zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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Krid
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zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#1 Beitrag von Krid »

Wer weiß es? - darf man zusätzlich LED-Bremsleuchten oder auch als Richtungsgeber (Blinker), integriert in den Reflektoren vom Topcase, nutzen?
Gruß Krid
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blahwas
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#2 Beitrag von blahwas »

Du darfst 1 oder 2 Rücklichter/Bremslichter haben, aber insgesamt nur 4 Blinker (davon sinnigerweise je 2 vorne und hinten, wobei Ochsenaugen=Lenkerendblinker vorne ab Baujahr 1987 wohl auch nur als ein Paar zählen). Die Lichter müssen ein e-Kennzeichnung haben.

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kingandy
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#3 Beitrag von kingandy »

Hallo,

oder so:

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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#4 Beitrag von ténéré »

blahwas hat geschrieben:Du darfst 1 oder 2 Rücklichter/Bremslichter haben, aber insgesamt nur 4 Blinker.............
Das stimmt so nicht!
Siehe hier unter 9a: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php

Ich wollte mal Zusatzblinker links und rechts an meinen Koffern dranmachen. An meinem ersten Provisorium hatte der TÜV-Prüfer nur zu meckern, dass ich Verkleidungsblinker für vorne genommen hatte (Abstrahlwinkel passte deshalb nicht). So mußte ich (um die Plakette zu kriegen) die Blinker kurzerhand stilllegen.
Da ich meiner Restekiste keine Blinker hatte/habe die für hinten freigegeben sind liegt dieses Bastel-Projekt z. Zt. auf Eis.

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Suntzun
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#5 Beitrag von Suntzun »

Auch unser Forumshändler hier hatte sich ja schon Zusatzblinker in die Koffer gedremelt... :schongut:
Ist zwar keine V geworden....aber immerhin ein V-Motor...

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Detlef Plein
 
 
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#6 Beitrag von Detlef Plein »

Suntzun hat geschrieben:Auch unser Forumshändler hier hatte sich ja schon Zusatzblinker in die Koffer gedremelt... :schongut:
Was ihr noch alles wisst :help:
Schöne Grüße aus Borken
Detlef Plein

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blahwas
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#7 Beitrag von blahwas »

ténéré hat geschrieben:
blahwas hat geschrieben:Du darfst 1 oder 2 Rücklichter/Bremslichter haben, aber insgesamt nur 4 Blinker.............
Das stimmt so nicht!
Siehe hier unter 9a: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php
StVZO ist für die Versys irrelevant, denn sie hat eine EU-Betriebserlaubnis (wie eigentlich alle Fahrzeuge ab ca. Baujahr 2000), daher gilt FZV statt StVZO. Darum hat sie z.B. auch 2 Standlichter, wo doch laut StVZO nur eines erlaubt ist.

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ténéré
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#8 Beitrag von ténéré »

blahwas hat geschrieben:...StVZO ist für die Versys irrelevant...
Ich wiederhole mich: Das stimmt so nicht! ;)
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt derzeit noch formale und technische Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrzeugen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Teil I. behandelt die Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen,
Teil II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung,
Teil III Bau- und Betriebsvorschriften.

Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Straßenver ... ngsordnung

Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeug-Z ... verordnung

Wann eine Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV) kommt und die die StVZO endgültig abgeschafft steht noch in den Sternen. Welche Bereiche der StVZO schon an die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) abgegeben wurden kann man sehr schön hier sehen: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php
§ 24 (weggefallen), § 25 (weggefallen), § 26 (weggefallen), § 27 (weggefallen), ...............
VG Ténéré
Zuletzt geändert von ténéré am 22. Nov 2013 08:50, insgesamt 1-mal geändert.

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blahwas
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#9 Beitrag von blahwas »

Dann erkläre mir mal die zwei Standlichter an der Versys :)

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ténéré
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#10 Beitrag von ténéré »

Welche der StVZO-Paragraphen (z.B. 49, 51, 52, 66) hier 2006 gegriffen haben oder ob die Parkleuchten (650er Modell 2007 bis 2009) bei der Musterabnahme im Jahre 2006 eine Sonderzulassung bekommen haben weiß ich nicht.
Ist hier im Forum ein TÜV-Sachverständiger der das genau aufklären kann?

Der aktuelle Rechtstand :crazy: zum 1. November 2013 sieht so aus:
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm
Wichig sind die Absätze 3 und 4 (Redaktionelle Vorbemerkung)

VG Ténéré ;)
P.S.: Das ist aber alles schon sehr off topic. Eigentlich ging es hier um zusätzlich LED-Bremsleuchten oder auch als Richtungsgeber (Blinker).
Zuletzt geändert von ténéré am 22. Nov 2013 12:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Krid
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#11 Beitrag von Krid »

Krid hat geschrieben:Wer weiß es? - darf man zusätzlich LED-Bremsleuchten ..., integriert in den Reflektoren vom Topcase, nutzen?
Gruß Krid
...so siehts dann aus - versteh nicht, das da der Gesetzgeber was dagegen haben könnte. Als zusätzliche Bremsleuchten sind die höchstens niedlich, aber doch kein "Rechtsbruch"...
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blahwas
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#12 Beitrag von blahwas »

2 zusätzliche am Topcase wären dann 3, damit auch nach EU-Recht illegal. Außer es gibt irgendeinen Sonderpassus, dass paarweise Leuchten als eine Leuchte zählen, wenn sie unter x cm voneinander entfernt sind.

Legal, illegal, scheißegal... :schlapp:

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Lille
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#13 Beitrag von Lille »

Für die Givi-Topcases gibt es doch, extra von Givi, ein Nachrüstset mit Bremslicht. :sorry:

Hab ich mal bei einem Honda-Händler in der Hand gehabt. Aber mein Menne wollte es leider nicht zahlen. :pfeif:

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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#14 Beitrag von Mustang »

Jetzt muss ich doch mal da alte Thema hoch holen.
Habe seit 5 Jahren vorn die orginalen Blinker,und in den Handprotektoren LED-Blinker verbaut.
2 -Mal beim TÜV und keine Beanstandung :pardon:
Zuletzt geändert von Mustang am 5. Sep 2015 15:45, insgesamt 1-mal geändert.
Mfg Marko

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snap-on
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#15 Beitrag von snap-on »

"Keine Beanstandung" beim TÜV sagt über die Rechtslage wenig aus. Eher gar nix.

Denn zum einen gibt es bei DEKRA, TÜV und GTÜ auch reichlich "Sachverständige", die original gar keine Ahnung vom Zweirad haben und noch nicht mal in der Lage sind, die Restprofiltiefe eines Reifens anhand der TWIs richtig einzuschätzen.
Wenn von denen einer eine Plakette klebt, besagt dass über die Zulässigkeit mancher Umbauaktion gar nix.
Die frische Abnahme schützt auch nicht vor Strafe, für den Zustand des Fahrzeuges sind stets Halter bzw. Fahrer verantwortlich.

Zum anderen gibt es auch mehr als einen Prüfer, der gewisse Sachen nicht sieht, weil er sie nicht sehen will.
Denen ist es manchmal zu blöd, wegen einer nicht relevanten kleinen Umbauerei ein Fass aufzumachen.
Dadurch wird aber ein an sich nicht legaler Umbau nicht legal.
Auch hier gilt, ggfs. ist der Fahrer dran.

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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#16 Beitrag von bakerman23 »

5 Leute, 5 Meinungen. Anstatt mal jmd postet, der es wirklich weiß. Stattdessen kommt hier Halbwissen, was später bei der Kontrolle Geld kosten kann. Googlen können wir auch alleine.
Zuletzt geändert von bakerman23 am 6. Sep 2015 10:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#17 Beitrag von Michael R »

Hallo

ich hab dann mal das Regelwerk durchblättert

Nach EG-Recht (das ist für die Versys relevant) sind folgende Beleuchtungen zulässig:
Auszug aus: ECE-R53 und 2009/67/EG

- max. 2 Begrenzungsleuchten (symetrisch zur Mitte, oder halt in Mitte, wenn nur eine)
- max. 2 Abblendlichtscheinwerfer (symetrisch zur Mitte (Abstand max. 200mm), oder halt in Mitte, wenn nur eine)
- max. 2 Fernlichtscheinwerfer (symetrisch zur Mitte (Abstand max. 200mm), oder halt in Mitte, wenn nur eine)
- max. 2 Nebelscheinwerfer (symetrisch zur Mitte, oder halt in Mitte, wenn nur eine nicht höher als Abblendlicht)
- max. 2 Tagfahrleuchten (symetrisch zur Mitte (Abstand max. 240mm), oder halt in Mitte, wenn nur eine), nur nach ECE-R53
- 4 Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker), je 2 vorne (Abstand min. 240mm) und 2 hinten (Abstand min. 180mm); Höhe je max. 1200mm (Spiegelblinker!!??)
- Warnblinker zulässig
- max. 2 Bremsleuchten (symetrisch zur Mitte, oder halt in Mitte, wenn nur eine)
- max. 2 Schlusssleuchten (symetrisch zur Mitte, oder halt in Mitte, wenn nur eine)
- max. 2 Nebelschlusssleuchten (symetrisch zur Mitte, oder halt in Mitte, wenn nur eine)
- Beleuchtungseinrichrung für das hintere Kennzeichen, vorgeschrieben, Ausleuchtung muss das Kennzeichen aus 20m Entfernung lesbar machen, es darf kein weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden!
- hinterer nicht dreieckiger Rückstrahler, rot, nach ECE-R53 max. 2(dann symetrisch zur Mitte), naxch 2009/67/EG nur einer
- seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler, gelb, zulässig, max. 2 je Seite (im vorderen bzw. hinteren Drittel) Verdeckung durch Fahrer/Beifahrer muss ausgeschlossen sein.



Gruß Michael

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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#18 Beitrag von bakerman23 »

Ganz richtig kann das auch nicht sein. Es gibt jetzt etliche Modelle, glaub die neue versys auch, die nur ein tagfahrlicht haben. Und das ist nicht in der Mitte.
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bakerman23
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#19 Beitrag von bakerman23 »

Doppelpost
Zuletzt geändert von bakerman23 am 6. Sep 2015 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: zusätzliche Bremsleuchten / Blinker ?

#20 Beitrag von Michael R »

bakerman23 hat geschrieben:Ganz richtig kann das auch nicht sein. Es gibt jetzt etliche Modelle, glaub die neue versys auch, die nur ein tagfahrlicht haben. Und das ist nicht in der Mitte.
Richtig, da gibt's noch weitere randbedingungen

gegoogelt nach Tagfahrlich und ECE-r53 ergab diesen netten link

da ist die maximale Abweichung von 250mm ausser Mitte beschrieben, je nachdem, wie die Leuchten angeordnet sind.

Gruß Michael

P.S. auch bei den anderen Leuchten gibt es noch kleinere randbedingungen, bezüglich Abstände zu einander, dies läßt sich aber auch problemlos ergooglen!

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