Austragung der Verkleidung

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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UNQN9
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Austragung der Verkleidung

#1 Beitrag von UNQN9 »

Hallo an alle Interssierten,
ich beabsichtige die Verkleidung austragen zu lassen. Hatte heute ein nettes Telefonat
mit einem Sachverständigen vom TÜV Nord. Ja, es gibt ihn, den freundlichen TÜV-Menschen.
Wenn ich die Sache durchziehe wird sie nicht ganz billig. Ok! 8-) Billig ist relativ. Wenn jemand Interesse an einem deratigen
Gutachten hat, bitte bei mir per PN melden. Eine Garantie für das Gelingen kann ich natürlich nicht geben.

Michael

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Silver Surfer
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Re: Austragung der Verkleidung

#2 Beitrag von Silver Surfer »

Hallo Michael,
weil du dich so nett vorgestellt hast (grad noch rechtzeitig gesehen), bitte ich mal vorab um Entschuldigung, wenn ich einen 'etwas' ironischen Ton anschlage. Einen wie JvB haben wir zwar nicht im Forum;dennoch hättest du Antworten auf deine Fragen vielleicht zuerst hier erbitten können. Nur so ne Idee. :lol:

Zur Erklärung: es haben hier schon Leutchen ERNSTHAFT gefragt, ob sie eine neue Lackierung (sic!) eintragen lassen müssten.
Wie die den Führerschein bekommen haben, entzieht sich meinem Vorstellungsvermögen. Die besch... Bürokratieauswüchse, die dich vermutlich dazu brachten, erst bei den §§-Knechten = Profiabkassierern anzufragen allerdings auch. Aber vielleicht hast ja auch zu viel Geld?

An Alle: Hat Stivi81 seine Karre etwa während seiner jahrelangen Umbauaktionen jedes Mal neu zulassen müssen? Andere Modifizierer etwa? Nicht, dass da einer schlafende Hunde weckte, Michael.

Generell interessant: Welche Maschine, und vor allem: wozu?!
Ist die Verkleidung echt Teil der Zulassung? Wen sollte es stören, wenn das Plastik nicht dran wäre? Wenn ich im Sommer ohne Scheibe fuhr - wer sollte was dagegen haben? (Abgesehen von den übrig bleibenden Scheibenhaltern, die spiessten höchstens mich auf. Fremdgefährdung = 0. Ein paar Minuten mehr geschraubt, und das wäre auch kein Thema.)

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George
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Re: Austragung der Verkleidung

#3 Beitrag von George »

Natürlich stört sich hier keiner dran wenn eine Scheibe fehlt oder eine Verkleidung abgebaut wird. Es stört sich ja auch keiner daran wenn man auf einer abgelegenen Landstrasse 200 fährt. :] oder besoffen fährt und nicht erwischt wird.
Aber wir leben nun mal nicht in der USA. Gepäcksysteme und kleine Motorschutzpads / bügel sind soweit ich weiss nicht einzutragen. Originale Verkleidungsteile und Scheiben umbauen oder abbauen müssen genehmigt sein. Wo kein Kläger da kein Richter. Die Gegenwart holt einem dann spätestens ein, wenn man einen Unfall hat oder verursacht und es kommen Menschen zu Schaden, im schlimmsten Fall zu Tode. Dann wird alles bis aufs kleinste untersucht um die Schadenskostenübernahme zu klären. Und die Versicherungen sind heutzutage sehr gut in diesen Sachen. Sollte dann die ABE des Fahrzeugs durch so einen Umbau erloschen sein , dann gute Nacht.
Der Tüv meckert ja schon bei einer anderen Fußraste und beim lackieren einer klaren Scheibe. OK das ist Tüv, aber der Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis ist in unserem Lande nicht so toll. Die Erfahrung haben ja schon viele von uns früher mit dem Mofa gemacht.
Natürlich braucht man nicht alles zu machen was man vorgeschrieben bekommt, dann muss man aber auch die Konseqenzen hierzu genau überdenken.
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UNQN9
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Re: Austragung der Verkleidung

#4 Beitrag von UNQN9 »

Hallo Sir Sörfer,
ich kann dir nicht so ganz folgen. Hier im Forum wird das Austragen der Verkleidung sehr kontrovers diskutiert. Fest Steht, um George zu ergänzen, dass sich die TÜV-Vorschriften seit dem 01.06.2015 noch einmal verschärft haben. Es reicht m. W. n. bei bestimmten §21igern keine normale Aus-Eintragung mehr, es wird zusätzlich ein genaues Gutachten verlangt. Der Gesetzesgeber lässt sich immer wieder etwas neues einfallen. Die Richtigkeit dieser Aussage habe ich mir von mehreren gewerblichen Tunern sowie einem Freund der TÜV-Prüfer ist, bestätigen lassen. Es gibt hier im Forum auch einen Eintrag über eine nicht erfolgte Plakete bei der HU weil der untere Teil der Verkleidung fehlte ( Ich hoffe ich erinnere recht). Es mag sein, dass ich etwas übersehe, aber ich habe vorher schon das Forum nach Beiträgen zur Austragung der Verkleidung abgesucht. Nichts für ungut. Ich möchte keine schlafenden Hunde wecken, aber um bei dieser Metapher zu bleiben, hier beim TÜV, GTÜ und der DEKRA gibt es keine schlafenden "Hunde". Also hier in NRW sind die Prüfer sehr gut informiert, oder es gibt einfach ein "Nein"! Sorry, aber ich muss da George beipflichten. Die Verkleidung, ist auch wenn sie nicht in den Papieren aufgeführt ist, ein wesentlicher Bestandteil der ABE des Fahrzeugs. Es gab in Dortmund mal einen Tuner für Streetfighter (MS-Bikes) der aus diesem Grund ( immer mehr Bürokratie und Formalien beim TÜV) das Land verlassen hat. Kein Spruch! Also, meine Devise ist die vom alten Fritz: werden jeder nach seiner Fasson glücklich! Drum nenn mich Spießer, aber ich möchte ohne erhöhten Puls beim Anblick der Polizei motorradfahren.
Wie schon gesagt, ich möchte ganz bestimmt niemand zu nahe treten. Darum sorry, womit ich auch immer wen verärgert haben sollte.

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Re: Austragung der Verkleidung

#5 Beitrag von bakerman23 »

Hi silber. Ich kann jetzt nicht ganz nachvollziehen, wo genau dein Problem ist. Wenn er die Maschine umbaut und die Veränderungen eintragen lassen möchte, dann lass ihn doch. Wenn dann noch seine Hilfe anbietet, um so besser.
Das mit dem lack ist auch nicht so abwegig. Es gibt Lacke, die in Deutschland verboten sind. Zumal dann auch in den papieren was anderes steht.
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Re: Austragung der Verkleidung

#6 Beitrag von Silver Surfer »

:bricks:
*Uff*
Sorry Michael, liebe Leute,
das war und wird nicht meine Baustelle werden, daher geb ich zu, ahnungslos solchen Schildbürgerstreichen ggüber zu stehen. Und nahm mir die Freiheit raus, mich drüber lustig zu machen und es genauso anzukündigen. Weder wollte ich dir, Michael, zu nahe treten, noch glaube ich, dass jemand mehr Spiesser sein kann als ausgerechnet ich (z.B. laute Tröten betreffend).
So weit kann man mir verzeihen? :cheers:

Wie geschrieben, verfolgte ich etwas Stivi81 und seine Naked V; andere Umbauten eher weniger. Ich erinner(t)e mich nicht an irgendwelchen Eintragungszirkus. Bizarr wird´s, find ich, wenn man etwas wegliesse und dafür blechen sollte. Dass ich nicht beliebig Spiegelfolie, bzw. retroreflektierende Folie aufbringen oder in Feuerwehrfarbe rumfahren darf, hat sich sogar bis zu mir rumgesprochen. Stirnrunzeln darüber sei mir gestattet?
Auch in der Motorrad war in diesem Jahr ein Beitrag über einen Customizer, der sich in die Staaten abgesetzt hat und drüben Erfolge einheimst, die ihm hier (teils aus gutem Grund - Verkehrssicherheit betreffend, wie ich meine) verwehrt geblieben wären.


Nochmal meine Frage, Michael: um welche Versys soll es bei deinem, sicher ambitionierten, Projekt gehen?
Eine Scrambler mit Unterflurpuff gibts bestimmt noch nicht, daher wurde ich aufmerksam. Sonst wär ich gar nicht auf den Zug aufgesprungen, wenn ich deine Idee nicht dezent verrückt & damit sympathisch fände. Klar finde ich es positiv, dass du mit deinen "Basteleien" auf dem Boden der §§ bleiben willst!
Auch deswg. war mein "Willkommen im Club" ernst gemeint. :top:
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Re: Austragung der Verkleidung

#7 Beitrag von UNQN9 »

Gestern hab ich sie gekauft - die Versys 650, Bj. 2010 - abholen kann ich sie leider erst in 2 Wochen! Erst muss der TÜV noch her und dann bin ich für 1 Woche in Rijeka! Mein kleiner Brite(Triumph Street Triple R) scharrt schon mit den Reifen! :jubel: Für diejenigen die es interessiert werde ich kurz über den Umbauerfolg, oder auch Misserfolg berichten! Selbstverständlich auch darüber was der gute Mann vom TÜV so sagt. Bis dahin, lasst es euch gut gehen!

Beste Grüße aus dem Pott

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Re: Austragung der Verkleidung

#8 Beitrag von UNQN9 »

Hallo,
soeben bin ich vom TÜV zurück! Ich hatte Erfolg! Die Halbschalenverkleidung ist ausgetragen - ohne weitere Auflagen.
Von den ganzen Plastikverkleidungsteilen sind nur noch die beiden hinten unterhalb der Sitzbank und die "Motorverkleidung" übrig.
Bilder stelle ich in den nächsten Wochen ins Netz.

Beste Grüße an alle

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Re: Austragung der Verkleidung

#9 Beitrag von blahwas »

Sehr schön! Wir freuen uns auf die Fotos!

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Re: Austragung der Verkleidung

#10 Beitrag von Suntzun »

Silver Surfer hat geschrieben:.... Dass ich nicht beliebig Spiegelfolie, bzw. retroreflektierende Folie aufbringen oder in Feuerwehrfarbe rumfahren darf, hat sich sogar bis zu mir rumgesprochen....
Da bin ich ja knapp dran vorbei... :think: :D
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Ist zwar keine V geworden....aber immerhin ein V-Motor...

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Re: Austragung der Verkleidung

#11 Beitrag von Gottfredl »

Ich freu mich auch auf die Fotos; und bitte den thread nicht zumuellen ueber Diskussionen rund um den TUEV und dem Sinn/Unsinn von Ein- und Austragungen, wohl aber Erfahrungen dazu, da ich (und bestimmt auch andere) mit aehnlichen Gedanken liebaeugele (sorry fuer die amer. Tastatur). In diesem Zusammenhang moechte ich mich ausdruecklich fuer das eingangs gemachte Angebot bedanken :clap:
lg
Gottfried
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wernerz
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Re: Austragung der Verkleidung

#12 Beitrag von wernerz »

Hi Leute,
nicht alles glauben was irgend jemand in Ermangelung einer Sachkenntnis schreibt.
Natürlich darf man sein Fahrzeug in Feuerwehrfarbe lackieren. Auch in Polizei blau-grün/weiß etc. Schon mal bei zollauktion oder anderen Plattformen nach geschaut, da werden auch die ausrangierten Dienstfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, krankenhäuser, etc verkauft und die darf man natürlich ohne sie vorher umzulackieren als Privatmann im Straßenverkehr bewegen.

Was verboten ist, sind Signaleinrichtungen (Blaulicht etc.) und selbstleuchtende Farben, sowie zusätzlich zu den Farben auch die passenden Beschriftungen. (hierzu mal einen Pressebereicht gefunden:
http://www.derwesten.de/nrz/staedte/due ... 14916.html
Aber ähnliche Schriftzüge sind wiederrum erlaubt. Auch wenn vieles überreguliert ist in Deutschland, manches ist doch nicht ganz so schlimm, wie es gerne verbreitet wird.

Was das austragen von Verkleidungen angeht ist dies widerrum ein etwas heikleres Thema. Grund ist, dass wenn du aus einer vollverkleideten Maschine ein Naked bike machst, sich das Fahrverhalten massiv ändern kann. Denn, und das sollte einem Motorradfahrer klar sein, die Aerodynamik spielt schon eine Rolle, wenn ich mit 250 über die Autobahn ziehe. Klar wenn ich an meinem Stoppelhopser ne andere Scheibe dran baue, interessiert es die wenigstens, da kaum jemand weiß wie die Originalscheibe aussíeht bei einem 30 Jahre alten Moped, und ich auch eher selten in Geschwindigkeitsregionen komme bei denen die Aerodynamik der Scheibe relevanten Einfluss auf das Fahrverhalten hat.
Bei nem Motorrad mit 200PS, sieht die Sachlage schon ganz anders aus. Im Vorteil ist, wer ein Modell fährt, dass es mit mehreren Verkleidungsvarianten gibt (ZRX, GSF, etc.) Da kann man dann einfacher umrüssten.

Gerade durch den Streetfighterboom ist das austragen von Verkleidungen zwischenzeitlich ein echter Trend gewesen. Durch die immer verschärfteren TÜV Bestimmungen, trauen sich da viele junge Leute gar nicht mehr ihren Ermessungsspielraum als TÜV-Prüfer auszunutzen, da werden dann eintragungsfähige Änderungen lieber abgelehnt, als die Gefahr einzugehen, ne Abmahnung vom Chef zu kassieren. Daher sind Briefkopien in denen eine entsprechende Änderung eingetragen ist, für andere Umbauer, die das gleiche vor haben sehr hilfreich. Vor dem Umbau aber immer mit dem TÜV sprechen, ob da einer ist, der sich das traut. manchmal gibt es auch spezielle Prüfer, die auf solche "größeren" Umbauten spezialisiert sind in einer Prüfstelle, dann besser direkt an die wenden.
In der Regel sollte zur Austragung für den TÜV nämlich eine Testfahrt mit Höchstgeschwindigkeit ausreichend sein um die Auswirkungen zu beurteilen. und die ist zwar nicht billig, kostet aber auch nicht die Welt.

gruß Werner

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Wer lesen kann und höflich ist, dem hört man/ich gerne zu.

#13 Beitrag von Silver Surfer »

Hallo Werner,
vielleicht "mangelt es mir/uns an Sachkenntnis", dafür hast du deinen zitierten Artikel bestimmt supergründlich gelesen. *Ironie aus*

Erster Absatz, zweiter Satz lautet: "Die Polizisten beanstandeten nicht die Aufschrift ["Pozilei"] als solches - sondern die Reflektoren an der Seite des Wagens. Die sind nicht erlaubt. - die Halterin musste eine Strafe zahlen."
Das, unter Anderem, schrieb ich am 15.09.2015: retroreflektierende Elemente dürfen nicht wahllos, gar großflächig, auf deinem Fahrzeug verteilt sein, sonst kein Tüv + Ärger mit der Rennleitung.

Um Hi-Vis drehten sich schon weit ältere Threads - in FREUNDLICHEM Ton. Danke an Kirsten für den Einwurf in einem der Warnwesten-Fäden: Reflektoren ... laut §49 StVZO als "lichttechniche Einrichtungen" definiert.

Damit will ich dir nicht auf den imaginären Schlips treten, Werner. Okay? :cheers:
Irren ist männlich, wofür ich mich oben - Austragung der Verkleidung ist nötig - entschuldigte. Frieden?
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