Versys zulassen

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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kama

Versys zulassen

#1 Beitrag von kama »

Hallo Leutz

da ich meine Versys jetzt erst seit 3 Tagen habe und mit Kurzzeitkennzeichen fahre,
will ich sie morgen in der KFZ Zulassungsbehörde zulassen.
Schon länger her dass ich was zugelassen habe---in der Beschreibung steht das man die alten Kennzeichen
mitnehmen muss (Mopped war in einem anderen Bezirk angemeldet)

Diese alten Kennzeichen sind allerdings nicht in meinem Besitz.
Was mach ich nun?
Einfach hingehen und schauen was passiert??


+++++

Umschreibung von außerhalb mit und ohne Halterwechsel

Erforderliche Unterlagen:

Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Kennzeichenschilder
Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
Einzugsermächtigung zur Kraftfahrzeugsteuer
Ausweis
Einverständniserklärung zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse, wenn der Halter nicht persönlich anwesend ist
Gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original


+++++



Schonmal thx vorab :)

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isomaster
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Re: Versys zulassen

#2 Beitrag von isomaster »

Auf jeden Fall: Brief, Schein, EVB, steuerliche Einzugsermächtigung (doppelte Ausführung), Personalausweis
Damit wirds dann klappen.
Zuletzt geändert von isomaster am 3. Jun 2012 22:49, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Versys zulassen

#3 Beitrag von versystourer72 »

Die alten Kennzeichen sind doch Eigentum des Vorbesitzers. Wenn er sie dir nicht gegeben hat, kannst du sie auch nicht vorlegen.
Als ich am Freitag meine Versys zugelassen habe, wollten die auch keine alten Kennzeichen sehen.
Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und die eVB (früher sagte mal Doppelkarte)
Wenn du deine Versys auf dich selber zulassen möchtest, reicht dein Personalausweis
Liebe Grüße von Klaus

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Re: Versys zulassen

#4 Beitrag von Charon »

Ich bin kein Experte auf dem Gebiet und es ist schon eine Weile her, dass ich etwas um-/angemeldet habe, aber soweit ich mich erinnere, braucht man die alten Schilder nur bei einer Ummeldung.

Da du allerdings Kurzzeitkennzeichen drauf hast, gehe ich mal davon aus, dass die Maschine vom Vorbesitzer abgemeldet wurde. Dann braucht man die alten Schilder wohl nicht, allerdings womöglich die Abmeldebestätigung.

Gruß
Marco
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Re: Versys zulassen

#5 Beitrag von ruesa »

Hallo KAMA,

du brauchst die Abmeldebescheinigung. Wenn Du die nicht hast,
bist Du auf einem freundlichen Behördenmitarbeiter angewiesen.
Der kann auch recherchieren, ob das Möp abgemeldet ist.

kama

Re: Versys zulassen

#6 Beitrag von kama »

Hi

Danke für die vielen Antworten!

# Abmeldebescheinigung # hört sich nicht gut an...!!! Sowas hab ich nicht

Kann ja mal aufzählen was ich habe:

-Zulassungsbescheinigung Teil I vom alten Besitzer
-Zulassungsbescheinigung Teil II
-HU Originalbericht
-EG Übereinstimmungsbescheinigung
-Einzugsermächtigung für KFZ Steuer (runtergeladen)
-Mein jetziges Kurzkennzeichen plus dazugehörigen Schein

......

talladega
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Re: Versys zulassen

#7 Beitrag von talladega »

versystourer72 hat geschrieben:Die alten Kennzeichen sind doch Eigentum des Vorbesitzers.
???
ruesa hat geschrieben:Hallo KAMA,

du brauchst die Abmeldebescheinigung. Wenn Du die nicht hast,
Abmeldebescheinigung (grünes formblatt) gibbet schon einige zeit nicht mehr. die "abmeldung" (außerbetriebsetzung) ist auf dem schein (ZB I) vermerkt.

warum sollte man auch mit überführungskennzeichen fahren wenn das kraftrad noch angemeldet ist???

gruß talla
der wo täglich damit zu tun hat

kama

Re: Versys zulassen

#8 Beitrag von kama »

???????

Ich bin verwirrt... ;)

Werde wohl morgen früh als erstes meinen Händler anrufen

der wird mir ja hoffentlich helfen können... ;)))

kama

Re: Versys zulassen

#9 Beitrag von kama »

ahhh grad was gesehen auf der Zulassungsbescheinigung I
Dort istn Vermerk mit Außerbetriebssetzung..

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Pure
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Re: Versys zulassen

#10 Beitrag von Pure »

kama hat geschrieben:-Zulassungsbescheinigung Teil I vom alten Besitzer
Wenn das Teil nicht entwertet ist, ist das Motorrad noch auf ihn zugelassen.
Ist das dort eingetragene Kennzeichen das Kurzzeitkennzeichen? Muss es ja sein, sonst wäre das Motorrad doppelt zugelassen worden, das geht nicht.
Damit hast Du das Kennzeichen, eben das Kurzzeitkennzeichen.

Ich bin Laie, von daher keine Gewähr.

Edit: Hätte mal den Thread neu laden sollen, bevor ich schreibe...

Mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung, welcher auf dem Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) sein sollte, hast Du alles, was Du brauchst. Das Kurzzeitkennzeichen ist ja sicher abgelaufen, sonst mußt Du das Kennzeichen und den zugehörigen Schein (Teil I = Fahrzeugschein) mitbringen.
Zuletzt geändert von Pure am 3. Jun 2012 23:20, insgesamt 1-mal geändert.

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blahwas
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Re: Versys zulassen

#11 Beitrag von blahwas »

Den letzten TÜV-Bericht braucht man auch. Den bekommt man beim TÜV für 5,- oder so. (Oder eben bei Dekra/GTÜ, je nachdem, wo es gemacht wurde)

kama

Re: Versys zulassen

#12 Beitrag von kama »

So, war nun heute morgen da.

Er wollte haben:

-Zulassungsbescheinigung Teil I vom alten Besitzer
-Zulassungsbescheinigung Teil II
-HU Originalbericht
-Einzugsermächtigung für KFZ Steuer (runtergeladen)
-Personalausweis und

39,70 Euro , da es eine Umschreibung von Außerhalb war plus Wunschkennzeichen zusätzlich Gebühren und Siegel. Unterm Strich
39,70 .
Rüber zum Schildermacher, der wollte fürn 18er Schild abzüglich eines Rabattes noch
17,50 euro haben.
Macht also zusammen:
57,20 Euro
Nicht grad billig so eine An/Ummeldung...

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Re: Versys zulassen

#13 Beitrag von je0605 »

Das mit dem HU Originalbericht überrascht mich. Letztes Jahr bei meinen Roller genügte ihr der Stempel im alten Fahrzeugschein.
Umschreibung von Außerhalb hatte ich auch nicht!

Die machen es doch all so, wie die grad lust haben..... :headshake:


Übrigens, viel Spaß mit deinem neuen teil!


Gruß Jürgen
Gruß Bonsai
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Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen 8-)

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Re: Versys zulassen

#14 Beitrag von blahwas »

Das mit dem HU Bericht hatte ich die letzten 5x immer. Scheint konsistent zu sein.

Wenn ihr mal echt Spaß haben wollt, meldet eine 125er aus einem anderen Kreis um. Da sind sich die Kreise nicht einig, welche Dokumente die Teile überhaupt haben, wollen aber grundsätzlich alle haben, die sie selbst ausgestellt hätten.

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Umsteiger

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Re: Versys zulassen

#15 Beitrag von Umsteiger »

Berlin ist da lockerer:

"HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte HU ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ergibt".

Viele Zulassungsstellen verfahren aber wohl nach dem beliebten Motto: warum einfach, wenn auch kompliziert geht :wall:

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Re: Versys zulassen

#16 Beitrag von versystourer72 »

kama hat geschrieben: ...Rüber zum Schildermacher, der wollte fürn 18er Schild abzüglich eines Rabattes noch
17,50 euro haben....
ich frag mich wirklich was an so einem Schild 17,50€ Wert sein soll. :schlapp:
Aber ich musste letzten Freitag auch soviel zahlen. :shocked:
Liebe Grüße von Klaus

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kama

Re: Versys zulassen

#17 Beitrag von kama »

Eins hab ich ja noch vergessen und zwar
die
*Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer*

Wenigstens das wurde mal richtig gut gelöst, Keine Doppelkarte mehr, einfach nur anrufen und die Nummer geben lassen.. :)

hage
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Re: Versys zulassen

#18 Beitrag von hage »

gdp hat schon einmal einen Tipp hier gegeben :top:

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