Kind wirft Motorrad um - Haftung?

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Leon
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Re: Der Nerv der Woche!

#41 Beitrag von Leon »

Na dann drücken wir mal die Daumen, daß es positiv für Dich weitergeht :]
Gruss Leon

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Suntzun
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Re: Der Nerv der Woche!

#42 Beitrag von Suntzun »

Suitemeister hat geschrieben:
Suitemeister hat geschrieben:Kurz zur Erläuterung:

Der Schotterweg ist abschüssig, die Kante rechts davon dürfte nahezu eben sein, ebenso wie die gepflasterte Fläche auf der das Motorrad (das linke in schwarz) steht.

Kurzes Update:
Ich habe mittlerweile den Anwalt eingeschaltet. Die Versicherung hat nun mit einem Gutachter der Dekra einen Termin am Freitag anberaumt, an dem der Unfall nachgestellt und die Schäden begutachtet werden sollen.
Bin gespannt. :D
Wer darf dann Deine Maschine umschmeissen? UND....leg den Balg schon mal passend hin, damit nicht noch weitere Kratzer drankommen... :drub:
Ist zwar keine V geworden....aber immerhin ein V-Motor...

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Re: Der Nerv der Woche!

#43 Beitrag von spreestromer »

Suitemeister hat geschrieben:
Suitemeister hat geschrieben:Kurz zur Erläuterung:

Der Schotterweg ist abschüssig, die Kante rechts davon dürfte nahezu eben sein, ebenso wie die gepflasterte Fläche auf der das Motorrad (das linke in schwarz) steht.

Kurzes Update:
Ich habe mittlerweile den Anwalt eingeschaltet. Die Versicherung hat nun mit einem Gutachter der Dekra einen Termin am Freitag anberaumt, an dem der Unfall nachgestellt und die Schäden begutachtet werden sollen.
Bin gespannt. :D
Als Geschädigter sucht man sich seinen Gutachter für die Schaensbegutachtung selbst aus. OK, die von der DEKRA sind nicht die schlechtesten.

Grüße

Andreas

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Dobi
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Re: Der Nerv der Woche!

#44 Beitrag von Dobi »

Hallo zusammen, wenn das so leicht ginge. Das ein Kleinkind ein Motorrad dieser Klasse umwerfen kann, dann hätte aber Kawa schon längst eine Milionenklage aus den USA am Hals. Noch dazu wäre das Kind noch zu schaden gekommen. Da ist was oberfaul !!!!!!!
Das stinkt gewaltig was :pfeif:
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Re: Der Nerv der Woche!

#45 Beitrag von Hoinzi »

spreestromer hat geschrieben: Als Geschädigter sucht man sich seinen Gutachter für die Schaensbegutachtung selbst aus. OK, die von der DEKRA sind nicht die schlechtesten.
Ganz so einfach ist das nicht. Den Gutachter, der die Höhe des Schadens bestimmt darf ich mir natürlich aussuchen. Ein unfallanalytisches Gutachten kostet richtig Geld und ist mit dem Schadensgutachten nicht zu vergleichen.

Insoweit wundert es mich, dass die nicht einfach bezahlen, anstatt einen Betrag, der die Schadenshöhe übersteigt, in ein Gutachten zu stecken...

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Suitemeister
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Re: Der Nerv der Woche!

#46 Beitrag von Suitemeister »

Suntzun hat geschrieben: Wer darf dann Deine Maschine umschmeissen? UND....leg den Balg schon mal passend hin, damit nicht noch weitere Kratzer drankommen... :drub:
Ab jetzt wird nur noch eigenhändig umgeworfen! :D
Dobi hat geschrieben:Hallo zusammen, wenn das so leicht ginge. Das ein Kleinkind ein Motorrad dieser Klasse umwerfen kann, dann hätte aber Kawa schon längst eine Milionenklage aus den USA am Hals. Noch dazu wäre das Kind noch zu schaden gekommen. Da ist was oberfaul !!!!!!!
Das stinkt gewaltig was :pfeif:
Mein Reden.
Mein schlimmster Albtraum wäre, dass der Gutachter sagt, der Schaden kann so nicht entstehen und ich nun doch auf den Kosten sitzen bleibe. Aber nunja, wir werden sehen. Ich erstatte Bericht.

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Walter
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Re: Der Nerv der Woche!

#47 Beitrag von Walter »

Na ja,wenn der Gutachter sagt das der Schaden so nicht entstanden sein kann stellt sich die Frage warum der Vater des Buben ein Zettel dran macht.
Da gehört dann der Vater ordentlich vernommen was wirklich passiert ist.
Der wird dann schon mit der Wahrheit rausrücken müssen.

Drück Dir jedenfalls auch die Daum!

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Lille
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Re: Der Nerv der Woche!

#48 Beitrag von Lille »

Ich würde ja eher befürchten...

Entweder 1) der Bub hat das Motorrad umgeworfen -> der ist zu jung und nicht haftungspflichtig -> Pech gehabt.
Oder 2) der Bub hat es nicht umgeworfen -> Schulterzucken, keine Ahnung wer's war -> Pech gehabt.

:sorry:

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Re: Der Nerv der Woche!

#49 Beitrag von Hoinzi »

Bei Variante 2 stellt sich aber genau diese Frage:
Walter hat geschrieben:Na ja,wenn der Gutachter sagt das der Schaden so nicht entstanden sein kann stellt sich die Frage warum der Vater des Buben ein Zettel dran macht.
Riecht danach, dass der Vater das Ding umgeworfen hat, und damit es keine unangenehmen Fragen gibt, wurde das Kind vorgeschoben. Dass das zu einem Ausschluss der Haftung führen könnte hatte der wohl einfach nicht auf dem Schirm...

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Re: Der Nerv der Woche!

#50 Beitrag von je0605 »

Lille hat geschrieben:Ich würde ja eher befürchten...

Entweder 1) der Bub hat das Motorrad umgeworfen -> der ist zu jung und nicht haftungspflichtig -> Pech gehabt.
Oder 2) der Bub hat es nicht umgeworfen -> Schulterzucken, keine Ahnung wer's war -> Pech gehabt.

:sorry:
So, und wo ist dann der Unterschied!?
Die Autobesitzer bekommen ihren Schaden scheinbar auch ersetzt..... :think:

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Gruß Bonsai
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Re: Der Nerv der Woche!

#51 Beitrag von Guel »

... im Originalbericht https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/3970263
steht noch nichts von der Elternhaftung! :-)

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Lille
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Re: Der Nerv der Woche!

#52 Beitrag von Lille »

je0605 hat geschrieben: Die Autobesitzer bekommen ihren Schaden scheinbar auch ersetzt..... :think:
Wo steht das? :think: Die knappe Nachrichtenzeile ist kein Gerichtsurteil - und bis das geklärt ist, ob die Eltern wirklich haften, kann es noch ein paar Monate dauern.
finanztip.de hat geschrieben:
  • Eltern haften nur dann für die Schäden ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
  • Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.
  • Sie können eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen, die in solchen Fällen den Schaden übernimmt.
  • Was Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten tun müssen, hängt vom Alter des Kindes, der konkreten Situation und damit immer vom Einzelfall ab
.
Und da ist eben die Krux :( Selbst wenn dann klar ist "Das Kind hat's verursacht", kommt als nächstes die Frage, ob und inwieweit die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Wenn das Gericht entscheidet "Das war ausreichend beaufsichtigt", kuckt man als Geschädigter dumm aus der Röhre.

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Suitemeister
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Re: Der Nerv der Woche!

#53 Beitrag von Suitemeister »

Lille hat Recht. Das ist genau das Problem.
Mein Anwalt meint, dass wenn ein Kind im Innenhof Fahrrad fährt, wo es nicht gestattet ist, dann ist davon auszugehen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Daher sieht er wohl ganz gute Chancen, die Versicherung hier doch zahlen zu lassen. Dass mein Motorrad dort nicht hätte stehen dürfen ist seiner Meinung nach unerheblich, da das nicht auslösend und ursächlich für den Unfall war.

Morgen, 14 Uhr ist es soweit. :D

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Re: Der Nerv der Woche!

#54 Beitrag von Hoinzi »

Suitemeister hat geschrieben: Mein Anwalt meint, dass wenn ein Kind im Innenhof Fahrrad fährt, wo es nicht gestattet ist, dann ist davon auszugehen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
So einfach ist das leider nicht. Eltern müssen in regelmäßigen Abständen nachsehen, was ihre Sprösslinge treiben. Wie oft das ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn nun die Eltern gerade vorher noch geguckt haben, und das Kind direkt anschließend in den Hof gefahren ist, dürfte keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen, soweit das Kind nicht schon für entsprechendes Verhalten bekannt ist (schwer nachweisbar).

Anders könnte es aussehen, wenn die Eltern zusehen, wie das Kind mit dem Fahrrad in den Hof donnert, obwohl die Eltern wissen, dass dort Sachen rumstehen und man dort nicht Fahrrad fahren darf.

Grundsätzlich verhält es sich aber so, dass Kinder sich sehr viel herausnehmen dürfen, und grundsätzlich ist das ja auch richtig. Ist halt blöd für alle anderen. Wobei ich immer noch Zweifel daran habe, dass ein solcher Stöppel ein Motorrad umschmeißen kann. Ich glaube immer noch an den Vater als "Täter".

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Re: Der Nerv der Woche!

#55 Beitrag von Suitemeister »

Der Hof ist umzäunt, die Eltern befanden sich zum Zeitpunkt des Unfalls in der Wohnung bzw. auf dem Balkon.
Meines Erachtens ist es mindestens mal grob fahrlässig (ohne die juristische Tragweite des Begriffs zu kennen) einem Kind Zugang zum Fahrrad zu gewähren, wenn ich es in dem Hof, in dem es spielt, nicht erlaubt ist Radzufahren.

Aber ja, auch ich glaube nicht, dass es sich bei dem Übeltäter wirklich um das Kind handelt.

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locke

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Re: Der Nerv der Woche!

#56 Beitrag von locke »

Suitemeister hat geschrieben:Lille hat Recht. Das ist genau das Problem.
Mein Anwalt meint, dass wenn ein Kind im Innenhof Fahrrad fährt, wo es nicht gestattet ist, dann ist davon auszugehen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Daher sieht er wohl ganz gute Chancen, die Versicherung hier doch zahlen zu lassen. Dass mein Motorrad dort nicht hätte stehen dürfen ist seiner Meinung nach unerheblich, da das nicht auslösend und ursächlich für den Unfall war.

Morgen, 14 Uhr ist es soweit. :D
Ich hoffe für Dich das die Versicherung zahlt aber hier misst Du deutlich mit zweierlei Maß. Das Kind muss sich an das Verbot fürs Fahrrad fahren halten, Du aber nicht an das Verbot Dein Motorrad dort nicht abzustellen. Ein findiger Anwalt könnte ja jetzt auf die Idee kommen das wenn Dein Motorrad dort nicht gestanden hätte wäre der "Unfall" nicht passiert und das Kind hätte sich nicht verletzt.
Steht es denn eigentlich irgendwo unmissverständlich geschrieben das kein Fahrrad und kein Motorrad im Hof? Und wenn ja warum hat Dein Motorrad, und die anderen da gestanden?
Gruß Locke
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Re: Der Nerv der Woche!

#57 Beitrag von Hoinzi »

Suitemeister hat geschrieben:Der Hof ist umzäunt, die Eltern befanden sich zum Zeitpunkt des Unfalls in der Wohnung bzw. auf dem Balkon.
Meines Erachtens ist es mindestens mal grob fahrlässig (ohne die juristische Tragweite des Begriffs zu kennen) einem Kind Zugang zum Fahrrad zu gewähren, wenn ich es in dem Hof, in dem es spielt, nicht erlaubt ist Radzufahren.
Das Verbot, Fahrrad zu fahren, finde ich nicht so spannend. Ob man als Eltern einen Dreijährigen in einem so engen Hof alleine fahren lassen kann (m.E. nicht) finde ich da spannender. Ein Dreijähriger kann kaum so sicher fahren, dass man den da einfach so rumfahren lassen kann, ohne direkt eingreifen zu können.

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Re: Der Nerv der Woche!

#58 Beitrag von Suitemeister »

locke hat geschrieben:
Suitemeister hat geschrieben:Lille hat Recht. Das ist genau das Problem.
Mein Anwalt meint, dass wenn ein Kind im Innenhof Fahrrad fährt, wo es nicht gestattet ist, dann ist davon auszugehen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Daher sieht er wohl ganz gute Chancen, die Versicherung hier doch zahlen zu lassen. Dass mein Motorrad dort nicht hätte stehen dürfen ist seiner Meinung nach unerheblich, da das nicht auslösend und ursächlich für den Unfall war.

Morgen, 14 Uhr ist es soweit. :D
Ich hoffe für Dich das die Versicherung zahlt aber hier misst Du deutlich mit zweierlei Maß. Das Kind muss sich an das Verbot fürs Fahrrad fahren halten, Du aber nicht an das Verbot Dein Motorrad dort nicht abzustellen. Ein findiger Anwalt könnte ja jetzt auf die Idee kommen das wenn Dein Motorrad dort nicht gestanden hätte wäre der "Unfall" nicht passiert und das Kind hätte sich nicht verletzt.
Steht es denn eigentlich irgendwo unmissverständlich geschrieben das kein Fahrrad und kein Motorrad im Hof? Und wenn ja warum hat Dein Motorrad, und die anderen da gestanden?
Moralisch gesehen hast du nicht Unrecht. Wenn die Kiste dort nicht steht, passiert der Unfall nicht. Zumindest nicht mit dem Motorrad, denn sonst wäre das Kind volles Ballett gegen den Holzverschlag für die Mülltonnen gerasselt (immer vorausgesetzt die Schilderung des Hergangs entspricht der Wahrheit).
Ich habe, bevor ich begonnen habe, mein Motorrad dort abzustellen, in der Hofordnung nachgelesen und offenbar den Paragraphen überlesen, der das Abstellen jeglicher Dinge (Motorräder sind nicht explizit genannt) im Hof untersagt. Das muss ich mir selber ankreiden, da hast du Recht. (Ich verweise an dieser Stelle ausdrücklich nicht auf Eltern, die dort Gartenmöbel, Rasenmäher, Wäscheleinen und auch Kinderspielzeug mitten im Weg über Nacht in unbeleuchteten Gefilden stehenlassen. Das wäre übelster Whataboutism. ;) )

Rein rechtlich gesehen, meint der Herr Anwalt ist es so, dass für den Unfall nicht das abgestellte Motorrad auslösend war, sondern das fahrradfahrende Kind. Was für mich Sinn macht, denn das Motorrad stand ja da und hat sich nicht bewegt, zumindest nicht so lange bis es unsittlich berührt wurde. Auch ein falsch abgestelltes Fahrzeug ist kein Freibrief für Beschädigungen an fremdem Eigentum.

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Kind wirft Motorrad um - Haftung?

#59 Beitrag von blahwas »

Ich habe das Thema mal geteilt, weil es wohl etwas länger laufen wird.

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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?

#60 Beitrag von hhmv »

Nabend Suitemeister,
was ist denn Heute beim Gutachtertermin rausgekommen? Oder gibt es noch kein Ergebnis?
Gruß, Jörg

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