
Auch ist mir völlig unklar, wer, wann, wie darauf zugreifen darf.
Falls das Thema hier schon mal war, sorry, hab nix gefunden.
Gruß
Rolf
Zuletzt geändert von Rosso am 12. Jul 2015 22:00, insgesamt 1-mal geändert.
- Dedra
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Re: Unfalldatenspeicher
Das mit dem UDS stimmt, jedenfalls bin ich von meinem freundlichen darüber zu meiner KV informiert worden. Auslesen kann Kawasaki und die Polizei nach Unfall auch nur mit richterlichem Beschluss.
Sicherlich finden sich weitere Details dazu im Netz... schönen Abend, guten Start in die kommende Woche.
Sers,dedra
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Re: Unfalldatenspeicher
Okaaay.
Ist der nur in den neuen Modellen oder auch in den Alten ?
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Gruß Kai.
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Re: Unfalldatenspeicher
Nehme mal an , in allen1000ern.
Soviel ich weiß können Drehzahl, Drosselklappenstellung und was weiß ich noch ausgelesen werden. Soll wohl auch ne Zeitlang gespeichert sein.
wenn du also ne neue leihmaschiene bekommst, und den Motor zu klump fährst, soll man dich angeblich auch damit dran bekommen können.....glaub ich allerdings Ehr nicht!
Soviel ich weiß können Drehzahl, Drosselklappenstellung und was weiß ich noch ausgelesen werden. Soll wohl auch ne Zeitlang gespeichert sein.
wenn du also ne neue leihmaschiene bekommst, und den Motor zu klump fährst, soll man dich angeblich auch damit dran bekommen können.....glaub ich allerdings Ehr nicht!
Gruß Bonsai
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Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen
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- Rosso
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Re: Unfalldatenspeicher
Schade das ihr das bestätigt. Gefällt mir eigentlich nicht wirklich
Abklemmen wird wohl auch nicht gehen. Also Moped im Falle des Falles sprengen, dann müssen die die Blackbox erstmal suchen
Abklemmen wird wohl auch nicht gehen. Also Moped im Falle des Falles sprengen, dann müssen die die Blackbox erstmal suchen
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Re: Unfalldatenspeicher
Hallo zusammen,
der UDS wird seit den letzten Jahren bei jedem Modellwechsel zusätzlich verbaut. Er war auch bei der Z1000 von 2010 schon drin.
Das mit den Streifenhörnchen ist richtig, nicht jeder darf nach belieben irgend wo irgend etwas anstecken und auslesen. Eher sind die Versicherungen dahinter her, wenn es zum Schadenfall kommt.
Der UDS zeichnet auch nicht unbegrenzt auf, meinen Informationen nach nur die letzten 10 Min. oder km.
Ist aufgebaut wie bei den meisten Auto`s, Endlosschleife.
Gruß Hans
der UDS wird seit den letzten Jahren bei jedem Modellwechsel zusätzlich verbaut. Er war auch bei der Z1000 von 2010 schon drin.
Das mit den Streifenhörnchen ist richtig, nicht jeder darf nach belieben irgend wo irgend etwas anstecken und auslesen. Eher sind die Versicherungen dahinter her, wenn es zum Schadenfall kommt.
Der UDS zeichnet auch nicht unbegrenzt auf, meinen Informationen nach nur die letzten 10 Min. oder km.
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Powercrusen
[*]Hercules 50 ccm 2x, CB 750 Four, Suzuki 350 GT, Honda 750 Four, Honda Boldor 750,
Honda Boldor 900 2x, Ninja 600, Ninja 636, ZX 10 R, Z 1000, ZX10 R 2x + Fazer 1000,
Z 1000, ZX 10 R 2x, Versys 1000 + ZX 10 R, Aktuell ZX10RR + Bandit 1250 S [*]
Man verschleisst eben in 43 Jahren und ca 320.000 km so einiges
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- blahwas
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Re: Unfalldatenspeicher
Bei euren Handyanbieter und in euren Navis fallen auch noch so einige Daten an. Das mit den Navis hat aber anscheinend noch keiner gemerkt, und für die Anfrage beim Handyanbieter ist eine Richtergenehmigung nötig, die es nur bei Katalogstraftaten gibt.
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Re: Unfalldatenspeicher
Wer mit einer Kamera am Mopped rumfährt braucht sich über einen UDS keinen Kopp machen.
Das ist gern mal Beweissicherung zum eigenen Nachteil, die meisten sind nur zu minderbemitelt um das zu merken.....
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Re: Unfalldatenspeicher
Soweit ich weis, wird Drehzahl, Drosselklappenstellung und Geschwindigkeit gespeichert. Die Polizei selbst kann den UDS nicht auslesen. Wenn überhaupt wird / würde das nur von Gutachtern auf Anordnung der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte gemacht. Momentan hält man sich dabei aber sehr zurück, da es rechtlich noch eine Grauzone ist (niemand muss sich selbst belasten oder bei Verfahren gegen ihn selbst mithelfen).
Wenn Staatsanwaltschaften oder Gerichte Gutachten anfordern, würde es eh nicht mehr auf den UDS ankommen, da die Gutachten heutzutage im Regelfall aussagekräftig genug sind
Wenn Staatsanwaltschaften oder Gerichte Gutachten anfordern, würde es eh nicht mehr auf den UDS ankommen, da die Gutachten heutzutage im Regelfall aussagekräftig genug sind
- locke
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Re: Unfalldatenspeicher
Wenn ich mir solche Sorgen um den USD machen würd dann würde ich so fahren das mir das nicht zum Nachteil werden kann. Sollte ich dann keinen Spass mehr am fahren haben würde ich es nachlassen.
Gruß Locke
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Re: Unfalldatenspeicher
Hallo Locke, wenn Du das immer schaffst, kann ich Dir nur gratulieren. Ich gebe zu, ich schaffe es nicht - nicht unbedingt, weil ich die Vorschriften absichtlich ignoriere, sondern weil ich - muss ich zugeben - auch schon mal etwas übersehe oder auch mal einen schlechten Tag erwischt oder ganz einfach mal nicht aufgepaßt habe.
UDS hin oder her - das ändert nichts an meinem Fahrweise, aber man sollte schon wissen, dass ggf. bestimmte Dinge (die auch von Vorteil sein können!!) nachgewiesen werden können.
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- locke
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Re: Unfalldatenspeicher
Genau das habe ich (zwar nicht wortlich) geschrieben. Ich kenne keinen der sich genau dran halten kann oder "will". Ich lass mir das aber trotz USD nicht vermiesen. Wenn ich mich immer genau dran halten müßte würde ich nicht mehr fahren.MaSe hat geschrieben:Hallo Locke, wenn Du das immer schaffst, kann ich Dir nur gratulieren. Ich gebe zu, ich schaffe es nicht - nicht unbedingt, weil ich die Vorschriften absichtlich ignoriere, sondern weil ich - muss ich zugeben - auch schon mal etwas übersehe oder auch mal einen schlechten Tag erwischt oder ganz einfach mal nicht aufgepaßt habe.
UDS hin oder her - das ändert nichts an meinem Fahrweise, aber man sollte schon wissen, dass ggf. bestimmte Dinge (die auch von Vorteil sein können!!) nachgewiesen werden können.
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Re: Unfalldatenspeicher
Denke, dass viele auch vergessen, dass das Teil durchaus auch zum Vorteil sein kann, wenn Opa und Oma wieder behaupten, man sei geflogen anstatt gefahren
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Re: Unfalldatenspeicher
Hallo zusammen
Weiß jemand ob man den UDS stilllegen kann ?
Gruß
Stefan
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Stefan
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Hoch lebe das Drehmoment !
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- George
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Re: Unfalldatenspeicher
Hier sollte man auch bedenken, dass bei einem Unfall auf der Autobahn die Versicherung immer daran interessiert ist wie schnell man gefahren ist. Da gibt es einige Fälle in denen man , trotz Unschuld eine Teilschuld angehängt bekommt , weil man schneller als 130 Km /H war.
Hier mal so ein Auszug:
Teilschuld bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Deutschland hat, im Gegensatz zu seinen europäischen Nachbarländern, kein generelles Tempolimit auf inländischen Autobahnen. Ausnahmen bilden ausgeschilderte Streckenabschnitte auf denen eine Geschwindigkeit vorgegeben ist. Der Gesetzgeber hat als allgemeine Empfehlung eine Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometer pro Stunde vorgegeben. Wer schneller fährt, muss zwar keine strafrechtlichen Folgen fürchten, im Falle eines Unfalls jedoch mit finanziellen Konsequenzen rechnen.
Bei einem Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit wird automatisch davon ausgegangen, dass den jeweiligen Fahrer zumindest eine Teilschuld trifft. Selbst wenn der Unfallgegner durch Fahrfehler entscheidend für die Unfallentstehung verantwortlich ist, kann dem Fahrer wegen überhöhter Fahrgeschwindigkeit eine Teilschuld zugeschrieben werden. Er muss fürchten bis zu 25 Prozent der Kosten selbst tragen zu müssen.
Hier mal so ein Auszug:
Teilschuld bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Deutschland hat, im Gegensatz zu seinen europäischen Nachbarländern, kein generelles Tempolimit auf inländischen Autobahnen. Ausnahmen bilden ausgeschilderte Streckenabschnitte auf denen eine Geschwindigkeit vorgegeben ist. Der Gesetzgeber hat als allgemeine Empfehlung eine Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometer pro Stunde vorgegeben. Wer schneller fährt, muss zwar keine strafrechtlichen Folgen fürchten, im Falle eines Unfalls jedoch mit finanziellen Konsequenzen rechnen.
Bei einem Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit wird automatisch davon ausgegangen, dass den jeweiligen Fahrer zumindest eine Teilschuld trifft. Selbst wenn der Unfallgegner durch Fahrfehler entscheidend für die Unfallentstehung verantwortlich ist, kann dem Fahrer wegen überhöhter Fahrgeschwindigkeit eine Teilschuld zugeschrieben werden. Er muss fürchten bis zu 25 Prozent der Kosten selbst tragen zu müssen.
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- Walter
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Re: Unfalldatenspeicher
Wahnsinn wie sich die Versicherungen mit Fadenscheinigsten Argumenten vorm zahlen drücken wollen.
Entweder ist ein Tempolimit oder keins,wenn keins ist kann man ja gar net mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sein.
Wär halt meine Meinung dazu.
Lg Walter
Entweder ist ein Tempolimit oder keins,wenn keins ist kann man ja gar net mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sein.
Wär halt meine Meinung dazu.
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is the first day
for the rest
of your
life
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Re: Unfalldatenspeicher
Das sind keine fadenscheinigen Argumente, sondern ganz offiziell.
Richtgeschwindigkeitsverordnung
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- George
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Re: Unfalldatenspeicher
Also jeder der mehr als 130 kmh fährt, steht mit einem Bein im Ruin oder im Gefängnis. Nicht gut.
Als mein Sohn den Führerschein machte, hat der Fahrlehrer sehr deutlich darauf hingewiesen. Viele wissen dies nicht oder machen sich da keine Gadanken.
Als mein Sohn den Führerschein machte, hat der Fahrlehrer sehr deutlich darauf hingewiesen. Viele wissen dies nicht oder machen sich da keine Gadanken.
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Re: Unfalldatenspeicher
Das war auch mein erster Gedanke obwohl ich mich auch immer wieder außerhalb des erlaubten erwische...MaSe hat geschrieben:Denke, dass viele auch vergessen, dass das Teil durchaus auch zum Vorteil sein kann, wenn Opa und Oma wieder behaupten, man sei geflogen anstatt gefahren
Aber Danke für den Hinweis den man definitiv auch mal bedenken sollte.
Dankbare Grüße
vom heizko
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Re: Unfalldatenspeicher
Naja, Ruin oder Gefängnis nicht gleich. Man hat ja eine Haftpflichtversicherung gegen finanzielle Forderungen. Und In den Knast geht man wegen sowas wohl kaum; schon gar nicht beim ersten Mal.
Davon unabhängig ob man das darf fahre ich nicht dramatisch (>50 km/h) schneller als der Verkehr auf der nächstlangsameren Spur, sobald die Verkehrsdichte ein gewisses Maß übersteigt. Das spart auf Dauer Bremsbeläge, Reifen und vor allem Nerven.
Davon unabhängig ob man das darf fahre ich nicht dramatisch (>50 km/h) schneller als der Verkehr auf der nächstlangsameren Spur, sobald die Verkehrsdichte ein gewisses Maß übersteigt. Das spart auf Dauer Bremsbeläge, Reifen und vor allem Nerven.