Anhänger ohne "TÜV" - 2 Punkte

Fragen zur Straßenverkehrsordnung, TÜV, Zulassungsrecht, Versicherungen und Gewährleistung von Kawasaki.
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blackawa
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Anhänger ohne "TÜV" - 2 Punkte

#1 Beitrag von blackawa »

Jeder kennt wohl die Sanktionen bei Überschreitung des "Tüv-Termins" (Hauptuntersuchung od. Sicherheitsprüfung, das machen neben Tüv auch DEKRA u.a.).

Nach 8 Monaten über Termin gibts 2 Punkte "in Flensburg".

Was nicht jeder weiß ist, daß es nicht darauf ankommt, wo das Fahrzeug "ohne Tüv" steht. Die Sanktion gibts auch, wenn es auf Privatgelände, im Schuppen oder im Haus/ in derr Garage steht.

Ausschlaggebend ist, daß es eine Zulassung hat, der "Tüv-Termin" aber seit mehr als 8 Monaten abgelaufen ist.

Das gilt übrigens auch für Anhänger! Gerade bei diesen wird die fällige Hauptuntersuchung gerne mal vergessen, weil der Hänger irgendwo rumsteht oder länger nicht in Gebrauch ist.

Also aufpassen

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