Winterreifenpflich auch für Motorräder

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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Dirk_EN
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#21 Beitrag von Dirk_EN »

Sonnenhut hat geschrieben:Hallo,
da ist ja die Rede von Kraftfahrzeugen. Sind Trecker auch Kraftfahrzeuge? Bin gespannt, ob es Winterreifen für Trecker gibt.

Und die Strassenreinigungsmaschienen der Stadt. Zum Schneeschieben. Ich hoffe, die haben auch alle Winterreifen...
Es wird wohl überlegt Ausnahmegenemigungen für gewisse Fahrzeuge wie Busse und diverse städtische Fahrzeuge zu geben. Das fänd ich dann auch für den :ass: .

Gerade Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssten das m.M.n. auf jedem Fall haben.
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gunigs
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#22 Beitrag von gunigs »

gunigs hat geschrieben:Jetzt klärt mich aber mal auf, der Avon taugt doch auf Nässe auch nicht viel.
Und die 3 Tage wo ich mal Schnee habe, kann ich doch auch mal mit der Dose.
Ansonsten fahre ich den besten Regen und kalte Strassenreifen (MPR2) doch schon im Sommer.
Sorry, beim Ander, leuchtet,s mir ja noch ein.
Man muss ja nicht im Winter fahren um die Griffheizung auszuprobieren oder hier im Forum nicht als Weichei zu gelten.

So das war jetzt mal meine Meinung, vom Peter der im Winter im Wohnzimmer den Ofen anschürt, bei Schnee mit der Dose fährt, die Versys 2mal im Monat reinigt und die Versys im Winter in die Garage stellt
Ob der Avon auf Nässe nicht viel taugt weiß ich nicht, Winter heißt nicht unbedingt Nässe und Schnee,
wir haben noch Herbst sollen aber wegen der Temperaturen schon Winterreifen fahren.
Ein weicher Reifen haftet doch bei niederigen Temparaturen besser oder ? Ein besseres Profil und
Profiltiefe hat er auch oder ? Wer im Winter nicht fährt ist kein Weichei, wenn er keine
Kälte verträgt oder keine passenden Klamotten hat oder , oder.

Ich fahre das ganze Jahr, sehr ungerne bei Salz und Näße, weil ich blöderweise immer heiß aufs Fahren bin, deshalb finde ich die Disskusion über "Winterreifen " interessant .
Zuletzt geändert von gunigs am 17. Nov 2010 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#23 Beitrag von Ander1971 »

Ich werde es dieses Jahr im Winter mit meinen fast neuen MPR2 probieren. Sicher moderate Fahrweise und bei Eis und Schnee auf der Fahrbahn lasse auch ich das Mopped stehen. Für mich ist nun mal die Versys nicht nur Freizeitgerät sondern alltägliches Transportmittel zur Arbeit.
Hoffe das aufgrund der veränderten Straßenverkehrsordnung in D sich bis nächstes Jahr in Sachen Winterreifen was tut. Brauche auch keinen extrem grobstolligen Reifen, sondern einen einfachen Winterreifen mit einer angepassten Mischung und einen entsprechenden wintergerechten Profil.

lg
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#24 Beitrag von versystourer72 »

bradpit hat geschrieben: Man muss ja nicht im Winter fahren um die Griffheizung auszuprobieren oder hier im Forum nicht als Weichei zu gelten.

So das war jetzt mal meine Meinung, vom Peter der im Winter im Wohnzimmer den Ofen anschürt, bei Schnee mit der Dose fährt, die Versys 2mal im Monat reinigt und die Versys im Winter in die Garage stellt. :thx:
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#25 Beitrag von Larac4 »

Ich weis bei Autoreifen sollte bereits ab +7Grad Celsius von Sommerreifen auf Winterreifen umgerüstet werden, da die Gummimischung von Sommerreifen bereits bei diesen Temperaturen hart wird (was natürlich je nach Gummimischung variiren kann, auch nur ein grober Anhalt ist und eventuell bei neuester Reifentechnologie deutlich zu früh ist ;) ).

Und gilt natürlich nur für die Winterzeit (gibt ja auch Sommermorgen mit 4 Grad) :D

Motorradreifen haben eine weichere Mischung, aber ich dachte immer, das Möp-Reifen auch auf Temperatur gebracht werden müssen um 100% die Haftung zu haben, erreicht man diesen Temperaturbereich bei winterlichen Temperaturen überhaupt???

Die zweite Frage, klar kann man bei schönem trockenen Wetter im Winter super fahren, ein Garant ist das aber nicht, das keine Wetteränderung eintrit und es wie Wild zum schneien anfängt.
Auch in abgeschatteten Bereichen (z.B. Wald) kann es bei trockener Straße noch feucht, nass und gefroren sein.
Selbst ein hervorragender Sommerreifen kann keinen Winterreifen ersetzen.

Auch Winterreifen sind kein Allheilmittel bei Schnee- und Eisglätte und ich will hier uch keinem auf die Füße treten.

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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#26 Beitrag von Ander1971 »

Larac4 hat geschrieben:
Auch Winterreifen sind kein Allheilmittel bei Schnee- und Eisglätte und ich will hier uch keinem auf die Füße treten.

So sehe ich das auch, würde Winterreifen (soweit vorhanden) nur als zusätzliches Sicherheitsplus in der kalten Jahreszeit sehen. Vorsichtiger als im Sommer würde ich mich trotzdem fortbewegen. Winterreifen hätten meinen Unfall im Februar auf totalen Glatteis sicher auch nicht verhindert. Deshalb werde ich in Zukunft in der kalten Jahreszeit bestimmte Strecken meiden, auch wenn ich sie schon hundertmal im Winter gefahren bin und es immer gut gegangen ist, außer dieses eine Mal und dieses reicht mir als Lehrgeld.

lg
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#27 Beitrag von Bräwadda »

Jetzt ist es amtlich!
Als oftmals von der Dummheit der "Nichtwinterreifenfahrer" Betroffener, bin ich ein absoluter Winterreifenpflichtanhänger!
Nur diese Halbherzigkeit verstehe ich nicht?

Winterreifen-Pflicht ab kommender Woche
Berlin (dpa) - Der Bundesrat stimmt an diesem Freitag über die geplante Winterreifen-Pflicht ab, die damit rechtzeitig zum Wintereinbruch in der kommenden Woche in Kraft treten kann. Eine Zustimmung der Bundesländer gilt als sicher.

In der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird festgelegt, dass «bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte» ein Kraftfahrzeug nur mit Winter- oder Allwetterreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein darf. Die Regelung gilt auch für Motorräder.

Wer mit Sommerreifen erwischt wird, muss künftig 40 statt bisher 20 Euro bezahlen, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet. Der Auto Club Europa kritisiert, dass die Pflicht für Lastwagen zu lasch sei, weil auch sie mit Allwetter- oder Ganzjahresreifen bei Schnee fahren dürfen. So werde dem häufigen Querstehen von Lkw im Winter nicht entgegengewirkt.

Die Neuregelung war nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg im Juli notwendig geworden. Das Gericht hatte Bußgelder bei falscher Bereifung für verfassungswidrig erklärt, weil die Regelungen zu schwammig seien. Eigentlich sollte die Verordnung schon im Oktober in Kraft treten, doch Beratungen mit Ländern und Verbänden verzögerten die Einführung der Winterreifen-Pflicht. «Es geht dabei nicht nur um Selbstschutz, sondern auch um den Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern», sagte ein Sprecher von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) am Mittwoch in Berlin.

Ein Problem ist weiterhin, dass es keine klaren Regelungen gibt, was genau ein Winterreifen ist - vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern. Der ADAC empfiehlt aber mindestens 4 Millimeter für einen besseren Halt auf verschneiten Straßen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) fordert deshalb, dass auf EU-Ebene Mindesteigenschaften von Winterreifen festgelegt werden. Sinnvoll wäre ein rechtlich verankertes Symbol für Winterreifen.
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gomorra
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#28 Beitrag von gomorra »

Ein kleiner zusatz:


Diese Pflicht soll jetzt klarer und verbindlicher als die bisherige Regelung in der Straßenverkehrsordnung sein. Ramsauers Vorschrift stellt klar, dass ausschließlich das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben ist. Laut Ramsauer soll es aber kein konkretes Datum für die Umrüstung auf Winterreifen geben, da die Wetterverhältnisse in Deutschland dafür zu unterschiedlich sind.


:haha:
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Lambretta
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#29 Beitrag von Lambretta »

bradpit hat geschrieben: [...]
Jetzt klärt mich aber mal auf, der Avon taugt doch auf Nässe auch nicht viel.
[...]
Avon ist nicht gleich Avon. Es gibt den Distanzia mit zwei Gummimischungen: in den Größen der Versys handelt es sich sowohl vorne als auch hinten um eine (sehr weiche) SM-Mischung, die m.E. auf nasser Fahrbahn 1a funktioniert. Im Schnee(matsch) ist der Reifen aber nicht so doll. Das steht inzwischen auch fest. Da wären Knobbies besser. :pfeif:
Zuletzt geändert von Lambretta am 29. Nov 2010 23:14, insgesamt 1-mal geändert.
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ténéré
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#30 Beitrag von ténéré »

Was sagt denn die Reifen-Industrie zu Winterreifen auf Motorrädern:
(Antwort auf Winterreifen-Anfrage per E-Mail)

Guten Tag Herr .................,
vielen Dank für Ihre Anfrage und dem Interesse an unseren Produkten.
Wir haben keine Winterreifen für Motorräder in unserem Lieferprogramm und dies ist auch nicht geplant.
Wenn die Strassenverhältnisse bei Schnee, Schneematsch, Reifglätte etc. eine solche Bereifung erfordern, sollte man sich im Interesse der Verkehrssicherheit die Frage stellen, ob ein Motorrad dann wirklich auf die Strasse gehört.
Ich wünsche Ihnen eine gute Fahrt und kommen Sie sicher durch den Winter.

Mit freundlichen Grüßen/Best regards
Alexander Weinert
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gomorra
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#31 Beitrag von gomorra »

Motorradspezialisten?? Vollpfosten würde ich das eher nennen......!

Die Mail würde ich Eiskalt an mal an eine Zeitschrift schicken.....Motorrad oder Motorrad News.

Ne frechheit ist das ! :x
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gunigs
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#32 Beitrag von gunigs »

Vor einigen Tagen, in einem Fernsehmagazin, ein Reifenmeister sollte aufklären,
der Gute hat das neue Gesetz mal mal genau gelesen und genau interpretiert.

Da steht nämlich : Beim Fahren bei winterlichen Strassenverhältnissen sind Winterreifen vorgeschrieben.
Bei Zuwiderhandlung ist ein Bußeld fällig !!!!!!!!

Heißt, auf trockener, Eis- Schnee-und Matschfreier Straße darf auch mit Sommerreifen gefahren werden !!!!!!!!!

Sollten während der Fahrt plötzlich winterliche Straßenverhältnisse auftreten, muß das Fahrzeug
natürlich sofort aus dem öffentlichen Straßenverkehr genommen werden, heißt stehengelassen
werden!!!!!!!!!!

Der Faktor Temperatur rechtfertigt noch keine Winterreifenpflicht !!!!!!

Wenn ich also bei -5 Grad eine Tour machen will und abschätzen kann (Wetterbericht, Niederschlagsradar usw.) das die Straßenverhältnisse entsprechen sind, darf ich mit
Sommerreifen motorradfahren, solange die Strassenverhältnisse nicht "winterlich sind",
sollte das überraschend passieren, muß das Fahrzeug aus dem Verkehr, eigentlich logisch.

Wünsche schöne winterliche Touren auf trockenen und eisfreien Straßen. :)
Zuletzt geändert von gunigs am 3. Dez 2010 12:44, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#33 Beitrag von Detlef Plein »

gunigs hat geschrieben: Beim Fahren bei winterlichen Strassenverhältnissen sind Winterreifen vorgeschrieben.
Bei Zuwiderhandlung ist ein Bußeld fällig !!!!!!!!

Heißt, auf trockener, Eis- Schnee-und Matschfreier Straße darf auch mit Sommerreifen gefahren werden !!!!!!!!!

Sollten während der Fahrt plötzlich winterliche Straßenverhältnisse auftreten, muß das Fahrzeug
natürlich sofort aus dem öffentlichen Straßenverkehr genommen werden, heißt stehengelassen
werden!!!!!!!!!!

Der Faktor Temperatur rechtfertigt noch keine Winterreifenpflicht !!!!!!

Wenn ich also bei -5 Grad eine Tour machen will und abschätzen kann (Wetterbericht, Niederschlagsradar usw.) das die Straßenverhältnisse entsprechen sind, darf ich mit
Sommerreifen motorradfahren, solange die Strassenverhältnisse nicht "winterlich sind",
sollte das überraschend passieren, muß das Fahrzeug aus dem Verkehr, eigentlich logisch.

Wünsche schöne winterliche Touren auf trockenen und eisfreien Straßen. :)


Das schreibe ich seit einer Woche jeden Tag mindestens 20 mal weil es einige einfach nicht kapieren.
Wenn jemand bei Schnee sein Moped an der Strasse geparkt hat, braucht er keine Winterreifen. Nur beim fahren bei "winterlichen" Verhältnissen.
Und jetzt mal ehrlich, wer hat das denn vor ( Ausgenommen Ander :D ).
Wichtig ist, sobald es schneit oder überfriert macht man sich ohne Winterreifen strafbar.
Schöne Grüße aus Borken
Detlef Plein

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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#34 Beitrag von gunigs »

:) :shoot: :happysnowman: :punk: :bike: :shoot: :dad: :smoke:

Hab ich noch vergessen, echte WINTERREIFEN sind NUR die mit den 3 Bergspitzen und der Schneeflocke !!!!
Also wenn es hart auf hart kommt auch keine Ganzjahresreifen und auch keine M+S, beide
sind laut Reifenmeister in der besagten Fernsehsendung nur ein Kompromiss !!!!!!
Auf meiner alten BMW fahre ich jetzt Heidenau K60 Stolle, ohne Schneeflocke. :crazy:
Zuletzt geändert von gunigs am 3. Dez 2010 13:39, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Gunigs

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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#35 Beitrag von bradpit »

ténéré hat geschrieben:Was sagt denn die Reifen-Industrie zu Winterreifen auf Motorrädern:
(Antwort auf Winterreifen-Anfrage per E-Mail)

Guten Tag Herr .................,
vielen Dank für Ihre Anfrage und dem Interesse an unseren Produkten.
Wir haben keine Winterreifen für Motorräder in unserem Lieferprogramm und dies ist auch nicht geplant.
Wenn die Strassenverhältnisse bei Schnee, Schneematsch, Reifglätte etc. eine solche Bereifung erfordern, sollte man sich im Interesse der Verkehrssicherheit die Frage stellen, ob ein Motorrad dann wirklich auf die Strasse gehört.
Ich wünsche Ihnen eine gute Fahrt und kommen Sie sicher durch den Winter.

Mit freundlichen Grüßen/Best regards
Alexander Weinert
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Leider muss ich den Motorradspezialisten recht geben, die haben die selbe Einstellung wie ich.
Bei Winterlichen Strassenverhältnissen fuhr mein Vater vor 50 Jahren auch nicht, obwohl da keine Dose in der Garage stand, sondern Motorräder das einzige Fortbewegungsmittel waren.
Und wenn man dann doch im Salz fährt, kann man dann im Frühjahr wenigstens auf die schlechte lackierung schimpfen. :kuscheln:
Gruss Peter

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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#36 Beitrag von everyday »

Detlef Plein hat geschrieben: Und jetzt mal ehrlich, wer hat das denn vor ( Ausgenommen Ander :D ).
...und einige sonst noch ;)

Nee, mal ehrlich, ich würd mich über Winterreifen (wenn sie auch was taugen) genauso freuen wie aufs Christkind :roll:
Oder ne V. mit Umrüst-Bausatz auf 18" Felge, da gibt es mehr Reifen für Ausbrecher wie uns. :abfeiern:
Auf trockener, Eis- Schnee-und Matschfreier Straße fahr ich sowieso, keine Frage :jubel: Salz (?), da hilft doch Putzen, ich muss es dann halt auch machen :)
Ich werd fahren sobald ich voraussagen kann, dass während der Tour die Wetterverhältnisse nicht umschlagen.
Genauso bei der Strecke Wohnung/Arbeit.
Ich fahr morgens nur los wenn ich weiß dass ich abends auch zurück komme.
Bei 50 : 50 Chance fahr ich, da ich für zurück, zur NOT :wall: , eine Dose von der Arbeit nehmen kann und meine V. dann in einer Lagerhalle stehen könnte.
Mein Chef und ein paar Kollegen fahren auch- aber- FremdBikes.
Motorradbühne wurde vor 2 Wochen angeschafft, WD 40 wird sowieso Kistenweise gekauft (Medizintechniker lieben auch das Zeug).
Bei Bedarf könnte ich sogar nach der Arbeit meine V. pflegen

Yiihaa, :bike:
Thomas
fahr so als ob Du sie geklaut hättest

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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#37 Beitrag von ténéré »

gunigs hat geschrieben::) :shoot: :happysnowman: :punk: :bike: :shoot: :dad: :smoke:

Hab ich noch vergessen, echte WINTERREIFEN sind NUR die mit den 3 Bergspitzen und der Schneeflocke !!!!
Also wenn es hart auf hart kommt auch keine Ganzjahresreifen und auch keine M+S, beide
sind laut Reifenmeister in der besagten Fernsehsendung nur ein Kompromiss !!!!!!
Auf meiner alten BMW fahre ich jetzt Heidenau K60 Stolle, ohne Schneeflocke. :crazy:
Wenn M+S auf den Heidenau K60 steht - ist dem Gesetz genüge getan.
Von Winterreifen und 3 Bergspitzen und der Schneeflocke ist in der aktuellen Änderung der StVO und der Bußgeld-VO NICHT die Rede.

Für alle die es ganz genau wissen wollen:

Zitat aus:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2010
1737

Zitat:
Verordnung
Zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung
Vom 1. Dezember 2010

Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 3 erster Halbsatz und des § 26a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von denen § 26a zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1460) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Artikel 1
Änderung
Der Straßenverkehrs-Ordnung
§ 2 Absatz 3a Satz 1 und 2 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, werden durch folgende Sätze ersetzt:

“Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95) die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.”

Artikel 2
Änderung
Der Bußgeldkatalog-Verordnung
Die Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
a) Nummer 5a wird wie folgt gefasst:

Zitat Pause (Tabelle hier untereinander als Fließtext) Zitat weiter

Lfd. Nr.
“5a
Tatbestand
Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Reifen, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)
StVO
§ 2 Abs. 3a Satz 1
§ 49 Abs. 1 Nr. 2
Regelsatz in Euro (€)
Fahrverbot in Monaten
40 €

Lfd. Nr.
“5a.1
Tatbestand
- mit Behinderung
StVO
§ 2 Abs. 3a Satz 1
§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1, 2
Regelsatz in Euro (€)
Fahrverbot in Monaten
80 €”.

b) In Nummer 6 werden in der Spalte Tatbestand die Wörter “durch Nebel, Schneefall oder Regen oder” durch ein Komma ersetzt und in der Spalte StVO die Angabe “§ 2 Abs. 3a Satz 3” durch die Angabe “§ 2 Abs. 3a Satz 4” ersetzt.

Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.
_____________________

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Berlin, den 1. Dezember 2010

Der Bundesminister
Für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Peter Ramsauer

Zitat Ende



Dann bleibt natürlich noch die Frage was in

Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95)

zu lesen ist

Zitat:
……………………………….......(Seite 16)……………………………….......
ANHANG II
ANFORDERUNGEN FÜR REIFEN
……………………………….......(Seite 16)……………………………….......
2.2. “M + S-Reifen” Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;
……………………………….......(Seite 20)……………………………….......
3. AUFSCHRIFTEN
……………………………….......(Seite 21)……………………………….......
3.1.5. Die Buchstaben “M + S” oder “M.S” oder “M & S” bei M + S-Reifen;
……………………………….......

Zitat Ende
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#38 Beitrag von Ander1971 »

Mit anderen Reifen läßt sich im Winter schon einiges an Blödsinn mehr anstellen. Kann mich erinnern, dass ich damals mit der Dominator einmal mit Enduroreifen bei mindestens 15 cm Neuschneee locker übers Penserjoch gefahren bin. Autos sind reihenweise nicht mehr weitergekommen, die Dominator grub sich wie ein Zahnrad in den Schnee.
Außerdem würde mich das Elefantentreffen schon mal reizen, aber mit den MPR2... :headshake: :headshake:


lg
Ander
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#39 Beitrag von gunigs »

Ich glaube Thomas Everyday kommt mal in den Garten, und hat nen coolen Chef. :clap:
Gruß Gunigs

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gunigs
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Re: Winterreifenpflich auch für Motorräder

#40 Beitrag von gunigs »

Auf den Heidenau K60 steht kein M+S, :shocked: aber da der Gesetzgeber das Aussehen des Profiles
grob beschreibt, eben : Matsch + Schnee geeignet, sind Stollenreifen (auf jeden Fall für
Matsch geeignet) dann gesetzeskonform ? :? Ist in diesem Fall eine Kennzeichnung nicht nur noch
für Leute die die Mütze mit dem Hammer :fool: :crazy: aufsetzen erforderlich ? :?
Vielleicht ähnlich wie bei Traktoren, es ist optisch schon ersichtlich was die Reifen können,
z.B. : Ohne M+S Kennzeichnung Autos mit M+S Reifen aus dem Graben ziehen ! :?

Die Schneeflocke sagt aus das ein Reifen
nicht nur vom Profil, sondern auch von der Gummimischung her, für Winterbetrieb geeignet ist,
laut Reifenmeister im Fernsehmagazin. :pardon:
Die Schneeflocke ist ein neues Symbol der Reifenindustrie, nochmal verkaufsfördernd, bei
ganz Ängstlichen. :shocked:

Man muß ein System verstehen und kann sich dann seiner bedienen. :cheers:
Zuletzt geändert von gunigs am 4. Dez 2010 07:49, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Gunigs

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