bin in einem anderen Forum über diesen Artikel der Zeitschrift "Zweirrad" gestolpert der mich erstmal verblüffte
Bitte hier ab Seite 3 lesen
http://zweirad-online.de/heft/downloads ... 013-09.pdf
Sowas kann doch nicht sein
Interessantes zur Gruppenfahrt............
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Re: Interessantes zur Gruppenfahrt............
auf das wir ins Guinnessbuch kommen mit den meisten Gesetzen, wählen wir am kommenden Sonntag die nächsten Gesetzestexter...
- Rossi_DO
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Re: Interessantes zur Gruppenfahrt............
Immerhin ist Deutschland einmalig auf der Welt . Wenn es irgendwelche schwachsinnigen
Regelungen gibt , dann nur bei uns. Ein Treffen, mit gemeinsamer Ausfahrt als illegale
Motorsportsportveranstaltung zu bezeichnen ist absolut absurd. Motorsport ist
für mich das erreichen eines bestimmten Zieles in möglichst kurzer Zeit , ein erreichen einer
bestimmten Strecke im Gelände oder das erreichen eines Zieles durch Geschicklichkeit,
während eine gemeinsame Ausfahrt in Gruppen nur dem Spass und dem Genuss dient.
Man hält sich an die Verkehrsvorschriften und hält ja schließlich an jeder roten Ampel.
Ob man eine Veranstaltung ab einer bestimmten Teilnehmerzahl anmelden muß ( Hämi's
Eifeldiplom ist bei den Behörden gemeldet ) kann ich mir schon vorstellen.
Nicht so lustig stell ich mir vor , wenn ich mit 5 Kollegen in Kolonne in die Alpen fahre ,
also Motorsport veranstalte , und ich mir für jedes Bundesland eine Genemigumg einholen muß.
Ein Andrang zu Saisonbeginn bei den Behörden wäre das .
Nee, ich bleib dann doch lieber ein illegaler Motorsportler und hab meine Spass.
Gruß Manni
Regelungen gibt , dann nur bei uns. Ein Treffen, mit gemeinsamer Ausfahrt als illegale
Motorsportsportveranstaltung zu bezeichnen ist absolut absurd. Motorsport ist
für mich das erreichen eines bestimmten Zieles in möglichst kurzer Zeit , ein erreichen einer
bestimmten Strecke im Gelände oder das erreichen eines Zieles durch Geschicklichkeit,
während eine gemeinsame Ausfahrt in Gruppen nur dem Spass und dem Genuss dient.
Man hält sich an die Verkehrsvorschriften und hält ja schließlich an jeder roten Ampel.
Ob man eine Veranstaltung ab einer bestimmten Teilnehmerzahl anmelden muß ( Hämi's
Eifeldiplom ist bei den Behörden gemeldet ) kann ich mir schon vorstellen.
Nicht so lustig stell ich mir vor , wenn ich mit 5 Kollegen in Kolonne in die Alpen fahre ,
also Motorsport veranstalte , und ich mir für jedes Bundesland eine Genemigumg einholen muß.
Ein Andrang zu Saisonbeginn bei den Behörden wäre das .
Nee, ich bleib dann doch lieber ein illegaler Motorsportler und hab meine Spass.
Gruß Manni
Du hörst nicht auf zu fahren wenn du alt wirst , du wirst alt , wenn du aufhörst zu fahren.
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Re: Interessantes zur Gruppenfahrt............
ein Kollege aus dem Vstrom Forum meinte, das dies alles Quatsch ist, da Gericht nur nach Gesetz und nicht nach Verwaltungsvorschrift urteilen darf.
Es genügt also, in die Einladung zu schreiben: ("das auch in der Gruppe die StVO gilt ist klar)
Dies ist dann kein geschlossener Verband
Da der Kollege sehr gebildet ist, glaube ich das.
Man hätte ebstimmt schon früher etwas von dieser Regelung gehört, ich fahre nicht erst seit Gestern im Rudel
Es genügt also, in die Einladung zu schreiben: ("das auch in der Gruppe die StVO gilt ist klar)
Dies ist dann kein geschlossener Verband
Da der Kollege sehr gebildet ist, glaube ich das.
Man hätte ebstimmt schon früher etwas von dieser Regelung gehört, ich fahre nicht erst seit Gestern im Rudel
- blahwas
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Re: Interessantes zur Gruppenfahrt............
schwachsinnige Regelungen gibt's im Ausland noch viel mehr... Tempolimit auf Autobahnen zum Beispiel Nur die Reifenbindung nervt wirklich und wird auch durchgesetzt.