Hallo ,
ich hab da mal eine Frage.
Bei Änderung der Sekundärübersetzung erlischt die Betriebserlaubnis,und damit der Versicherungsschutz.
Dieses möchte ich vermeiden wenn es geht.
Deshalb meine Frage :hat schon jemand eine Änderung der Sekundärübersetzung eintragen lassen
und was kostet der Eintragungs- und Abnahme-Spaß ?.
Ich wollte nämlich evtl.vorne ein 16 Ritzel verbauen.
Benötigt man für das Ritzel auch noch ein Teilegutachten ?????
bis denne
Christoph
Sekundärübersetzung eintragen lassen ???
- Greenpower
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Re: Sekundärübersetzung eintragen lassen ???
Greenpower hat geschrieben:Hallo ,
ich hab da mal eine Frage.
Bei Änderung der Sekundärübersetzung erlischt die Betriebserlaubnis,und damit der Versicherungsschutz.
Dieses möchte ich vermeiden wenn es geht.
Deshalb meine Frage :hat schon jemand eine Änderung der Sekundärübersetzung eintragen lassen
und was kostet der Eintragungs- und Abnahme-Spaß ?.
Ich wollte nämlich evtl.vorne ein 16 Ritzel verbauen.
Benötigt man für das Ritzel auch noch ein Teilegutachten ?????
bis denne
Christoph
Hi Christoph, ich wechsele öfters 14er o. 16er, wusste allerdings nicht das Betriebserlaubnis erlischt, aus welcher Quelle kommt denn das.
Gruss Peter
- Dirk_EN
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Re: Sekundärübersetzung eintragen lassen ???
StVO §19
QuelleEine Übersetzungsänderung (ins kürzere) bringt immer eine Verschlechterung der Abgas- und Geräuschwerte mit sich, da bei beiden Messungen Geschwindigkeiten und nicht Drehzahlen zu erfüllen sind. Deswegen ist der § 19 (3) StVZO immer zu bejahen.
Daraus begründet sich die grundsätzliche Eintragungspflicht, da die Übersetzung Bestandteil der ABE ist. Eine Ausnahme wäre dann gegeben wenn ein Händler/Hersteller eine ABE für eine geänderte Übersetzung beantragen würde.
Zuletzt geändert von Dirk_EN am 20. Dez 2010 20:03, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Sekundärübersetzung eintragen lassen ???
wieso sollte sich das Abgasverhalten ändern? Das verstehe ich nicht. Wenn ich einen anderen Gang wähle ändert sich ebenfalls das Abgasverhalten......
Von der Vernunft her würde ich ja noch verstehen, das Argument, der Tacho ginge falsch, sei schwerwiegend....
viele Grüße
driver
Von der Vernunft her würde ich ja noch verstehen, das Argument, der Tacho ginge falsch, sei schwerwiegend....
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- Dirk_EN
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Re: Sekundärübersetzung eintragen lassen ???
Man muss nicht alles verstehen. Wichtig ist das man es nicht ohne Eintragung darf.
- Greenpower
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Re: Sekundärübersetzung eintragen lassen ???
@ Bradpit
Also Peter,Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Ich bin dieses Jahr in eine Kontrolle geraten und da hat man sich bei einigen Mopeds mal die Übersetzung angesehen.
Der gute Tüv-Ingenieur hat sich sehr aufmerksam meine Ritzelabdeckung angesehen,wären an den Befestigungs- Schrauben
Kratzer oder Abnutzungserscheinigungen zu sehen gewesen hätte er das Ritzel kontrolliert.
Vor mir standen 2 Kandidaten denen wurde die Weiterfahrt wegen falschem Ritzel verwehrt.
@driver
das Abgas- sowie Geräuschverhalten werden bei einer bestimmte Geschwindigkeit in einem vordefinierten Gang gemessen.
Änderung des Ritzels also der Sekundärübersetzung ändern damit auch das Geräuschverhalten und das Abgasverhalten.
Es ist leider so ,ob man mit einer Maschine im 1 Gang mit 50 Kmh durch die Ortschaft fährt oder im 6 Gang das ist für die Prüfung unerheblich .
Es wird definiert in welchem Übersetzungsverhältnis diese Prüfung zu absolvieren ist.
Nehme ich einen Ritzel Zahn mehr dürfte das Abgas und Geräuschverhalten sich nicht negativ ändern
aber evtl. die Höchstgeschwindigkeit .
Das nächste Problem ist evtl. die Tachoabweichung ,diese darf nur positiv sein aber nicht negativ.
D.h. fahre ich 50 Kmh darf der Tacho 55 Kmh anzeigen aber niemals 49 Kmh
Ich war schon beim Tüv aber so richtig traut sich der "Flachmann für Motorräder " nicht an die Sache dran
seine Antworten waren mehr als dürftig und wichen meinen bohrenden Fragen immer wieder aus.
Aber ich bleibe dran und will das nun wissen und wenn es nur aus Intresse ist,der Winter ist ja noch lang.
bis denne
Christoph
Also Peter,Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Ich bin dieses Jahr in eine Kontrolle geraten und da hat man sich bei einigen Mopeds mal die Übersetzung angesehen.
Der gute Tüv-Ingenieur hat sich sehr aufmerksam meine Ritzelabdeckung angesehen,wären an den Befestigungs- Schrauben
Kratzer oder Abnutzungserscheinigungen zu sehen gewesen hätte er das Ritzel kontrolliert.
Vor mir standen 2 Kandidaten denen wurde die Weiterfahrt wegen falschem Ritzel verwehrt.
@driver
das Abgas- sowie Geräuschverhalten werden bei einer bestimmte Geschwindigkeit in einem vordefinierten Gang gemessen.
Änderung des Ritzels also der Sekundärübersetzung ändern damit auch das Geräuschverhalten und das Abgasverhalten.
Es ist leider so ,ob man mit einer Maschine im 1 Gang mit 50 Kmh durch die Ortschaft fährt oder im 6 Gang das ist für die Prüfung unerheblich .
Es wird definiert in welchem Übersetzungsverhältnis diese Prüfung zu absolvieren ist.
Nehme ich einen Ritzel Zahn mehr dürfte das Abgas und Geräuschverhalten sich nicht negativ ändern
aber evtl. die Höchstgeschwindigkeit .
Das nächste Problem ist evtl. die Tachoabweichung ,diese darf nur positiv sein aber nicht negativ.
D.h. fahre ich 50 Kmh darf der Tacho 55 Kmh anzeigen aber niemals 49 Kmh
Ich war schon beim Tüv aber so richtig traut sich der "Flachmann für Motorräder " nicht an die Sache dran
seine Antworten waren mehr als dürftig und wichen meinen bohrenden Fragen immer wieder aus.
Aber ich bleibe dran und will das nun wissen und wenn es nur aus Intresse ist,der Winter ist ja noch lang.
bis denne
Christoph
Der Hirntod bleibt ja bei vielen jahrelang unbemerkt .