Theo, das ist verbindlich. OLG Entscheidung, da kann kein Amtsgericht und keine Versicherung gegen halten. Der Anwalt für Verkehrsrecht war da wohl etwas zu pessimistisch.Theo hat geschrieben:Stimmt, die gibt es. Ist aber in den meisten Fällen leider nur graue Theorie.herby27 hat geschrieben:Es gibt Grundsatzurteile nachdem bei (unverschuldeten) Unfällen die Schutzbekleidung zum Neuwert zu ersetzen ist.
Bei meinem unverschuldeten Unfall im letzten Herbst bezahlte die Versicherung nur eine Pauschale (ca. 60% vom Neuwert). Ein hinzugezogener Anwalt für Verkehrsrecht winkte nur ab und meinte, es gibt genauso viele Urteile, bei denen die Schutzkleidung zum Zeitwert ersetzt wurde. Eine Klage hätte demnach kaum Aussicht auf Erfolg, wenn man nicht gerade das Riesenglück hat, dass ein motorradfahrender Richter die Verhandlung führt.
Nunmehr gibt es eine höhergerichtliche Entscheidung, die wohl als richtungweisend gesehen werden darf. In einem Hinweisbeschluss bestätigte das OLG München am 23.01.2009 die ständige Rechtsprechung des LG Darmstadt zum Abzug "Neu für Alt" bei Motorradschutzkleidung. Aufgrund der Schutzfunktion ist bei beschädigter Schutzkleidung nun auch nach der Rechtsprechung der Bayern eindeutig, dass nicht der Zeitwert sondern der Kaufpreis zu ersetzen ist (OLG München, Az. 10 U 4104/08).