Staatsanwaltschaft zieht Motorrad ein ?

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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Dobi
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Staatsanwaltschaft zieht Motorrad ein ?

#1 Beitrag von Dobi »

Hallo zusammen, kann mir einer sagen warum, nach einem Unfall mit dem Motorrad der Staatsanwalt das einzieht ?
Siehe: http://www.wochenblatt.de/nachrichten/s ... 170,391866

Danke !
Alles , hat einen Sinn. :D

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locke

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Re: Staatsanwaltschaft zieht Motorrad ein ?

#2 Beitrag von locke »

Na ja, es steht doch alles drin. Der Mopedfahrer war durch seine Fafrweise aufgefallen, jetzt wird versucht ihm die Schuld an dem Unfall nachzuweisen.
Gruß Locke
Gruß Locke
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Lille
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Re: Staatsanwaltschaft zieht Motorrad ein ?

#3 Beitrag von Lille »

Die Fahrweise wird sich nicht nachweisen lassen...

Aber zum Beispiel: Umgebaut auf Stahlflex, keine ABE, nicht eingetragen. Oder: Letzte Woche TÜV bekommen ohne Mängel, aber Bremsbeläge bremsen schon auf den Nieten...

Also die Frage: War ggf etwas an dem Fahrzeug, was eine (ausreichende) Notbremsung verhindert hat?


Wobei das dann auch der Moment sein kann, wo eigentlich völlig am Unfall unbeteiligte nicht legale (nicht legalisierte) Umbauten zu Problemen führen können.
Stichwort Betriebserlaubnis erloschen (z.B. nicht zugelassender Lenker)

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Andy
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Re: Staatsanwaltschaft zieht Motorrad ein ?

#4 Beitrag von Andy »

Hallo,

die StA ist Herr des Verfahrens und muss alle möglichen Beweise sichern (lassen).
Da hier ein Unfall mit Straftaten im Raum steht, wird also alles, was greifbar ist, gesichert, um es nötigenfalls auszuwerten.
Die Straftaten sind aber nicht nur beim Motorradfahrer zu suchen denn offensichtlich hat der Transporter den Unfall verursacht.
Also beim Transporter - Straftat fahrlässige Körperverletzung u.a.
beim Motorradfahrer - ??? (deswegen müssen Zeugen her, die Vermutungen über eine gefährlichen Fahrweise an der Unfallstelle bezeugen), auch Fahrzeug "Verbastelungen"
Anhand der Unfallspuren kann ein Gutachter die Geschwindigkeiten nachvollziehen. Auch dazu braucht er die beteiligten Fahrzeuge.
Da bei der Unfallaufnahme nicht gleich bekannt ist,wie schwer die Verletzungen sind, wird i.d.R. in so einem Fall schneller mal was sichergestellt, man weiß ja nie, wie es den Beteiligten morgen geht ...

Schönen Gruß
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Hoinzi

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Re: Staatsanwaltschaft zieht Motorrad ein ?

#5 Beitrag von Hoinzi »

Dobi hat geschrieben:Hallo zusammen, kann mir einer sagen warum, nach einem Unfall mit dem Motorrad der Staatsanwalt das einzieht ?
Vorsicht mit den Begrifflichkeiten. Eine Einziehung ist etwas völlig anderes als eine Sicherstellung. ;)

Zur Sicherstellung hat Andy bereits völlig richtig geschrieben. Nach Abschluss des Verfahrens bekommt der Eigentümer das Moped bzw. die Reste davon wieder, wenn er will.

Eine Einziehung hingegen bedeutet, dass er Eigentümer das Eigentum am Moped verliert und es nicht wiederbekommt. Das ist juristisch etwas völlig anderes.

Der Begriff Einziehung wurde aber im Artikel auch nicht verwendet. :razz:

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blahwas
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Re: Staatsanwaltschaft zieht Motorrad ein ?

#6 Beitrag von blahwas »

Der Sachschaden wird auf über 10.000 Euro geschätzt. Das Motorrad war nicht mehr fahrbereit und wurde auf Weisung der Staatsanwaltschaft Hof sichergestellt. Es wurde durch ein örtliches Abschleppunternehmen von der Unfallstelle geborgen.
Das bedeutet eigentlich erst mal nur, dass es abgeschleppt wird, damit es nicht weiter an der Straße rumliegt. So wird es nicht geklaut und verschmutzt die Umwelt nicht weiter. Wenn die Polizei es sich noch angucken möchte (Spurensicherung, z.B. um die gefahrene Geschwindigkeit zu ermitteln), gibt es zunächst keine Freigabe. Die kommt dann nach der Spurensicherung.

Ich hatte den Fall auch schon, da wurde mir ein Roller geklaut. (Mein erster Roller, 50 ccm, 50 km/h, 50 Euro). Als er wieder auftauchte, hat die Polizei ihn sicherstellen lassen. Ich bekam später einen Brief, dass der Roller jetzt wieder freigegeben ist und dass ich ihm am Sicherstellungshof abholen kann, bzw. mein Eigentum daran aufgeben und es dem Betreiber überlassen kann (Restwert war mit 0.- angegeben).

So ein Sicherstellungshof ist übrigens ein ziemlich trauriger Ort, da stehen Fahrzeuge mit Unfall- und Aufbruchspuren, dass einem Angst und Bange wird vor den Geschichten, die zwangsläufig dahinter stehen. Nagelneue GSX-R1000 Gabel ab per Rahmenbruch am Lenkkopf, ausgebrannte Autos, usw.

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Andy
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Re: Staatsanwaltschaft zieht Motorrad ein ?

#7 Beitrag von Andy »

@ blahwas

das ist so nicht ganz richtig ...

Beweissicherung - Kosten trägt das Land, Freigabe durch die StA
Eigentumssicherung / Gefahrenabwehr (weil es sonst nur so rumliegen ... würde) - Kosten trägt der Halter, Freigabe sofort
... eins von beiden geht nur, BESI hat Vorrang.

Deshalb ist so eine Beweissicherung für den Halter in so einem Fall besser, denn er braucht (oder kann) sich nicht um den Schrott kümmern und muss das Abschleppen/Bergen erst einmal nicht bezahlen (sind Verfahrenskosten die später irgendwer - bzw. wir alle - trägt). Nach der Freigabe gibt es eine kurze Frist für die Abholung und dann enststehen "Aufbewahrungskosten", die der Abschleppunternehmer in Rechnung stellt.
Wenn in diesem Fall hier kein BESI - Interesse bestanden hätte, wäre der Abschlepper auf Kosten des Halters bestellt worden.
Zuletzt geändert von Andy am 16. Sep 2016 12:00, insgesamt 1-mal geändert.
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blahwas
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Re: Staatsanwaltschaft zieht Motorrad ein ?

#8 Beitrag von blahwas »

Ah, interessante Unterscheidung, und sicherlich sinnvoll. Ich musste damals nichts zahlen. Im Helmfach habe ich beim Abholen Dinge gefunden, die ich da nicht reingelegt hatte -> Polizei angerufen und noch später abgeholt, zwecks Spurensicherung dazwischen.

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