Kfz Online Abmeldung, ab wann wirksam?

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
blahwas
Der schräge Admin
Beiträge: 13831
Registriert: 21. Feb 2011 22:03
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: Versys 650 Nr. 6
Baujahr: 2007
Farbe des Motorrads: rot
zurückgelegte Kilometer: 2000
Wohnort: Nürnberg
Kontaktdaten:

Kfz Online Abmeldung, ab wann wirksam?

#1 Beitrag von blahwas »

​Ich habe ein Motorrad online abgemeldet. Dafür braucht man einen Account, und die Codes zum Freirubbeln aus "Fahrzeugschein​" und Landkreis-Siegel vom Nummernschild. Ich dachte in meiner grenzenlosen Naivität, dass das Fahrzeug dann sofort abgemeldet wäre - stattdessen habe ich die Abmeldung nur online beantragt, und ich kriege dann einen Bescheid per Post.

Preisfrage 1: Ab wann ist es wirklich abgemeldet?

Preisfrage 2: Darf ich vorher noch damit rumfahren?

Zu P2: Man hat das Siegel am Nummernschild beschädigt, und auch der Aufkleber zum Freirubbeln im "Fahrzeugschein" ist mit Jura-Voodoo voll, dass das Dokument nur mit unbeschädigtem Siegel gültig ist. Wenn man das Siegel am Nummernschild ​an drei Seiten mit einem Messer öffnet, kann man den Code drunter lesen, ohne dass es sofort auffällt.

Und warum stellt sich die Frage überhaupt? ich wollte ein Fahrzeug für den Export verkaufen und habe es deshalb abgemeldet, dann ist der Käufer aber doch noch abgesprungen. Wenn jetzt ein anderer Interessent kommt und Probefahren möchte, wäre es natürlich schön, wenn er das auch dürfte/könnte.

Ansonsten ist die Onlineabmeldung äußerst hilfreich, weil man dann auch als Mensch ohne Anhänger/Transporter sein eigenes Motorrad beim Verkauf anliefern kann. Vertrag, Anzahl, Hinfahren, Geld, Abmeldung anstoßen, mit Öffis nach Hause. Geht mit Dokumenten und Siegeln ab 1.1.2015.

Benutzeravatar
fransjup
Beiträge: 1605
Registriert: 2. Mai 2012 20:49
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: F900XR
Baujahr: 2021
Farbe des Motorrads: Rot
zurückgelegte Kilometer: 13000
Wohnort: Grevenbroich ( NRW )

Re: Kfz Online Abmeldung, ab wann wirksam?

#2 Beitrag von fransjup »

Moin Johannes
Nach meinem Verständnis ist zu 1.wenn du den Stempel hast ,( Abgemeldet) und das Kreiszeichen
abgekratzt wurde .
2. du darfst weiter fahren.
Nur meine Meinung
Ps:für das überführen haben die sich die rote NR.ausgedacht.
gruß fransjup

Benutzeravatar
blahwas
Der schräge Admin
Beiträge: 13831
Registriert: 21. Feb 2011 22:03
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: Versys 650 Nr. 6
Baujahr: 2007
Farbe des Motorrads: rot
zurückgelegte Kilometer: 2000
Wohnort: Nürnberg
Kontaktdaten:

Re: Kfz Online Abmeldung, ab wann wirksam?

#3 Beitrag von blahwas »

Rote Nr kriegst du als privater nicht, dafür gibt's die "Tageszulassung". Ist halt wieder mit Hinrennen verbunden, und wenn sich der Käufer es anders überlegt, hatte man schon die Kosten.

Benutzeravatar
geraldo100
Beiträge: 38
Registriert: 22. Apr 2018 20:03
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: Versys 1000
Baujahr: 2019
Farbe des Motorrads: Orange

Re: Kfz Online Abmeldung, ab wann wirksam?

#4 Beitrag von geraldo100 »

Zu 1) Formal juristisch ab dem Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter beim StVA die Entertaste am Computer drückt. Nach herrschender Rechtsmeinung wird es so ausgelegt, dass du den Willen zur Abmeldung online zu einem gewissen Zeitpunkt gemacht hast und die Abmeldung wird daher rückwirkend zu diesem Zeitpunkt erledigt. Ich kenne das Spiel von einer Abmeldung eines im Ausland angemeldeten Pkw, der noch in Deutschland angemeldet war. Das EU-Land hat die Mitteilung online mit 2 Monaten Verzögerung verschickt und die tatsächliche Abmeldung wurde dann hier zurückdatiert. Hat z.B. Auswirkungen auf die Kfz-Steuer und auf deinen Versicherungsschutz.
Zu 2) Tja, das wird schwieriger. Wenn wir den Fall nehmen, du fährst mit dem Mopped rum, die Streife sieht dein abgekratztes Nummernschild, landest du automatisch in der Kontrolle. Eine Überprüfung würde dann vor Ort ergeben, dass das Moped aber noch angemeldet ist.
Auf die Nachfrage warum das Siegel ab ist, hast du entweder eine ganz schlaue Antwort oder die untersagen dir die Weiterfahrt, da ein möglicher Verstoß gegen die Abgabenordnung und/oder ein mögliches Fahren ohne Versicherungsschutz vorliegt. Spätestens bei der Sachbearbeitung würde sich herausstellen, dass das Moped zwar vor Ort noch angemeldet war, durch die Rückdatierung aber keine Zulassung mehr vorliegt.

Da bleiben leider nur Kurzzeitkennzeichen.
Die Linke zum Gruß aus Sankt Augustin
Christian
:pfeif:

Benutzeravatar
blahwas
Der schräge Admin
Beiträge: 13831
Registriert: 21. Feb 2011 22:03
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: Versys 650 Nr. 6
Baujahr: 2007
Farbe des Motorrads: rot
zurückgelegte Kilometer: 2000
Wohnort: Nürnberg
Kontaktdaten:

Re: Kfz Online Abmeldung, ab wann wirksam?

#5 Beitrag von blahwas »

Ah, verstehe - die Abmeldung ist rückwirkend, und damit für den Tag, an dem ich sie beantragt habe.

Preisfrage für ganz genau wissen wollende: An diesem Tag 0 Uhr, 24 Uhr, oder genau dann wann ich sie beantragt habe?

0 Uhr macht aus meiner Sicht keinen Sinn, wäre ja auch beim Papierverfahren nicht so.

Benutzeravatar
blahwas
Der schräge Admin
Beiträge: 13831
Registriert: 21. Feb 2011 22:03
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: Versys 650 Nr. 6
Baujahr: 2007
Farbe des Motorrads: rot
zurückgelegte Kilometer: 2000
Wohnort: Nürnberg
Kontaktdaten:

Re: Kfz Online Abmeldung, ab wann wirksam?

#6 Beitrag von blahwas »

Heute kam der Bescheid (per Mail!): Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ... wurde am 19.05.2021 abgemeldet.

Es wird also rückdatiert.

Antworten

Zurück zu „Rechtliches zum Motorrad“