Versys 650 wieder entdrosseln - was ist zu tun?

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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Michael_1969
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Versys 650 wieder entdrosseln - was ist zu tun?

#1 Beitrag von Michael_1969 »

Eigentlich simpel, sollte man meinen. Doch selbst meine zuständige Zulassungstelle scheint ein wenig überfordert zu sein!

- benötige ich eine TÜV-Bescheinigung, dass die Drossel (Gaswegbegrenzer) wieder korrekt "ausgebaut" wurde?
- benötige ich eine neue EVB der Versicherung zur Umschreibung?
- falls keine EVB benötigt... wer teilt der Versicherung die nun höhere Leistung mit?
- wie verhalte ich mich, wenn die Versicherung heftig im Beitrag aufschlägt? Habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht?

Hat wer das Thema schon hinter sich und kann mir helfen?
Dankeschön...
Michael
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MaT5ol
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Re: Versys 650 wieder entdrosseln - was ist zu tun?

#2 Beitrag von MaT5ol »

Hmmm, interessante Frage?
Zu 1. musst du die Drossel überhaupt ausbauen?? - was würde passieren wenn du 100PS im Schein hast und 100PS versichert bist aber nur 50 hast, dann bist du halt überversichert, so what... - was nicht heisst, dass du nicht zum TÜV musst!
zu 2. evB Nummer vermute ich nicht, Anruf bei der Versicherung hilft - musst du ja sowieso.
3. Versicherungsbeitrag: wenn du jetzt zufrieden bist, wird das wohl bleiben, afaik ist der Unterschied zwischen 48 PS und 78PS (das ist m.W. nach die nächst höhere Klasse) ein sehr geringer. - Ansonsten halt regulär kündigen, vorher vielleicht ein Wörtchen mit deinem Versicherungsagenten wechseln, die können immer was machen wenn sie wollen...
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locke

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Re: Versys 650 wieder entdrosseln - was ist zu tun?

#3 Beitrag von locke »

Michael_1969 hat geschrieben:Eigentlich simpel, sollte man meinen. Doch selbst meine zuständige Zulassungstelle scheint ein wenig überfordert zu sein!

- benötige ich eine TÜV-Bescheinigung, dass die Drossel (Gaswegbegrenzer) wieder korrekt "ausgebaut" wurde?
- benötige ich eine neue EVB der Versicherung zur Umschreibung?
- falls keine EVB benötigt... wer teilt der Versicherung die nun höhere Leistung mit?
- wie verhalte ich mich, wenn die Versicherung heftig im Beitrag aufschlägt? Habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht?

Hat wer das Thema schon hinter sich und kann mir helfen?
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Also ich hab das Thema noch nie gebraucht.
Ich denke Du must nur zur Zulassungsstelle und den Schein ändern lassen, von 48 auf 64 PS
Ich würde bei der Versicherung kurz anfragen was Du tun sollst fürs ummelden.
Die höhere Leistung wird natürlich von der Zulassungsstelle mitgeteilt.
Sonderkündigungsrecht hast Du natürlich nicht, denn du Versicherst ja ein "anderes" Fahrzeug.
Klär doch alle Fragen vorher mit der Versicherung und schau dir andere Anbieter an. Sollte deine zu teuer werden melde die Karre einfach ab und bei der neuen Versicherung die "andere" wieder an.
Gruß Locke
Versys fahren macht frei, darum hatte ich zwei
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Aktuell versuche ich mich mit der Versys von BMW :D
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madbow
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Re: Versys 650 wieder entdrosseln - was ist zu tun?

#4 Beitrag von madbow »

Die Kosten für das "einfache" Ab- und Wiederanmelden sind vermutlich deutlich höher als eine vermeintliche Ersparnis durch den sofortigen Wechsel des Versicherungsgebers. Ende November besteht immer die Möglichkeit eines kostenfreien Versichererwechsels auf Grund eines günstigeren Anbieters, die eventuellen Mehrkosten bis dahin werden sicherlich nicht den totalen finanziellen Ruin bedeuten.

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John-Versys
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Re: Versys 650 wieder entdrosseln - was ist zu tun?

#5 Beitrag von John-Versys »

Michael_1969 hat geschrieben:Eigentlich simpel, sollte man meinen. Doch selbst meine zuständige Zulassungstelle scheint ein wenig überfordert zu sein!

- benötige ich eine TÜV-Bescheinigung, dass die Drossel (Gaswegbegrenzer) wieder korrekt "ausgebaut" wurde?
- benötige ich eine neue EVB der Versicherung zur Umschreibung?
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Bei mir war es so:
1. Drossel ausbauen lassen und handschriftich auf Drosselschein bestätigen lassen, das die Maschine entdrosselt ist
2. damit zur Zulassungsstelle und umgemeldet, die haben einen neuen Schein ausgestellt
3. der Versicherung mitgeteilt, das Maschine entdrosselt wurde
5. neue Prämienrechnung bekommen, 3,50 Euro mehr, das wars

Unspaktuläre Sache.

Ob es bei dir so ist, siehste ja. Sonderkündigungsrecht müßte sein, aber wie madbouw schon schrieb ..... wahrscheinlich teuerer
Viele Grüße
Johannes

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Michael_1969
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Re: Versys 650 wieder entdrosseln - was ist zu tun?

#6 Beitrag von Michael_1969 »

Danke... was um alles in der Welt ist ein Drosselschein??
Michael
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blahwas
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Re: Versys 650 wieder entdrosseln - was ist zu tun?

#7 Beitrag von blahwas »

Ich habe Drossel ausbauen lassen, dann beim TÜV (nicht Dekra/KÜS!) vorgeführt, und dort eine schriftliche Urkunde bekommen für Geld (~50 Euro), damit bin ich zur Zulassungsstelle und habe neue Papiere bekommen (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 vulgo "Schein" und "Brief"). Das war's.

Von der Versicherung kam irgendwann ein Brief, dass der Teilkaskobeitrag jetzt 2 Euro höher ist und die Haftpflicht 1 Euro niedriger (wtf?).

Ob man deshalb ein Sonderkündigungsrecht hat weiß ich nicht, aber man kann ja ohnehin jährlich kündigen. Ich glaube immer Ende Oktober oder November - ist ja bald wieder. Und für einen Versicherungswechsel muss man nicht noch mal zum Amt, das geht alles per Brief und ohne weitere Gebühren.

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Re: Versys 650 wieder entdrosseln - was ist zu tun?

#8 Beitrag von melle01 »

Ganz einfach. Habe es in beide richtungen schon gemacht. Wobei das enddrosseln leichter von statten geht. Einfach den Begrenzer ausbauen und zum TÜV fahren und eine Bescheinigung aushändigen lassen. Beim entdrosseln sollte es eigentlich dem Tüv egal sein, da das Möp nun mehr Leistung hat und nicht mahr mit dem Stufenführerschein gefahren werden kann. Danach mit dem Schein zum Straßenverkehrsamt gehen und die Leistung eintragen lassen. Kostet ca 30€. Tüv ca. 70€. Nun zur Versicherung und neue Leistung angeben.
Im umgedrehten Fall habe ich die Drossel eingebaut und bin zu einer Werkstatt gefahren, wo ich mein Auto auch warten lasse. Dort beim Prüfer mein gedrosseltes Möp vorgeführt. Der hat den Anschlagbegrenzer gesehen und beim dreh am Gaszug in gemerkt. Somit hat er mir die Bescheinigung gegeben und dann wieder Straßenverkehrsamt und Versicherung. Kosten gleich wie beim entdrosseln.

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Pandur
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Re: Versys 650 wieder entdrosseln - was ist zu tun?

#9 Beitrag von Pandur »

Wie gut dass ich dank der Gnade der frühen Geburt ;)
diesen ganzen Scheixx nie machen musste. :pfeif:

Gruß Pandur
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Beim Universum bin ich mir aber nicht ganz sicher.

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blahwas
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Re: Versys 650 wieder entdrosseln - was ist zu tun?

#10 Beitrag von blahwas »

Stimmt, die Versicherung muss man selbst informieren. Dass habe ich bereits vor der Eintragung erledigt :)

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