Hier die Orig. Antwort;
wir haben den Road 4 für die Versys nicht frei geben, da die Auswertung der Testfahrten für dieses "schwierige" Motorrad
qualitativ nicht unseren Vorstellungen entsprach.
Ich war sehr erstaunt
![Es tut mir so leid! :sorry:](./images/smilies/icon_sorry.gif)
Werner03 hat geschrieben:Hallo Zusammen,
fahre den Road 4 jetzt seit 2000km vorne und hinten und unter allen Bedingungen (auch Autobahn mit + 200 km/h und voll beladen, kein aufschaukel).
Für mich gibt es keinen bisher gefahrenen Reifen der besser war! Im Regen unübertroffen.
Gruss
Werner 03
Es gibt Länder da darf man das, Werner03 lebt nicht in Deutschland und braucht sich diesbezüglich keine Gedanken machen.Düse hat geschrieben: tja, - wenn da bloß nicht das Erlöschen der Betriebserlaubnis wär.
Es keinesfalls so, dass die Betriebserlaubnis erlischt wenn ein Reifen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung oder mit nicht eingetragener Dimension gefahren wird. Nach der seit 1. 1. 1994 gültigen Fassung des § 19 Absatz 1 StVO erlischt die Betriebserlaubnis nur, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird (das wäre z.B. der Fall wenn ich aus einem Motorrad ein Auto mache), 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (liegt nicht vor weil im Ausland/EU-Ausland ja zulässig) oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (wäre nur bei Hinterradfelge 4 Zoll kleiner der Fall).Düse hat geschrieben:Das Erlöschen der Betriebserlaubnis
Düse hat geschrieben:Werner03 hat geschrieben:Hallo Zusammen,
fahre den Road 4 jetzt seit 2000km vorne und hinten und unter allen Bedingungen (auch Autobahn mit + 200 km/h und voll beladen, kein aufschaukel).
Für mich gibt es keinen bisher gefahrenen Reifen der besser war! Im Regen unübertroffen.
Gruss
Werner 03
Mir ist gestern abend aufgefallen, dass ich mich in #67 im Thread http://www.versysforum.de/viewtopic.php ... 4&start=60 eventuell mißverständlich ausgedrückt habe.blahwas hat geschrieben:...kannst den Reifen immernoch beim TÜV eintragen lassen. Davon wird man nicht arm.
Naja, wenn eine Reifenfreigabe vorliegt muß ich den Reifen ja auch nicht eintagen lassen. Wenn jemand "ernsthaft" versucht einen Reifen, der von seinen Eckdaten zur 1000er paßt, auf Serienfelgen einzutragen hat das große Chancen auf Erfolg. Komplizierter wird es schon wenn Felgengröße und Reifentyp und Reifendimension auf einmal geändert werden. Geht aber auch. Bei meiner GSX-R 750 (GR75A) habe ich 1989 (da war das alles noch etwas schwieriger) vorne von 110/80V18" auf 110/70V18" und hinten die 3,5"-Serienfelge gegen die 4"-Zollfelge des 1100er Schwestermodells getauscht und den Reifen von 140/70V18 auf 170/70V18 geändert. Die Gixxe lief auch 220 km/h und trotzdem habe ich das damals auch eingetragen bekommen.Lucky66m hat geschrieben:Hat jemand schon mal ernsthaft versucht, einen Reifen für die KV in BRD eintragen zu lassen, für welchen es noch keine Reifenfreigabe gibt?