14er Ritzel eintragen. Aber wie?

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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FloMax
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14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#1 Beitrag von FloMax »

Hallo zusammen!

Hilfe, ich finds nicht wieder! :?
Irgendwo hier im Forum hab ich einen Beitrag gelesen, in dem erklärt wurde, warum man ein 14er Ritzel eigentlich ohne größere Probleme eintragen lassen können sollte. Da ging es irwie um das Verhältnis zwischen Ritzel/Kettenrad-Verhältnis 14er Ritzel und Ritzel/Kettenrad-Verhältnis 15er Ritzel. Und das der Unterschied weniger als "weiß_ich_was %" beträgt und es daher kein Problem sein sollte, die Eintragung zu bekommen. Und wenns bei dem einen TÜV bzw. Prüfer nicht klappt, dann halt bei nem andern probieren ...

Wirklich seltsam, dass ich mich an diese ganzen Infos erinnern kann und trotzdem diesen verfluchten Post nicht finde. Habe jetzt schon alles zu dem Thema gefühlte 12/2-mal gelesen. :dizzy:

Vielleicht kann mir ja jemand den Weg zeigen.
Grüße aus dem Lipperland,

der Olaf

gunigs
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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#2 Beitrag von gunigs »

Warum Eintragen ? Das einzige was sich ändert ist die Tachoanzeige, der zeigt danach mehr an als
tatsächlich gefahren wird.
Gruß Gunigs

Humor ist wenn der Verstand tanzt

FloMax
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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#3 Beitrag von FloMax »

Ja, das dachte ich auch. Habe dann aber in mehreren Posts gelesen, dass man da durchaus Stress bekommen kann von wegen Betriebserlaubnis erloschen -> dadurch dann kein Versicherungsschutz mehr usw.
Grüße aus dem Lipperland,

der Olaf

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Umsteiger

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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#4 Beitrag von Umsteiger »

gunigs hat geschrieben:Warum Eintragen ? Das einzige was sich ändert ist die Tachoanzeige, der zeigt danach mehr an als
tatsächlich gefahren wird.
Tach Günter,
sach mal, wie ändert sich eigentlich die Geschwindigkeits-und Wegstreckenanzeige bei einem Zahn mehr vorne, das wäre ja dann wohl 47 statt 46 wenn ich das richtig behalten habe? Sach doch bitte mal Bescheid, ja ?

Viele Grüße

Georg

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bradpit
 
 
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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#5 Beitrag von bradpit »

Das Übersetzungsverhältnis ändert sich beim 14er Ritzel naturgemäß brachial.
Zunächst glaubt man die Maschine hat mal 100 PS, zu zweit fahrend eine tolle Bereicherung.
Die Endgeschwindigkeit verringert sich um ca.10%, gleichauf zeigt der Tacho diese 10% auch mehr an.
Ich habe wieder zurückgewechselt weil das Ritzel und Kette einen Höllenlärm verursacht hat.
Ausserdem wird die V in den ersten beiden Gängen sehr nervös.
Gruss Peter

gunigs
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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#6 Beitrag von gunigs »

Umsteiger hat geschrieben:Tach Günter,
sach mal, wie ändert sich eigentlich die Geschwindigkeits-und Wegstreckenanzeige bei einem Zahn mehr vorne, das wäre ja dann wohl 47 statt 46 wenn ich das richtig behalten habe? Sach doch bitte mal Bescheid, ja ?

Viele Grüße

Georg
Vorn ist Original ein 15er Ritzel.(Zähnezahl des Ritzels)

Mit einem 14er (kürzer übersetzt) wird die Beschleunigung besser, die Endgeschwindigkeit bei
gleicher Motordrehzahl wird geringer, der Tacho zeigt mehr an als in Wirklichkeit gefahren wird.

Mit einem 16er (länger übersetzt) wird die Beschleunigung schlechter, die Endgeschwindigkeit bei
gleicher Motordrehzahl wird höher, der Tacho zeigt jetzt 7,5% weniger an, was bis auf 1% der
tatsächlichen Geschwindigkeit entspricht.

Meine Empfehlung : 16er, Grund: der Versysmotor zieht gut von unten, senkt bei Tempo 100 die
unnötig hohe Drehzahl, lässt sich so schaltfauler fahren, Achtung bei Radarfallen der Tacho zeigt jetzt sehr genau an.
Ich gehe trotzdem im Zweiten aufs Hinterrad, beschleunige schneller als 15er Versen, schnelle
und wenig Schaltvorgänge beeinflußen die Beschleunigungszeit.

14er Ritzel nur bei 2 Personen in den Bergen. Peter hat da Erfahrung
Das hintere Kettenblatt tauschen ist wegen seiner Größte wesentlich teurer.
Der Lärm bei Peter könnte von der Kettenführung auf der Schwinge kommen, das 14er hat einen geringeren Durchmesser so das die Kette stärker aufliegt, technisch nicht so gut.
Zuletzt geändert von versystourer72 am 2. Aug 2011 08:14, insgesamt 2-mal geändert.
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Gruß Gunigs

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FloMax
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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#7 Beitrag von FloMax »

HA! Gefunden! :D

War aber gar nicht hier, sondern dort: http://www.er-6n-forum.de/7307-14-ritze ... ersys.html :pfeif:

Kein Wunder, dass ich mir hier nen Wolf gesucht hab ... :wall:
Grüße aus dem Lipperland,

der Olaf

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scha2726

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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#8 Beitrag von scha2726 »

Ich hatte das 14er mal ne Weile montiert und versucht es eintragen zu lassen.

KEINE EINTRAGUNG MÖGLICH!

Das Problem ist nicht die Übersetzungsänderung an sich, sondern das geänderte ABGASVERHALTEN :wall:

Damit erlischt die Betriebserlaubnis!

2xTÜV, 1XDekra alle sagen ohne Gutachten nix eintragen.

Kawasaki hatte ich auch angemailt- die rücken auch nix raus.

Mit dem 14 er zieht die V wirklich besser durch- hat aber auch ca 500 U/min mehr im 6. Gang bei ungefähr gleicher Geschwindigkeit - das nervt.

Die Kette ist wesentlich lauter als beim Originalritzel mit Gummiringen.

Fazit: Wieder auf original geändert und zum Überholen einen GAng mehr runterschalten ;)

Ma_Do
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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#9 Beitrag von Ma_Do »

Habe nun eine Weile geforscht, aber irgendwie immer noch nichts 100%iges gefunden.

Was wäre eigentlich mit einem 16er Ritzel?

In § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO steht, dass u.a. die Betriebserlaubnis erlischt, wenn durch Änderungen das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Da steht nicht geändert, obwohl ich dies hier und woanders schon öfter gelesen habe.

Ist bei einer vergrößerten Übersetzung überhaupt von einer Verschlechterung auszugehen? Weiß jemand, wie das (theoretisch) gemessen/beurteilt würde?

Ein Anruf bei der Dekra hat mich gerade eher verwirrt. Der gute Mann meinte, dass oft in der EG-Übereinstimmungserklärung bereits herstellerseitig mehrere optionale Übersetzungen bzw. eine Bandbreite angegeben seien. Innerhalb derer dürfe man dann nicht nur ohne Gutachten eintragen lassen, sondern sogar komplett eintragungsfrei die Übersetzung ändern.

In meinem EG-Dings steht aber nur etwas zur Primärübersetzung (für jeden Gang). Die ändert man ja ohnehin nicht.

Werde in den nächsten Tagen nochmal nachfragen. Die letzte Hürde wäre bei einem größeren Ritzel dann ggf. die eingetragene Höchstgeschwindigkeit...

Viele Grüße
Martin

PS: Insgesamt ist festzustellen:

a) die gesetzlichen Regelungen sind offenbar nicht ganz eindeutig
b) das KBA hat versucht, mit einer Art "Anweisung", diese Regelung etwas zu konkretisieren
c) jede Prüfstelle verhält sich trotzdem anders
d) die Polizei hat zum Themenfeld Eintragung/Zulassung nach EG-Recht/ABE/E-Nummer etc. oftmals -leider- extremen Fortbildungsbedarf

gunigs
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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#10 Beitrag von gunigs »

Der Tüv prüft die Übersetzung nicht, die Polizei auch nicht, die Versicherung wird eine geänderte
Überstzung nicht als Unfallursache heranziehen, konkrete Vorschriften gibt es nicht.
Wenn ich jemanden auf eine Aussage festnageln will, ist es wie immer im Leben.
Wer viel fragt bekommt viele Antworten, im zweifelsfall: "Alles muß original" :( ;)
Gruß Gunigs

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scha2726

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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#11 Beitrag von scha2726 »

gunigs hat geschrieben: die Versicherung wird eine geänderte
Übersetzung nicht als Unfallursache heranziehen, :( ;)
Da wäre ich mir nicht so sicher :pfeif:

Keine Versicherung zahlt freiwillig und wenn es eine Möglichkeit gibt die Zahlung zu verringern, wird diese auch genutzt.

BE ist erloschen ...

:kuscheln: meine Meinung

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blahwas
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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#12 Beitrag von blahwas »

Der Regress wegen Erloschener BE ist auf 5000.- gedeckelt. Das ruiniert also niemanden lebenslänglich. Und ob ein Gutachter inkl. aller Nebenkosten für die Versicherung soviel billiger als 5000.- wenn der Gutachter Zähne zählen soll weiss auch kein Mensch.

In diesem Sinne: Besser leben ohne BE... :dizzy:

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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#13 Beitrag von Ma_Do »

Ja, ihr habt wohl recht. Hab nur gedacht, dass es ja genial wäre, wenn man tatsächlich das 16er sogar komplett legal fahren darf.

Habe mal gelesen, dass die Versicherungen bei einem nicht-legalen Teil dann auch im Falle eines Un-Falles nachweisen müssen, dass dieses unfallrelevant gewesen sein könnte. Solange man mit dem größeren Ritzel also keinen Unfall bergan mit 186 km/h hat ;-)

Denke, ich werde es mal ausprobieren. Falls ich noch was bei der Dekra rausfinde, schreibe ich's natürlich hier rein.

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catfish
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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#14 Beitrag von catfish »

sag mal Johannes,wo hast´n das gelesen? gibts da einen verbindlichen Gesetzestext ???

ich will doch bei meiner F 800GS auch die Übersetzung "kürzen",aber gern legal...wenn nicht,dann eben nicht

Danke im voraus von fish
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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#15 Beitrag von Michael R »

Ma_Do hat geschrieben:.................
In § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO steht, dass u.a. die Betriebserlaubnis erlischt, wenn durch Änderungen das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Da steht nicht geändert, obwohl ich dies hier und woanders schon öfter gelesen habe.

Ist bei einer vergrößerten Übersetzung überhaupt von einer Verschlechterung auszugehen? Weiß jemand, wie das (theoretisch) gemessen/beurteilt würde?....................
Richtig, es ist die Frage nach einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens.
Dies muss aber halt entsprechend nachgewiesen werden, mittels ABE, EG-Typgenehmigung oder einem Teilegutachten. oder aber selber ein Abgasgutachten erstellen lassen (keine AU)
Theoretisch möchte man meinen, das eine längere Übersetzung besser ist, aber hier muss der Motor dann ja auch mehr tun von unten raus und kann nicht "frei" hochdrehen.
die kürzere Übersetzung hebt die Drehzahl und wird bei konstanter Fahrt wohl zu einer Verschlechterung führen (vermutlich).

weiter kommt aber noch der Punkt 2 hier in Betracht
Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
kürzere Übersetzung macht das Mopped giftiger (steigt schneller, wird "schwerer zu beherschen")
länger Übersetzung macht sie schneller (passt das Fahrwerk, Reifen und die Bremse noch?)

Natürlich sind da keine wahnsinnigen Unterschiede zu erwarten, aber jegliche Änderung muss geklärt sein, ob sich das Fahrzeug soweit verändert, das es entweder unzulässig ist, oder aber zulässig und eintragbar ist.

Gruß Michael

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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#16 Beitrag von kazawaki »

Ist bei einer vergrößerten Übersetzung überhaupt von einer Verschlechterung auszugehen? Weiß jemand, wie das (theoretisch) gemessen/beurteilt würde?
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hi!
Was bei der Abgasprüfung kein Problem sein sollte. Die Prüfungen -

Bei Krafträdern ohne bzw. mit ungeregeltem Katalysator wird der CO-Wert bei Leerlaufdrehzahl ermittelt. Wenn der Hersteller nichts anderes vorschreibt, dürfen max. 4,5 Volumenprozent Kohlenmonoxid erreicht werden.

Bei Krafträdern mit geregeltem Katalysator wird er bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (ca. 2000 1/min) bewertet. Wenn der Hersteller keine AUK-Werte vorgegeben hat, dürfen max. 0,3 Volumenprozent CO erreicht werden.

Da sollte die Übersetzung Wurscht sein.
Etwas anderes ist in einer evtl. Auspuff-Kontrolle das Vorbeifahrgeräusch. Dieses hängt an der Geschwindigkeit ergo an der Drehzahl. Die wird durch die geänderte Übersetzung verschoben.
Tchüß. Jens
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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#17 Beitrag von Michael R »

SORRY, da liegt ein kleiner aber feiner Unterschied vor!!

Zur Beurteilung, ob sich das Abgasverhalten verschlechtert oder nicht, ist ein Abgas-GUTACHTEN erforderlich. Dieses ist nicht zu verwechseln mit einer Abgas-Untersuchung, die Abgasuntersuchung ist maximal als eine Referenzmessung zu werten.

Gruß Michael
Zuletzt geändert von Michael R am 16. Jan 2015 21:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#18 Beitrag von kazawaki »

Michael R hat geschrieben:SORRY, da liegt ein kleiner aber feiner Unterschied vor!!

Zur Beurteilung, ob sich das Abgasverhalten verschlechtert oder nicht, ist ein Abgas-GUTACHTEN erforderlich. Dieses ist nicht zu verwechseln mit einer Abgas-Untersuchung, die Abgasuntersuchung ist maximal als eine Referenzmessung zu werten.

Gruß Michael
Hi!
Wieder etwas gelernt. Danke
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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#19 Beitrag von Lomax »

hallo,
selbst wenn ein prüfer das ritzel ohne abgasgutachten einträgt, bedeutet es nicht, das es legal ist. wenn sich tatsächlich die abgaswerte ändern ist die eintragung nichts wert, sondern beruhig nur euer gewissen.

gruß

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Re: 14er Ritzel eintragen. Aber wie?

#20 Beitrag von catfish »

ich war gestern mal bei der DEKRA und hab mich nett mit dem selbst Mopped fahrenden Inschenör unterhalten,und der kam zu folgender Aussage

"eine Änderung der Übersetzung hat immer eine Änderung des Geräusch- und Abgasverhaltens zur Folge.Somit müsste ein neues Abgas-und Geräuschgutachten erstellt werden(Summe utopisch) welches generell im Fahrbetrieb gemacht wird,anders als bei der AU.Sowas müssen die Hersteller mit viel Aufwand machen,bevor sie ein Motorrad in der EU zugelassen bekommen.Deshalb werden geänderte Ritzel/Kettenräder nicht eingetragen und eine 8% Regel gibt es nicht.
Allerdings sei die Originalübersetzung nirgends hinterlegt(Fahrzeugschein/Zulassung) und somit auf Anhieb nicht zu prüfen.Schwieriger ist es bei den SuperSprox-Alu Kettenrädern,da würde auch der "dämlichste Beamte" (O-Ton vom Inschenör) den Braten riechen.Mach doch was am Ritzel,da ist doch immer ´ne Abdeckung drauf ;) ,ach und viel Spaß in der neuen Saison."


soviel dazu,jetzt wer´d ich wohl ein Illegaler


p.s. noch mal die Frage nach dem "5000,00 € Versicherungsdeckel",wo steht das ???
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