Roller als Bastlerfahrzeug oder Teilespender

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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Frank-1
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Roller als Bastlerfahrzeug oder Teilespender

#1 Beitrag von Frank-1 »

Hi Leute
möchte meinen 125er Roller als Bastlerfahrzeug oder Teilespender verkaufen.
Wie muß so ein Kaufvertrag aussehen, gibt es Musterformulare oder hat jemand etwas für mich,
was ich verwenden könnte. :?
mfg
Frank

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Sonnenhut
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Re: Roller als Bastlerfahrzeug oder Teilespender

#2 Beitrag von Sonnenhut »

ADAC oder Mobile.de

Mängel und Zustand dort genau eintragen.
Gruß
Klaus

Yamaha 125 TDR 2009-2010 10000Km; Versys650/07 2010-2015 17000km; Versys1000/2013 Grandtourer

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