Abbau hintere Fußrastenhalterung

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
Antworten
Nachricht
Autor
arni
Beiträge: 2
Registriert: 18. Feb 2009 09:14
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: Versys
Baujahr: 2007
Farbe des Motorrads: orange
zurückgelegte Kilometer: 1000
Wohnort: Plochingen

Abbau hintere Fußrastenhalterung

#1 Beitrag von arni »

Hallo,

weiß jemand ob der Abau der kompletten hinteren Fußrastenanlage (Bügel+Fußraste) zulässig ist wenn nur im Singlebetrieb gefahren wird?

franova
Beiträge: 234
Registriert: 11. Nov 2016 13:20
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: Vstrom 650/Versys 650
Baujahr: 2006
Farbe des Motorrads: Schwarz
zurückgelegte Kilometer: 25000

Re: Abbau hintere Fußrastenhalterung

#2 Beitrag von franova »

soweit mir bekannt ist, darf dann die Sitzbank auch nur für 1 Person sein(bin aber nicht sicher)
Frag doch mal beim TÜV nach ;)

Benutzeravatar
Luzifear
Beiträge: 3881
Registriert: 13. Aug 2011 18:55
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: KTM 790 Duke
Baujahr: 2020
Farbe des Motorrads: Orange
zurückgelegte Kilometer: 7201
Wohnort: München

Re: Abbau hintere Fußrastenhalterung

#3 Beitrag von Luzifear »

Tach,
wie schon erwähnt wurde, müsstest du dann auch die Sitzbank ändern lassen
und die zulässige Personenzahl umtragen lassen, aber frag mal den gunigs wie oft
der schon Probleme mit der Rennstreckenleitung wegen seinem Umbau hatte. ;)

Servus, die Luzi
Ich bin der, vor dem dich deine Eltern immer gewarnt haben. :lol:

Benutzeravatar
Cradle of Speed
Beiträge: 125
Registriert: 13. Mär 2010 19:23
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: Harley Fat Bob, Hona MSX
Baujahr: 2014
Farbe des Motorrads: black-denim
zurückgelegte Kilometer: 8000
Wohnort: Berlin/Sonnenseite

Re: Abbau hintere Fußrastenhalterung

#4 Beitrag von Cradle of Speed »

Sitzbank spielt keine Rolle! Singlebertieb eintragen lassen - beim TÜV, nicht beim Gewerbeamt und gut is.
Bei unserer Versys find ich persöhnlich die Dinger eigentlich eher unauffällig....

Hatte das Prozedere bei meiner Buell durch und war sehr easy.

Gruss - Berlin/Sonnenseite.
Icke, Icke bin Berliner - wer mich haut, den hau ick wieder!

Bikekarriere:

Habicht, S50, 750´er Virago (Irrungen eines Ostdeutschen nach dem Umsturz´89!)
VFR 750, XT 500, KTM LC4, Speed Triple, Buell XB12, Triumph Tiger, Versys´12

Endstation: Harley Davidson "Fat Bob" 2014, leicht mod. und mit Honda MSX zum Bäcker...

surfopi
Beiträge: 910
Registriert: 29. Feb 2008 18:49
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Wohnort: Ammersee

Re: Abbau hintere Fußrastenhalterung

#5 Beitrag von surfopi »

Fahr schon seit Jahren ohne. Wen soll das interessieren, wen gefährdest du?
Und will mal jemand mit, in 3 Minuten sind sie wieder dran.
Grüße

Benutzeravatar
Detlef Plein
 
 
Beiträge: 4605
Registriert: 28. Feb 2008 22:39
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: leider keines mehr.
Wohnort: Borken - Hessen

Re: Abbau hintere Fußrastenhalterung

#6 Beitrag von Detlef Plein »

arni hat geschrieben:Hallo,

weiß jemand ob der Abau der kompletten hinteren Fußrastenanlage (Bügel+Fußraste) zulässig ist wenn nur im Singlebetrieb gefahren wird?
Ich darf bei Auto ja auch den Beifahrersitz ausbauen ohne deshalb beim TÜV was austragen zu lassen
Schöne Grüße aus Borken
Detlef Plein

Benutzeravatar
blahwas
Der schräge Admin
Beiträge: 13981
Registriert: 21. Feb 2011 22:03
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: Versys 650 Nr. 6
Baujahr: 2007
Farbe des Motorrads: rot
zurückgelegte Kilometer: 2000
Wohnort: Nürnberg
Kontaktdaten:

Re: Abbau hintere Fußrastenhalterung

#7 Beitrag von blahwas »

Am Auto darf ich auch vorne andere Reifen fahren als hinten...

Benutzeravatar
Detlef Plein
 
 
Beiträge: 4605
Registriert: 28. Feb 2008 22:39
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: leider keines mehr.
Wohnort: Borken - Hessen

Re: Abbau hintere Fußrastenhalterung

#8 Beitrag von Detlef Plein »

blahwas hat geschrieben:Am Auto darf ich auch vorne andere Reifen fahren als hinten...
Der vergleich hat aber einen Riesen Hinkefuß.....

Übrigens fahre ich auf der Versys ganz legal auch verschiedene Reifen vorne und hinten (MPR2 und MPR3.)
Schöne Grüße aus Borken
Detlef Plein

franova
Beiträge: 234
Registriert: 11. Nov 2016 13:20
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: Vstrom 650/Versys 650
Baujahr: 2006
Farbe des Motorrads: Schwarz
zurückgelegte Kilometer: 25000

Re: Abbau hintere Fußrastenhalterung

#9 Beitrag von franova »

ich würde an deiner Stelle bei der Örtlichen TÜV Stelle vorbei fahren und Fragen (das kostet nichts).
Beim Motorrad darf bei abgebauten hinteren Fußrasten auch nur 1 Sitzplatz vorhanden sein.So meine ich jedenfalls das
noch in Erinnerung zu haben.
Da aber alle Aussagen nicht 100%ig belegt werden können, würde ich beim TÜV einfach fragen, und dann hier posten (damit wir das für die Zukunft auch genau wissen :) )

Benutzeravatar
Detlef Plein
 
 
Beiträge: 4605
Registriert: 28. Feb 2008 22:39
Geschlecht: männlich
Land: Deutschland
Motorrad: leider keines mehr.
Wohnort: Borken - Hessen

Re: Abbau hintere Fußrastenhalterung

#10 Beitrag von Detlef Plein »

Wenn z.B. ein Motorroller ( 40 Kmh ) auf Mofaversion gedrosselt wird, muss der Soziussitz mit einer Tasche ( die fest mit dem Sitz verbunden ist, d.h. Unter dem Sitz verschraubt ) versehen werden. Dort kann man ja die Fußrasten nicht entfernen.

III. Bau- und Betriebsvorschriften
§61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.

(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Schöne Grüße aus Borken
Detlef Plein

Antworten

Zurück zu „Rechtliches zum Motorrad“