Verbot actioncam in Österreich
- marco1971
-
- Beiträge: 816
- Registriert: 13. Aug 2013 11:03
- Geschlecht: männlich
- Land: Deutschland
- Motorrad: Tracer 900
- Baujahr: 2018
- zurückgelegte Kilometer: 5
- Wohnort: 34628 in Nordhessen
Verbot actioncam in Österreich
http://www.tourenfahrer.de/artikel/arti ... sterreich/
Interessant. Ich hab zwar keine, aber aufpassen für die, die gerne filmen.
Wie hiess der andere fred? "Der Staat brauch Geld"
1. April ist eigentlich auch net....
Interessant. Ich hab zwar keine, aber aufpassen für die, die gerne filmen.
Wie hiess der andere fred? "Der Staat brauch Geld"
1. April ist eigentlich auch net....
Unsere Tipps für Trips:
Marco´s Reisen
Marco´s Reisen
-
- Beiträge: 122
- Registriert: 19. Sep 2010 22:51
- Geschlecht: männlich
- Land: Deutschland
- Motorrad: Kawa
Re: Verbot actioncam in Österreich
... ist auch in D nicht zulässig und das ist gut so, geht ja auch niemanden was an, wann man sich wo mit welchem Fahrzeug oder zu Fuße und mit wem etc. aufgehalten hat (siehe aktuellen Datenschutz Bericht Hessen). Ich will mich weder privat noch vom Staat ungefragt und ohne dem ausweichen können fotografieren oder filmen lassen und am Ende für alle Zeiten im Netz ankucken lassen müssen.
- je0605
- Beiträge: 2390
- Registriert: 6. Mai 2012 11:50
- Geschlecht: männlich
- Land: Deutschland
- Motorrad: Versys 1000 GT
- Baujahr: 2012
- zurückgelegte Kilometer: 72000
Re: Verbot actioncam in Österreich
Oh mein Gott, schrecklich.....
Da war doch heute ein Bild in unserer Zeitung, von einer Hauptverkehrsstraße in Hof/S die Saniert werden soll.
Jetzt waren darauf auch Autos zu sehen.....mit Kennzeichen.....auch von anderen Landkreisen......und Fußgänger!
Na, diese Zeitung möchte ich aber nicht sein, wo sie doch jetzt dann alle Schadenersatz fordern wegen der Bespitzelung........
Da war doch heute ein Bild in unserer Zeitung, von einer Hauptverkehrsstraße in Hof/S die Saniert werden soll.
Jetzt waren darauf auch Autos zu sehen.....mit Kennzeichen.....auch von anderen Landkreisen......und Fußgänger!
Na, diese Zeitung möchte ich aber nicht sein, wo sie doch jetzt dann alle Schadenersatz fordern wegen der Bespitzelung........
Gruß Bonsai
_______________________
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen
_______________________
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen
- kawacs
- Beiträge: 642
- Registriert: 22. Okt 2013 22:50
- Geschlecht: männlich
- Land: Deutschland
- Motorrad: Africa Twin DCT
- Baujahr: 2017
- Farbe des Motorrads: VICTORY RED
- zurückgelegte Kilometer: 37500
- Wohnort: zwischen Schwarzwald und Vogesen
Re: Verbot actioncam in Österreich
Das Thema ist bei uns nicht etwa neu, geregelt im Persönlichkeitsrecht. Wer gerne und viel fotografiert hat möglicherweise schon damit Bekanntschaft gemacht.
-
- Beiträge: 288
- Registriert: 10. Jul 2013 12:28
- Geschlecht: männlich
- Land: Deutschland
- Motorrad: versys
Re: Verbot actioncam in Österreich
da das "problem" so minimal ist, rege ich mich nicht drüber auf. bleibt die kamera halt zu hause
WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!
- blahwas
- Der schräge Admin
- Beiträge: 13831
- Registriert: 21. Feb 2011 22:03
- Geschlecht: männlich
- Land: Deutschland
- Motorrad: Versys 650 Nr. 6
- Baujahr: 2007
- Farbe des Motorrads: rot
- zurückgelegte Kilometer: 2000
- Wohnort: Nürnberg
- Kontaktdaten:
Re: Verbot actioncam in Österreich
Naja, dass die Rechtslage hierzulande so ganz eindeutig sein soll wäre mir neu. Im öffentlichen Raum darf man fotographieren soviel man will, wenn man gezielt Personen fotographiert. In Düsseldorf haben die meisten neuen Taxis ebenfalls schon Dashcams.
Und ich hätte auch gerne eine, habe auch noch keine zündende Idee, wie ich 4 Fahrzeuge damit bestücken kann ohne 4 Stück zu kaufen. Hätte die Gopro einen "Überwachungsmodus" (endlos aufnehmen und älteste Aufnahmen löschen) hätte ich die wohl als Basis genommen. Achja, ne, die kann man ja nicht wasserdicht aufladen. Irgendwas ist ja immer...
Und ich hätte auch gerne eine, habe auch noch keine zündende Idee, wie ich 4 Fahrzeuge damit bestücken kann ohne 4 Stück zu kaufen. Hätte die Gopro einen "Überwachungsmodus" (endlos aufnehmen und älteste Aufnahmen löschen) hätte ich die wohl als Basis genommen. Achja, ne, die kann man ja nicht wasserdicht aufladen. Irgendwas ist ja immer...
- andre
- gesperrt
- Beiträge: 4017
- Registriert: 27. Sep 2013 13:25
- Geschlecht: männlich
- Land: Deutschland
- Motorrad: Kawasaki Z1000SX
- Baujahr: 2019
- Farbe des Motorrads: grün
- zurückgelegte Kilometer: 0
- Wohnort: Herne
Re: Verbot actioncam in Österreich
Ich werde weiterhin filmen, wenn ich eine schöne Strecke fahre und bin mal gespannt, ob ich Probleme deswegen kriege.
Und Thread Übergreifend, ich werde auch weiterhin ans Handy gehen, wenn es beim Fahrradfahren klingelt und die Situation es erlaubt, nicht jedoch beim Auto fahren oder beim Motorrad fahren.
...und wenn irgendwo steht, ich muß jetzt immer mit einer roten Pappnase durch die Gegend laufen, werde ich das auch weiterhin nicht tun....
Und Thread Übergreifend, ich werde auch weiterhin ans Handy gehen, wenn es beim Fahrradfahren klingelt und die Situation es erlaubt, nicht jedoch beim Auto fahren oder beim Motorrad fahren.
...und wenn irgendwo steht, ich muß jetzt immer mit einer roten Pappnase durch die Gegend laufen, werde ich das auch weiterhin nicht tun....
...die einen kennen mich, die anderen können mich...
aktuelles Motorrad:
Kawasaki Z1000SX und Yamaha XJ600S Diversion
Gesamt gefahren mit allen Motorrädern über 250 TKM...
aktuelles Motorrad:
Kawasaki Z1000SX und Yamaha XJ600S Diversion
Gesamt gefahren mit allen Motorrädern über 250 TKM...
-
- Beiträge: 122
- Registriert: 19. Sep 2010 22:51
- Geschlecht: männlich
- Land: Deutschland
- Motorrad: Kawa
Re: Verbot actioncam in Österreich
... mach Dich lustig. Es geht nicht um Information oder derartiges zu Ereignissen, die allgemein interessieren können.Also nur um ein paar Videos oder Fotos von Strassenszenen. Was, wenn sich jemand ergötzt an Aufnahmen von Frauen, Kindern .... !!!??? ... von denen niemand weiß, dass sie aufgenommen wurden, man sich also nicht schützen kann?je0605 hat geschrieben:Oh mein Gott, schrecklich.....
Da war doch heute ein Bild in unserer Zeitung, von einer Hauptverkehrsstraße in Hof/S die Saniert werden soll.
Jetzt waren darauf auch Autos zu sehen.....mit Kennzeichen.....auch von anderen Landkreisen......und Fußgänger!
Na, diese Zeitung möchte ich aber nicht sein, wo sie doch jetzt dann alle Schadenersatz fordern wegen der Bespitzelung........
-
- gesperrt
- Beiträge: 6313
- Registriert: 14. Apr 2010 20:07
- Geschlecht: männlich
- Motorrad: meins
Re: Verbot actioncam in Österreich
Wenn man schon die NSA nicht verbieten kann lenkt man seinen Datenfrust auf den Normalo um.
Was für arme Wichtel doch auf diesem Planeten leben.
Na ja, irgendwann sind alle so weichgespült vom Datenschutz, können nur noch mit finger print reader zum Sch**ßhaus und machen Ihr Häufen in Schutzbeutel zur direkten Vernichtung der sich im Haufen befindlichen Informationen.
Was für arme Wichtel doch auf diesem Planeten leben.
Na ja, irgendwann sind alle so weichgespült vom Datenschutz, können nur noch mit finger print reader zum Sch**ßhaus und machen Ihr Häufen in Schutzbeutel zur direkten Vernichtung der sich im Haufen befindlichen Informationen.
fahr so als ob Du sie geklaut hättest
-
- Beiträge: 159
- Registriert: 1. Aug 2011 12:37
- Geschlecht: männlich
- Land: Deutschland
- Motorrad: Versys
- Baujahr: 2009
- Farbe des Motorrads: Silber
- zurückgelegte Kilometer: 0
- Wohnort: Obernburg
Re: Verbot actioncam in Österreich
Oh la la, das wird Google aber gar nicht freuen
Andererseits ...
https://curved.de/news/google-glass-im- ... egal-19342
Andererseits ...
https://curved.de/news/google-glass-im- ... egal-19342
Zuletzt geändert von Whelp am 16. Mai 2014 09:58, insgesamt 1-mal geändert.
- versystourer72
- Beiträge: 4172
- Registriert: 29. Jun 2009 23:01
- Geschlecht: männlich
- Land: Deutschland
- Motorrad: 650er Versys
- Baujahr: 2021
- Farbe des Motorrads: Candy Geen/Black
- zurückgelegte Kilometer: 13140
- Wohnort: Ludwigsau
Re: Verbot actioncam in Österreich
Der Bericht vom 15.Mai aus dem Tourenfahrer ist am 18. Mai erweitert worden.
Es bleibt dabei, dass eine permanente Videoaufzeichnung aus Datenschutzgründen verboten bleibt.
Es gibt allerdings einen Unterschied, wenn man die Aufzeichnung aus touristischen Interesse macht.
z.B. eine schöne Passfahrt darf mitgeschnitten werden, wenn sie als Urlaubserinnerung dienen soll.
Hier müssen allerdings auch Persönlichkeitsrechte beachtet werden, wenn dieser Flim zu Hause öffentlich gemacht wird.
Es bleibt dabei, dass eine permanente Videoaufzeichnung aus Datenschutzgründen verboten bleibt.
Es gibt allerdings einen Unterschied, wenn man die Aufzeichnung aus touristischen Interesse macht.
z.B. eine schöne Passfahrt darf mitgeschnitten werden, wenn sie als Urlaubserinnerung dienen soll.
Hier müssen allerdings auch Persönlichkeitsrechte beachtet werden, wenn dieser Flim zu Hause öffentlich gemacht wird.
Zuletzt geändert von versystourer72 am 18. Mai 2014 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße von Klaus
THEORIE IST
Wenn man alles weiss, und nichts funktioniert
PRAXIS IST
Wenn alles funktioniert, und keiner weiss warum
Hermann Hesse
THEORIE IST
Wenn man alles weiss, und nichts funktioniert
PRAXIS IST
Wenn alles funktioniert, und keiner weiss warum
Hermann Hesse
- andre
- gesperrt
- Beiträge: 4017
- Registriert: 27. Sep 2013 13:25
- Geschlecht: männlich
- Land: Deutschland
- Motorrad: Kawasaki Z1000SX
- Baujahr: 2019
- Farbe des Motorrads: grün
- zurückgelegte Kilometer: 0
- Wohnort: Herne
Re: Verbot actioncam in Österreich
Gemeint ist vermutlich der Unterschied, ob ich den Film zu Hause anschaue oder öffentlich mache, z.B. bei You tube einstelle?
...die einen kennen mich, die anderen können mich...
aktuelles Motorrad:
Kawasaki Z1000SX und Yamaha XJ600S Diversion
Gesamt gefahren mit allen Motorrädern über 250 TKM...
aktuelles Motorrad:
Kawasaki Z1000SX und Yamaha XJ600S Diversion
Gesamt gefahren mit allen Motorrädern über 250 TKM...
-
- gesperrt
- Beiträge: 6313
- Registriert: 14. Apr 2010 20:07
- Geschlecht: männlich
- Motorrad: meins
Re: Verbot actioncam in Österreich
Neues zum Thema ein aktueller Auszug vom "Tourenfahrer"
..........die Antwort der Landespolizeidirektion Tirol, und die ist an Ausführlichkeit und – vor allem – an Korrektheit nicht zu toppen: »Aus verkehrsrechtlicher Sicht gibt es keine Vorschriften, die eine Anbringung der genannten Kameras verbieten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Sache differenziert: Eine Videoüberwachung im Sinn des österreichischen Datenschutzgesetzes liegt vor, wenn systematisch und fortlaufend/permanent Bildaufnahmen angefertigt werden (§§ 50a ff). Videoüberwachung ist in Österreich (bei der Datenschutzbehörde) meldepflichtig. Eine Verletzung dieser Meldepflicht unterliegt der Verwaltungsstrafdrohung (Geldstrafe bis zu 10.000 Euro) des § 52 Datenschutzgesetz. Das permanente Aufzeichnen aus dem Auto (Anmerkung LPD Tirol: oder vom Motorrad herunter) ist eine Videoüberwachung im Sinne des Datenschutzgesetzes. Es muss daher jeder Autofahrer (Anmerkung LPD Tirol: Motorradfahrer) mit Video-Ausstattung mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 10.000 Euro rechnen. Diese Entscheidung der österreichischen Datenschutzkommission ist als Absage an Privatpersonen, die durch Videoüberwachung "Sheriff" spielen wollen, zu verstehen bzw. als Pro-Privatsphäre-Entscheidung. (…)
Im Urlaub: Als Tourist filmt/fotografiert man nicht ständig alles, was um einen herum geschieht, sondern ausgewählte Motive zur Erinnerung. Aber Achtung: Persönlichkeitsrechte müssen auch hier gewahrt werden.
Fazit: Dash-Cams/Action-Cams sind in Österreich nicht grundsätzlich/an sich verboten. Es kommt auf die Verwendung dieses Geräts an. Verwendet man die Kamera nur, um z.B. eine private Aufnahme einer interessanten Fahrtstrecke, quasi wie ein kurzes Urlaubsvideo, zu machen, spricht nichts dagegen (weil das ja keine systematische und fortlaufende/permanente Überwachung ist). Zu beachten ist jedoch auch hier, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Wenn man ein solches Video anderen bereitstellt/zeigt, müssen alle Personen und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Zusätzlich zu den Aspekten des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre könnte bei der durch Dritte nicht genehmigten Weiterverbreitung eines solchen Videos noch das Urheberrecht ins Spiel kommen.«
Schließlich meldet sich noch TF-Leser Thomas Köhler zu Wort, seine Mail beginnt mit den Worten: »Vielleicht hätten Sie vorher recherchieren sollen.« Und dann ein Hinweis auf eine Abhandlung der »ARGE Daten«, der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz, mit der Überschrift: »Mythen und Fakten zur mobilen Videoüberwachung«. Darin wird dann relativ verständlich und nicht minder eindeutig erläutert, was verboten ist und was nicht. Was dort zu lesen steht, entspricht ziemlich genau der Antwort aus Tirol, hier der entscheidende Absatz: »Auch Touristen filmen nicht ständig alles, was um sie herum geschieht, sondern wählen besondere Sehenswürdigkeiten aus, um diese als Erinnerung festzuhalten. Gleiches gilt für Sportler die mittels Helmkamera Aufzeichnungen durchführen. Für diese ist der Weg z. B. zu einer Skipiste ebenfalls uninteressant, es wird lediglich die spannende Abfahrt gefilmt. Bei diesen Arten von Aufnahmen handelt es sich nicht um Videoüberwachungen im Sinne des Gesetzes - das DSG 2000 kommt nicht zur Anwendung.«
So weit, so gut
Soweit der Stand heute. Demnach scheint die gelegentliche Filmerei schöner Streckenabschnitte auch in Österreich kein Problem zu sein. Aber wer weiß, wann die nächste Antwort kommt und was drin steht.
..........die Antwort der Landespolizeidirektion Tirol, und die ist an Ausführlichkeit und – vor allem – an Korrektheit nicht zu toppen: »Aus verkehrsrechtlicher Sicht gibt es keine Vorschriften, die eine Anbringung der genannten Kameras verbieten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Sache differenziert: Eine Videoüberwachung im Sinn des österreichischen Datenschutzgesetzes liegt vor, wenn systematisch und fortlaufend/permanent Bildaufnahmen angefertigt werden (§§ 50a ff). Videoüberwachung ist in Österreich (bei der Datenschutzbehörde) meldepflichtig. Eine Verletzung dieser Meldepflicht unterliegt der Verwaltungsstrafdrohung (Geldstrafe bis zu 10.000 Euro) des § 52 Datenschutzgesetz. Das permanente Aufzeichnen aus dem Auto (Anmerkung LPD Tirol: oder vom Motorrad herunter) ist eine Videoüberwachung im Sinne des Datenschutzgesetzes. Es muss daher jeder Autofahrer (Anmerkung LPD Tirol: Motorradfahrer) mit Video-Ausstattung mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 10.000 Euro rechnen. Diese Entscheidung der österreichischen Datenschutzkommission ist als Absage an Privatpersonen, die durch Videoüberwachung "Sheriff" spielen wollen, zu verstehen bzw. als Pro-Privatsphäre-Entscheidung. (…)
Im Urlaub: Als Tourist filmt/fotografiert man nicht ständig alles, was um einen herum geschieht, sondern ausgewählte Motive zur Erinnerung. Aber Achtung: Persönlichkeitsrechte müssen auch hier gewahrt werden.
Fazit: Dash-Cams/Action-Cams sind in Österreich nicht grundsätzlich/an sich verboten. Es kommt auf die Verwendung dieses Geräts an. Verwendet man die Kamera nur, um z.B. eine private Aufnahme einer interessanten Fahrtstrecke, quasi wie ein kurzes Urlaubsvideo, zu machen, spricht nichts dagegen (weil das ja keine systematische und fortlaufende/permanente Überwachung ist). Zu beachten ist jedoch auch hier, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Wenn man ein solches Video anderen bereitstellt/zeigt, müssen alle Personen und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Zusätzlich zu den Aspekten des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre könnte bei der durch Dritte nicht genehmigten Weiterverbreitung eines solchen Videos noch das Urheberrecht ins Spiel kommen.«
Schließlich meldet sich noch TF-Leser Thomas Köhler zu Wort, seine Mail beginnt mit den Worten: »Vielleicht hätten Sie vorher recherchieren sollen.« Und dann ein Hinweis auf eine Abhandlung der »ARGE Daten«, der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz, mit der Überschrift: »Mythen und Fakten zur mobilen Videoüberwachung«. Darin wird dann relativ verständlich und nicht minder eindeutig erläutert, was verboten ist und was nicht. Was dort zu lesen steht, entspricht ziemlich genau der Antwort aus Tirol, hier der entscheidende Absatz: »Auch Touristen filmen nicht ständig alles, was um sie herum geschieht, sondern wählen besondere Sehenswürdigkeiten aus, um diese als Erinnerung festzuhalten. Gleiches gilt für Sportler die mittels Helmkamera Aufzeichnungen durchführen. Für diese ist der Weg z. B. zu einer Skipiste ebenfalls uninteressant, es wird lediglich die spannende Abfahrt gefilmt. Bei diesen Arten von Aufnahmen handelt es sich nicht um Videoüberwachungen im Sinne des Gesetzes - das DSG 2000 kommt nicht zur Anwendung.«
So weit, so gut
Soweit der Stand heute. Demnach scheint die gelegentliche Filmerei schöner Streckenabschnitte auch in Österreich kein Problem zu sein. Aber wer weiß, wann die nächste Antwort kommt und was drin steht.
fahr so als ob Du sie geklaut hättest