Zulassung zu einem bestimmten Termin möglich?

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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Oberlausi
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Re: Zulassung zu einem bestimmten Termin möglich?

#21 Beitrag von Oberlausi »

Also wenn du dein Motorrad mit saisonkennzeichen zb 3- 11 zuläßt und die HU in den Monaten außerhalb des zulassungszeitraumes fällig wird,mußt du in ersten Monat dh also 3(März) zur Hu.
So steht es im Artikel.
Einfach nochmal googeln.
Wie das bei Neufahrzeugen ist, ob ich zb das Bike im Februar mit Zeitraum 3- 10 zulassen kann weiß ich nicht, könnte Länderrechtlich unterschiedlich sein.
Fakt ist ich habe meine ZR7 im Mai 16 mit saison 3-10 wiederangemeldet,HU ist fällig 11/17 also kann ich und muß ich 3/18 zur HU. Außerhalb des Betriebszeitraumres darf ich ja gar nicht fahren.
Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.

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Sonnenhut
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Re: Zulassung zu einem bestimmten Termin möglich?

#22 Beitrag von Sonnenhut »

wird es dann nicht teuer? Bei mehr als 2 Monate über den Prüftermin muss man normal mehr zahlen.

Gilt das bei Saisonkennzeichen nicht?
Gruß
Klaus

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Oberlausi
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Re: Zulassung zu einem bestimmten Termin möglich?

#23 Beitrag von Oberlausi »

Nein, gilt nicht bei Saisonkennzeichen.
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andre
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Re: Zulassung zu einem bestimmten Termin möglich?

#24 Beitrag von andre »

Oberlausi hat geschrieben:Also wenn du dein Motorrad mit saisonkennzeichen zb 3- 11 zuläßt und die HU in den Monaten außerhalb des zulassungszeitraumes fällig wird,mußt du in ersten Monat dh also 3(März) zur Hu.
So steht es im Artikel.
Einfach nochmal googeln.
Wie das bei Neufahrzeugen ist, ob ich zb das Bike im Februar mit Zeitraum 3- 10 zulassen kann weiß ich nicht, könnte Länderrechtlich unterschiedlich sein.
Fakt ist ich habe meine ZR7 im Mai 16 mit saison 3-10 wiederangemeldet,HU ist fällig 11/17 also kann ich und muß ich 3/18 zur HU. Außerhalb des Betriebszeitraumres darf ich ja gar nicht fahren.
...das ist mir klar, stand ja auch in dem von dir verlinkten Artikel noch einmal gut erklärt.
Mir geht es jetzt wirklich nur um Klärung, wie das bei einem Neufahrzeug ist :)
...die einen kennen mich, die anderen können mich...

aktuelles Motorrad:
Kawasaki Z1000SX und Yamaha XJ600S Diversion

Gesamt gefahren mit allen Motorrädern über 250 TKM...

spreestromer
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Re: Zulassung zu einem bestimmten Termin möglich?

#25 Beitrag von spreestromer »

andre hat geschrieben:Die Angestellte war eine städtische Angestellte und damit eine Kollegin von mir :)

Da unterstelle ich mal, das die mich nicht verarschen wollte.

Eine Erklärung wäre für mich die Sache mit der Tüv-Plakette.

Mich würde jetzt mal interessieren, was der Spreestromer für eine Plakette bekommen hat.

...und ich gehe davon aus, dass wir jeweils von einem neuen, vorher noch nicht zugelassenen Motorrad reden!?
Hallo,

es war ein neues Mopped.
Plakette war blau... :D
Wurde vorschriftsgemäß auf Februar geklebt.
Beim ersten TÜV wurde dann auf März geklebt.
Funktionierte zu dem Zeitpunkt aber nur im ersten Monat des Zulassungszeitraums. Im April wäre wieder rückdatiert worden auf Februar.

Das habe ich übrigens bisher zwei Mal gemacht, einmal in Schleswig-Holstein, einmal in Brandenburg, hat jedes Mal geklappt.
Zumindest in Brandenburg habe ich festgestellt, dass ganz viel vom Leiter der Zulassungsstelle abhängen kann. (War nicht der Landkreis, der zu meinem Wohnort gehört.)

Grüße

Andreas

Oberlausi
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Re: Zulassung zu einem bestimmten Termin möglich?

#26 Beitrag von Oberlausi »

Meines Wissens nach wird nicht mehr zurückdatiert.
Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.

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Re: Zulassung zu einem bestimmten Termin möglich?

#27 Beitrag von spreestromer »

KWB1266 hat geschrieben:Uiuiuiuiuih..... :headshake: alle mal wieder runterkommen!!!

Also, die Idee hat nix mit paar Euro Steuern und Versicherung sparen zu tun. Das hat rein pschycholigische Hintergründe :]
Es ist auch kein Neufahrzeug. Und bekommt auch kein Unterbrecherkennzeichen.
Ich klär das morgen mit dere Zulassung und euch dann auf 8-)

Danke für eure rege Beteiligung :thx: :cheers: :kuscheln:
Versuche es doch mal mit einem Kurzzeitkennzeichen, ist ja für Überführungs- und Probefahrten gedacht.
Gibt's aber seit Neuestem nur noch bei nicht abgelaufener HU.

Grüße

Andreas

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Re: Zulassung zu einem bestimmten Termin möglich?

#28 Beitrag von spreestromer »

Oberlausi hat geschrieben:Meines Wissens nach wird nicht mehr zurückdatiert.
Jetzt nicht mehr, aber damals noch.

Mein aktuelles Möppi ist im März zugelassen worden, da stellte sich die Frage nicht.

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bakerman23
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Re: Zulassung zu einem bestimmten Termin möglich?

#29 Beitrag von bakerman23 »

Bei direkter Fahrt zur hu ist das Motorrad auch außerhalb der Saison versichert. Theoretisch dürfte man auch ohne Zulassung zur hu, wenn die Zulassung dieses erfordert. Deßwegen verstehe ich das ganze Theater irgendwie nicht. Das kann dir aber auch jeder Händler und/oder Zulassung bestätigen.
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Re: Zulassung zu einem bestimmten Termin möglich?

#30 Beitrag von bakerman23 »

Sorry ich muss mich korrigieren. Das war noch zu Zeiten, wo das Fahrzeug zur Anmeldung vorgeführt werden musste.
Inzwischen ist es so, das die hu im ersten Monat der Saison nachgeholt werden muss. Du machst dich dann auch nicht strafbar.
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Re: Zulassung zu einem bestimmten Termin möglich?

#31 Beitrag von KWB1266 »

Guuden ihr's,

hab es endlich auf die Reihe gekriegt bei der Zulassung Bad Kreuznach RLP nachzufragen. :]
Die Dame war sehr kurz angebunden (Streß???) :coffee:
Also jetzt Papiere ausstellen und erst ab Januar fahren geht net :headshake: . Die Plakettcher dürfen die nur selbst anbringen (Siegelrecht).
Also soll sich mein Mann selber nen Kopp drummache :think: :? , wann er Schneeweißche zulässt. 8-)

LG Kirsten

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