Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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Kermit
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Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#1 Beitrag von Kermit »

Moin zusammen,

hab an meiner Kleinen 2 zusätzliche LED-Tagfahrlichtscheinwerfer montiert.
Diese haben zwar das E-Prüfzeichen, sind aber elektrisch nicht regelkonform angeschlossen.
D.h., sie leuchten mit dem Ablendlicht zusammen, was nicht sein dürfte.
Will ich aber trotzdem so, dient ja meiner eigenen aktiven Sicherheit!

Bisher hab ich diese vor jeder HU immer abgeschraubt, hab ich aber dies Jahr keine Lust zu!
Zwei Gurkenglasdeckel, schwarz lackiert, sollen als Abdeckung dienen!

Hat jemand von euch Erfahrung, ob DEKRA/TÜV das so durchgehen lässt???

Beim Googlen hab ich nur gefunden:

Scheinwerfer für Abblendlicht
Vorschrift für alle Kfz.-Klassen
...
Sonstige Vorschriften: Im Betrieb dürfen Keine Abdeckungen oder Gitter vor die Scheinwerfer montiert werden
.

Scheint aber nur fürs Abblendlicht zu gelten,
bei allen anderen Scheinwerfertypen wird das nicht unter Sonstiges vermerkt.

Gruss, Kermit
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Versys-MK

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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#2 Beitrag von Versys-MK »

das mit der Abdeckung wird wohl so nicht gehen, da das was montiert ist, also die Zusatzscheinwerfer, auch beim TÜV funktionieren muss. Sonst wäre dies ein Mangel und somit keinen TÜV.
Ich selbst habe die Erfahrung bei meinem LKW machen müssen. Ich habe mir zusätzlich zwei LED-Rückfahrscheinwerfer montiert, um endlich auch hinten mal was zu sehen und den Originalen abgeklemmt. Das hat der TÜV-Prüfer aus o.g. Gründen aber so nicht akzeptiert, mir die Plakette verweigert und einen Nachprüfungstermin benannt, dann aber mit allen funktionierenden Leuchten.

Du kannst Dein Glück gerne herausfordern, aber ich glaube nicht das es klappt.
Versys fahren, gibt's was schöneres ??

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blahwas
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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#3 Beitrag von blahwas »

Mit Motorrad und auf dem Land denke ich, dass man da auch ohne Abdeckung durchkommt.

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Kermit
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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#4 Beitrag von Kermit »

Auf'mem Land???

Die Prüf.-Dipl.-Ing.'s werden wohl alle die gleiche Software
auf ihren Netbooks installiert haben, egal, ob Stadt oder Land.

Das ist ja gerade das Traurige, dass der Prüf.-Ing. trotz technischem
und menschlischem Verständnis (vielleicht sogar selber Moped-Fahrer) keinen
Ermessensspielraum mehr hat und keinen neuen Aufkleber drauf machen darf,
weil die Software "NEIN" gesagt hat!

Kermit
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madbow
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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#5 Beitrag von madbow »

Für Kermit ist es ja leider zu spät, aber für diejenigen unter Euch, die auch noch etwas für die passive Sicherheit investieren möchten, ohne schaltungstechnisch aufwendige Änderungen an seinem Mopped durchführen zu müssen, dem kann ich die Fixlight Positionsleuchten empfehlen, die gibt es auch für Forumsmitglieder günstiger bei unsrem Forumshändler. Die Dinger sind so hell wie Tagfahrleuchten, haben aber die ECE-Kennzeichnung für Begrenzungsleuchten. Ich war mit meiner kV Anfang dieses Monats zwecks HU beim TÜV, dem Prüfer erschienen sie zwar etwas hell, aber er hat es so akzeptiert. Den entgegenkommenden Dosentreibern gefallen sie zwar nachts nicht so gut, aber sie nehmen mein Mopped und mich wahr.
Für Tagsüber habe ich zusätzlich noch TFLs dran, die nicht nur mir heller als das Abblendlicht und auch als das Fernlicht erscheinen. Das Abblendlicht an meiner kV wird natürlich dann abgeschaltet, wenn die TFLs aktiviert sind.

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Dieter-TA-Versys
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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#6 Beitrag von Dieter-TA-Versys »

blahwas hat geschrieben:Mit Motorrad und auf dem Land denke ich, dass man da auch ohne Abdeckung durchkommt.
Sind die Prüfer auf dem Land dümmer oder sehen die schlechter als in der Stadt? oder warum glaubst du dass das einen Unterschied macht, wo du zum TÜV fährst?
Grüße aus dem Chiemgau
Dieter
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Alles von mir geschriebene gibt nur meine Meinung wieder, wenn es nicht anders angegeben ist!
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Schalom, Gottes Liebe ist bedingungslos und unbegrenzt!
Mit meiner Olympus Kamera auf meiner Versys unterwegs durch Norwegen oder Schweden oder mit SRS durch die schönsten Alpenpässe , das ist Urlaub,
Berg- oder Schitouren mit der Oly, das ist Erholung
und zum Endurofahren leih ich mir eine EXC oder Freeride o.ä. ;-)

madbow
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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#7 Beitrag von madbow »

Ich stelle die Frage in die Runde - Was soll das, dass man krampfhaft versucht, eine geltende technische Vorschrift für die Dauer der HU zu umgehen, um dann für den Rest der Zeit mit einer nicht zulässigen technischen Änderung herumzufahren. Wenn man dann an ein schlechtgelauntes Mitglied der Rennleitung gerät, kann es richtig teuer werden, ich erinnere mich an einen Thread hier im Forum, in dem der Fall eines nicht montierten zweiten Rückspiegel und den fehlenden Rückstrahler zu einer empfindlichen Buße führte.
Die von mir obenstehend genannten Leuchten sind günstiger als so eine Buße.

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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#8 Beitrag von kazawaki »

hi!
Seit ein paar Tagen haben ich und meine TFL TüV.
Habe die TFL (als solche zugelassen) über Standlicht geklemmt (da wir Lichtpflicht haben, sollten die Rückleuchten wohl mit leuchten). Im Stromkabel habe ich einen Ein/Ausschalter installiert. Aussage zum TüV, merke ich das es Zeit für Licht wird, schalte ich die TFL aus. Ist so drüber gegangen.
Tchüß. Jens
"Wir müssen uns daran erinnern, was früher einmal gut war". Jennifer Garner in "30 über Nacht"

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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#9 Beitrag von madbow »

Diese Reaktion des TÜVlers finde ich erstaunlich, denn diese widerspricht der ECE-Richtlinie R87 und R53.
Das Problem in diesem Fall bleibt, denn wenn es einem Mitglied der Rennleitung nicht gefällt, dann hilft die Aussage des TÜVlers gar nichts, selbst wenn man es von ihm schriftlich als zulässig bestätigt hätte.

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blahwas
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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#10 Beitrag von blahwas »

@Dieter
Eigene Erfahrung.

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Badener
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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#11 Beitrag von Badener »

Sowohl meine Versys, als auch die V-Strom meiner Frau kamen beim TÜV mit einer schnippigen Bemerkung des Prüfers problemlos durch. ;-)

degüello
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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#12 Beitrag von degüello »

Setz doch einfach einen (möglichst wasserdichten) Schalter dazwischen. Mein TÜVer war damit äusserst zufrieden....
Nicht vergessen: Vor dem Absteigen immer Anhalten!

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Umsteiger

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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#13 Beitrag von Umsteiger »

Habe auch dazu keine reinen Tagfahrlicht-Leuchten, sondern LED-Nebler (SWM-Hawk.) Die leisten den gleichen Aufmerksamkeitseffekt, leuchten zudem noch die Fahrbahn im Dunkeln gut aus und haben von Hause aus einen An-/Ausschalter. Hatte so noch nie Probleme, weder bei der Rennleitung noch bei der HU.

Grüße

Umsteiger

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Kermit
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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#14 Beitrag von Kermit »

Heute HU bei der DEKRA:

Bild

70€ + 2 Gurkenglasdeckel:
kein Kommentar vom Prüfer,
HU ohne Mängel bestanden!!!
:D
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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#15 Beitrag von Walter »

Super,freut mich für Dich! :top:

Was man doch aus Gurkenglasdeckel so alles zaubern kann.... :D

Lg Walter
Today
is the first day
for the rest
of your
life

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fransjup
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Re: Mit nicht zulässigem Tagfahrlicht zur HU

#16 Beitrag von fransjup »

Hallo zusammen
Oder ein schwarzes Kreuz mit dem Tehsaband
drauf , hat bei mir geholfen, Tipp von meinem
Schrauber . Da ohne Funktion ist , weil Schaltung NIO
Und damit ohne Funktion
gruß fransjup
gruß fransjup

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