Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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blahwas
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Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#1 Beitrag von blahwas »

Klingt wie ein Aprilscherz, ist aber anscheinend ernst: Alte "Lappen"-Führerscheine müssen umgetauscht werden. Betroffen sind Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind.

Damit nicht alle auf einmal die Behörden überrennen, und damit die ältesten Lappen als erstes erneuert werden, gibt's eine Staffelung nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Die Frist für Geburtsjahrgänge 1953-1958 ist der 19.01.2022. Das ist relativ sportlich, zumal das Thema kaum in der Öffentlichkeit war. Es bleiben alle Berechtigungen erhalten. Wegen diverser zwischenzeitlicher Änderungen bei der Fahrerlaubnisklassen (Trikes usw.) gibt's für alle ziemlichen Zahlensalat in den Spalten weiter rechts auf der Rückseite. Die neuen Führscheine müssen dann ebenso alle 15 Jahre erneuert werden.

Für die Geburtsjahrgänge 1959-1964 ist die Frist der 19.01.2023. So geht das dann immer in Gruppen zu Geburtsjahren weiter.

Geburtsjahre vor 1953 sind erst 2033 fällig, falls sie mit 80 noch ein Fahrzeug führen wollen.

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, müssen erst ab 2026 ausgetauscht werden.

Die alten Führerscheine werden zum Stichtag ungültig.

Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... einen.html

Wegen Corona gibt's aber laut ADAC eine Gnadenfrist - keine Geldbuße bis 19. Juli 2022:
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -umtausch/

--

"Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes." - Ist ja nett gedacht, auch dass es EU-weit einheitlich wird, aber irgendwie wurde das kaum kommuniziert.

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Ralf B
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#2 Beitrag von Ralf B »

Ab und an ging das durch die Presse! Meiner Meinung nicht oft genug! Dadurch dass ich den A Schein 2021 gemacht habe bin ich den Umtausch entgangen und erhielt den handlichen in Checkkartenformat nach der bestandenen Prüfung!

Gruß Ralf 🏍️
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Krid
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#3 Beitrag von Krid »

Aber den neuen Scheckkartenschein dann genau kontrollieren!
Bei mir wurde die Berechtigung für das Führen von Motorrädern einfach vergessen - das wäre dann in einer Kontrollsituation mit dem Motorrad wie fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen!
Hatte damals gelesen, daß Übertragungsfehler auch häufiger vorgekommen waren. Gerade wenn jetzt Massen getauscht werden, werden sich auch entsprechend viele Fehler einschleichen können..
Gruß Dirk
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#4 Beitrag von awv99 »

habe meine Scheckkarte vor ein paar Tagen beantragt. :-)

Kostet 30,- Euro und ca. 15 Minuten Zeit .
Man bekommt einen Stempel in den alten Führerschein und darf ihn wieder mitnehmen,
und wartet ca. 3 Monate auf den neuen, der dann per Post zugestellt wird.

Gibt Schlimmeres ....

Imho ist das auch schon häufiger kommuniziert worden.


Bussgeld bei Kontrolle mit altem (abgelaufenen Schein) kostet 10,- Euro . (ab Juli )

Meine Motivation dass rechtzeitig zu machen war einfach die. dass ich ich keinen Bock habe an irgendeiner EU-Grenze zufällig kontrolliert zu werden und dann evtl. grössere Diskussionen führen zu müssen....

Ausserdem wird die Brieftasche dadurch schlanker ... :-)

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RZP
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#5 Beitrag von RZP »

Eigentlich gefällt mir mein Führerschein ohne Laufzeitbegrenzung ganz gut. Und wenn ich das richtig sehe, ist das wechseln teurer als das Bussgeld. Wer weiß, wenn die erst mal alles umgetauscht haben, dann gibt es die Verlängerung nur noch gegen ärztliches Attest. Ich glaube ich lasse das alles mal so wie es bisher ist. Die letzte Kontrolle liegt glaube ich sowieso schon 30 Jahre zurück. Wenn es wieder so lange dauert, dann muss ich nicht mal die 10 Euronen Buße blechen, denn wahrscheinlcih bin ich bis dahin in der Kiste. ;) ;)
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#6 Beitrag von Kawamane »

Hätte ich noch den Grauen,dann müßte ich bis 19.01.23 umtauschen.Soweit ich schlau daraus wurde,reicht es meine Karte zum 19.01.27 umzutauschen ? Mein Jungkollege hat jetzt die neue Karte.Die Unterschiede sind nur gering.Es fehlen die Klassen auf der Vorderseite unten.Die Rückseite wird von einem Silberstreifen rechts geziert.
Gruß Martin
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Uwe_MY
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#7 Beitrag von Uwe_MY »

RZP hat geschrieben: 12. Jan 2022 01:21
Wer weiß, wenn die erst mal alles umgetauscht haben, dann gibt es die Verlängerung nur noch gegen ärztliches Attest.
Wenn eine gesetzliche Regelung getroffen wird, daß ab einem bestimmten Alter Gesundheitschecks notwendig sind, um den Führerschein zu behalten, dann ist das vollkommen egal, welche Form des Führerscheines Du gerade in der Hand hältst. ;)

Cheers

Uwe

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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#8 Beitrag von pfaelzer »

Kawamane hat geschrieben: 12. Jan 2022 05:38 ....Es fehlen die Klassen auf der Vorderseite unten.Die Rückseite wird von einem Silberstreifen rechts geziert.
Gruß Martin
Da ich meine Klasse 2 (heute C/CE) erhalten will, bekomme ich ohnehin alle 5 Jahre einen neuen Führerschein. Die letzte Neuausstellung stammt vom Januar 2020.
Da sind auch auf der Vorderseite die Klassen vermerkt. Als Liste unter Ziffer 9 direkt unter dem Lichtbild.

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guidohh
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#9 Beitrag von guidohh »

Moin,

ich hab die Scheckkarte schon seit über 20 Jahren.
Ist auf jeden Fall handlicher als die alten "Papierlappen" und mit dem "Euro-Wappen"
sieht er speziell im Ausland schon mal valider aus, wurde bisher auch ohne Probleme weltweit
akzeptiert (Stichwort Autovermietung)
Speziell die neuen Klassen in Verbindung mit den Piktogrammen sind gold wert.
Erklär mal einem griechischen Polizisten, daß Du mit dem alten "dreier" einen 7,5-Tonner mit Anhänger fahren darfst.

Grüße

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Sorein
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#10 Beitrag von Sorein »

2011 wurde ich auf Sardinien von einer Polizeistreife kontrolliert.
Ich war Rentner und hatte einen grauen Führerschein von 1965, den ich mit 16 bestanden hatte! Das war die Klasse 4 für Moped's mit 50 ccm und Traktoren. In dem Führerschein war ein Paßbild von 1963, da war ich 14 Jahre alt.

Diesen Schein habe ich mit 18 Jahren 1967 erweitert.
Das heißt der Prüfer hat im Prüfungsauto, auf dem Rücksitz einen blauen Zettel mit 2 Nieten eingeheftet und mit einem amtlichen Siegelstempel beglaubigt.
Darauf der handschriftliche Eintrag: "Erweitert Klasse 1 und 3". (1 Motorrad unbegrenzt, 3 PKW bis 7,5 To)
Sowas hatten die jungen Italienischen Beamten in Ihrer Laufbahn noch nie gesehen!

Ein Problem!!!

Mein Glück:

ich war mit dem Ander (Südtiroler) aus dem Forum unterwegs der dank seiner Sprache vermittelte und eine aufwändige Ermittlung auf einer Italienischen Polizeiwache abwenden konnte. Dafür bin ich ihm noch heute dankbar!

Dieser exotisch Führerschein war 40 Jahre lang für jeden Beamten bei jeder Kontrolle eine Herausforderung, erforderte jedesmal einen Funkrückruf aufs Revier zur Überprüfung auf Echtheit/Gültigkeit :?
Zurück in Deutschland habe ich dann umgehend, schweren Herzens, meinen geliebten, exotischen Führerschein in die unpersönliche Scheckkarte getauscht :(
DSC06976.JPG
LG, Reiner
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RZP
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#11 Beitrag von RZP »

Ich habe ja die Karte, da ich diese gebraucht habe in der Ukraine. Nur eben mit dem Unterschied, dass bei mir kein Ablaufdatum drauf steht.
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Kawamane
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#12 Beitrag von Kawamane »

Da gibt's auch kein Ablaufdatum :headshake: und wird es nach bisherigen Stand auch nicht geben.Muß dann nur alle paar Jahre neu beantragt werden.Entscheidend ist dein Geburtsdatum ,bzw. Datum der Erstausstellung.Oder Ausstellungsdatum der Scheckkarte...wenn es noch die alte Karte vor '13 ist.
Gruß Martin
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#13 Beitrag von Krümel »

Kawamane hat geschrieben: 12. Jan 2022 16:53 Da gibt's auch kein Ablaufdatum :headshake: und wird es nach bisherigen Stand auch nicht geben.Muß dann nur alle paar Jahre neu beantragt werden.Entscheidend ist dein Geburtsdatum ,bzw. Datum der Erstausstellung.Oder Ausstellungsdatum der Scheckkarte...wenn es noch die alte Karte vor '13 ist.
Gruß Martin
ist so nicht ganz richtig,ab einem gewissem Datum zählt das Ausstellungsdatum und der Schein ist dann nur noch 15 Jahre gültig und muss dann wieder verlängert werden

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Kawamane
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#14 Beitrag von Kawamane »

Das meinte ich doch damit !Aber ein "Ablaufen" an sich gibt's nicht ....von wegen neue Prüfung oder so.
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#15 Beitrag von juschka »

Abgesehen davon geht schon seit Jahren das Ausstellen des internat. Führerscheins ( Stichwort Auto/ Motorradvermietung im Urlaub) nur noch mit dem nationalen/ europ. FS im Scheckkartenformat. Daher musste ich damals den rosa Lapoen eintauschen....
Vg juschka

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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#16 Beitrag von RZP »

juschka hat geschrieben: 12. Jan 2022 19:29 Abgesehen davon geht schon seit Jahren das Ausstellen des internat. Führerscheins ( Stichwort Auto/ Motorradvermietung im Urlaub) nur noch mit dem nationalen/ europ. FS im Scheckkartenformat.
Ja, ich habe ja so eine Karte, aber da steht nicht drauf wie lange die gültig ist. Bei meiner Ehefrau hingegen steht das drauf.
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#17 Beitrag von versysmuc »

RZP hat geschrieben: 12. Jan 2022 19:42
Ja, ich habe ja so eine Karte, aber da steht nicht drauf wie lange die gültig ist. Bei meiner Ehefrau hingegen steht das drauf.
Frauen altern ja auch schneller als Karten ;-)
Gruß
Richard

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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#18 Beitrag von versysmuc »

Sorein hat geschrieben: 12. Jan 2022 12:20 Diesen Schein habe ich mit 18 Jahren 1967 erweitert.
Das heißt der Prüfer hat im Prüfungsauto, auf dem Rücksitz einen blauen Zettel mit 2 Nieten eingeheftet und mit einem amtlichen Siegelstempel beglaubigt.
Darauf der handschriftliche Eintrag: "Erweitert Klasse 1 und 3". (1 Motorrad unbegrenzt, 3 PKW bis 7,5 To)
So umständlich waren sie noch 1967. 1982 gab es da einfach einen Stempel: Erweitert auf Klasse 1 und 3. Datum, Unterschrift, fertig.
Gruß
Richard

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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#19 Beitrag von RZP »

Ich glaube, jetzt habe ich es vielleicht verstanden. Ich habe mir 2005 bereits diese Karte wegen Internationalität ausstellen lassen. Beim Ablaufdatum habe ich nur 2 Striche drin. Bei meiner Ehefrau wurde diese Karte später ausgestellt und da steht dann ein Ablaufdatum drin. Einen in 2005 ausgestellten Führerschein muss ich wohl erst in 2028 umtauschen.
Roland
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Re: Führerscheine müssen umgetauscht werden, Jahrgänge 1953-1958 diesen Monat

#20 Beitrag von guidohh »

@sorein

so eine "Führerscheinherausforderung" hatte ich auch mal.

Wir waren als Motorradgruppe im Tessin unterwegs und wurden irgendwo im nirgendwo von einer
Dorfstreife kontrolliert, der "Spezialist" unter uns (den es immer in einer Gruppe gibt) hatte seinen
Führerschein im Hotel vergessen.
Stattdessen zeigte er dem Polizisten einen abgelaufenen einfachen P-Schein (Personenbeförderungsschein für Taxen, Mietwagen, Busse, RTWs,etc)
Das Teil ist ein gelbes Heftchen (ähnlich Impfausweis) ohne Lichtbild.

Und natürlich kam der Spezialist am Ende damit durch :D

Grüße

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