Mittelfinger anzeige

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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Gerhard
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Re: Mittelfinger anzeige

#21 Beitrag von Gerhard »

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Betreff des Beitrags: Mittelfinger anzeige
Beitragsnummer:#1 Ungelesener BeitragVerfasst: 22.07.2015 00:27
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das ist jetzt 7 Wochen her !!! ..... da kommt doch eh nichts.

Was mein ihr wie oft in meiner Jugend uns irgendwelche "älteren Leute" nachgeschriehen habe " euch zeig ich an ...."

Hunde die bellen, beißen nicht !!

Gerhard

versitale
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Re: Mittelfinger anzeige

#22 Beitrag von versitale »

"Wann soll das gewesen sein? Zu dem Zeitpunkt war ich da gar nicht!"
Mehr muss nicht sein.

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Silver Surfer
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Mittelfingeranzeige

#23 Beitrag von Silver Surfer »

everyday hat geschrieben:Da hätte er meinen Mittelfinger nochmal in aller Ruhe aus der Nähe betrachten können.
Bei der Drohung mit der Anzeige hätte ich gesagt: "Super, so kommt dann unser MC ja auch an Deine Adresse ran"
In realiter machen das die Faschos oder Kradmafiosi ("Outlawbiker", 1%er, Kuttenträger mit "expect no mercy"-Aufnäher), etc. genau so: der RECHTSanwalt kriegt die Akteneinsicht, und schwupps, brennt dein Auto.
Wer fühlt sich da von google & Co bedroht? Ich mißbillige jegliche Androhung physischer oder psychischer Gewalt, von wem - aus welchem Grunde auch immer (sieht eh anders aus, wenn ´n federgewichtiges Mickermännchen wie ich - statt eines gut genährten langhaarigen Bombenlegers* - jemandem Prügel verspräche).

Die allgemein beklagte Verrohung der Sitten im Umgang, gerade mit Wildfremden + nicht nur im www., färbt allzu leicht & unbewusst! auf einen selber ab. Hab auch schon wüste Beschimpfungen mit sich überschlagender Stimme rausgebrüllt, wenn ich soeben einem Attentatsversuch entgangen war. Ob als Rad- oder Moppedfahrer.
Wünschte mir oft, nicht reflexiv mit ´ner potentiell teuren Geste geantwortet zu haben. Et hätt bisher noch immer joot jejange...





* Auch ohne Smilie weißt du, lieber Thomasius, das dies Attribut ironisch gemeint war, gelle?
Mö­gest Du im­mer das Dop­pel­te des­sen be­kom­men, was Du mir wünschst. Bild

Eroth
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Re: Mittelfinger anzeige

#24 Beitrag von Eroth »

Ich glaub auch nicht das was kommt.
Mich hat nur die Rechtslage an sich interessiert
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Walter
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Re: Mittelfinger anzeige

#25 Beitrag von Walter »

Jesus und Maria,ich lach mich schief.....wegen so nem Blödsinn vor Gericht gehen und da höchstwahrscheinlich insgesamt ne Woche Freizeit zu verplempern bis ne Entscheidung gefällt wird wo mit Sicherheit eh nix bei rauskommt weil man ja gar nie auf den Gedanken käme so was zu zeigen und abgesehen davon war ich ja so in dieser brenzligen Situation damit beschäftigt mein Motorrad abzufangen das ich gar nie auch nur was zeigen hätte können,nicht mal wenn ich gewollt hätte.
Aber gut das er mich anzeigte jetzt weiß ich wenigstens wen ich verklagen kann denn bei der abdrängerei sind leider Kratzer in meine Lackteile hineingekomm. :abfeiern:

Au Backe,Sachen gibts......
Also wenn mir sowas passiert das mal den Finger zeigen könnt dann grins ich den immer Freundlichst an und mache mit der Hand winke winke.
Das ärgert viel mehr und wegen einem Freundlichem winken kann man nicht geklagt werden.

Mach Dir kein Kopf wegen dem Autofahrer,da kommt bestimmt nix!

Lg und fest Daumen drück Walter
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Hoinzi

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Re: Mittelfinger anzeige

#26 Beitrag von Hoinzi »

snap-on hat geschrieben:Natürlich kann die Partei Zeuge in eigener Sache sein.

Vor Gericht braucht es auch keinen Beweis, wie es sich der Laie vorstellt. Es sind weder Videoaufnahmen noch Zeugen nötig.
Es genügt, das Gericht von seiner Darstellung zu überzeugen.
Sorry, wenn man keine Ahnung von einem Thema hat, sollte man sich einfach mal zurückhalten. Genau das verlangst Du doch auch immer von anderen... :sorry:

Im Zivilprozessrecht kann eine Partei schon per Definition kein Zeuge sein. Es gibt zwar die Möglichkeit der Parteivernehmung, aber das ist das denkbar schwächste Beweismittel, das es gibt. Außerdem muss der Beklagte einen Antrag des Klägers auf Vernehmung als Partei (des Klägers) zustimmen.

Und wenn der Kläger behauptet, der Beklagte habe ihm den Mittelfinger gezeigt und der Beklagte sagt, das stimme gar nicht, ist der Kläger ohne Zeugen oder sonstigen Beweis schon raus aus der Nummer. Kein Richter wird auf eine Behauptung, für die nicht einmal Beweis angeboten wird, ein Urteil stützen, wenn der Beklagte bestreitet.

Also vielleicht erst einmal schlaumachen, bevor man falsche Weisheiten in die Welt bläst.

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