Standlicht

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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flbiker
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Standlicht

#1 Beitrag von flbiker »

Da das Thema bei "Zweifarbig" schon mal angesprochen wurde... Welche eigenschaften muß denn so ein Standlich haben?
Ich hab ja meinen Scheinwerfer seitlich abgeklebt, Da das Glas über den Reflektoren stark gewölbt ist, leuchten das Standlich ja trotzdem.
Ich könnte mir vorstellen, daß das hell genug ist. Kennt sich da jemand aus? :think:
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baeumken
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Re: Standlicht

#2 Beitrag von baeumken »

Hallo flbiker,

so reicht es aus, man sieht es deutlich. :-)

Gruß
Michael

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Banane
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Re: Standlicht

#3 Beitrag von Banane »

...ohne typgeprüfte Beleuchtungseinrichtungen gibts keine Betriebserlaubnis.
Ich glaube nicht das der abgeklebte Scheinwerfer eine Typprüfung hat.
Aber - wo kein Kläger, da kein Richter.

P.S: Hatte mal so ein grünes Gummi - "kondom" , welches über die Birne gestülpt wurde, vor dem TÜV-Termin nicht entfernt - hat mich eine Nachprüfung gekostet, obwohl es "nur" das Standlicht war...

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blahwas
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Re: Standlicht

#4 Beitrag von blahwas »

Beim Abkleben würde ich auch noch die Leuchtmittel entfernen bzw. deren Stecker abziehen. Und natürlich ein seperates Standlicht montieren.

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