Versicherungsschutz trotzdem ?

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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Dobi
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Versicherungsschutz trotzdem ?

#1 Beitrag von Dobi »

Hallo zusammen, noch nichts dazu gefunden .
Meine kleine hat ein Saisonkennzeichen 3-11 und sollte zur Reparatur bzw. Kundendienst.
Ist es erlaubt das Motorrad in der nicht versicherten Zeit (Februar) zur Werkstatt zu fahren ?
Ja ich weis es sind ja nur noch ein paar Tage , aber dennoch :think:
Alles , hat einen Sinn. :D

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gunter
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Re: Versicherungsschutz trotzdem ?

#2 Beitrag von gunter »

Was sagt dir denn dein gesunder Menschenverstand?

Oder ist das ne Scherzfrage?
Es ist der ewige Wettlauf zwischen der Technik, die immer idiotensicherere Lösungen ersinnt,
und der Natur, die immer größere Idioten hervorbringt.

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blahwas
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Re: Versicherungsschutz trotzdem ?

#3 Beitrag von blahwas »

Nein, darfst du nicht. Außer mit einem roten Kennzeichen, z.B. von der Werkstatt. Oder mit Anhänger/Transporter usw.

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Dobi
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Re: Versicherungsschutz trotzdem ?

#4 Beitrag von Dobi »

gunter hat geschrieben: 9. Feb 2022 16:34 Was sagt dir denn dein gesunder Menschenverstand?

Oder ist das ne Scherzfrage?
Ha , Danke bin nicht gesund :pfeif:
Alles , hat einen Sinn. :D

Exekutor
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Re: Versicherungsschutz trotzdem ?

#5 Beitrag von Exekutor »

.... net dawisch'n loss'n (daun geht's)

(hab's früher auch hin und wieder praktiziert; war nicht weit - so 3 km -; ABER immer mit Helm) heut' nicht mehr - is' inzwischen zu teuer geword'n :floet:

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