garantie bei kawasaki

Probleme und Lösungen, speziell für die 1000er Versys
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axelbremen
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garantie bei kawasaki

#1 Beitrag von axelbremen »

hallo leuts,


weiss gar nicht auf wen ich sauer sein soll.
Kawasaki Deutschland, oder den ehemaligen Händler dessen verhalten dazu geführt hat.

ich weiß........ die marke ist nur so gut wie die Händler, aber das gehabe von Kawasaki Deutschland ist wohl in der motorradbrange einzigartig.


hier mal der email verkehr mit Kawasaki Deutschland:


bitte mal um eure Meinung.............. gruss axel








Von: "axel bremen" <bremen.axel@gmx.de>
An: info@Kawasaki.de
Datum: 29.11.2016 11:17
Betreff: garantie abwicklung




sehr geehrte damen und herren,


einen gegebenen sachverhalt möchte ich ihnen gerne schildern und erhoffe mir eine antwort von ihnen zu erhalten.

meine motorrad karriere begann 1984 mit diversen motorrädern japanischer marken wie kawasaki,suzuki, yamaha und honda, mit denen ich über viele jahre und modelle gute erfahrungen gemacht habe.

vor 12 jahren begann dann meine europäische phase als ich auf marken wie aprilia, ducati, ktm, und bmw umgestiegen bin mit denen ich sehr viele defekte erlitten habe, die aber immer zu meiner zufriedenheit gelöst wurden in der garantie zeit.
nach dem ich diverse reperaturen an meiner letzten ducati multistrada behoben hatte, besann ich mich auf die japanischen tugenden wie ausgereifte technik, zuverlässigkeit, rubustheit und erwarb eine kawasaki versys 1000 im juni 2016.
ich fuhr das fahrzeug und stellte bei ca. 4000 km fest das die wasserpumpe einen ölverlust hatte und das lenkkopflager beim bremsen knackte und meldete das unverzüglich dem händler bei dem ich alle inspektionen durchführen lis.
motorrad lambert in roetgen.
dort vertröstete man mich und sagte darum kümmern wir uns bei der 6000 inspektion.
nach der 6000 inspektion ölte die wasserpumpe immer noch und das lenkkopflager knackte auch noch und man versicherte mir einen garantieantrag stellen zu wollen.
bei der 12000 inspektion wurde dann trotz hinweis meiner seits wieder nichts unternommen um das problem zu lösen und man versprach mir sich nun darum zu kümmern und das problem in der winterzeit zu lösen.
nachdem ich bei einem telefonat im oktober bei nunmehr ca. 13000 km erfuhr das man bei motorrad lambert immer noch nichts unternommen habe und ich heute noch auf einen rückruf warte, wechselte ich den händler und betraute motorrad classen in düren mit meinem problem.

dort nahm man sich sehr freundlich meines problems an, demontierte die schadstellen und stellte garantie anträge.

nun wurde mir mitgeteilt das die wasserpumpe einen defekten simmering habe und das ersatzteil mit der 2017 er lieferung komme, aber das lenkkopflager nicht übernommen werde da das motorrad zu viele km gelaufen habe und es zu spät wäre und lenkkopflager ein verschleißteil wären, so kawasaki deutschland.

an allen motorrädern die ich je besessen habe ist das lenkkopflager auch nach 80000 km noch nich defekt gewesen. ein motorrad sollte meiner meinung nach 5 monate und 13000 km ohne defekte lager überstehen, es sei denn das lager war defekt bei einbau oder wurde falsch eingebaut.

ich möchte sie bitten, ihre entscheidung die garantie dazu abzulehnen , noch einmal zu überdenken und setze sie darüber in kenntnis das ich ihre entscheidung in den vielen motorradforen in denen ich mitglied bin zur diskussion frei geben werde.

mit der bitte um antwort verbleibe m.f.g.

axel bremen





Sehr geehrter Herr Bremen,


Ihren Unmut über das defekte Lenkkopflager und den abgelehnten Garantieantrag dazu können wir nachvollziehen.

Ich möchte Ihnen dazu gerne einige Informationen geben, die diese Entscheidung für Sie evtl. verständlich machen.

In den Garantierichtlinien von Kawasaki werden unter anderem auch Lager als Verschleißteile angesehen, welche generell von der Garantie ausgeschlossen sind.

Nachzulesen ist das im Garantie-und Kundendienstheft, welches jedem Kunden beim Kauf eines neuen Motorrades ausgehändigt wird.


Wenn Sie nun, wie Sie in Ihrem Email berichten, bereits bei einem Kilometerstand von 4000km ein Knacken bemerkten, wäre es im Rahmen der Schadensminderungspflicht, der jeder Kunde unterliegt, Ihre Aufgabe gewesen, das Motorrad so schnell als möglich begutachten zu lassen, um einen möglichen Schaden nicht noch größer werden zu lassen.

Wenn Sie das Motorrad nun nicht sofort inspizieren lassen konnten, so hatten Sie spätestens bei der 6000km Inspektion die Gelegenheit dazu.

Nun hat das Motorrad bereits eine Laufleistung von. ca. 14.000 km.


Eine erste Überprüfung des Lenkspiels ist das erste Mal bei der Übergabeinspektion vorgeschrieben.

Eine zweite Überprüfung des Lenkspiels ist bei der 1000km Inspektion vorgeschrieben.

Ein Lenkkopflager-Schaden hätte also zu einem weitaus früheren Zeitpunkt, nämlich bei der Übergabeinspektion oder bei der 1000 km Inspektion festgestellt und reklamiert werden müssen.

Daher ist bei dieser Laufleistung ein Garantieanspruch auf ein defektes Lenkkopflager abzulehnen.


Diese Information wurde der Fa. Motorradtreff André Claßen bereits mitgeteilt.


Zu der undichten Wasserpumpe ist zu sagen, dass das verbesserte Ersatzteil, nämlich der verbesserte Dichtring bereits Mitte Dezember lieferbar ist und somit einer dauerhaft erfolgreichen Reparatur auf dem Garantiewege dann nichts mehr im Wege steht.
Ein Garantieantrag wurde bereits von der Fa. Motorradtreff André Claßen gestellt.

Zu Ihrer Information:
Eine Kopie diese Email geht auch an die Fa. Motorradtreff André Claßen.

Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kawasaki Kundendienst Team

Markus Drott

Kawasaki Motors Europe N.V.
Niederlassung Deutschland / German Branch
Max-Planck-Straße 26 I 61381 Friedrichsdorf
T +49 (0)6172 734-0 I F +49 (0)6172 734 6103
info@kawasaki.de I http://www.kawasaki.de





Sehr geehrte damen und herren.

Wie ich schon geschildert habe wurde der schaden bei meinem damaligen Händler sofort nach feststellung angezeigt. Das der Händler dann nichts unternommen hat um den schaden zu beheben ist zwar nicht meine schuld, die kosten dafür muss ich als laie und kunde aber trotzdem übernehmen.
Das lager nicht der garantie unterliegen ist mir ebenfalls neu und anscheinend nur bei kawasaki so.
Habe aber verstanden und muss mich von der vorstellung das kawasaki als weltfirma langlebige, robuste motorräder baut frei machen.
Danke für die korespondenz.
M.f.g. axel bremen

.
Zuletzt geändert von axelbremen am 30. Nov 2016 18:41, insgesamt 1-mal geändert.

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BigJoe
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Re: garantie bei kawasaki

#2 Beitrag von BigJoe »

Hallo,
also nur kurz, ich habe bereits ein 15er Modell gewandelt wegen der Wasser-Ölpumpe! Meine neue tropft auch wieder und ich warte wie Du auf den neuen Dichtring. Mit Kawasaki Deutschland habe ich bis jetzt ( trotz Motorradwandlung ) nur Gute Erfahrungen gemacht, alle kümmern sich und ich hatte schon regen Telefonkontakt mit Kawasaki Deutschland. Ich persönlich kann nix aber auch gar nix negatives über den Service und die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft seitens Kawasaki Deutschlands sagen, und das Motorrad wird in Japan gebaut nicht bei Kawa Deutschland. Wenn ich an Deiner Stelle wäre würde ich die Schuld zu 100% beim Händler suchen, denn der hat es versäumt zu reagieren und Dich als Kunde zufriedenzustellen. Alles was ich sagen will ist,bei mir wurde noch nie ein Garantieantrag abgelehnt und die Leute in der Garantieabteilung machen auch nur ihren Job nach Vorschrift. Also schönen Abend noch viel Spaß mit Deiner Versys, mit Dir und mir hoffen noch andere auf eine Dichte Pumpeneinheit.

Grüße von der Ostalb
BigJoe

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Gottfredl
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Re: garantie bei kawasaki

#3 Beitrag von Gottfredl »

Ich habe zwar persönlich auch nur positive Erfahrungen mit dem Kundenservice gemacht -sogar überaus positive, aber dieser Fall enttäuscht mich schon; selbst bei 14000km sollte man aus Kulanz das Lenkkopflager auf Garantie tauschen, wenn alle Inspektionen vom Kawasaki-Fachhändler durchgeführt wurde. Rechtsanspruch hat man natürlich keinen.
Das Verhalten des Händlers ist allerdings unter aller Kanone. Dass dir die Hutschnur geplatzt ist, ist zwar verständlich, aber der Wechsel zu einem anderen Händler war taktisch unklug; andernfalls wäre der Händler in der moralischen Pflicht gewesen und du hättest wenigstens die Arbeitskosten (ist eh der Löwenanteil beim Lenkkopflagertausch) raushandeln können. Der neue Händler kann ja nix für seinen Vorgänger und wird dir nicht entgegen kommen (können).
Was lerne ich daraus? Nicht vertrauen und nicht vertrösten lassen (außer man kennt den Händler gut -meiner würde soetwas nicht machen) oder wenigstens den Schaden schriftlich bestätigen lassen (z.B auf der Rechnung für die Inspektion).
lg
Gottfried
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Re: garantie bei kawasaki

#4 Beitrag von Ander1971 »

Ja es kommt wirklich viel auf den Händler an. Bei meiner 650iger wurden ca. 6000 Euro (also fast Neuwert) auf Garantie getauscht. Keine Motorprobleme, sondern nur ganz viele "Kleinigkeiten". Mein Händler hjat das immer ganz reibungslos hinbekommen.
Finde das Verhalten von deinen Händler völlig daneben, aber auch die Reaktion von Kawa ist inakzeptabel.

lg
Ander
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everyday
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Re: garantie bei kawasaki

#5 Beitrag von everyday »

Knacken im Lenkkopf bei 4.000km?
Danach noch fast 10.000km gefahren?
Hängst Du nicht an Deinem Leben?
fahr so als ob Du sie geklaut hättest

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kawacs
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Re: garantie bei kawasaki

#6 Beitrag von kawacs »

Kawasaki hat bei dem aktuellen Kilometerstand aus meiner Sicht ordnungsgemäß Stellung bezogen
und mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre dein Lenkkopflager bei 6 Tsd. noch ganz oder zumindest teilweise übernommen worden.
Aus eigener Erfahrung ist denen das Wörtchen Kulanz nicht unbekannt.
Das ist natürlich immer ein Zusammenspiel Händler - Hersteller und da schneidet die Firma L. aus R. nicht gut ab.

beko
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Re: garantie bei kawasaki

#7 Beitrag von beko »

Sehe ich das Richtig das das Lager nach 5 Monaten defekt war und auch eine Anzeige eines möglichen Defektes jeweils Zeitnah erfolgt ist?
Dann ist das ein klarer Fall für die Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten gilt hier die Annahme das der Schaden zum Zeitpunkt der Übergabe schon da war, danach muss der Kunde belegen das der Schaden schon bestanden hat (kann er meistens nicht). Der Haken dabei ist das die Gewährleistung durch den Händler erfolgt.
Zu der Antwort von Kawasaki: Sie mag formal Korrekt sein, man hat aber den Eindruck das sie dein Scheiben nicht ganz richtig gelesen haben. Du warst bei deinen Händler und hast auf Probleme des Lagers hingewiesen, auch warst du zu den Inspektionen. Dein Händler hat keinen Antrag gestellt. Somit ist wieder der Händler in der Pflicht.
Hier hätte Kawasaki durchaus Kulanz zeigen können, zumal Lager bei allen anderen Herstellern in der Garantie mit drinnen sind.

axelbremen
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Re: garantie bei kawasaki

#8 Beitrag von axelbremen »

Das sehe ich auch so.......
Aber was will man machen.......
der kunde ist wie immer der dumme.

gruss axel

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Schlemil
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Re: garantie bei kawasaki

#9 Beitrag von Schlemil »

Das ist doch alles wirklich richtige Sche...e. Wenn man sich ein Motorrad beim Händler kauft ist alles toll.. Freundlichkeit-vielleicht eine Tasse Kaffee.. oder Gebäck? Noch ein T-Shirt dabei? Wenns Probleme gibt sind einige Händler dann gar nicht mehr so nett. Habe das alles schon erlebt. Bei Kawa bis jetzt noch nicht aber bei anderen Marken. Vor zwei Jahren bei Triumph bei einer Neuen Maschine sofort in den ersten zwei Wochen verschiedene Defekte. Wurde alles versucht zu beheben. Irgendwann nach einem Jahr lief das Mistvieh dann endlich einigermaßen. Ich war damals zu ängstlich . Sofort hätte ich wandeln müssen.
Bei solch einer Sache wie die "Garantie bei Kawa" sollte man einen Anwalt einschalten. Man überlege wieviel Geld solch ein neues Motorrad kostet. Axel hat nichts zerstört oder fahrlässig gehandelt. Er möchte nur sein Recht und das bekommst du ohne Anwalt in dem Fall bestimmt nicht. Viel Glück trotz allem
Möchtest du so alt,so krank oder so arm sein,nicht Motorrad fahren zu können? Solange wir es tun,solange sind wir reich,gesund und jung geblieben!
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Re: garantie bei kawasaki

#10 Beitrag von axelbremen »

ja recht hast du, aber mit nem Anwalt anfangen bei lagerkosten von 38 euro plus einbau macht auch nicht wirklich sinn. ich werde es mir merken bei der markenwahl meines nächsten Mopeds.
wird sicher keine Kawasaki mehr werden.
obwohl classen in düren macht und tut und so sollte es sein. werde sicher nie wieder auch nur einen Cent bei Lamberts ausgeben .......

wollte mit der Schilderung nur mal sehen was ihr so meint oder ob ich als einziger total bekloppt bin und das so sehe.

gruß axel

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Juwi
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Re: garantie bei kawasaki

#11 Beitrag von Juwi »

Knacken heisst Spiel und das ist zunächst von lebensbedrohlich weit entfernt...

Moin, Moin zusammen.

Ich hatte, als ich noch Mopeds neu gekauft habe auch gelegentlich Sorgen mit dem Lenkkopf Lager.

Wurde anstandslos getauscht und in meinem Fall gegen Materialmehrpreis gegen eins von Emil Schwarz getauscht, dann ist Ruhe :]

Grundsätzlich gabs immer mal Garantiefälle wie Bremsscheiben, Nockenwellen, Tank, Elektronik, je nach Modell. Leider.

Gleichwohl Kawa hat immer den Austausch und die Kosten übernommen. Aber es scheint, wenn ich die Zeilen hier lese, das es wohl auch vom Händler abhängig ist...
Zuletzt geändert von Juwi am 2. Dez 2016 07:14, insgesamt 1-mal geändert.
Munter bleiben

Juwi

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Re: garantie bei kawasaki

#12 Beitrag von Dragons_in_Black »

axelbremen hat geschrieben:ja recht hast du, aber mit nem Anwalt anfangen bei lagerkosten von 38 euro plus einbau macht auch nicht wirklich sinn. ich werde es mir merken bei der markenwahl meines nächsten Mopeds.
wird sicher keine Kawasaki mehr werden.
obwohl classen in düren macht und tut und so sollte es sein. werde sicher nie wieder auch nur einen Cent bei Lamberts ausgeben .......

wollte mit der Schilderung nur mal sehen was ihr so meint oder ob ich als einziger total bekloppt bin und das so sehe.

gruß axel
Hi Alex,

m.M. ist das absolut Händler Sache. Jetzt stell dir mal vor, dein nächstes Krad ist eine XY, und der Bruder deines tollen Händlers vertritt die Marke. Da kannst Du dann nur hoffen, dass er nicht mehrere Brüder hat, sonst gehen die Hersteller zur Neige :think:
Seit 2003 fahr ich nach Honda nun Kawasaki, und hab mich erst nach einem Händler schlau gemacht ( nicht der günstigste aber sehr gute Reverenzen ) und dann bestellt.
Bei den bisherigen Kawas ( 3x Ninja 636, 4x ZX10R, 3x Z1000, 1x Versys 1000 ) hat bis auf einen LiMa- Regler nie etwas gefehlt, und da war Hol- und Bring Service inkl. Leihmotorrad inkl.
Alle anderen "Unzulänglichkeiten" wurden im Zuge von Rückruf oder die ersten 6000 km ( ab da mach ich alles selber )auf Garantie abgewickelt. Wenn dann in der Garantiezeit noch was ist, gab es noch nie ein Problem ( Lenkkopflager und Radlager ) mit der Garantie Leistung.
PS.: Meine Motorräder hatten z. T. über 30.000 km auf der Uhr, während der Garantiezeit. Nein ich arbeite nicht bei Kawa :headshake:

Gruß Hans
Powercrusen


[*]Hercules 50 ccm 2x, CB 750 Four, Suzuki 350 GT, Honda 750 Four, Honda Boldor 750,
Honda Boldor 900 2x, Ninja 600, Ninja 636, ZX 10 R, Z 1000, ZX10 R 2x + Fazer 1000,
Z 1000, ZX 10 R 2x, Versys 1000 + ZX 10 R, Aktuell ZX10RR + Bandit 1250 S [*]
Man verschleisst eben in 43 Jahren und ca 320.000 km so einiges

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Re: garantie bei kawasaki

#13 Beitrag von topper »

Hallo
Ich kann dich voll verstehen habe auch einen reklamation beim Händler getäting der dieses aber nicht bei kawa gemeldet hat weil er kein Auftrag schreiben wollte.Ich habe dann mit kawa gesprochen die sagten nur suche sie einen anderen Händler auf.Der andere händler sah mich an als wolle er mich fressen und sagte das kann der machen beidem du die kawa gekauft hast.dieses verhalten finde ich sehr miss vom Händler und Kawa :? :? :?

trotzdem gute fahrt !!!!!!

axelbremen
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Re: garantie bei kawasaki

#14 Beitrag von axelbremen »

Das habe ich zum Glück nicht. Der neue Händler ist sehr bemüht. .......

gruss axel

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Walter
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Re: garantie bei kawasaki

#15 Beitrag von Walter »

So wie ich das sehe haben die das bei Kawasaki Deutschland gar nicht richtig durchgelesen und so haben die auch geantwortet.
Ich würde das noch einmal nach Kawa Dl. schreiben aber diesmal nicht so ausschweifend sondern kurz und bündig was Sache ist.
Vielleicht begreifen die dann das dies nicht Deine Schuld ist wenn der Händler nix tut.

@Schlemil Entschuldige bitte meine Begriffsstutzigkeit aber was ist das bitte? wandeln
"Sofort hätte ich wandeln müssen."

Mein erster Kawa Händler war auch so ein Genie,da hatte ich auch den ganzen ersten Sommer Probleme mit einer falsch eingebauten Tieferlegung.
Mir hat da dann Kawa Austria anstandslos geholfen und sogar mehr getan als sie hätten tun müssen.

Nun bin ich bei einem anderen Händler der alles ordnungsgemäß erledigt,fachlich äußerst Kompetent ist und bei dem ich vollstes Vertrauen haben kann.
Ich denke das es bei jeder Motorradmarke solch schwarze Schafe unter den Händlern gibt und würde wenn das der einzige Grund ist die Marke und das Motorrad nicht wechseln.

Lg Walter
Today
is the first day
for the rest
of your
life

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Re: garantie bei kawasaki

#16 Beitrag von Schlemil »

Hallo Walter
wandeln bedeutet eine Rückgabe des Neu- Fahrzeuges innerhalb 14 Tage nachdem drei Defekte aufgetreten sind und durch den Händler keine Abhilfe geschaffen werden konnte. Auf Deutsch: Kannst den Mist wiederhaben und geb mir was funktioniert.
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Re: garantie bei kawasaki

#17 Beitrag von alpentour »

Servus,

also wenn du die Maschine im Juni 2016 gekauft hast
und bis ende November den Schaden bei Kawasaki angezeigt hast
sollte die gesetzliche Gewährleistung ziehen.
:razz:

Da ist es völlig egal was die in der Garantie ausschließen
und deine bis dahin zurückgelegten Kilometer sind auch egal...

Ich würde hart bleiben!
Viele Grüße
Frank

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Re: garantie bei kawasaki

#18 Beitrag von beko »

Achtung:
Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben. Ansprechpartner der Händler, 2 Jahre auf Neuware, nach 6 Monaten Beweislastumkehr.
Garantie. freiwillig meist durch Hersteller.

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Re: garantie bei kawasaki

#19 Beitrag von John-Versys »

[col][/col]
beko hat geschrieben:Achtung:
Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben. Ansprechpartner der Händler, 2 Jahre auf Neuware, nach 6 Monaten Beweislastumkehr.
Garantie. freiwillig meist durch Hersteller.
Genauso ist das. Für Neuware muss der Händler eine Gewähr leisten, das alles tadellos funktioniert.
Zu beachten hierbei: Zwei Jahre hat man Zeit, die Gewährleistungsrechte geltend zu machen, dies gilt auch für reduzierte Ware.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss man nichts beweisen. Tut irgendetwas nicht oder ist irgendetwas kaputt, dann muss nachgebessert werden.
Dies betrifft aber den Händler deiner Maschine.
Hierbei ist es unerheblich, ob Kawasaki keine Garantie liefern will (Kawa ist in meinen Augen in diesem Fall ohnhine der falsche Ansprechpartner).
Das die neue Rerparaturfirma einen Garantieantrag gestellt hat, ist auch nachvollziehbar: die brauchen ja keine Gewähr leisten, wollten aber nett sein und haben den Garantieantrag gestellt.

Axel toDo: Schriftlich mit Fristsetzung den Händler deiner KV auffordern, den Schaden nachzubessern. (ich gehe mal davon aus, dass du schriftlich reklamiert hast innerhalb der ersten 6 Monate). Wenn er der Aufforderung nicht nachkommt, dann die Sache einem Rechtsanwalt übergeben.

Meine Meinung: muss Kawasaki nicht so machen, aber können se. Bei Lenkkopflagern ist das so eine Sache. Bei einem kaputten Getriebe hätten die wohl anders reagiert.
Viele Grüße
Johannes

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Re: garantie bei kawasaki

#20 Beitrag von axelbremen »

Danke für euro antworten. Ich werde mal schaun was ich machen kann. Werde aber bei 38 euro kosten keinen teuren anwalt einschalten. Das ist mit kanonen auf spatzen schiessen. Ärgerlich ist es allemal. Mein jetziger Händler will das lager mal nachschauen und wenn nicht defekt neu fetten und gescheid einstellen. Die warten jetzt noch auf den pumpen simmering der mitte dezember kommen soll. Werde weiter berichten.
gruss axel

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