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Re: Abreisseil

Verfasst: 1. Mai 2017 11:22
von Andiklos
Diese Verschleißanzeiger sind teilweise nicht sehr genau, immer wieder von Hand prüfen!
Bei Al-KO Verschleißanzeigern, die als Knöpfe auf der Zugkugekupplung vorhanden sind, solltet Ihr einmal mit Hand am Kopf hoch und runterdrücken. Erst dann kann man sehen, ob das grüne Feld sich bewegt. Der Federdruck dieses Knöpfchens verursacht nämlich einen vermeintlich verschleißfesten Zugkopf. Die Anzeige ist recht ungenau.
Zudem vertraue ich den Modellen AK160 und 300 nicht, weil sie keine mechanische Sicherung im Griff haben. Da gibt es Erfahrungen....... :think: Hänger verloren obwohl ich sicher war, dass die Kupplung richtig eingerastet war... :shocked:

Andreas

Re: Abreisseil

Verfasst: 1. Mai 2017 12:39
von MichaelR
Danke guter Tipp. Hab ich nicht gewusst. Michael

Re: Abreisseil

Verfasst: 1. Mai 2017 12:56
von Michael_1969
Diese AL-KO Knöpfe oben auf dem Zugmaul sind keine Verschleissanzeigen.
Sie dienen nur der Anzeige, ob der Hänger korrekt eingekuppelt ist. Verschleissanzeigen gibt es nur für die Stärken der Reibbeläge von Antischlingerkupplungen.

Zum Prüfen des Zugmauls bedient sich der TÜV noch heute der klassischen Methode: dran rütteln im angekuppelten Zustand. Und das ist keine wirklich gute. Eigentlich müsste auch den Durchmesser des Kugelkopfs per Schieblehre geprüft werden, da es sogar hier eine Verschleissgrenze gibt - hab' ich bei der TÜV-Abnahme noch nie erlebt.

Ihr seht, dass hier überwiegend Ahnungslosigkeit und Fehlinformationen vorherrschen. Genau wie im neuen Führerscheinrecht. Ständig muss ich unseren Kunden erklären, warum sie mit ihrem B-Führerschein keinen 1.500 kg (Zgg) Wohnwagen ziehen dürfen, wenn ihr Zugwagen selbst ein Zgg größer 2t hat. Kaum einer blickt da durch und viele meinen, wenn sie weniger zuladen, dürften sie es doch :sorry:

Re: Abreisseil

Verfasst: 1. Mai 2017 13:18
von Oberlausi
Michael_1969 hat geschrieben:Genau wie im neuen Führerscheinrecht. Ständig muss ich unseren Kunden erklären, warum sie mit ihrem B-Führerschein keinen 1.500 kg (Zgg) Wohnwagen ziehen dürfen, wenn ihr Zugwagen selbst ein Zgg größer 2t hat. Kaum einer blickt da durch und viele meinen, wenn sie weniger zuladen, dürften sie es doch :sorry:
Volle Zustimmung, seid der EU Führerscheinrichtlinie 1999 is es komplizierter geworden! Früher hatten wir 5 Fs-klassen,jetzt 16!
Laufend Änderungen,da blickt keiner mehr durch!
Mit der Änderung 2013 ist zumindest die B-Regelung mit Anh. rechnerisch einfacher geworden,wenn man es verstanden hat ;)

Manchmal frage ich mich was für Experten in Brüssel sich das Ausdenken! Einfach geht nicht! Es muss kompliziert sein.

Re: Abreisseil

Verfasst: 1. Mai 2017 14:07
von Michael_1969
EU-Recht hat auch sein Gutes. Nur darum wurde mein nationaler 1b-Lappen mal mir nix dir nix als A1 anerkannt. Und somit durfte ich nach 2 Fahrstunden + Prüfungsfahrt billig auf A2 erweitern. D-Recht hätte mir eine teure Komplettausbildung dazu aufgenötigt. Ein Hoch auf die EU.

Die Abreißseil-Problematik in NL/A/D hat die EU auch nicht zu verantworten. Hier nachzulesen >>

Re: Abreisseil

Verfasst: 1. Mai 2017 14:14
von madbow
Oberlausi hat geschrieben:Manchmal frage ich mich was für Experten in Brüssel sich das Ausdenken! Einfach geht nicht! Es muss kompliziert sein.
Da sind nicht die "Experten" in Brüssel schuld, sondern der EU-Vorschriften-Kompromisszwang.
In anderen EU-Ländern galten vorher schon solche entsprechenden Vorschriften, die dann im Rahmen der Harmonisierung in die EU-Vorschriften übernommen werden mussten, ansonsten wäre es nicht zu einer Einigung gekommen.

Re: Abreisseil

Verfasst: 1. Mai 2017 14:22
von madbow
Von wegen Verschleißanzeige meinte ich z. B. folgendes Beispiel:BA Kugelkupplung

Re: Abreisseil

Verfasst: 1. Mai 2017 22:25
von blahwas
Die Abreißseil-Problematik in NL/A/D hat die EU auch nicht zu verantworten. Hier nachzulesen >>
Danke für die Quelle! Man lernt nie aus. Gar nicht so einfach mit den Anhängern...

Re: Abreisseil

Verfasst: 2. Mai 2017 07:42
von Andiklos
Michael_1969 hat geschrieben:Diese AL-KO Knöpfe oben auf dem Zugmaul sind keine Verschleissanzeigen.
Sie dienen nur der Anzeige, ob der Hänger korrekt eingekuppelt ist. Verschleissanzeigen gibt es nur für die Stärken der Reibbeläge von Antischlingerkupplungen.

Zum Prüfen des Zugmauls bedient sich der TÜV noch heute der klassischen Methode: dran rütteln im angekuppelten Zustand. Und das ist keine wirklich gute. Eigentlich müsste auch den Durchmesser des Kugelkopfs per Schieblehre geprüft werden, da es sogar hier eine Verschleissgrenze gibt - hab' ich bei der TÜV-Abnahme noch nie erlebt.

Ihr seht, dass hier überwiegend Ahnungslosigkeit und Fehlinformationen vorherrschen. Genau wie im neuen Führerscheinrecht. Ständig muss ich unseren Kunden erklären, warum sie mit ihrem B-Führerschein keinen 1.500 kg (Zgg) Wohnwagen ziehen dürfen, wenn ihr Zugwagen selbst ein Zgg größer 2t hat. Kaum einer blickt da durch und viele meinen, wenn sie weniger zuladen, dürften sie es doch :sorry:
Hast Recht, aber die Anzeige unterhalb des Griffes taugt nicht wirklich viel, je nachdem, wie fettbelastet die Kalotte ist, im allgemeinen ist der Knopf tatsächlich in Verbindung mit dem beschriebenen händischen Heben und Drücken die bessere Überprüfung.
Aber die Zeiten der AK160 und 300 sind gezählt. Seltsamer Weise hat die Nachfolgekupplung, die AK270 wieder einen mechanischen Riegel im Griff.

Zur Verschleißfeststellung: Die Prüfer haben normalerweise eine "Prüfkupplung" mit Fehlmaß, die wird einfach in die Zugkugelkupplung eingesetzt und die Kalotte verriegelt. Das geht ohne Schieblehre. Hat die Prüfkupplung spiel, ist die Zugkugelkupplung verschlissen. So ein Teil müsste jeder Prüfer sein Eigen nennen.

Gruß
Andreas

Re: Abreisseil

Verfasst: 2. Mai 2017 08:14
von Michael_1969
Andiklos hat geschrieben: Zur Verschleißfeststellung: Die Prüfer haben normalerweise eine "Prüfkupplung" mit Fehlmaß, die wird einfach in die Zugkugelkupplung eingesetzt und die Kalotte verriegelt. Das geht ohne Schieblehre. Hat die Prüfkupplung spiel, ist die Zugkugelkupplung verschlissen. So ein Teil müsste jeder Prüfer sein Eigen nennen.
Klingt gut... hat aber in den letzten Jahrzehnten noch kein TÜV bei mir gemacht, hab' so ein Teil daher auch noch nie gesehen.

Wenn man sieht, wie viele mit völlig verrostetem Kugelkopf durch die Gegend fahren, wundert einem nichts mehr. Ganz schlimm sind die modernen klappbaren AHK, die aber aus rostendem Material bestehen. Die gammeln heftigst im Verborgenen. Ein wenig Fett vorm Winter würde Abhilfe schaffen... wenn's denn jemanden interessieren würde.

Bevor so jemand dann meinen Wohnwagen ans Auto kriegt, kommt erstmal die Schleifmaschine ans Werk. Die Leute wundern sich, wieviel Rost da runterkommt. Nach wenigen Jahren ist so eine Kugel dann eigentlich schrottreif. Prüft bloß keiner. Und da soll man sich wundern, warum immer wieder mal ein Anhänger von der Kugel hüpft. Die Wohnwagen haben ja heute glücklicherweise alle eine Antischlingerkupplung - Kontakt also nur noch über die Reibbeläge, die ein Rausspringen während der Fahrt zum Teil selbst verhindern können.

Re: Abreisseil

Verfasst: 2. Mai 2017 09:00
von Andiklos
Hier isser ;)

Ja, Schwenkkupplungen sind ein Riesenthema in der Szene. Da aber die meisten Autos der hochpreisigen Klasse geleast oder sonstwie nur ein paar Jahre gefahren werden, ist es den Besitzern vollkommen egal, hauptsache, es ist elegant, wenn man die Kupplung herausfährt 8-)
Die Probleme kommen immer dann, wenn die Garantie abgelaufen ist :pfeif:
Probleme sind nicht nur verrostete Kupplungen, sondern nachgebaute und aus minderwertigem Stahl gefertigte Kupplungen. Diese bestehen noch nicht einmal 15 Minuten (von 96 Stunden) auf dem 3-D Pulser. Das nennt sich KALO-Test. Das ist ein großer "Vibrator", der mit der Kugel verbunden ist und dann Bewegungen in 3 Dimensionen ausführt. Das muss eine Kupplung abkönnen, die in der Erstausrüstung montiert wird. Kenn ich von Brink.

Andreas