Nebelscheinwerfer hella ff75

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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robsys
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Nebelscheinwerfer hella ff75

#1 Beitrag von robsys »

Hallo leutz ich wollt mal fragen ob ich meine nebelscheinwerfer auch am tag anmachen darf quasi immer oder muss ich ein schalter einbauen und die dürfen nur bei schlechter sicht an sein? die haben 55watt wie also alle anderen auch??

danke für antworten bilder folgen bald auch noch!!

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Böser Bube
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Re: Nebelscheinwerfer hella ff75

#2 Beitrag von Böser Bube »

Bei mir ist ein Schalter verbaut, aber brennen tun sie permanent. Hatte aber noch keinen "Kontakt" mit den Grünen oder TÜV.
Die linke Hand zum Gruße
Thomas (Böser Bube)

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Larac4
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Re: Nebelscheinwerfer hella ff75

#3 Beitrag von Larac4 »

Grundsätzlich gilt:

Nebelscheinwerfer nur bei eingeschränkter Sicht durch Nebel, Schneefall und Regen. Alles andere kostet.... glaub 10 Euro.....wenn du erwischt wirst.

Was du noch bedenken solltest, das Nebelscheinwerfer teilweise den Gegenverkehr blenden (wobei dies wohl eher nur auf die nacht zutrifft).


Gesetzestext:

§17 StVO Beleuchtung (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.....

Regelsätze:

Tatbestand Beleuchtung

73 Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt 10 €

73.1 - mit Gefährdung 15 €

73.2 - mit Sachbeschädigung 35 €

74 Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 10 €

74.1 - mit Gefährdung 15 €

74.2 - mit Sachbeschädigung 35 €

75 Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 25 €

75.1 - mit Sachbeschädigung 35 €

76 Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40 € 3 Pkt. B

77 Haltendes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben beleuchtet oder kenntlich gemacht 20 €

77.1 - mit Sachbeschädigung 35 €
Zuletzt geändert von Larac4 am 20. Apr 2011 19:23, insgesamt 1-mal geändert.

robsys
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Re: Nebelscheinwerfer hella ff75

#4 Beitrag von robsys »

hm aber durch die zusätzlichen scheinwerfer wird man besser im strassenverkehr erkannt sagt man ja auch von daher bin ich mir nicht sicher beim motorrad weil ich auch schon viele andere damit gesehen habe und gerade die bmw s haben das??

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Larac4
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Re: Nebelscheinwerfer hella ff75

#5 Beitrag von Larac4 »

Moment.... du redest von zwei verschiedenen Sachen.

Nebelscheinwerfer und zusätzliche Scheinwerfer.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, da musst du unterscheiden.
Zusätzliche Scheinwerfer dürfen natürlich zusammen mit dem Hauptscheinwerfer leuchten. Für Nebelscheinwerfer gelten obige Einschränkungen da sich beide in der Ausleuchtung unterscheiden.

StVZO §50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht:

(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.
......
Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
Zuletzt geändert von Larac4 am 20. Apr 2011 19:38, insgesamt 2-mal geändert.

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Detlef Plein
 
 
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Re: Nebelscheinwerfer hella ff75

#6 Beitrag von Detlef Plein »

Nebelscheinwerfer:

- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
- in der Breite:
nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte
nach StVZO: max. 250 mm von der Fz-Längsmitte, auch auf Sturzbügel erlaubt
- in der Höhe: max. wie Abblendlicht
- Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht
- Einschaltkontrollleuchte zulässig

Die Versys hat eine EG Zulassung, also sind zwei NEbelscheinwerfer erlaubt.
Schöne Grüße aus Borken
Detlef Plein

robsys
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Re: Nebelscheinwerfer hella ff75

#7 Beitrag von robsys »

sehr gut also kann ich meine lampen so anschliessen das sie immer leuchten.
und gibt es eine watt begrenzung also können die verschiedene watt zahlen haben?
Dateianhänge
SNC00149bearbeitet.jpg
Zuletzt geändert von robsys am 21. Apr 2011 14:11, insgesamt 1-mal geändert.

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