eintragungspflichtig / nicht eintragungspflichtig

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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Theo
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eintragungspflichtig / nicht eintragungspflichtig

#1 Beitrag von Theo »

Da es ja immer mal wieder zu Missverständnissen kommt, welche Anbauteile nun eintragungspflichtig sind und welche nicht, hilft vielleicht diese Übersicht bei Motorradonline weiter.
Viele Grüße!
Theo

Es ist halt alles relativ...

Meine NC700X schluckt im DurchschnittBild

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blahwas
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Re: eintragungspflichtig / nicht eintragungspflichtig

#2 Beitrag von blahwas »

Netter Link!

Hauptständer sind eintragungspflicht? An meiner NTV ist einer dran als Werkszubehör, aber nicht eingetragen. Hat noch niemanden interessiert.

Ritzel/Kettenrad geht ohne Eintragung bis 8% Abweichung, hört man zumindest immer wieder von Leuten, die deswegen beim TÜV waren.

Dass Reifen nur bei Dimensionsänderung eintragungspflicht ist, würde ich so nicht sagen. Wozu dann die Freigaben? Da steht doch bei praktisch allen Moppeds leider im Fahrzeugschein, dass man nur Reifen X fahren darf. Oder "ABE beachten", wobei da umstritten ist, ob es bindend ist.

Tachometer darf man zusätzliche anbauen, so viel man lustig ist. ABE/Eintragung brauchen die nur, wenn sie der einzige sein sollen. Hatte ich bereits erfolgreich mit einem Fahrradtacho bestanden, denn das Beleuchtungsgehäuse hatte eine ABE. "Stimmt der km-Stand?" "Ja!" "OK!"

Ich kenne Leute, die wegen einer China-Soziusabdeckung Ärger bei der HU bekommen haben.

Kennzeichenbeleuchtung, Tachobeleuchtung und Kontrollleuchten sind meiner Auffassung nach eintragungsfrei, sie dürfen den Verkehr halt nicht blenden (und müssen vorhanden sein, wobei bei den Kontrollleuchten wieder viel Spielraum existiert).

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