Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

Allgemeine Themen und Fragestellungen mit Bezug zur Versys bzw. zum Motorradfahren.
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blahwas
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Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#1 Beitrag von blahwas »

Es gibt mal wieder was neues zu Reifenbindung und Freigabe im Jahre des Herren 2020. Stein des Anstoßes war die Unzufriedenheit unserer Behörden damit, dass Reifenhersteller (Privatfirmen) Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen, die dann ohne amtliche Prüfung als Amtsdokumente gelten.

Das bedeutet jetzt:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigungen ("Reifenfreigaben") gelten nicht mehr, sie sind nur noch Serviceinformationen.
2. Fabrikatsbindungen in den Papieren entfallen (z.B. "nur Dunlop D221")
3. Abweichende Dimensionen müssen eingetragen werden. TÜV & Co prüfen nur die Freigängigkeit. Die alten Unbedenklichkeitsbescheinigungen helfen natürlich beim Eintragen.

Einschränkungen:
1. Gilt nur für Motorräder die nach EU-Recht zugelassen sind (also z.B. alle Versys), nicht für Fahrzeuge, die nach StVZO zugelassen sind (also einiges was vor dem Jahr 2000 als neues Modell auf den Markt kam).
2. Gilt nur für Reifen die ab 1.1.2020 hergestellt wurden (DOT-Prägung gilt).
3. Gilt nur für Fahrzeuge in Originalzustand (also z.B. nicht wenn abweichenden Felgen montiert sind).
Was für alle anderen gilt ist mir im Moment nicht klar. Jeden Reifentypen eintragen lassen?

Quellen:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html
https://www.bikeundbusiness.de/neue-vor ... -a-902543/
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf
https://www.weifra.de/reifenfreigaben-ungueltig/

Probleme daran:
Geschwindigkeitsindex und Lastindex müssen zwingend mindestens erfüllt sein. Einige "richtige" Geländereifen tun das nicht, einschließlich der Werksbereifung einiger großen Reiseenduros.

Was heißt das für dich?
-Versys bis 2016 (mit Reifenbindung in den Papieren): Du darfst jetzt alles fahren, was die richtigen Größen hat.
-Versys ab 2017 (ohne Reifenbindung in den Papieren): Keine Änderung. Du darfst weiterhin alles fahren, was die richtigen Größen hat.
-Abweichende Größen nur mit Eintragung

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jupp-hh

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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#2 Beitrag von jupp-hh »

Danke Johannes! Das Dokument des ADAC hab ich gelesen und soweit auch verstanden. Ich habe Zweifel daran, ob die Neuregelung wirklich eine Vereinfachung für uns darstellt. Ich habe eine Hinterradabdeckung angebaut, wodurch der Originalzustand des Moppeds verändert wurde. Und bis neue Reifen mit Herstelljahr 2020 aufgezogen werden, kann noch ein paar Jährchen dauern. Die Vorräte aus früheren Herstelljahren sind ja wohl zuerst dran. Und bis dahin bleibt wohl alles beim Alten. Also nicht ganz geklärt. Munter bleiben!
Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller !

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blahwas
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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#3 Beitrag von blahwas »

Hallo Jupp, ich glaube nicht dass eine Hinterradabdeckung als Veränderung des Originalzustands gilt. Reifen mit den gleichen Dimensionen brauchen auch nicht mehr oder weniger Raum als die Orginalen, bzw. in der Praxis nur Minimal.

Auf meine 650er von 2008 mit Hinterradabdeckung passte auch mal ein 180er Hinterreifen.

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hhmv
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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#4 Beitrag von hhmv »

Vielen Dank für den Beitrag. :top:
Gruß, Jörg

Jürgen Franke G

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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#5 Beitrag von Jürgen Franke G »

Danke für die Info...
Herzliche Grüße
Jürgen

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Ackerschnacker
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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#6 Beitrag von Ackerschnacker »

Super recherchiert und einleuchtend erklärt :clap: :top:
Bisher: 🏍️ KLR 650; FZ 750; XJ 900 S; XJ 600 S; Street Triple; BMW K 1300 GT; Versys 1000 GT, Versys 1000 SE GT 🏍️
Wenn Du glaubst, alles unter Kontrolle zu haben, fährst Du zu langsam. (Mario Andretti)
Gesamtkilometer 🏍️: jenseits der 150.000 :coffee:
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blahwas
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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#7 Beitrag von blahwas »

Ich habe gestern mal bei meiner Kfz-Zulassungsstelle angefragt, ob ich nicht auch den Eintrag im Fahrzeugschein "Nur Dunlop D221" loswerden kann:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze ein Motorrad Kawasaki Versys 650, das im Landkreis Fürth zugelassen ist (E-XQ 42). In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist "Nun Dunlop D221" eingetragen. Nun habe ich gelesen, dass dies nicht mehr bindenden ist:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html

"Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller
In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht."


Damit ergibt sich für mich die Frage, ob ich die Eintragung "Nun Dunlop D221" entfernen lassen kann, da diese nicht mehr bindend ist, um Missverständnisse zu vermeiden, z.B. im Ausland, oder wenn die Neuregelgung noch nicht bekannt ist. Da keine technische Änderung vorliegt, müsste dies ohne TÜV möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ich gehe davon aus, nie wieder was davon zu hören ;)

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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#8 Beitrag von Schelle66 »

Ich würde den Dunlop austragen, dann wird es keine Probleme mehr geben.

Gruß Schelle
TDM 900A, Mash Adventure 400

Vorher: Simson Spatz, MZ TS 150 und Simson S51,
XS 400 12E BJ.85; Vesys 650 2011, Kymco
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Alles wird Gut :]

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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#9 Beitrag von Wännä »

Das ist ja mal eine interessante Entwicklung

Danke für die Infos...
Liebe Grüße

Wännä 8-)

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Candy
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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#10 Beitrag von Candy »

Ich hab mir direkt nach Bekanntwerden dieser Neuregelung für meine 95er RF900 noch einen Hinterreifen mit DOT aus 2019 besorgt, damit ich noch eine Weile mit einem 180er Hinterreifen (eingetragen ist ein 170er) weiterfahren darf (mit Freigabe natürlich). Ich hoffe mal, das der Prüfer bei der nächsten HU diese Regelung auch kennt !
Solange komm ich dann um eine Eintragung noch herum.

Auf meiner 15er KV kann ich dann in Zukunft fahren was ich möchte, vorrausgesetzt es entspricht in Größe, Geschwindigkeitsindex und Lastindex der Eintragung in den Papieren. Na immerhin ...
Grüße
Jens

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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#11 Beitrag von snap-on »

Ich wäre mit "Ich darf jetzt alles fahren...." vorsichtig.

Sollte es zu einem Unfall und anschließenden Rechtsstreit kommen könnte die Frage auftauchen, warum man Reifen fährt, die der Hersteller nicht freigegeben hat.

Die Regelung als solche ist auch ein absolutes Unding.

Es gibt nun auch mal chinesische Reifen, mit teilweise haarsträubenden Fahreigenschaften selbst auf 50PS-Motorrädern.

Wer ist verantwortlich, wenn der Fahrer damit abfliegt, der Bremsweg zu lang war, um den Zusammenstoß zu vermeiden?

Der Fahrer oder Halter?

Der Fahrer kommt möglicherweise mit der Ausrede, er sei ja Bäcker und wisse daher nicht, wie sehr ein Reifen die Fahreigenschaften eines Motorrades beeinflussen könne, durch.

Aber der Fachmann, der montiert hat, sollte sich so nicht rausreden können.

Wenn ich einen Auftrag annehme, muss ich dafür geradestehen, dass das so auch funktioniert.
"Auf eigene Gefahr" und sonstiger Blödsinn auf der Rechnung ist wirkungslos, man kann da die Haftung nicht abwälzen.

Deshalb ist klar dass ein Fachmann mit etwas Verstand weiterhin nur montieren wird, was freigegeben ist.

Auch der Fahrer ist nur auf der sicheren Seite, wenn er sich, soweit vorhanden, an Empfehlungen hält.
Tut er es nicht, kann ihn ein findiger Anwalt der Gegenseite evtl. ordentlich in Verlegenheit bringen.

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SiRoBo
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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#12 Beitrag von SiRoBo »

Ist so etwas schon mal passiert? Eine Aktenzeichen oder Fallnummer bei Gericht XY wäre jetzt ein bestärkendes Argument für Deine Behauptung. An den Haaren herbeiziehen lässt sich schließlich alles...

Bitte! ;-)
Rock 'n' roll, ladies! :dance:

Simon

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blahwas
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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#13 Beitrag von blahwas »

Sollte es zu einem Unfall und anschließenden Rechtsstreit kommen könnte die Frage auftauchen, warum man Reifen fährt, die der Hersteller nicht freigegeben hat.
Da wäre die Gegenfrage dann: Aufgrund welcher Rechtsvorschrift der Fahrzeughersteller überhaupt einen Reifen freigeben muss, und wie genau er das tut, und warum eigentlich nur beim Motorrad, und damit wäre die Sache vor Gericht dann auch schon zu Ende.

Natürlich darf jeder trotzdem Reifen bevorzugen, die im Fahrzeugschein stehen (auch wenn die schlechter sind als ungefähr alles auf dem Markt), oder für die Hersteller eine "Serviceinformation" rausgegeben hat, dass er findet, dass dieser ohnehin straßenzugelassene Reifen auf diesem Motorrad besonders gut funktioniert, aber ohne dass er deswegen für irgendwas die Haftung übernimmt.

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andre
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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#14 Beitrag von andre »

Für mich stellt sich die Frage aber auch anders herum: Warum machen die Reifenhersteller teure Tests mit verschiedenen Motorrädern, stellen für einige Modellpaarungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus, für andere nicht? Der Reifenhersteller will doch Geld verdienen. Es könnte ihm doch egal sein, wenn ein Kunde für sein Motorrad ein nicht so gut funktionierenden Reifen kauft, könnte sich auch die teuren Tests sparen. Ich weiß es rechtlich nicht genau, würde aber schon ziemlich sicher vermuten, das es den Reifenherstellern um die Haftung (nicht Grip 😉) geht. Daher werde ich weiterhin, solange es gute Reifen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, diese fahren.
...die einen kennen mich, die anderen können mich...

aktuelles Motorrad:
Kawasaki Z1000SX und Yamaha XJ600S Diversion

Gesamt gefahren mit allen Motorrädern über 250 TKM...

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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#15 Beitrag von snap-on »

Es gibt z.B. einen Sportwagenhersteller, der ganz klar sagt, dass es rein rechtlich keine Reifenbindung gibt - aber dass er für die Fahrsicherheit des KFZ nur garantiert, wenn seinen Empfehlungen gefolgt wird.

Wer glaubt, er könnte dann einen Unfall bauen, bei dem es um sehr viel Geld oder schwere Personenschäden geht, und die gegenerische Seite würde sowas nicht aufgreifen, kann sich ja auf sein Glück verlassen.

Es gibt Reifen, die im Wortsinne unfahr sind, selbst geradeaus.

Kein Kunde käme auf die Idee, die Folgen eigenen Geizes und eigener Blödheit der Werkstatt anzulasten, die das hätte schließlich wissen müssen?

Ein Beispiel wie sowas läuft:
Ein Kunde will einen Motor der auf Gasbetrieb umgebaut haben, den der Hersteller dafür nicht freigibt.
Die Werkstatt will also nicht, lässt sich aber dazu überreden, weil der Kunde damit einverstanden ist, dass ein Haftungsausschluß formuliert und der Umbau auf eigene Gefahr erfolgen soll.
Nachdem der Motor krepiert ist hat er doch geklagt und natürlich gewonnnen.
Das Gericht sagt, wenn der Fachmann den Auftrag annimmt, garantiert er dafür, das das funktioniert.

Analog garantiert der Fachbetrieb, dass ein Motorrad mit dem Reifen, den er montiert, funktioniert.

Wir haben ja jetzt schon das Problem, das wir prüfen müssen, ob der Kunde im Internet nicht aus Versehen einen Reifen des richtigen Typs aber z.B ohne nötioge Sonderkennung bestellt hat, weil er gar nicht weiß, was das ist.

Und diese Sonderkennungen, die von Standardreifen zusätzlich entwickelt und produziert werden, die gibt es auch nur zu Spass und natürlich nicht deshalb, weil eben nicht jeder Reifen der richtigen Größe auf jedem Mopped funktioniert.....

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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#16 Beitrag von snap-on »

Andre hat mit seiner Argumentation übrigens völlig Recht.

Und Sprüche wie "wäre vor Gericht dann schnell zu Ende" kann man sich sparen, wenn man sich nie reingezogen hat, wegen was für Lappalien und Winkelzügen man vor deutschen Gerichten zum Handkuss kommen kann.

Weil das geradezu unglaublich ist, gibt es für Werkstätten auch Fortbildungen zum Thema Versicherungen.
Was da teilweise an Beispielen, mit Aktenzeichen und urteilen im Wortlaut, zur Sprache kommt, ist haarsträubend und mir dem, was man für Recht oder gerecht hält oft nicht zu vereinbaren.

Auf einen Laien, der meint, das "sei schnell zu Ende" haben die ganz sicher nicht gewartet....

Das meinen auch all die Werkstätten, die meinen wenn auf der Rechnung "auf eigene Gefahr" stehe, sei was ja sicher schnell zu Ende. Das ist schlicht Bullshit und hat mit dem, was vor Gericht passiert nur soviel zu tun, wie sich der Stammtischler vorstellt.


Blahwas, es gibt kein Gesetz, dass dir explizit vorschreibt, die Luftdruckempfehlung des Herstellers einzuhalten.
Wenn du deinen Reifen mit 1,5 bar befüllst, damit er Grip aufbaut, der dann platzt und dein Hintermann über deine rutschende Kiste fliegt, dann beendest du den Auftritt vor Gericht ganz cool in dem du denen lässig erklärst, es gebe ja keine Rechtsvorschrift, die den Reifendruck zwingend vorschreibt, und damit sei die Sache ganz schnell zu Ende?
Sorry, aber solche Träumereien sind infantil.


Blahwas, wenn du kompetent bist, selber zu entscheiden, was auf einem Motorrad funktioniert und was nicht, dann erkläre uns jetzt mal, welche Sonderkennungen gängiger Reifentypen man auf einer Versys 1000 bedenkenlos fahren kann und welche nicht und worin sie sich von den Standardtypen unterscheiden. Was ist bei einem älteren Michelin der Unterschied zwischen A00 und M00, was unterscheiden den PiPo 120/70ZR17 vom PiPo E 120/70ZR 17 und welcher funktioniert auf welchem Motorrad? Und warum gibt es da überhaupt unterschiedliche Spezifikationen, wo doch alles funktioniert, was auf die Felge passt?

Und wenn deiner Meinung nach entscheidend ist, dass der Reifen "strassenzugelassen" ist, warum sind Reifenhersteller dann so doof, z.B. den ohnehin vorhandenen Standardtyp nicht freizugeben?
Weil es der Industrie Spaß macht, zusätzliche Untertypen zu entwickeln, zu produzieren und zu bevorraten?

Hoinzi

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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#17 Beitrag von Hoinzi »

Hier geht aber allerlei durcheinander.

Welcher Hersteller gibt den Einbau einer Gasanlage bei seinen Motoren ausdrücklich frei? So eine Freigabe möchte ich sehen. Wird kein Hersteller machen. Und natürlich ist es Aufgabe der Werkstatt, eine Gasanlage so einzubauen, dass sie funktioniert. Eine Haftungsfreistellung ist unwirksam, weil das deutsche Sachmängelrecht einen Ausschluss der Haftung gegenüber einem Verbraucher schlicht nicht kennt.

Das hat aber mit Reifen nichts zu tun. Ich darf auf mein Auto ohne Weiteres die billigsten China-Schluffen drauf machen, ohne dass daraus eine Haftung für mich entsteht, soweit die Reifen den Anforderungen der Fahrzeugpapiere entsprochen haben. Hier eine Haftung zu konstruieren, ist abwegig. Und ich bin hier kein Laie.

So verhält es sich auch mit den Reifen bei Motorrädern. Die Freigaben sind bisher nur erfolgt, weil ohne eine Montage nicht zulässig war. Wenn diese Einschränkung jetzt verschwindet, werden die Hersteller ziemlich schnell anfangen, für Fahrtests kein Geld mehr auszugeben.

Deswegen gibt es aber noch lange keine Probleme bei einem Unfall. Dazu müsste nachgewiesen werden, dass der Reifen ursächlich für den Unfall war. Das dürfte praktisch nie gelingen. Schon deswegen, weil so viele Faktoren Einfluss auf das Farhverhalten haben, wie z.B. Umbauten am Mopped oder falsche Beladung oder zu viel oder zu wenig Luftdruck, dass man wahrscheinlich nie mit Sicherheit feststellen kann, warum der Moppedfahrer abgeflogen ist.

So auch Dein Beispiel von 1,5 bar Reifendruck. Solange er kein Riesenschild auf dem Rücken hat, dass er nur mit 1,5 bar fährt, wird man es ihm nach einem Reifenplatzer kaum nachweisen können, insbesondere keinen Vorsatz. Und bei einer fahrlässigen Begehung zahlt die Versicherung in jedem Fall.

Letztlich mag jeder fahren, was er für richtig hält, aber diese Märchen von unübersehbaren Haftungsfallen, wenn man ab 2020 Reifen ohne Freigabe fährt, sind juristischer Nonsense.

Auch die Sonderkennungen sind ja nichts neues, gibt es im Automobilbereich schon lange. Gerade Michelin hat für Audi und Mercedes optimierte Reifen im Programm, die aber ohne jedes rechtliche Problem auf anderen Marken fahren darf. Eine Haftung resultiert daraus nicht.

Du solltest Deine (zweifellos hervorragenden) technischen Kenntnisse nicht einfach auf den juristischen Bereich übertragen, denn das funktioniert so nicht.

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blahwas
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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#18 Beitrag von blahwas »

snap-on, ich bin Verbraucher. Ich lasse Reifen montieren, die mir geeignet erscheinen, und wenn's funktioniert, empfehle ich das weiter und lasse es auch wieder montieren. Da ist das Problem für mich zu Ende. Naja, fast, wenn ich zum TÜV fahre, achte ich bisher zusätzlich darauf, dass ich den passenden Zettel dabei habe.

Sonderkennungen gibt's vermutlich aus zwei Gründen:
1. Für Erstausrüster als Superbilligreifen, der trotzdem einen bekannten Namen hat und auch so aussieht,
2. Für weniger stabile Farhzeuge eine etwa im Querschnitt unrundere Form, damit das Mopped stabiler ist und bei hohem Tempo nicht zu pendeln anfängt.
Ich mache um Sonderkennungen einen großen Bogen und habe damit nichts zu tun. Ich muss aber auch keine 200+x mit Sozia und Gepäck fahren. Ich habe auch keine Versys 1000. Ich habe hier nur die Rechtslage zusammengefasst, und zwar nahezu wörtlich von der Homepage des Bundesministeriums.

Ich weiß nicht in was für Rechtsstreitigkeiten du mit deiner Werkstatt reingezogen worden bist, ob da ein Sachverständiger dabei war, und durch wie viele Instanzen das gegangen ist. Wer 'ne Werkstatt hat, hat einen Gutschein über jede Menge rechtlichen Ärger. (Das gilt übrigens auch für Betreiber von Webseiten wie z.B. dieser hier.) Was du deine Mechaniker den Kunden montieren lässt ist deine Entscheidung. Ich kann dir hier keine Rechtsberatung bieten.

Aus meiner Laien-Sicht hat ein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis oder eben nicht. Dazwischen gibt's nichts. Wenn Gerichte das anders sehen, dann ist man da halt in Gottes Hand, und die Kompelxität der Fragestellung noch mehr zu Erhöhen (gibt es eine Empfehlung des Herstellers, was ist mit Reifendruck, mit ungleicher Abnutzung mitte/außen oder hitnen/vorne, was ist mit Beladung rechts/links ungleich oder zu hoch, Ausrichtung der Hinterachse, usw.) ist nicht zielführend, weil irgendwer immer noch ein Detail mehr aufmachen kann.

Ich bin weiterhin drauf gespannt, ob irgendwas davon schon mal vor Gericht Thema war. Die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des Unfallgegners. Bei groben Pflichtverletzungen kann sie Regress vom Führer/Halter (?) holen. Dabei gilt:
-Der Regress ist gedeckelt auf 5000 Euro bzw. 2500 Euro für schuldhafte Handlungen vor/nach dem Schadensereignis (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KfzPflVV)
-Es muss ein relevanter Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schadensereignis vorliegen (OLG Brandenburg (Urt. v. 14.09.2006 - 12 U 21/06)
Lohnt es sich für 5000 Euro die Versicherung, da einen Prozess mit Gutachterstreit vom Zaun zu brechen, um gegen den eigenen Kunden zu klagen, weil der Luftdruck nicht stimmte oder die Ventilkappe schief aufgedreht war?

Trotz allem gibt es übrigens Werkstätten, die mitgebrachte Teile (und auch Reifen) montieren, obwohl sie dann auch dafür geradestehen müssten, dass die in Ordnung sind, wenn einer klagt. Die halte ich für die besseren, als die, die sich rundum absichern und in letzter Konsequenz nur noch ganze Baugruppen gegen Neuteile tauschen.

Was habe ich davon, dass der Sportwagenhersteller für die Fahrsicherheit des KFZ "garantiert"? Wenn ich da meckere, nachdem ich aus der Kurve geflogen bin, kriege ich dann was umsonst, außer hämisches Gelächter?

Siehe auch diverse Lamborghini-Unfälle wo einfach so mal eines der Vorderräder blockiert...

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JanL
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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#19 Beitrag von JanL »

Ich kann da blahwas nur beipflichten.
Wenn in der Betriebsanleitung nicht irgend ein Reifen ausdrücklich gefordert ist oder eine Mischbereifung untersagt, dann ist es für uns Verbraucher nicht zu durchschauen, was mit den Reifen los ist.
Kawasaki weist zum Beispiel ausdrücklich in der Betriebsanleitung darauf hin, dass Reifen unterschiedlicher Hersteller nicht montiert werden dürfen. Bedeutet, dass ich laut Zulassung jede beliebige Reifenpaarung zwar aufziehen kann, ohne dass die Betriebserlaubnis erlischt aber im Schadenfall kann mich, wie blahwas schreibt, der Versicherer in Regress nehmen da ich wissentlich fahrlässig gehandelt habe. Fliegt mir Bei Tempo 250 etwas um die Ohren oder es passiert sonst was, dann bekomme ich in erster Linie eines wegen unangepasster Fahrweise/Geschwindigkeit auf den Deckel. Ähnliches gilt für Sportwagen. Da wird höchstens noch untersucht ob ein Produktmangel vorlag, um alles auf den Reifenhersteller abzuwälzen. Aus diesem Grund geben bereits jetzt schon einige Hersteller für neuere Motorräder wie die x300 keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen heraus (Mitas, Metzeler und Pirelli).
Die Sonderkennungen sind um es auf den Punkt zu bringen Rotz in Tüten und häufig nur ein Marketingtrick um billige Reifen teurer an die Endkunden zu bekommen. Häufig bedeuten sie nur - Vorsicht Billigreifen. Der Youtuber Fortnine hat das vor einigen Monaten einmal schön dargestellt. Wichtig ist, dass es drauf ankommt was in den Papieren steht! Steht da eine Sonderkennung drin, dann hat man das auch zu fahren. Ich kenne bislang kein Fahrzeug wo sowas in den Fahrzeugpapieren steht. Vor Jahren hat der ADAC das schon einmal bei Autoreifen untersucht und herausgefunden, dass solche Reifen immer in bestimmten Dingen besser oder schlechter sind. Meist betrifft das Gripp, Verschleiß und Laufleistung sowie die Einsatztemperatur. Bestes Beispiel sind die Reifen für E-Autos (herausgefunden von Auto, Motor und Sport). Die sollen leicht rollen. Dies erkauft man sich mit geringeren Grip. Der Bremsweg vergrößert sich von 34 m auf über 39 m.
Versys X300

Vorher:
MZ TS 150 Bj. 74
MZ ETZ 150 Bj.89

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Re: Keine Reifenbindung mehr für alle Versys

#20 Beitrag von snap-on »

Gängige Sonderkennungen bezeichnen unterschiedliche Konturen und verschieden steife Karkassen.
Hat mit Marketing rein gar nix zu tun.

Interessant dann mal mit jemand zu sprechen, der für Freigaben zuständig ist.
Der hat damals klipp und klar gesagt, der Reifen x seiner Firma funktioniere auf dem Mopped y schlicht nicht. Drum gebe es keine Freigabe. Auch wenn es für viele Motorräder ähnlichen Konzepts eine gäbe.

Will der Hersteller eine Klientel dann trotzdem bedienen, tut man sich den Aufwand einer Sonderkennung an.

Ein völlig anderes Thema sind reine Erstbereifungsreifen, das hat aber mit Sonderkennungen nix zu tun.


Wenn keiner mehr Freigaben erstellt ergibt sich die Frage, wer haftet.

Der Kunde, der sich irgendwas ausgesucht hat?

Das ist für eine Werkstatt nicht akzeptabel. Dazu sind Kunden zu klagefreudig.

Laut blawhas sind ja die Werkstätten die besseren, die mitgebrachte Teile montieren.
Auf Facebook war neulich ein nettes Video, Bremsscheiben aus der Bucht auf einen Polo montiert, 20m Anlauf und Vollbremsung, Bremsring auf einer Seite glatt abgegrissen, auf der anderen Seite eingerissen.
Und sowas einzubauen, was der mündige Kunde daherbringt, zeichnet also die gute Werkstatt aus?

Sorry, Leute wie blahwas wissen noch nicht mal genau, von was sie im Detail reden.
Entscheidend ist also, dass der Reifen strassenzugelassen ist?
Nun, es sind im Internethandel re-importierte Markenreifen aufgetaucht die für andere Erdteile produziert wurden und keine E-Kennzeichenung und damit auch keine Strassenzulassung in der EU haben.
Und, wer hat schon mal nachgesehen, ob das E auf den gelieferten Reifen wirklich drauf ist?

Der Kunde kommt noch damit durch, wenn er sich unwissend stellt, die Werkstatt nicht.

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