Warndreieck + Warnweste mitführplicht in Frankreich ab 2016

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Pumaonice
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Warndreieck + Warnweste mitführplicht in Frankreich ab 2016

#1 Beitrag von Pumaonice »

Grüßt euch,

Ab 01.01.2016 ist für Motorradfahrer eine mitführplicht von Warnweste + Warndreieck in Frankreich. Meine frage ist nun. Gilt als Warndreieck auch dort den Stoffbeutel den man über den Helm ziehen kann? Kennt sich jemand mit der Gesetzeslage aus?

Ist sicherlich lässtig bei einem Urlaubstripp auch noch ein Warndreieck mit sich rumzuschleppen

Hier die Links: https://www.adac.de/infotestrat/ratgebe ... fault.aspx


https://m.louis.de/artikel/moto112-warn ... r=10001050

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housi55

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Re: Warndreieck + Warnweste mitführplicht in Frankreich ab 2

#2 Beitrag von housi55 »

Hallo

Ich wohne in Frankreich, du brauchst nur eine Warnweste mitzuführen. Vergiss das mit dem Warndreieck.

Gruss Housi
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Pumaonice
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Re: Warndreieck + Warnweste mitführplicht in Frankreich ab 2

#3 Beitrag von Pumaonice »

Ok... Macht mich eben stutzig was ist wenn man in eine Kontrolle kommt. In Italien würden die bei einer Kontrolle sicherlich trauf bestehen

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kawacs
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Re: Warndreieck + Warnweste mitführplicht in Frankreich ab 2

#4 Beitrag von kawacs »

Schau mal hier rein.

http://www.frankreich-info.de/service/r ... ehrsregeln

Und nicht vergessen: Die Tickets in Gallien haben es in sich!

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housi55

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Re: Warndreieck + Warnweste mitführplicht in Frankreich ab 2

#5 Beitrag von housi55 »

kawacs hat geschrieben:Schau mal hier rein.

http://www.frankreich-info.de/service/r ... ehrsregeln

Und nicht vergessen: Die Tickets in Gallien haben es in sich!
Die Aussagen im Link sind falsch.
Das hier gilt.

Depuis le 1er janvier 2016, vous n'êtes pas sans savoir que la réglementation routière a quelque peu évolué nous concernant. Ce décret précise que cela concerne les possesseurs de « véhicules à moteur à deux ou trois roues ou de quadricycles à moteur, non carrossé » et que les propriétaires de « ces derniers devront en disposer sur eux ou dans un rangement de leur véhicule (filet, coffre…) et le porter lorsqu’ils descendent de leur véhicule à la suite d’un arrêt d’urgence, afin d’améliorer leur visibilité ». Si cela n'était pas le cas, des amendes de 11 € en cas d'absence de gilet à bord et 135 € s'ils ne le portent pas à la suite d'un arrêt d'urgence sont prévues...

Seit dem 1 Januar 2016 muss eine Sicherheitsweste mitgeführt werden. Die muss getragen werden wenn man Notfall mässig anhalten muss und vom Motorrad steigt um besser gesehen zu werden. Wird die Weste nicht getragen kostet es in so einem fall 11€, ist keine Weste vorhanden (nicht mitgeführt) kostest es 135€.
Ps. Das gilt für auch für 3 Räder und Quads.
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Pumaonice
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Re: Warndreieck + Warnweste mitführplicht in Frankreich ab 2

#6 Beitrag von Pumaonice »

Reflektierende kleidung kann ja auch der kleine reflektor am. Lederkombi sein oder ist davon die rede das man verplichtet ist immer mit warnwesten zufahren?

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HüHa90
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Re: Warndreieck + Warnweste mitführplicht in Frankreich ab 2

#7 Beitrag von HüHa90 »

Hab zwar immer ne knallgelbe Airbagweste drüber aber hab trotzdem immer ne Warnweste unterm Sitz, wenn dich einer nicht mag weiß ich nicht ob der sowas akzeptiert. Solang ich kein Warndreieck rumschebern muss is alles paletti ;)

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