Seite 1 von 1

Schuldfrage ?

Verfasst: 29. Apr 2012 15:55
von Dobi
Wer ist Schuld oder wer Haftet? Eigentlich, müßte der Abbiegende sich doch auch noch mit Blick nach hinten über die Schulter vergwissern ob
einer überhohlt.
http://www.mittelbayerische.de/index.cf ... 781898&p=1

Re: Schuldfrage ?

Verfasst: 29. Apr 2012 16:14
von carsten42553
Hallo der überholende hat besondere Sorpfaltspflichten und kann nicht einfach überholen wie er will ,da das abbiegende Fahrzeug gebremst hat UND den Blinker betätigt hatte und damit seine absicht kundgetan hat kann der VBMW Fahrer nicht einfach überholen wie er will.
Die schuld wird zu 100% beim Mopped liegen !!!!!Wer mit Gottvertrauen BLIND überholt sollte nicht schneller als sein Schutzengel sein.
Habe vor einigen Jahren genau so einen Unfall gehabt allerdings mit Auto ohne Mopped.

Re: Schuldfrage ?

Verfasst: 29. Apr 2012 16:32
von Charon
Nachdem in dem Bericht stand, dass der Motorradfahrer zwei PKW überholt hat, war womöglich für ihn nicht oder erst spät zu erkennen, dass der vordere der beiden den Blinker an hatte.

Was einem aber auf jeden Fall verdächtig vorkommen sollte, wenn PKW wirklich extrem langsam unterwegs sind (langsamer als nur Tüdel-Tempo).

Bei er Schuldfrage würde ich, rein instinktiv, auf 75% Schuld Krad und 25% PKW tippen. Ist ja aber auch all zu oft eine Frage dessen wer lautern Schreit bzw. den besseren Anwalt hat...

Gruß
Marco

Re: Schuldfrage ?

Verfasst: 29. Apr 2012 17:12
von Larac4
Die "Schuldfrage" kann keiner von uns beantworten.
Das kann abschließend nur ein Richter beantworten, dem auch alle Fakten vorliegen.

Man kann also nur sein eigenes Rechtsempfinden in Worte fassen.

Daher schließe ich mich Charon an was die vermutliche Aufteilung der Schuld betrifft.

Auch ich sehe den größeren Batzen Schuld eindeutig bei dem Motorradfahrer

- Überholt obwohl ihn die Sonne geblendet hat????? --- das lässt eigentlich nicht viel Spielraum für Interpretationen.

Ob nun der Autofahrer in den Spiegel geschaut hat, den Motorradfahrer übersehen hat (weil dieser sehr schnell war?) oder nicht geschaut hat?
Das kann nur der Autofahrer sagen, und er täte gut daran dies auch zu sagen. ;)



Eigentlich ergibt sich auch klar aus der Rechtslage das vermutlich beide Schuld haben werden:

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§5 Überholen

....
(3) Das Überholen ist unzulässig:

1. bei unklarer Verkehrslage oder
....
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.
(Anmerkung von mir: Das muss nicht zwingend ein eigener Fahrstreifen sein).

§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig.
....
Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
....
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Re: Schuldfrage ?

Verfasst: 30. Apr 2012 00:08
von blahwas
Rein aus Erfahrung würde ich nie überholen, wenn es nach links irgendeine Einmündung, Einfahrt, Abbiegung gibt, und das nicht wegen der Schuld, die einen dabei trifft :(

Re: Schuldfrage ?

Verfasst: 30. Apr 2012 00:19
von Eddi
blahwas hat geschrieben:Rein aus Erfahrung würde ich nie überholen, wenn es nach links irgendeine Einmündung, Einfahrt, Abbiegung gibt, und das nicht wegen der Schuld, die einen dabei trifft :(
Dem schließe ich mich an.

Zumal es der Weg zur Arbeit war, setze ich entsprechende Ortskenntnis beim Motorradfahrer voraus.
Zwei Autos gleichzeitig bei tief stehenden Sonne würde ich auch nicht überholen.

Re: Schuldfrage ?

Verfasst: 30. Apr 2012 09:02
von Theo
blahwas hat geschrieben:Rein aus Erfahrung würde ich nie überholen, wenn es nach links irgendeine Einmündung, Einfahrt, Abbiegung gibt, und das nicht wegen der Schuld, die einen dabei trifft :(
Das sehe ich ganz genauso.


Das Problem an der Sache ist aber, dass man Feldwege/Einmündungen u.U. gar nicht als solche erkennt. Die sind manchmal hinter Hecken/Büschen versteckt und auch der Fahrbahnrand verrät nicht immer, dass es eine Abbiegemöglichkeit gibt. Der Ortskundige, der genau in diesen Feld- oder Waldweg einbiegen will, kennt die Abbiegestelle natürlich. Aber Ortsunkundige? :think:

Re: Schuldfrage ?

Verfasst: 30. Apr 2012 12:21
von blackawa
Der Zweiradkollege hatte Glück im Unglück, daß nicht noch mehr passiert ist.

Ich habe vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall bearbeitet, der Motorradfahrer hat eine Kolonne überholt, der erste PKW bog links ab...es kam zum Zusammenstoß. Der Motorradfahrer landete an einem Pfosten und war sofort tot! Die Witwe hab ich dann gegen den PKW-Fahrer vertreten. Dieser hatte die doppelte Rückschaupflicht verletzt und bekam eine Teilschuld.

Beim Überholen von Kolonnen bekommt nach derzeitiger Rechtsprechung üblicherweise der Überholende bei einem Unfall mit einem Linksabbiegenden aus der Kolonne einen Mithaftungsanteil von 2/3.

Re: Schuldfrage ?

Verfasst: 30. Apr 2012 17:15
von Lille
Ich denk, ein Auto zu überholen, das dann lins abbiegt, ist DER Klassiker unter den Motorradunfällen.

Hat wohl jeder (oder zumindest viele) schon erlebt. Meist kommt man mit einer Vollbremsung und dem Schrecken davon - und ist fortan darauf geeicht, daß man bei einer Abbiegemöglichkeit links lieber abwartet und NICHT überholt.

Ich denke mal, mit "geblendet" werden die Argumente wohl dünn werden für den Motorradfahrer. Und wenn der Autofahrer mit Blinker und Langsamerwerden eindeutig den Abbiegevorgang angekündigt hat, sollte das noch zweimal Grund für den Motorradfahrer sein, nicht zu überholen.

Re: Schuldfrage ?

Verfasst: 3. Mai 2012 15:07
von Andy
Hallo zusammen,

da kann man sich blackawa und Larac4 nur anschließen.

Der Linksabbieger hat eine besondere Sorgfaltspflicht und der Anschein spricht gegen ihn (den Linksabbieger).
Bei einer Unfallaufnahme in so einen Fall steht der PKW Fahrer i.d.R. auf 01 (als Unfallverursacher).

Wie das am Ende zivilrechtlich geteilt wird, ist dann eine ganz andere Sache, verkehrsrechtlich ist die Sache anscheinend eindeutig.

Der (An)Schein kann aber täuschen.
Es kann Gründe geben, die den PKW Fahrer entlasten. Z.B. wenn der Motorradfahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit angeflogen kommt.
Unübersichtliche Stellen erfordern im Übrigen vor dem Abbiegen eine noch höhere Aufmerksamkeit beim Linksabbieger. An diesen Stellen, wenn nicht im Überhoverbot gelegen, kann man nicht einfach so dem Überholer die Unfallverursachung anlasten.

Das nützt aber alles nichts, wenn es knallt hat man erstmal andere Sorgen. :aua:

Schöne Grüße aus FF











.

Re: Schuldfrage ?

Verfasst: 4. Mai 2012 07:25
von Larac4
@Andy

ich glaub du hast (zumindest) mich falsch verstanden.
Ich sehe den größten Batzen Schuld beim Motorradfahrer......ob der PKW-Fahrer geblinkt oder doppelt umgeschaut hat...oder auch nicht, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Meiner Ansicht nach (und so sieht das m.M.n. auch blackkawa) hätte der Motorradfahrer bei der Verkehrslage gar nicht überholen dürfen, allein aus der Tatsache das die Sonne im die Sicht geraubt hat (aber hinterher ist man immer schlauer)

Re: Schuldfrage ?

Verfasst: 4. Mai 2012 07:56
von signman
da war der mopedfahrer selber schuld... warum überholt er auch die 2 vor sich, aber der wird wenn er mal wieder motorrad fahren sollte auch ruhiger... ich habe schon viele gesehen die auf dem land einfach mal so in nen feldweg fahren...vorrausschauend fahren ist nunmal alles... ich brauche lieber 10min länger als garnicht anzukommen weil ich tot bin oder im krankenhaus liege. wünsche allen allzeit gute fahrt

Re: Schuldfrage ?

Verfasst: 4. Mai 2012 12:23
von muggi
SIGNMAN HAT GESCHRIEBEN. vorrausschauend fahren ist nunmal alles... ich brauche lieber 10min länger als garnicht anzukommen weil ich tot bin oder im krankenhaus liege. :aua:
Genau meine Meinung! Hier auf dem Land muß ich mich bei jeder Fahrt mit Traktorfahrern, Feldwegabbiegern (oft ohne Blinker) und ähnlichen
Widrigkeiten herumschlagen. Ich lasse mir davon das Motorradfahren nicht vermiesen, aber ich fahre dann doch wohl eher so, wie Signmann
schreibt. Am liebsten fahre ich sonntags morgens, da bin ich meist allein auf weiter Flur. :)

Re: Schuldfrage ?

Verfasst: 16. Sep 2018 17:15
von Dobi
Hallo zusammen, ich greif mal ein dieses Thema wieder neu auf. Auch wenn damals muggi meinte,er fahre nur Sonntags früh morgens raus, kann im das auch pasieren, siehe:

https://www.mittelbayerische.de/polizei ... 95841.html

Das ist mir auch am 4.6.18 pasiert und meinem Motorrad spezel vor ca. 1 Jahr. Immer ist der Motorradfahrer schuld, bei mir hat aber der Polizist zur Dosenfahrerin gesagt: Sie müßte 1 in den den Blinker setzen ( es gibt kein Gesetz wie oft und wann ) 2 müßte sie in den Innespiegel schauen, 3 in den Seitenspiegel und 4 den Schulterblick machen, dann wäre das vieleicht nicht pasiert .Insgesammt gegen 4 Regeln verstoßen. Ich frage mich wenn es keiner tut , warum bekommt der Biker zu 50 % Schuld. Er hat ja nur Überholt und dann Tot oder Schwerverletzt, da frag niemand, er hatte alles richtig gemacht. Aber in unserer Gegend sind diese Unfälle fast 40 % davon. Die Dose hat recht ( immer ? )