Garantie an Händler gebunden?

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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Kölner

Garantie an Händler gebunden?

#1 Beitrag von Kölner »

Als Füherschein/Motorrad-Neuling brauche ich mal eine kleine Hilfe :?

Ich hab eben bei mobile nach neuen Versys'en geschaut und gesehen, dass zwischen den Händlern über 1.000 Euro Preisunterschied bestehen (geht los bei 6.190,- für ein 2010'er mit 0km und geht über den Kawasaki "Jackpot"-Preis um 7.100,- bis hoch auf 8.190,- , Die Unteschiede zwischen den beiden Varianten jetzt mal aussen vor gelassen).

Meine Frage ist, ob es letztlich egal ist, bei welchem Händler ich ein Neufahrzeug kaufe. Oder ob die Garantie nur über den tatsächlichen Verkäufer abgewickelt werden kann oder über jede Kawa-Vertragswerkstatt?

Danke :clap:
Zuletzt geändert von Kölner am 26. Okt 2010 11:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Ander1971
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Re: Garantie an Händler gebunden?

#2 Beitrag von Ander1971 »

Werkstatt bin ich mir nicht ganz sicher, aber auf jeden Fall kannst du die Garantie über jeden Vertragshändler in Europa abwickeln. Ist am Hersteller gebunden. Ich habe auch meine Versys in Lavis (Provinz Trient) gekauft, und habe dann einen Schaden am Tacho auf Garantie in Bozen abwickeln lassen.

lg
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Lambretta
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Re: Garantie an Händler gebunden?

#3 Beitrag von Lambretta »

Garantiefälle (im Sinne der Werksgarantie) kann jede Vertragswerkstatt abwickeln. Wenn das Fahrzeug ein Grauimport ist (da bekommt Kunde i.a.R. nur Werkstattgarantie), mußt Du zum Händler, der Dir die Kiste verkauft hat.

Aber doch auch noch zu den Preisunterschieden: Ich würde mich ganz genau erkundigen. Sind das jeweils Europa-Importe (ohne ABS) oder deutsche Modelle (mit ABS)? Wie hoch exakt sind Fracht-/Liefer-/sonstige Bereitstellungskosten? Welches Zubehör ist inclusive? In den meisten Fällen kommst Du in den unteren Preisregionen auf nahezu identische Endpreise, wenn Du so gegenrechnest. Der Preisnachlaß, der sich bei Grauen hier und da ergibt, wäre mir die Hektik nicht wert. So oder so: Die wenigsten Händler haben etwas zu verschenken.
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andreas hofer
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Re: Garantie an Händler gebunden?

#4 Beitrag von andreas hofer »

Hallo Kölner,
die Versen für 6100,- sind ohne ABS,die billigste mit ABS,ohne Zulassung und 0 Km war bei 6800,-
Garantie kannst Du bei jedem KawaVertragshändler machen lassen,auch bei den EU-Importen.
Natürlich ist das Händlerengagement bei ner "Grauen" in Sachen Garantierep.manchmal sehr dürftig.
Bin in dieser Materie nicht ganz unbedarf,habe meine trotzdem beim Händler "um die Ecke"
für 7300,-incl.bisschen Zubehör geschossen.Meine Nerven sind mir wichtiger als 300 EUR. gespart.

Gruß Hofer

Kölner

Re: Garantie an Händler gebunden?

#5 Beitrag von Kölner »

Danke für die Tips. :top: Und stimmt, die mit den günstigen Preisen schreiben gar nichts von ABS.

Ach und noch ne Frage: ich hab noch nie einen Neuwagen (geschweige denn neu-Motorrad) beim Händler gekauft. Wie ist das, man geht da hin, macht ne Probefahrt (pappen die dafür so Sonderkennzeichen an ein nicht angemeldetes Bike?). Und wenn man kauft muss man mit den Papieren und Versicherung erst zur Zulassungsstelle um ein Kennzeichen zu bekommen? Und damit dann wieder zum Händler, bevor man mit dem Gerät vom Hof düsen kann?
Zuletzt geändert von Kölner am 26. Okt 2010 17:14, insgesamt 2-mal geändert.

Serpen-Tina

Re: Garantie an Händler gebunden?

#6 Beitrag von Serpen-Tina »

Auch bei Grauimporten - sogenannten - hast du die gleiche Garantie wie bei allen anderen. Das ist GESETZ.
Spreche aus Erfahrung, meine Fazer war aus Schneeverdingen vom "Grauimporteur", als die Batterie defekt war hat mir sogar unser hiesiger HONDA - Händler eine neue besorgt und mit dem Schneeverdinger abgerechnet. Hat mich nur ein Telefonat gekostet.

Garantiefall letztes Jahr in Frankreich mit der Versys - obwohl ich kein Inspektionsheft dabei hatte (warum eingentlich im Urlaub nicht :lol: ?) wurde vom dortigen Händler alles mit Kawa abgerechnet. Grenzen sind heute keine Hindernisse mehr :clap:

Mit Gruß TINA

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Re: Garantie an Händler gebunden?

#7 Beitrag von Sumojäger »

Hi Keule,

also in der Regel hat ein Kawahändler eine Vorführmaschiene da stehn. Dann kannst du eine Probefahrt machen. Nimmst du die Vorführmaschiene, könntest du noch was sparen. Wenn nicht nimmst du ne neue aus dem Laden.
Wenn nur neue im Laden stehn musst du es mit dem Händler klären wie Du an eine Probefahrt kommst.
Dann könnte entweder der Dealer die Kiste anmelden, oder du bekommst den Brief und must sie anmelden. Dann kannst du mit Schild auf den Hof und nimmst sie mit. Natürlich wenn du eine Finanzierung machst.
Wenn du bar zahlst, ist es quasi egal wie du was mit nimmst.

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Lambretta
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Re: Garantie an Händler gebunden?

#8 Beitrag von Lambretta »

@Tina: Gratuliere. Solche Werkstätten muß man erstmal finden. Habe da schon einiges erlebt. Aber noch nie, daß es so schön gehen kann. Nebenbei: Die Gleichberechtigung von "freien" und Vertragswerkstätten ist auch "Gesetz" (bzw. Europarichtlinie). Genaugenommen müßte jeder Schrauber an der Ecke Service/Kundendienst nach Wartungsplan machen dürfen. Aber laß dann mal was Gröberes sein ... :roll: Du glaubst nicht, wie lange das dauern kann, bis sich dann jemand auch nur mal von Herstellerseite kümmert. Böse Zungen behaupten, "die" machen das mit Absicht.
Zuletzt geändert von Lambretta am 26. Okt 2010 20:15, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Garantie an Händler gebunden?

#9 Beitrag von versystourer72 »

Kölner hat geschrieben: Ach und noch ne Frage: ich hab noch nie einen Neuwagen (geschweige denn neu-Motorrad) beim Händler gekauft. Wie ist das, man geht da hin, macht ne Probefahrt (pappen die dafür so Sonderkennzeichen an ein nicht angemeldetes Bike?). Und wenn man kauft muss man mit den Papieren und Versicherung erst zur Zulassungsstelle um ein Kennzeichen zu bekommen? Und damit dann wieder zum Händler, bevor man mit dem Gerät vom Hof düsen kann?
Die Händler bieten als Service die Zulassung der Fahrzeuge an, welche sie verkaufen. :thx:

Du brauchst dich nur um eine Versicherungszusage -früher nannte man so etwas Doppelkarte- kümmern. Den Rest sollte dann der Händler erledigen. 8-)

Du kannst natürlich auch selber mit Kfz Brief und Versicherungszusage zur Zulassungsstelle gehen, und dort alles persönlich abwickeln. :crazy:
Liebe Grüße von Klaus

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Re: Garantie an Händler gebunden?

#10 Beitrag von Dachs »

hi,
:cheers: ich würde auf jeden fall versuchen eine mit abs zu kaufen, ist einfach sicherer.

wenn du ein neufahrzeug kaufst hast du immer deine garantie. denn auch re importe oder änliches, sind zb. kawasaki und wurden ja nicht von irgentwem gebaut! :cheers: :cheers:
Zuletzt geändert von Dachs am 26. Okt 2010 22:10, insgesamt 1-mal geändert.

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Lambretta
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Re: Garantie an Händler gebunden?

#11 Beitrag von Lambretta »

Nochmal: Garantie hat er immer. Aber die Garantieleistung übernimmt nunmal der Importeur in Zusammenarbeit mit dem "Ursprungsland", in das die Kiste geliefert wurde. Im Falle eines von Kawasaki Deutschland importierten und in Deutschland ausgelieferten Modells handelt es sich um die sog. "Werksgarantie", die eine Mängelanzeige bei jeder deutschen Vertragswerkstatt erlaubt. Im Falle eines "Grauimports" von z.B. "EU-Modellen" ist der Händler der Importeur und "haftet" (und wickelt den Kram dann mit Kawasaki Niederlande, England, Frankreich, Belgien etc., wo auch immer die EU-Einfuhr stattfand, ab). Deswegen hat man da dann nur die sog. "Werkstattgarantie", die die exklusive Abwicklung über diesen einen Händler vorsieht. Wer mir nicht glauben möchte, möge Kawa glauben:
Grün kontra Grau – Gehen Sie auf Nr. sicher!

Die Schnäppchenjagd hat in Deutschland Hochkonjunktur. Das führt letztendlich aber zu einer Beeinträchtigung des Fachhandels. Dabei bleiben Service und Beratungskompetenz auf der Strecke – besonders bei einem technisch aufwändigen Produkt wie einem Motorrad kann dies nicht in Ihrem Sinne sein. Denn nur der Fachhandel ist in der Lage, Ihnen den Spaß an Ihrem Traumbike lange zu erhalten. Wer am Anfang spart, legt am Ende mit Sicherheit drauf!

Nur beim Kawasaki-Vertragspartner bekommen Sie die Werksgarantie, die den fachgerechten Service durch regelmäßig von Kawasaki geschulten Technikern voraussetzt.
Garantie hast Du also immer, nur die Anzeige von Ansprüchen, deren Durchsetzung und Abwicklung dürfte bei "Werkstattgarantie" im Durchschnitt ein wenig umständlicher und (noch) langwieriger sein.
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