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Verbot actioncam in Österreich

Verfasst: 15. Mai 2014 14:44
von marco1971
http://www.tourenfahrer.de/artikel/arti ... sterreich/

Interessant. Ich hab zwar keine, aber aufpassen für die, die gerne filmen.
Wie hiess der andere fred? "Der Staat brauch Geld"
1. April ist eigentlich auch net....

Re: Verbot actioncam in Österreich

Verfasst: 15. Mai 2014 15:40
von versitale
... ist auch in D nicht zulässig und das ist gut so, geht ja auch niemanden was an, wann man sich wo mit welchem Fahrzeug oder zu Fuße und mit wem etc. aufgehalten hat (siehe aktuellen Datenschutz Bericht Hessen). Ich will mich weder privat noch vom Staat ungefragt und ohne dem ausweichen können fotografieren oder filmen lassen und am Ende für alle Zeiten im Netz ankucken lassen müssen.

Re: Verbot actioncam in Österreich

Verfasst: 15. Mai 2014 16:15
von je0605
Oh mein Gott, schrecklich..... :abfeiern:

Da war doch heute ein Bild in unserer Zeitung, von einer Hauptverkehrsstraße in Hof/S die Saniert werden soll.
Jetzt waren darauf auch Autos zu sehen.....mit Kennzeichen.....auch von anderen Landkreisen......und Fußgänger! :shocked:

Na, diese Zeitung möchte ich aber nicht sein, wo sie doch jetzt dann alle Schadenersatz fordern wegen der Bespitzelung........ :cheers:

Re: Verbot actioncam in Österreich

Verfasst: 15. Mai 2014 16:37
von kawacs
Das Thema ist bei uns nicht etwa neu, geregelt im Persönlichkeitsrecht. Wer gerne und viel fotografiert hat möglicherweise schon damit Bekanntschaft gemacht.

Re: Verbot actioncam in Österreich

Verfasst: 15. Mai 2014 18:48
von sir lonn
da das "problem" so minimal ist, rege ich mich nicht drüber auf. bleibt die kamera halt zu hause

Re: Verbot actioncam in Österreich

Verfasst: 15. Mai 2014 22:19
von blahwas
Naja, dass die Rechtslage hierzulande so ganz eindeutig sein soll wäre mir neu. Im öffentlichen Raum darf man fotographieren soviel man will, wenn man gezielt Personen fotographiert. In Düsseldorf haben die meisten neuen Taxis ebenfalls schon Dashcams.

Und ich hätte auch gerne eine, habe auch noch keine zündende Idee, wie ich 4 Fahrzeuge damit bestücken kann ohne 4 Stück zu kaufen. Hätte die Gopro einen "Überwachungsmodus" (endlos aufnehmen und älteste Aufnahmen löschen) hätte ich die wohl als Basis genommen. Achja, ne, die kann man ja nicht wasserdicht aufladen. Irgendwas ist ja immer...

Re: Verbot actioncam in Österreich

Verfasst: 15. Mai 2014 22:37
von andre
Ich werde weiterhin filmen, wenn ich eine schöne Strecke fahre und bin mal gespannt, ob ich Probleme deswegen kriege.

Und Thread Übergreifend, ich werde auch weiterhin ans Handy gehen, wenn es beim Fahrradfahren klingelt und die Situation es erlaubt, nicht jedoch beim Auto fahren oder beim Motorrad fahren.

...und wenn irgendwo steht, ich muß jetzt immer mit einer roten Pappnase durch die Gegend laufen, werde ich das auch weiterhin nicht tun.... :)

Re: Verbot actioncam in Österreich

Verfasst: 15. Mai 2014 23:28
von versitale
je0605 hat geschrieben:Oh mein Gott, schrecklich..... :abfeiern:

Da war doch heute ein Bild in unserer Zeitung, von einer Hauptverkehrsstraße in Hof/S die Saniert werden soll.
Jetzt waren darauf auch Autos zu sehen.....mit Kennzeichen.....auch von anderen Landkreisen......und Fußgänger! :shocked:

Na, diese Zeitung möchte ich aber nicht sein, wo sie doch jetzt dann alle Schadenersatz fordern wegen der Bespitzelung........ :cheers:
... mach Dich lustig. Es geht nicht um Information oder derartiges zu Ereignissen, die allgemein interessieren können.Also nur um ein paar Videos oder Fotos von Strassenszenen. Was, wenn sich jemand ergötzt an Aufnahmen von Frauen, Kindern .... !!!??? ... von denen niemand weiß, dass sie aufgenommen wurden, man sich also nicht schützen kann?

Re: Verbot actioncam in Österreich

Verfasst: 16. Mai 2014 06:17
von everyday
Wenn man schon die NSA nicht verbieten kann lenkt man seinen Datenfrust auf den Normalo um. :wall: :wall:
Was für arme Wichtel doch auf diesem Planeten leben. :headshake: :headshake:
Na ja, irgendwann sind alle so weichgespült vom Datenschutz, können nur noch mit finger print reader zum Sch**ßhaus und machen Ihr Häufen in Schutzbeutel zur direkten Vernichtung der sich im Haufen befindlichen Informationen.

Re: Verbot actioncam in Österreich

Verfasst: 16. Mai 2014 09:56
von Whelp
Oh la la, das wird Google aber gar nicht freuen :face:

Andererseits ...

https://curved.de/news/google-glass-im- ... egal-19342

:finger:

Re: Verbot actioncam in Österreich

Verfasst: 18. Mai 2014 21:56
von versystourer72
:!: Der Bericht vom 15.Mai aus dem Tourenfahrer ist am 18. Mai erweitert worden. :!:

Es bleibt dabei, dass eine permanente Videoaufzeichnung aus Datenschutzgründen verboten bleibt.

Es gibt allerdings einen Unterschied, wenn man die Aufzeichnung aus touristischen Interesse macht.
z.B. eine schöne Passfahrt darf mitgeschnitten werden, wenn sie als Urlaubserinnerung dienen soll. :idea:

Hier müssen allerdings auch Persönlichkeitsrechte beachtet werden, wenn dieser Flim zu Hause öffentlich gemacht wird.

Re: Verbot actioncam in Österreich

Verfasst: 18. Mai 2014 22:44
von andre
Gemeint ist vermutlich der Unterschied, ob ich den Film zu Hause anschaue oder öffentlich mache, z.B. bei You tube einstelle?

Re: Verbot actioncam in Österreich

Verfasst: 12. Aug 2014 10:29
von everyday
Neues zum Thema ein aktueller Auszug vom "Tourenfahrer"


..........die Antwort der Landespolizeidirektion Tirol, und die ist an Ausführlichkeit und – vor allem – an Korrektheit nicht zu toppen: »Aus verkehrsrechtlicher Sicht gibt es keine Vorschriften, die eine Anbringung der genannten Kameras verbieten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Sache differenziert: Eine Videoüberwachung im Sinn des österreichischen Datenschutzgesetzes liegt vor, wenn systematisch und fortlaufend/permanent Bildaufnahmen angefertigt werden (§§ 50a ff). Videoüberwachung ist in Österreich (bei der Datenschutzbehörde) meldepflichtig. Eine Verletzung dieser Meldepflicht unterliegt der Verwaltungsstrafdrohung (Geldstrafe bis zu 10.000 Euro) des § 52 Datenschutzgesetz. Das permanente Aufzeichnen aus dem Auto (Anmerkung LPD Tirol: oder vom Motorrad herunter) ist eine Videoüberwachung im Sinne des Datenschutzgesetzes. Es muss daher jeder Autofahrer (Anmerkung LPD Tirol: Motorradfahrer) mit Video-Ausstattung mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 10.000 Euro rechnen. Diese Entscheidung der österreichischen Datenschutzkommission ist als Absage an Privatpersonen, die durch Videoüberwachung "Sheriff" spielen wollen, zu verstehen bzw. als Pro-Privatsphäre-Entscheidung. (…)

Im Urlaub: Als Tourist filmt/fotografiert man nicht ständig alles, was um einen herum geschieht, sondern ausgewählte Motive zur Erinnerung. Aber Achtung: Persönlichkeitsrechte müssen auch hier gewahrt werden.

Fazit: Dash-Cams/Action-Cams sind in Österreich nicht grundsätzlich/an sich verboten. Es kommt auf die Verwendung dieses Geräts an. Verwendet man die Kamera nur, um z.B. eine private Aufnahme einer interessanten Fahrtstrecke, quasi wie ein kurzes Urlaubsvideo, zu machen, spricht nichts dagegen (weil das ja keine systematische und fortlaufende/permanente Überwachung ist). Zu beachten ist jedoch auch hier, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Wenn man ein solches Video anderen bereitstellt/zeigt, müssen alle Personen und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Zusätzlich zu den Aspekten des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre könnte bei der durch Dritte nicht genehmigten Weiterverbreitung eines solchen Videos noch das Urheberrecht ins Spiel kommen.«


Schließlich meldet sich noch TF-Leser Thomas Köhler zu Wort, seine Mail beginnt mit den Worten: »Vielleicht hätten Sie vorher recherchieren sollen.« Und dann ein Hinweis auf eine Abhandlung der »ARGE Daten«, der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz, mit der Überschrift: »Mythen und Fakten zur mobilen Videoüberwachung«. Darin wird dann relativ verständlich und nicht minder eindeutig erläutert, was verboten ist und was nicht. Was dort zu lesen steht, entspricht ziemlich genau der Antwort aus Tirol, hier der entscheidende Absatz: »Auch Touristen filmen nicht ständig alles, was um sie herum geschieht, sondern wählen besondere Sehenswürdigkeiten aus, um diese als Erinnerung festzuhalten. Gleiches gilt für Sportler die mittels Helmkamera Aufzeichnungen durchführen. Für diese ist der Weg z. B. zu einer Skipiste ebenfalls uninteressant, es wird lediglich die spannende Abfahrt gefilmt. Bei diesen Arten von Aufnahmen handelt es sich nicht um Videoüberwachungen im Sinne des Gesetzes - das DSG 2000 kommt nicht zur Anwendung.«

So weit, so gut
Soweit der Stand heute. Demnach scheint die gelegentliche Filmerei schöner Streckenabschnitte auch in Österreich kein Problem zu sein. Aber wer weiß, wann die nächste Antwort kommt und was drin steht.