Eintragungspflichtige Teile (ABE)

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JanL
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Eintragungspflichtige Teile (ABE)

#1 Beitrag von JanL »

Hallo

Heute bin ich über einen Artikel von Motorradonline.de gestolpert in dem alle eintragungspflichtigen und eintragungsfreien Teile aufgelistet sind.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... ei-abe-co/

Grüße

Jan


Hier noch einmal den Artikel auf das wichtigste zusammengefasst:

Eintragungspflichtig

Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.

Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/ Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/ Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/ Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/ Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/ Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/ Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/ Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/ Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/ Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe

Eintragungsfrei

Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.

Batterie /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel /Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) /Griffgummis /Handschalen/-protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen) /Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche /Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel /Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser /Rahmen lackieren /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) /Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden) /Warnblinkanlage /Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
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Gurdi
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Re: Eintragungspflichtige Teile (ABE)

#2 Beitrag von Gurdi »

JanL hat geschrieben: 25. Jan 2020 14:24 Hallo

/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)

:? :? Wie muss ich denn das verstehen :? :?

Meine ist massiv um 4cm abgepolstert :) :)

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Re: Eintragungspflichtige Teile (ABE)

#3 Beitrag von Ping »

Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Meistens muss ja schon wenn man 2 Teile mit ABE besitzt, eingetragen werden. Da sich ja schon Nr. 1 ABE auf den Serienzustand beläuft, die 2 dann schon nicht mehr.
Geht nicht, gibbet nicht :cheers:

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JanL
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Re: Eintragungspflichtige Teile (ABE)

#4 Beitrag von JanL »

Gurdi hat geschrieben: 25. Jan 2020 14:54
JanL hat geschrieben: 25. Jan 2020 14:24 Hallo

/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)

:? :? Wie muss ich denn das verstehen :? :?

Meine ist massiv um 4cm abgepolstert :) :)
Nur bei einer Veränderung der Länge muss diese eingetragen werden. Dabei wird die Karkasse der Sitzbank verändert. Beim Abpolstern spielt das keine Rolle. Da wird ja nichts an der Karkasse geändert.
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Re: Eintragungspflichtige Teile (ABE)

#5 Beitrag von jax »

Da geht es wohl hauptsächlich um die Eintragung als Ein- oder Zweisitzer.

jax

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