Tagfahrlicht am Motorrad
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Ich habe kein Tagfahrlicht sonder Fahrzeug begrenzungsleuchten. So verkaufe ich das jedem Polizisten wenn er fragen sollte, wurde aber noch nie angehalten.
Immer schön auf dem Bike bleiben. Aktuelles Motorrad VN 1700 Classic Tourer von Mai- Oktober (102´000 km steigend) und Ganzjahres Moped Versys 1000er (38'000)
- Theo
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Endlich tut sich was!
Das Institut für Zweiradsicherheit hat einen Presseartikel herausgegeben, aus dem hervorgeht, dass bis April 2013 eine Änderung der StVO kommen könnte:
http://www.ifz.de/index_startseite_nachricht.html
Das Institut für Zweiradsicherheit hat einen Presseartikel herausgegeben, aus dem hervorgeht, dass bis April 2013 eine Änderung der StVO kommen könnte:
http://www.ifz.de/index_startseite_nachricht.html
- iOn
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Na sieh mal, nach den "Gerüchten" verdichten sich die Hinweise ...
Ich verstehe den Artikel so, dass man nach der GesetzesÄnderung am Tage nur mit TFL fahren darf und bei Nacht das Abblendlicht einzuschalten ist. D.h. TFL kann immer an bleiben - am Tage wie auch in der Nacht - tagsüber auch ohne Abblendlicht.
Das klingt doch vernünftig ...
Grüße,
iOn.
Ich verstehe den Artikel so, dass man nach der GesetzesÄnderung am Tage nur mit TFL fahren darf und bei Nacht das Abblendlicht einzuschalten ist. D.h. TFL kann immer an bleiben - am Tage wie auch in der Nacht - tagsüber auch ohne Abblendlicht.
Das klingt doch vernünftig ...
Grüße,
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Was beschlossen und verkündet ist, kann bis zum inkrafttreten nicht strafbar sein,
also Feuer frei.
Der Zeitpunkt paßt, ne sinnvolle Winterbastelei !!
Welche ist die beste Leuchte von den Lichtwerten her, Lichtverteilung/Helligkeit.
Welche die mit dem besten Preis/Leistungsverhältniss.
Zuletzt geändert von gunigs am 15. Nov 2012 11:45, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Gunigs
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- Theo
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Brauchen die Tagfahrlichter für Motorräder (falls das wirklich legalisiert wird) irgendeine Zulassung? Z.B. R50 - wie bei den Blinkern?
Mich würde es nicht wundern, werden doch hierzulande gutgemeinte Gesetze allzu oft durch irrsinnige Auflagen und Beschränkungen unpraktikabel (siehe Wechselkennzeichen).
Mich würde es nicht wundern, werden doch hierzulande gutgemeinte Gesetze allzu oft durch irrsinnige Auflagen und Beschränkungen unpraktikabel (siehe Wechselkennzeichen).
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Denke mal eine E nummer muß schon drauf sein Hier noch was vom ADAC
Zuletzt geändert von Karlheinz am 15. Nov 2012 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
Immer schön auf dem Bike bleiben. Aktuelles Motorrad VN 1700 Classic Tourer von Mai- Oktober (102´000 km steigend) und Ganzjahres Moped Versys 1000er (38'000)
- Detlef Plein
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Die auf meiner Seite sind alle mit E-Nummer.
@ Theo, das kommt, ist ja schon beschlossen muss nur noch in Kraft treten
@ Theo, das kommt, ist ja schon beschlossen muss nur noch in Kraft treten
Schöne Grüße aus Borken
Detlef Plein
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Detlef hast du schon mal, unabhängig vom Preis, im Freien getestet welchen von den beiden TFLs das hellere Licht macht ?
Ist die Anbaulage senkrecht und waagerecht, also 90 Grad gedreht, zulässig ?
So wie die zukünftige Gesetzeslage aussieht, Draht zum Abblendfaden durchkneifen, zum Wechselschalter am Lenker, einmal zurück zum Abblendfaden, einmal zu den TFLs, so brennt immer eins von beiden, aber nie beide zusammen, richtig ?
Ist die Anbaulage senkrecht und waagerecht, also 90 Grad gedreht, zulässig ?
So wie die zukünftige Gesetzeslage aussieht, Draht zum Abblendfaden durchkneifen, zum Wechselschalter am Lenker, einmal zurück zum Abblendfaden, einmal zu den TFLs, so brennt immer eins von beiden, aber nie beide zusammen, richtig ?
Zuletzt geändert von gunigs am 15. Nov 2012 15:22, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Gunigs
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Ich habe beides zusammen, die Lampen haben aber 3 Anschlüsse, wenn auf den zweiten + Spannung kommt gehen sie aus.
Habe ich aber nicht so angeschlossen weil ich sie zusätzlich haben will. Habe nur für Nachts einen Schalter dazwischen gemacht.
Also noch mal, + / - an die Scheinwerfer den 2.Plus an das Abblendlicht, dann steuert sich das alleine.
Ich habe nur die runden am Lager deshalb kann ich Dir nichts zur Helligkeit sagen.
Habe ich aber nicht so angeschlossen weil ich sie zusätzlich haben will. Habe nur für Nachts einen Schalter dazwischen gemacht.
Also noch mal, + / - an die Scheinwerfer den 2.Plus an das Abblendlicht, dann steuert sich das alleine.
Ich habe nur die runden am Lager deshalb kann ich Dir nichts zur Helligkeit sagen.
Schöne Grüße aus Borken
Detlef Plein
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
@ Detlef. Du hast nicht eventuell einen Leuchttest gemacht - also alle Scheinwerfer zum Vergleich an eine Wand in gleichem Abstand gestrahlt und Fotos gemacht ?
Das wär was
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- Theo
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Das auf jeden Fall.Karlheinz hat geschrieben:Denke mal eine E nummer muß schon drauf sein
Ich befürchte jedoch, dass das nicht reichen wird, um rechtskonform unterwegs zu sein. Bei Wikipedia heißt es dazu:
@ Detlef,Wikipedia hat geschrieben:Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung 87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL ... tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel... Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind.
haben Deine Tagfahrleuchten den Kennbuchstaben RL und/oder R87 auf dem Lampenglas aufgeprägt?
In dem oben verlinkten Artikel vom ADAC lese ich heraus, dass entweder Abblendlicht oder Tagfahrlicht leuchten darf, jedoch nicht beide gleichzeitig (genauso wie schon jetzt bei den Autos). Nun frage ich mich, ob das wirklich ein Sicherheitsgewinn für Motorradfahrer ist, wenn man nur mit Tagfahrlicht unterwegs ist, also ohne zusätzliches Abblendlicht. Tagfahrleuchten sind ja weniger leuchtstark als Abblendlicht und haben außerdem eine kleinere Leuchtfläche. Außerdem - wenn schon alle PKW und LKW mit Tagfahrlicht unterwegs sind - fallen Motorräder mit Tagfahrlicht dann evtl. noch weniger auf.
Wünschenswert wäre eine Regelung, die für Motorräder Abblendlicht und gleichzeitiges Benutzen von Tagfahrlicht erlaubt. Dann wäre das wirklich ein Sicherheitsgewinn.
- Licht mit großer Leuchtstärke (Abblendlicht)
- Licht mit großer Leuchtfläche (Abblendlicht)
- relativ weit auseinanderliegende Leuchten (Tagfahrlicht)
Leider sehen das unsere Gesetzgeber anders.
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Ich bräuchte die Zusatzleuten eigentlich nur als extra-Licht fürs Nacht-Fahren.
Die Ausleuchtung des V-Lichtes ist ziemlich beschissen ...
Darum will ich links/rechts noch eine Zusatzlampe an die Stoßdämpfer montieren welche in die Kurve rein leuchten .
Das Problem mit Zulassungen etc. stellt sich mir nicht, bzw. ist mir eigentlich herzlich egal. Ich wurde noch nie auf Anbauteile etc. überprüft und der TÜV (bei uns "Vorführen") ist bei weeeeeitem nicht so genau wie bei den Deutschen Bürokraten
(Kategorie: Läuft, das Licht leuchtet, Blinker gehn - passt da hasts Pickerl)
Die Ausleuchtung des V-Lichtes ist ziemlich beschissen ...
Darum will ich links/rechts noch eine Zusatzlampe an die Stoßdämpfer montieren welche in die Kurve rein leuchten .
Das Problem mit Zulassungen etc. stellt sich mir nicht, bzw. ist mir eigentlich herzlich egal. Ich wurde noch nie auf Anbauteile etc. überprüft und der TÜV (bei uns "Vorführen") ist bei weeeeeitem nicht so genau wie bei den Deutschen Bürokraten
(Kategorie: Läuft, das Licht leuchtet, Blinker gehn - passt da hasts Pickerl)
- Detlef Plein
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
@ Theo, die haben folgende E - Nummer 00 RL (E)0020 NS-4207
Schöne Grüße aus Borken
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Ich war gestern auf der Custombike Messe in Bad Salzuflen.
Am Stand eines Händlers der u.A. das gesamte Shin Yo Programm führt
die Aussage: "Mittlerweile ist alles erlaubt was E Kennzeichnung hat, sie dürfen sogar ein Autorücklicht
ans Motorrad bauen wenn sie wollen, geht durch den Tüv".
Coustombike Hersteller: "Unsere Fahrzeuge gehen ohne Vorderradabdeckung problemlos durch die
Abnahme VRA ist nicht mehr erforderlich".
Am Stand eines Händlers der u.A. das gesamte Shin Yo Programm führt
die Aussage: "Mittlerweile ist alles erlaubt was E Kennzeichnung hat, sie dürfen sogar ein Autorücklicht
ans Motorrad bauen wenn sie wollen, geht durch den Tüv".
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Gruß Gunigs
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Ich war gerade mal beim TÜV Nord - deren Vorgabe sieht leider genau so aus. Sprich: Entweder Tagfahrlicht oder Fahrlicht.Theo hat geschrieben: Wünschenswert wäre eine Regelung, die für Motorräder Abblendlicht und gleichzeitiges Benutzen von Tagfahrlicht erlaubt. Dann wäre das wirklich ein Sicherheitsgewinn.
Die TÜV-MA verstehen den Sinn auch nicht so wirklich zumal unsere Motorräder zur Zeit ja so geschaltet sind, dass das Fahrlicht immer an ist.
Schade.
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Gruß
Steffen
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Sinn macht das erste mit Tagfahrlichtern, die auch als Standlicht zugelassen sind. Die gibt's wirklich, und die reduzieren die Helligkeit, wenn das Abblendlicht angeschaltet ist (und man das enstrechende Kabel auch angeschlossen hat) Gibt's doch im PKW-Bereich genauso: Diverse Audi und Mercedes haben Tagfahrlichter, die immer an sind - auch mit Abblendlicht.
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Hallo zusammen,
Ihr redet alle von TFL und Abblendlicht, in der neuen "Motorrad" steht auch was dazu, ABER:
Kann mir mal einer erklären, ob bei TFL (also NICHT Abblendlicht) auch das Rücklicht leutet(leuchten darf)????
Falls ja, dann ist doch das bisherige Abblendlicht das Gleiche.
Falls nein, bin ich doch nicht blöd und mache mich von hinten schlechter sichtbar!
Bei Autos ist das schon heute ein Problem, wir haben viele Tunnel, die Autos fahren mit TFL, und "schwups" von hinten sieht man sie fast nicht mehr.....
Nur mal so
Ihr redet alle von TFL und Abblendlicht, in der neuen "Motorrad" steht auch was dazu, ABER:
Kann mir mal einer erklären, ob bei TFL (also NICHT Abblendlicht) auch das Rücklicht leutet(leuchten darf)????
Falls ja, dann ist doch das bisherige Abblendlicht das Gleiche.
Falls nein, bin ich doch nicht blöd und mache mich von hinten schlechter sichtbar!
Bei Autos ist das schon heute ein Problem, wir haben viele Tunnel, die Autos fahren mit TFL, und "schwups" von hinten sieht man sie fast nicht mehr.....
Nur mal so
The tragedy of life is not that it ends so soon, but that we wait so long to begin it.
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Hallo Andy,
ja bei Tagfahrlicht ist das Rücklicht ausgeschaltet (zumindest bei meinen drei letzten PKW). Das TFL besteht aus LED-Leuchten, die wiederum brauchen weniger Energie und somit (und auch weil die Heckleuchten aus sind) senkt sich der Spritverbrauch und damit der Co2-Ausstoss.
Aber: im Tunnel ist TFL nicht zulässig, zumindest in Deutschland musst Du dann auf Abblendlicht umschalten.
Schönen Advent an alle.
ja bei Tagfahrlicht ist das Rücklicht ausgeschaltet (zumindest bei meinen drei letzten PKW). Das TFL besteht aus LED-Leuchten, die wiederum brauchen weniger Energie und somit (und auch weil die Heckleuchten aus sind) senkt sich der Spritverbrauch und damit der Co2-Ausstoss.
Aber: im Tunnel ist TFL nicht zulässig, zumindest in Deutschland musst Du dann auf Abblendlicht umschalten.
Schönen Advent an alle.
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Re: Tagfahrlicht am Motorrad
Hallo Peter,
das ist ja gerade der Witz:
1) die Fahrer der PKW haben TFL an, kommen in einen Tunnel, merken "Licht geht ja" und machen nichts (ausser sie haben Lichtautomatik). Das erleben ich hier täglich. Vermutlich würde ich auch das Abblendlicht im Tunnel vergessen, wenn ich TFL hätte. Ach ja, das Gleiche natürlich auch bei Dämmerung....
2) für Motorrad - "super": kein Rücklicht bei TFL, aber 0.02L/100km Sprit gespart, wie hohl ist das denn Bei dem Argument sollte man auch den ABS-Regler ausschalten, der braucht auch Strom; und die Instrumente abklemmen, und.....
Wie ist das denn bei den neuen BMW/KTM, ist da bei TFL auch das Rücklicht aus?
Falls nein, ist das dann ein Gesetzenverstoss gegen TFL-Regelung?
Falls ja, ist das ein Gesetzesverstoss gegen Abblendlichtpflicht (und damit Rücklichtpflicht)?
Und was sagen da die Warnwestenfahrer zu?
Gruss Andy
das ist ja gerade der Witz:
1) die Fahrer der PKW haben TFL an, kommen in einen Tunnel, merken "Licht geht ja" und machen nichts (ausser sie haben Lichtautomatik). Das erleben ich hier täglich. Vermutlich würde ich auch das Abblendlicht im Tunnel vergessen, wenn ich TFL hätte. Ach ja, das Gleiche natürlich auch bei Dämmerung....
2) für Motorrad - "super": kein Rücklicht bei TFL, aber 0.02L/100km Sprit gespart, wie hohl ist das denn Bei dem Argument sollte man auch den ABS-Regler ausschalten, der braucht auch Strom; und die Instrumente abklemmen, und.....
Wie ist das denn bei den neuen BMW/KTM, ist da bei TFL auch das Rücklicht aus?
Falls nein, ist das dann ein Gesetzenverstoss gegen TFL-Regelung?
Falls ja, ist das ein Gesetzesverstoss gegen Abblendlichtpflicht (und damit Rücklichtpflicht)?
Und was sagen da die Warnwestenfahrer zu?
Gruss Andy
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