Kind wirft Motorrad um - Haftung?
- Leon
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Re: Der Nerv der Woche!
Na dann drücken wir mal die Daumen, daß es positiv für Dich weitergeht
Gruss Leon
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Es ist wenig Raum zwischen der Zeit, wo man zu jung und der, wo man zu alt ist.
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- Suntzun
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Re: Der Nerv der Woche!
Wer darf dann Deine Maschine umschmeissen? UND....leg den Balg schon mal passend hin, damit nicht noch weitere Kratzer drankommen...Suitemeister hat geschrieben:Suitemeister hat geschrieben:Kurz zur Erläuterung:
Der Schotterweg ist abschüssig, die Kante rechts davon dürfte nahezu eben sein, ebenso wie die gepflasterte Fläche auf der das Motorrad (das linke in schwarz) steht.
Kurzes Update:
Ich habe mittlerweile den Anwalt eingeschaltet. Die Versicherung hat nun mit einem Gutachter der Dekra einen Termin am Freitag anberaumt, an dem der Unfall nachgestellt und die Schäden begutachtet werden sollen.
Bin gespannt.
Ist zwar keine V geworden....aber immerhin ein V-Motor...
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Re: Der Nerv der Woche!
Als Geschädigter sucht man sich seinen Gutachter für die Schaensbegutachtung selbst aus. OK, die von der DEKRA sind nicht die schlechtesten.Suitemeister hat geschrieben:Suitemeister hat geschrieben:Kurz zur Erläuterung:
Der Schotterweg ist abschüssig, die Kante rechts davon dürfte nahezu eben sein, ebenso wie die gepflasterte Fläche auf der das Motorrad (das linke in schwarz) steht.
Kurzes Update:
Ich habe mittlerweile den Anwalt eingeschaltet. Die Versicherung hat nun mit einem Gutachter der Dekra einen Termin am Freitag anberaumt, an dem der Unfall nachgestellt und die Schäden begutachtet werden sollen.
Bin gespannt.
Grüße
Andreas
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Re: Der Nerv der Woche!
Hallo zusammen, wenn das so leicht ginge. Das ein Kleinkind ein Motorrad dieser Klasse umwerfen kann, dann hätte aber Kawa schon längst eine Milionenklage aus den USA am Hals. Noch dazu wäre das Kind noch zu schaden gekommen. Da ist was oberfaul !!!!!!!
Das stinkt gewaltig was
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Re: Der Nerv der Woche!
Ganz so einfach ist das nicht. Den Gutachter, der die Höhe des Schadens bestimmt darf ich mir natürlich aussuchen. Ein unfallanalytisches Gutachten kostet richtig Geld und ist mit dem Schadensgutachten nicht zu vergleichen.spreestromer hat geschrieben: Als Geschädigter sucht man sich seinen Gutachter für die Schaensbegutachtung selbst aus. OK, die von der DEKRA sind nicht die schlechtesten.
Insoweit wundert es mich, dass die nicht einfach bezahlen, anstatt einen Betrag, der die Schadenshöhe übersteigt, in ein Gutachten zu stecken...
- Suitemeister
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Re: Der Nerv der Woche!
Ab jetzt wird nur noch eigenhändig umgeworfen!Suntzun hat geschrieben: Wer darf dann Deine Maschine umschmeissen? UND....leg den Balg schon mal passend hin, damit nicht noch weitere Kratzer drankommen...
Mein Reden.Dobi hat geschrieben:Hallo zusammen, wenn das so leicht ginge. Das ein Kleinkind ein Motorrad dieser Klasse umwerfen kann, dann hätte aber Kawa schon längst eine Milionenklage aus den USA am Hals. Noch dazu wäre das Kind noch zu schaden gekommen. Da ist was oberfaul !!!!!!!
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Mein schlimmster Albtraum wäre, dass der Gutachter sagt, der Schaden kann so nicht entstehen und ich nun doch auf den Kosten sitzen bleibe. Aber nunja, wir werden sehen. Ich erstatte Bericht.
- Walter
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Re: Der Nerv der Woche!
Na ja,wenn der Gutachter sagt das der Schaden so nicht entstanden sein kann stellt sich die Frage warum der Vater des Buben ein Zettel dran macht.
Da gehört dann der Vater ordentlich vernommen was wirklich passiert ist.
Der wird dann schon mit der Wahrheit rausrücken müssen.
Drück Dir jedenfalls auch die Daum!
Lg Walter
Da gehört dann der Vater ordentlich vernommen was wirklich passiert ist.
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- Lille
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Re: Der Nerv der Woche!
Ich würde ja eher befürchten...
Entweder 1) der Bub hat das Motorrad umgeworfen -> der ist zu jung und nicht haftungspflichtig -> Pech gehabt.
Oder 2) der Bub hat es nicht umgeworfen -> Schulterzucken, keine Ahnung wer's war -> Pech gehabt.
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Re: Der Nerv der Woche!
Bei Variante 2 stellt sich aber genau diese Frage:
Riecht danach, dass der Vater das Ding umgeworfen hat, und damit es keine unangenehmen Fragen gibt, wurde das Kind vorgeschoben. Dass das zu einem Ausschluss der Haftung führen könnte hatte der wohl einfach nicht auf dem Schirm...Walter hat geschrieben:Na ja,wenn der Gutachter sagt das der Schaden so nicht entstanden sein kann stellt sich die Frage warum der Vater des Buben ein Zettel dran macht.
- je0605
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Re: Der Nerv der Woche!
So, und wo ist dann der Unterschied!?Lille hat geschrieben:Ich würde ja eher befürchten...
Entweder 1) der Bub hat das Motorrad umgeworfen -> der ist zu jung und nicht haftungspflichtig -> Pech gehabt.
Oder 2) der Bub hat es nicht umgeworfen -> Schulterzucken, keine Ahnung wer's war -> Pech gehabt.
Die Autobesitzer bekommen ihren Schaden scheinbar auch ersetzt.....
Zuletzt geändert von je0605 am 14. Jun 2018 06:07, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Bonsai
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Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen
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Re: Der Nerv der Woche!
... im Originalbericht https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/3970263
steht noch nichts von der Elternhaftung!
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- Lille
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Re: Der Nerv der Woche!
Wo steht das? Die knappe Nachrichtenzeile ist kein Gerichtsurteil - und bis das geklärt ist, ob die Eltern wirklich haften, kann es noch ein paar Monate dauern.je0605 hat geschrieben: Die Autobesitzer bekommen ihren Schaden scheinbar auch ersetzt.....
Und da ist eben die Krux Selbst wenn dann klar ist "Das Kind hat's verursacht", kommt als nächstes die Frage, ob und inwieweit die Aufsichtspflicht verletzt wurde.finanztip.de hat geschrieben:.
- Eltern haften nur dann für die Schäden ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
- Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.
- Sie können eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen, die in solchen Fällen den Schaden übernimmt.
- Was Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten tun müssen, hängt vom Alter des Kindes, der konkreten Situation und damit immer vom Einzelfall ab
Wenn das Gericht entscheidet "Das war ausreichend beaufsichtigt", kuckt man als Geschädigter dumm aus der Röhre.
- Suitemeister
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Re: Der Nerv der Woche!
Lille hat Recht. Das ist genau das Problem.
Mein Anwalt meint, dass wenn ein Kind im Innenhof Fahrrad fährt, wo es nicht gestattet ist, dann ist davon auszugehen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Daher sieht er wohl ganz gute Chancen, die Versicherung hier doch zahlen zu lassen. Dass mein Motorrad dort nicht hätte stehen dürfen ist seiner Meinung nach unerheblich, da das nicht auslösend und ursächlich für den Unfall war.
Morgen, 14 Uhr ist es soweit.
Mein Anwalt meint, dass wenn ein Kind im Innenhof Fahrrad fährt, wo es nicht gestattet ist, dann ist davon auszugehen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Daher sieht er wohl ganz gute Chancen, die Versicherung hier doch zahlen zu lassen. Dass mein Motorrad dort nicht hätte stehen dürfen ist seiner Meinung nach unerheblich, da das nicht auslösend und ursächlich für den Unfall war.
Morgen, 14 Uhr ist es soweit.
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Re: Der Nerv der Woche!
So einfach ist das leider nicht. Eltern müssen in regelmäßigen Abständen nachsehen, was ihre Sprösslinge treiben. Wie oft das ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn nun die Eltern gerade vorher noch geguckt haben, und das Kind direkt anschließend in den Hof gefahren ist, dürfte keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen, soweit das Kind nicht schon für entsprechendes Verhalten bekannt ist (schwer nachweisbar).Suitemeister hat geschrieben: Mein Anwalt meint, dass wenn ein Kind im Innenhof Fahrrad fährt, wo es nicht gestattet ist, dann ist davon auszugehen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Anders könnte es aussehen, wenn die Eltern zusehen, wie das Kind mit dem Fahrrad in den Hof donnert, obwohl die Eltern wissen, dass dort Sachen rumstehen und man dort nicht Fahrrad fahren darf.
Grundsätzlich verhält es sich aber so, dass Kinder sich sehr viel herausnehmen dürfen, und grundsätzlich ist das ja auch richtig. Ist halt blöd für alle anderen. Wobei ich immer noch Zweifel daran habe, dass ein solcher Stöppel ein Motorrad umschmeißen kann. Ich glaube immer noch an den Vater als "Täter".
- Suitemeister
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Re: Der Nerv der Woche!
Der Hof ist umzäunt, die Eltern befanden sich zum Zeitpunkt des Unfalls in der Wohnung bzw. auf dem Balkon.
Meines Erachtens ist es mindestens mal grob fahrlässig (ohne die juristische Tragweite des Begriffs zu kennen) einem Kind Zugang zum Fahrrad zu gewähren, wenn ich es in dem Hof, in dem es spielt, nicht erlaubt ist Radzufahren.
Aber ja, auch ich glaube nicht, dass es sich bei dem Übeltäter wirklich um das Kind handelt.
Meines Erachtens ist es mindestens mal grob fahrlässig (ohne die juristische Tragweite des Begriffs zu kennen) einem Kind Zugang zum Fahrrad zu gewähren, wenn ich es in dem Hof, in dem es spielt, nicht erlaubt ist Radzufahren.
Aber ja, auch ich glaube nicht, dass es sich bei dem Übeltäter wirklich um das Kind handelt.
- locke
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Re: Der Nerv der Woche!
Ich hoffe für Dich das die Versicherung zahlt aber hier misst Du deutlich mit zweierlei Maß. Das Kind muss sich an das Verbot fürs Fahrrad fahren halten, Du aber nicht an das Verbot Dein Motorrad dort nicht abzustellen. Ein findiger Anwalt könnte ja jetzt auf die Idee kommen das wenn Dein Motorrad dort nicht gestanden hätte wäre der "Unfall" nicht passiert und das Kind hätte sich nicht verletzt.Suitemeister hat geschrieben:Lille hat Recht. Das ist genau das Problem.
Mein Anwalt meint, dass wenn ein Kind im Innenhof Fahrrad fährt, wo es nicht gestattet ist, dann ist davon auszugehen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Daher sieht er wohl ganz gute Chancen, die Versicherung hier doch zahlen zu lassen. Dass mein Motorrad dort nicht hätte stehen dürfen ist seiner Meinung nach unerheblich, da das nicht auslösend und ursächlich für den Unfall war.
Morgen, 14 Uhr ist es soweit.
Steht es denn eigentlich irgendwo unmissverständlich geschrieben das kein Fahrrad und kein Motorrad im Hof? Und wenn ja warum hat Dein Motorrad, und die anderen da gestanden?
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Re: Der Nerv der Woche!
Das Verbot, Fahrrad zu fahren, finde ich nicht so spannend. Ob man als Eltern einen Dreijährigen in einem so engen Hof alleine fahren lassen kann (m.E. nicht) finde ich da spannender. Ein Dreijähriger kann kaum so sicher fahren, dass man den da einfach so rumfahren lassen kann, ohne direkt eingreifen zu können.Suitemeister hat geschrieben:Der Hof ist umzäunt, die Eltern befanden sich zum Zeitpunkt des Unfalls in der Wohnung bzw. auf dem Balkon.
Meines Erachtens ist es mindestens mal grob fahrlässig (ohne die juristische Tragweite des Begriffs zu kennen) einem Kind Zugang zum Fahrrad zu gewähren, wenn ich es in dem Hof, in dem es spielt, nicht erlaubt ist Radzufahren.
- Suitemeister
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Re: Der Nerv der Woche!
Moralisch gesehen hast du nicht Unrecht. Wenn die Kiste dort nicht steht, passiert der Unfall nicht. Zumindest nicht mit dem Motorrad, denn sonst wäre das Kind volles Ballett gegen den Holzverschlag für die Mülltonnen gerasselt (immer vorausgesetzt die Schilderung des Hergangs entspricht der Wahrheit).locke hat geschrieben:Ich hoffe für Dich das die Versicherung zahlt aber hier misst Du deutlich mit zweierlei Maß. Das Kind muss sich an das Verbot fürs Fahrrad fahren halten, Du aber nicht an das Verbot Dein Motorrad dort nicht abzustellen. Ein findiger Anwalt könnte ja jetzt auf die Idee kommen das wenn Dein Motorrad dort nicht gestanden hätte wäre der "Unfall" nicht passiert und das Kind hätte sich nicht verletzt.Suitemeister hat geschrieben:Lille hat Recht. Das ist genau das Problem.
Mein Anwalt meint, dass wenn ein Kind im Innenhof Fahrrad fährt, wo es nicht gestattet ist, dann ist davon auszugehen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Daher sieht er wohl ganz gute Chancen, die Versicherung hier doch zahlen zu lassen. Dass mein Motorrad dort nicht hätte stehen dürfen ist seiner Meinung nach unerheblich, da das nicht auslösend und ursächlich für den Unfall war.
Morgen, 14 Uhr ist es soweit.
Steht es denn eigentlich irgendwo unmissverständlich geschrieben das kein Fahrrad und kein Motorrad im Hof? Und wenn ja warum hat Dein Motorrad, und die anderen da gestanden?
Ich habe, bevor ich begonnen habe, mein Motorrad dort abzustellen, in der Hofordnung nachgelesen und offenbar den Paragraphen überlesen, der das Abstellen jeglicher Dinge (Motorräder sind nicht explizit genannt) im Hof untersagt. Das muss ich mir selber ankreiden, da hast du Recht. (Ich verweise an dieser Stelle ausdrücklich nicht auf Eltern, die dort Gartenmöbel, Rasenmäher, Wäscheleinen und auch Kinderspielzeug mitten im Weg über Nacht in unbeleuchteten Gefilden stehenlassen. Das wäre übelster Whataboutism. )
Rein rechtlich gesehen, meint der Herr Anwalt ist es so, dass für den Unfall nicht das abgestellte Motorrad auslösend war, sondern das fahrradfahrende Kind. Was für mich Sinn macht, denn das Motorrad stand ja da und hat sich nicht bewegt, zumindest nicht so lange bis es unsittlich berührt wurde. Auch ein falsch abgestelltes Fahrzeug ist kein Freibrief für Beschädigungen an fremdem Eigentum.
- blahwas
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Ich habe das Thema mal geteilt, weil es wohl etwas länger laufen wird.
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Re: Kind wirft Motorrad um - Haftung?
Nabend Suitemeister,
was ist denn Heute beim Gutachtertermin rausgekommen? Oder gibt es noch kein Ergebnis?
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Gruß, Jörg