Ab da hätte ich die Prüfstation verlassen, da der Prüfer offensichtlich nicht fähig ist, die gesetzlichen Vorgaben anzuwenden undSiRoBo hat geschrieben: ↑17. Okt 2022 21:12 Mit dem Schrieb vom BVDM war ich heute mit der Versys beim TÜV in Ludwigsburg mit nettem Kontakt zum engagierten Ingenieurskollegen.
"Ja, alles richtig und die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Trotzdem braucht es die Freigabe vom Hersteller, wenn eine Reifenbindung besteht."
sich stattdessen selbst widerspricht, denn wenn die Betriebserlaubnis nicht erlischt, entspricht die Reifenkombination den gesetzlichen Vorgaben und
es bedarf keiner weiteren Nachweise/Freigaben.
Grüße