Hi Leute,
nicht alles glauben was irgend jemand in Ermangelung einer Sachkenntnis schreibt.
Natürlich darf man sein Fahrzeug in Feuerwehrfarbe lackieren. Auch in Polizei blau-grün/weiß etc. Schon mal bei zollauktion oder anderen Plattformen nach geschaut, da werden auch die ausrangierten Dienstfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, krankenhäuser, etc verkauft und die darf man natürlich ohne sie vorher umzulackieren als Privatmann im Straßenverkehr bewegen.
Was verboten ist, sind Signaleinrichtungen (Blaulicht etc.) und selbstleuchtende Farben, sowie zusätzlich zu den Farben auch die passenden Beschriftungen. (hierzu mal einen Pressebereicht gefunden:
http://www.derwesten.de/nrz/staedte/due ... 14916.html
Aber ähnliche Schriftzüge sind wiederrum erlaubt. Auch wenn vieles überreguliert ist in Deutschland, manches ist doch nicht ganz so schlimm, wie es gerne verbreitet wird.
Was das austragen von Verkleidungen angeht ist dies widerrum ein etwas heikleres Thema. Grund ist, dass wenn du aus einer vollverkleideten Maschine ein Naked bike machst, sich das Fahrverhalten massiv ändern kann. Denn, und das sollte einem Motorradfahrer klar sein, die Aerodynamik spielt schon eine Rolle, wenn ich mit 250 über die Autobahn ziehe. Klar wenn ich an meinem Stoppelhopser ne andere Scheibe dran baue, interessiert es die wenigstens, da kaum jemand weiß wie die Originalscheibe aussíeht bei einem 30 Jahre alten Moped, und ich auch eher selten in Geschwindigkeitsregionen komme bei denen die Aerodynamik der Scheibe relevanten Einfluss auf das Fahrverhalten hat.
Bei nem Motorrad mit 200PS, sieht die Sachlage schon ganz anders aus. Im Vorteil ist, wer ein Modell fährt, dass es mit mehreren Verkleidungsvarianten gibt (ZRX, GSF, etc.) Da kann man dann einfacher umrüssten.
Gerade durch den Streetfighterboom ist das austragen von Verkleidungen zwischenzeitlich ein echter Trend gewesen. Durch die immer verschärfteren TÜV Bestimmungen, trauen sich da viele junge Leute gar nicht mehr ihren Ermessungsspielraum als TÜV-Prüfer auszunutzen, da werden dann eintragungsfähige Änderungen lieber abgelehnt, als die Gefahr einzugehen, ne Abmahnung vom Chef zu kassieren. Daher sind Briefkopien in denen eine entsprechende Änderung eingetragen ist, für andere Umbauer, die das gleiche vor haben sehr hilfreich. Vor dem Umbau aber immer mit dem TÜV sprechen, ob da einer ist, der sich das traut. manchmal gibt es auch spezielle Prüfer, die auf solche "größeren" Umbauten spezialisiert sind in einer Prüfstelle, dann besser direkt an die wenden.
In der Regel sollte zur Austragung für den TÜV nämlich eine Testfahrt mit Höchstgeschwindigkeit ausreichend sein um die Auswirkungen zu beurteilen. und die ist zwar nicht billig, kostet aber auch nicht die Welt.
gruß Werner